Beiträge von mb.andfriends

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo zusammen,

    an dieser Stelle zwei Zitate aus der "Begründung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen", die weiterhelfen sollten:

    "Durch die Überführung der allgemeinen Anforderungen an Arbeitsmittel aus den bisherigen Anhängen 1 und 2 der BetrSichV 2002 in Schutzziele im verfügenden Teil der BetrSichV entsteht für den Arbeitgeber Rechtssicherheit hinsichtlich des Bestandsschutzes. Die Schutzziele der Verordnung sind zwar in jedem Fall einzuhalten und die Verwendung der Arbeitsmittel muss sicher sein. Dies kann jedoch z. B. bei älteren Arbeitsmitteln auch durch ergänzende Maßnahmen sichergestellt werden, so dass ältere Arbeitsmittel nicht ausgesondert werden müssen."

    "Im Rahmen der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu beurteilen, ob die vorgesehene Verwendung noch dem Stand der Technik entspricht oder ob sie an diesen anzupassen ist. Bei einer Anpassung ist jedoch nicht zwingend, dass das Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entsprechen muss. Insgesamt muss die Verwendung des Arbeitsmittels nach dem Stand der Technik sicher sein; dies kann auch durch ergänzende Schutzmaßnahmen gewährleistet werden. Damit ist auch bei dieser Regelung der Bestandschutz gewährleistet."

    Dies bedeutet m.E., dass durch geeignete, zusätzliche Schutzmaßnahmen das Schutzniveau von älteren Arbeitsmitteln an die neue Verordnung angepasst werden kann, so dass auch weiterhin faktisch eine Bestandsschutzregelung gilt.

    VG
    mb.andfriends