Beiträge von Globetrotter

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    Hallo helly.
    Ich empfehle zunächst eine sog. "Generische Gefährdungsbeurteilung" zu erstellen.
    Dazu muss man natürlich auch öfter mal raus, um diese erstellen zu können.
    Danach bekommen die Außendienstler zur generischen GFB nur noch eine Checkliste mit Handlungsbedarf zur ortsbezogenen Anpassung.
    Diese wird als Anhang zur generischen GFB verwendet.
    Die Voraussetzungen ist natürlich, dass die Mitarbeiter darin genau und regelmäßig unterwiesen werden!

    Äh. Du hast Außendienstler??? Wie stellt sich der Zustand dar, dass Eure MA vor Ort entsprechend unterwiesen werden??? Thema: Fremdfirmen!!!

    Gruß

    Jens

    Hallo zusammen.

    Hier jetzt mal eine Frage, die mehr auf Eure Erfahrungen anspielt. Ein Unternehmen hat diverse Außenstellen/ Objekte in ganz Deutschland. Überall sind EuP vorhanden, jedoch existiert derzeit keine verantwortliche Elektrofachkraft.
    Wie könnte so etwas umgesetzt werden? Bringt ja nix, einen Verantwortlichen zu bestellen, der dann ja alle Anlagen genau kennen müsste. Das ist ja schier unmöglich.
    Ich denke, dass hier Externe Firmen beauftragt werden müssen, die die Anlage kennen und sich auch im Einzugsgebiet befinden. Wie seht Ihr das?

    Beste Grüße aus FaM :thumbup:

    Jens

    Hallo Uwe.
    Ich glaube, dass hier zwei Dinge in einen Topf geworfen werden.
    Die BetrSichV gibt die gesetzliche Vorgabe zur Prüfung im Paragraph 14 vor.
    Die DGUV Vorschrift 3 und die VDE-Normen sind die Prüfgrundlagen.
    Wenn ein potenzieller Auftragnehmer den Auftraggeber darüber informiert,dass bei den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln eine 100%-Prüfung stattfinden muss und sich der AG nur für eine stichprobenartige Prüfung entscheidet, dann ist das erstmal in Verantwortung des AG.
    Wichtig ist ganz klar der Hinweis auf die 100%-Prüfung und was es für Probleme, bzw. Konsequenzen haben kann, wenn der AG das nicht durchführen lässt.
    Mir ist auch nur bekannt, dass unter entsprechend bestimmten Umständen Prüffristen verlängert werden dürfen.

    Beste Grüße

    Jens

    Hallo RaBau.

    Ich bin hier etwas verwirrt.
    Ich hab da mal einige Fragen.
    1. Wie fliegt ein sog. "Drehflügler" an? (gegen den Wind, oder?)
    2. Was macht eine Person auf dem Helipad während des Anflugs? (hier besteht keine Notwendigkeit, da der Pilot das einstufen muss und kann!)
    3. Warum betreten Personen das Helipad, obwohl Turbinen und ggf. Rotoren laufen? (Besteht hier eine Notwendigkeit? PS: Sehe ich keinesfalls!)

    Ich sehe hiermit auch keine Notwendigkeit eines Gehörschutzes! Weg von dem Ding ist der Grundsatz. Da sollte der Gehörschutz das geringere Problem sein!
    Alle Personen raus aus dem Gefahrenbereich. Der Pilot hat die Verantwortung für alles und wenn jemand an die Kiste oder dem Landebereich zu nah kommt, muss der Pilot den Anflug abbrechen!
    Nach der Landung dürfen nur eingewiesene Personen Zutritt zu diesem Bereich haben. Hier muss es einen "Aufsichtführenden" geben. Der reguläre und somit dauerhafte Landebereich muss technisch und organisatorisch gegen Zutritt Unbefugter dauerhaft gesichert werden!

    Oder bin ich hier falsch gewickelt? :whistling:?(

    Gruß

    Jens

    Hallo Thomas.

    Um jetzt mal bei Deiner Frage zu bleiben. Eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 beinhaltet keine Prüfung nach UVV oder gar Maschinenrichtlinie. Eine fehlende Schutzscheibe fällt nicht in den Prüfbereich einer Elektrofachkraft, sondern eines Prüfers nach UVVn.

    PS: Wenn ich diese Aufkleber lese, dann ist mir die Herstellerfirma durchaus sehr bekannt. Ist einer der größten Arbeitgeber in meinem ehem. Heimatort und nicht wirklich für "kleinere Betriebsmittel" bekannt. Die haben ihren Schwerpunkt woanders. Jedoch stelle ich mir auch die Frage, wie alt dieses Betriebsmittel ist. Ich kenne diesen Hersteller als absolut zuverlässig und derartige Aufkleber habe ich an Maschinen gefunden, die ich nach dem Tod meines Vaters aus seiner Garage geholt habe. CE war da nicht... aber die Dinger liefen absolut zuverlässig ;)

    Gruß

    Jens

    Hallo zusammen.

