Beiträge von Schmeiss

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    Es ist so bei uns dass die Führungen durch die Abteilungen direkt an den Produzierenden Maschinen und Mitarbeitern vorbei.
    Also kann es immer wieder vorkommen das Mitarbeiter direkt neben Gästen arbeiten und auch mal schwere Sachen tragen.

    Genauso ist bei uns im gesamten Betrieb Staplerverkehr und auch eine Art Zügle fährt den ganzen Tag durch die Hallen. Auf den Wegen wo diese Gefährte unterwegs sind, laufen auch unsere Gäste.

    Die Meinung die der Leiter Vertrieb hat ist die, dass es Reicht wenn wir die Kunden darauf hinweisen dass Sicherheitsschuhe zu tragen sind.
    Wenn Sie es nicht machen dann werden wir sie nicht dazu zwingen.


    Wenn ich jetzt damit ankomme dass alle eine Warnweste zu tragen haben, erklärt mich mein Vorstand für durchgedreht.

    Wege nur für Besucher zu markieren geht nicht. Da ist einfach zu wenig Platz dafür da.
    Problem ist dass sie sich auch auf den Hauptverkehrswegen bewegen und da ist Staplerverkehr. Deswegen auch für unsere Büromitarbeiter die auf diesen Wegen unterwegs sind, die Pflicht zum tragen von Sicherheitsschuhen.

    Wir haben in unseren Gefährdungsbeurteilungen in allen Produzierende Abteilungen Gefährdungen festgestellt die ein tragen von Schutzschuhen (Mindestens S1) nötig machen.
    Somit müssen auch alle kaufmännischen Mitarbeiter die diese Bereiche betreten Sicherheitsschuhe tragen (Wird langsam auch akzeptiert).
    Nur weiß ich nicht wie es sich mit dem oben genannten Problem mit den Gästen verhält.

    Hallo Miteinander,
    ich habe eine Diskussion mit unserem Leiter Vetrieb.
    Es geht darum dass Kunden von uns nach einer Produktschulung noch einen Firmenrundgang machen. In unseren Betriebsstätten sind Schutzschuhe Pflicht.
    Jetzt ist es so dass er der Meinung ist dass es genügt wenn wir die Besucher unterweisen dass Schutzschuhe oder so Überzieher für die normalen Schuhe anzuziehen.

    Er meint wir wollen unsere Kunden (die unseren Lohn zahlen) nicht dazu zwingen dass sie Schutzschuhe anziehen.

    Und ich weiß jetzt nicht was ich empfehlen soll.

    MfG Markus

    Uns hindert z.B. Dieses Simulationsprogramm daran den PC über nacht auszuschalten da der Kollege am nächsten Morgen gleich die Auswertung der Berechnung durchführen möchte.

    Bisher steht in der BSO noch nichts vom ausstecken der Laptops oder schnurlosen Telefonen.

    Am besten ich kläre es mal mit der Versicherung ab und ergänze zur Not die BSO.

    Das bedeutet da ich den PC benutze auch wenn keiner davor sitzt brauchen wir ihn nicht auszuschalten?

    Die Fileserver stehen in Rauchmelderüberwachten Räumen oder haben Objektlöschanlagen. Rauchmelder haben wir im Büro nicht.

    Es geht um die PCs in der Verwaltung die über nacht laufen. Darf ich das aus rechtlicher/ Versicherungstechnischer Sicht?


    Was mache ich mit Laptops über Nacht? Oder schnurlosen Telefonen? Vom Stromnetz trennen?

    Hallo Miteinander,
    bei uns gibt es eine Abteilung die mit einem Simulationsprogramm unsere Kunststoffteile der Maschinen in Bezug auf Verzug und Herstellbarkeit prüft.

    Sie würden diese Berechnung gerne über nacht laufen lassen. Also würde der PC dafür die ganze nacht ohne Aufsicht laufen und Rechnen.
    Wie handhabt ihr das in bezug auf Brandschutz?

    In der Brandschutzordnung steht dass PC´s nach der Benutzung abzuschalten sind.

    Bin grad unsicher was ich da jetzt empfehlen soll.

    MfG Schmeiss

    Also ich bin auch nur unterstützend bei Unterweisungen dabei um mögliche Fragen der Mitarbeiter zu beantworten.
    Aber wenn ich euch richtig verstehe erweitere ich jetzt die GB´s um die Tätigkeiten die nur die Bereichsleiter betreffen und erstelle eine eigene Unterweisung für diese zusätzlichen Tätigkeiten.

    Danke Mike für den Link. Da kann ich ja auch ein paar Punkte rausziehen und in die Unterweisung der Bereichsleiter einfügen damit denen wieder klar wird was ihre Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz sind.

    Hallo,
    also die Gefährdungen unserer Produkttrainer während einer Messe habe ich jetzt beurteilt.
    Würdet Ihr die Tätigkeiten der anderen Mitarbeiter die sich um Kunden kümmern (Kaffee machen, Getränke reichen, Informationen geben bei Rückfragen) auch aufnehmen. Tu mir ehrlich gesagt etwas schwer die Gefährdungen dafür zu finden.
    Weil jeder kannt das bei einer Messe dass die Leute vor Lauter Stress keine Pausen machen können und den ganzen Tag stehen müssen.

    Wie vermerkt ihr dass in euren GB´s

    Also ich mache eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung über die Tätigkeiten der Abteilungsleiter?
    Weil die Gefährdungen der Arbeiter passen auf die Abteilungsleiter ja nicht.
    Ist selten dass diese noch an der Maschine stehen und fräsen oder ähnliches.

    Bisher hab ich bei uns um Betrieb nur arbeitsplatzbezogene GB´s, dann müsste ich für jeden Abteilungsleiter noch eine tätigkeitsbezogene GB hinzufügen?


    MfG Markus

    Hallo Miteinander,
    wie handhabt ihr es in euren Betrieben mit der Unterweisung der Fachbereichs-/Abteilungsleiter. Wer führt diese Unterweisungen durch?

    Es muss ja auch eine GB für die Tätigkeiten dieser Abteilungsleiter erstellt werden? Oder Irre ich mich.

    MfG