    Ich lese Eure Beiträge mit viel Interesse. Ich bin ebenfalls bei einem Dienstleister. Meiner ist jedoch etwas größer ;)
    Ich weiß von vielen Baustellen, auf denen das RP und die BG die Qualifikationen der SiGeKos und FASis bescheinigt haben wollte. Die SiGeKos mussten zudem nachweisen, dass sie bautechnische Erfahrung besitzen. Also kein Verwaltungsfachwirt, der iwann mal seinen SiGeKo gemacht hat. Dazu gehört auch die Zulassung der BG Bau. Z. Zt. sind die da echt geil drauf und es soll wohl auch schon bei einigen Kontrollen echt gehagelt haben. Bei uns nicht, da unsere Verantwortlichen uns nach Qualifikationen und Berechtigung einsetzen.
    Mom. War da nicht mal iwas mit Verantwortung des Vorgesetzten über Auswahl der Mitarbeiter? Körperliche, fachliche und charakterliche Eignung ;)

    Wenn Dein Chef Dich wissentlich bei einem bei der BG Bau versicherten Unternehmen einsetzt, obwohl Du dafür keine Berechtigung hast, dann wird es spannend. Das kann Euren Ruf ruinieren und wenn das hochgekocht wird, bekommt ihr auch noch gleich einen von der BG und dem RP drauf!
    Da sollte Dein Chef sehr vorsichtig sein und seine Entscheidung klar überdenken. Das kann echt dick nach hinten losgehen!

    Mein Rat: Schriftlich bei Deinem Chef anzeigen, dass Du nach Anforderungen der BG Bau dieses Unternehmen nicht betreuen darfst! Dass Du und er sich hier ggf. nicht nur im Ordnungswidrigkeitenbereich bewegt.
    Und: Mach alles schriftlich! Aus meiner Sicht als Sachverständiger darf Dir Dein Chef diese Anweisung nicht geben! Ok. Darf er schon. Er hat aber aus meiner persönlichen Sicht keinen rechtlichen Anspruch auf Erfüllung!
    Dazu kannst Du Dich aber auch beim Präventionsdienst der BG melden. Musst ja keine Angaben über Deine Fa. oder den Kunden machen. Die können Dir genau sagen, wo etwas steht und das legst Du Deinem Chef auf den Tisch.


    Das Ganze hat nichts mit Arbeitsverweigerung zu tun, sondern damit, dass Du nur versuchst, Deinen und Seinen Arsch rechtlich an der Wand zu halten und vor Schaden zu bewahren. Punkt!

    Und dann weitersehen :pop3:

    Ach ja. Ich habe mich vor einigen Jahren auch von meinem Arbeitgeber getrennt, da auch da solche Entscheidungen getroffen wurden. Das war zwar nicht mein Haupttrennungsgrund aber im nachhinein bin ich darüber echt froh!

    Gruß

    Jens

    Interessante Thematik.

    Ich arbeite oft mit den Polizeibehörden zusammen und führe auch mit denen Kontrollen durch. Aber mit deren Kram hab ich weniger zu tun. Ich schreibe nur meine Gutachten. Ich denke, dass Du da von Behörde zu Behörde unterschiedliche Meinungen bekommen wirst.
    Ich kann da gerne einen Kontakt in Hessen vermitteln, falls gewünscht. Dann aber bitte Anfrage als PM.

    Gruß

    Jens

    Hallo AxelS.

    Hab meinen vorigen Beitrag korregiert. Gestrichen: ADR-zulässige.
    Hier jetzt aber mal zu den Eigenschaften von Diesel gem. Sicherheitsdatenblatt:
    Zu den Symptomen können gehören:Übelkeit oder ErbrechenKopfschmerzenSchläfrigkeit/MüdigkeitSchwindelBewusstlosigkeit
    Somit könnte bei einer unbeabsichtigten Freisetzung die Verkehrssicherheit gefährdet sein.
    Da stimme ich Dir zu. Das ADR lässt sich darüber nicht aus. Erst bei IBC sind besondere Fahrzeuge gefordert. So ein IBC wird in den Wagen wohl nicht reingehen ;)

    Gruß

    Jens

    manni71:
    Dann zieh auch mal gleich in Deinem Panda eine gem. ADR zulässige Trennwand ein. Weil entsprechende Gefahrgüter müssen sich im Laderaum befinden, der eine Abtrennung (i.d.R. luftdicht) zum Fahrgastraum besitzt. Somit darfst Du solche Kanister auch nicht in einem normalen Kombi transportieren. Passat, Audi Avant und andere Marken mit selber Bauart fallen somit auch aus.
    Viele vor mir haben es ja auch schon erwähnt:
    Ausstattung: Min. 2kg-Pulverlöscher und ggf. weitere Ausstattungsgegenstände.
    Jährliche Unterweisung nach ADR 1.3. Diese dürfen nur nach ADR zugelassene Personen durchführen. Z. B. Gefahrgutbeauftragte.

    Ich persönlich frage mich, was Du mit dieser Themenstellung bezweckst? Hast Du vor einen Kurierdienst für Dieselkanister aufzumachen??? ?( (2x die 14+Käse und 3x Diesel-Kanister??? ?(?(?( )
    Wenn Du hier ein Geschäftsmodell vermutest, dann würde ich das "knicken". Wenn Du ein konkretes Problem hast, dann schilder es bitte genauer.

    Gruß

    Jens

    Ab einer Höhe von 2 Meter muss eine Absturzsicherung da sein, ist kein Geländer vorhanden muss PSA gegen Absturz verwendet werden. Aber auch hier (PSA gegen Absturz) machen wir KEINE G41, da unser Betriebsarzt meint das die G41 nur eine Momentaufnahme wäre, nicht aber wirklich Auskunft darüber gibt ob der Mitarbeiter da oben mit einem mal umkippt.

    Hallo zusammen, hallo Ralph.
    Da stimme ich mit Eurem BA nicht überein. Die G41 ist eine "Eignungsuntersuchung", mit Ruhe-Ekg, usw. Hier können schon Kreislaufplobleme entdeckt werden. Weiterhin ist das räumliche Sehen ein wichtiger Punkt.
    Wenn der BA meint, dass die Untersuchung nur eine Momentaufnahme ist, dann frage ich mich, wie er die anderen Untersuchungen sieht. ;)
    Bei der Verwendung einer PSA gegen Absturz, im Speziellen als Auffangsystem, ist ein Absturz in das System jederzeit möglich. Das Auffangsystem verhindert den Absturz nicht, sondern das Aufprallen auf eine Aufprallfläche unterhalb der Absturzstelle. Vorausgesetzt der vorgegebene Sturzfreiraum wird eingehalten.

    Gruß

    Jens

    Hallo Uwe.

    Da es sich hier um "Profisport" handelt, ist dieses nicht leicht zu beantworten. Das hast Du ja auch schon erkannt ;)
    Zuerst ist das Vertragsverhältnis zu klären. Da diese Berufsgruppe doch sehr unterschiedlich beschäftigt sein dürfte, z. B. Profisportler der Bundeswehr, der Bundespolizei oder Freiberufler... ist dieses sehr schwer zu beurteilen.
    Sind die Sportler diesen Institutionen angeschlossen und beziehen auch daraus das Gehalt, ist es relativ einfach. Aber wiederum auch nicht immer :( Angestellte der Bw oder BP besitzen eine freie Heilführsorge, die bei Vertrag auf den Verein übertragen wird.
    Hier könnte jedoch auch die Frage entstehen, welches Gehalt diese Mitglieder bekommen. Iwann fällt jemand aus dem Bereich der gesetzlich Unfallversicherten raus. Dann reden wir z. B. über den Bereich der Manager-Gehälter und die müssen sich auch selber gegen Unfall versichern. Oder es ist im Vertrag enthalten, dass der Verein diese versichert...
    Ich würde an Deiner Stelle mal die Frage direkt an die DGUV richten! Und diese Frage wäre sicherlich auch gut bei dem Vereinsvorstand positioniert ;) Diese müssen die entsprechende Absicherung immerhin sicherstellen ;)
    Wir wären sicherlich auch gerne an Deiner Rückmeldung interessiert!

    PS: Super Thema und super Fragestellung. Vielen Dank!!! :thumbup:

    Gruß

    Jens

    Hallo Frank.

    Aus Erfahrung hätte ich da mal einige Fragen und Kommentare:
    1. Sind die lang nachleuchtenden Rettungswegezeichen auch in Bereichen angebracht, wo diese ausreichend Licht bekommen, dass diese bei einem Stromausfall aus lang nachleuchten können? (Das ist, neben Überalterung, der häufigste Fehler)
    2. Werden die elektrischen Rettungswegezeichen (Sicherheits- und Notbeleuchtung) mit Akku regelmäßig gewartet und werden die Akkus gem. VDE alle vier Jahre gewechselt? (Wird meistens auch nicht gemacht)
    3. Sind die Unterlagen der Hersteller für diese elektrischen Leuchten vorhanden? (Nur daraus lässt sich meistens erkennen, welchen Typ die haben)
    4. Existiert an der Seite eine "Test-Taste"? (Dann lassen diese sich einfach testen und fangen über den Akku an zu leuchten)

    Es ist immer sehr nervig und schwierig, wenn verschiedene Typen, von verschiedenen Herstellern, mit verschiedenen Funktionsweisen verbaut sind. Dann ist einfach, anders... ;)
    Wenn Du Glück hast, dann hast Du in der Unterverteilung für diese Leuchten einen eigenen Schutzschalter. Abschalten und abgehen... ;)

    Gruß

    Jens

    Hallo Dirk.
    Absolut ok. Nette Atmosphäre und gutes Essen.
    Denk bei der nächsten Reservierung daran, ein Stichwort mit anzugeben ;) Z. B. sifaboard, Arbeitssicherheit, oder so...

    Bis wann geht denn die Umfrage?

    Ich hoffe, dass wir dann beim nächsten Treffen ein paar mehr werden :thumbup:

    Gruß

    Jens