Ja richtig - und je nach Aufwand kann man einen Dienstleister wählen oder eine eigene Sifa (ausbilden lassen) . Das ist eine reine Kosten/Nutzen Betrachtung, wobei eine Sifa ja schon bestellt sein muss -> siehe vorne.
Beiträge von Bodensee
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Das müßte er dir schriftlich mitteilen* - quasi läuft das auf Unternehmerpflichtenübertragung raus ... und das kann man sich honorieren lassen wenn man die Verantwortung gerne auf sich nehmen möchte. Du kannst dir natürlich auch Berater ins oder aus dem Haus holen. Die BA wird immer "geschrieben", "geprüft" und "freigegeben" -> letzterer sollte der UN sein oder ein Bevollmächtigter und damit ist verantwortung schon aus 2 paar Schultern. "Geprüft" kann man auch weglassen. Meine Erfahrung sagt, dass ein dritter "Blinder" (Humor) immer besser ist aber keine Pflicht.
* und das musst Du dann schriftlich annehmen!
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Hallo,
>>Man muss da ja nun schon genau schauen was man wie schreibt, was rein MUSS etc.<<
Und das ist die Krux an der Sache - wer kann denn bewerten welche PSA benötigt wird und auf Grund von was kommt xy darauf?
In meinen Augen kann der SB nur dabei unterstützen und es ist die Aufgabe der Sifa - egal ob intern oder extern. Der berühmte Satz "Der Unternehmer hat ..." gilt auch hier - im Zweifelsfall der Chef
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Wenn eine eindeutige Kennzeichnung auf dem Bedienelement ist und die jährliche Einweisung als auch eine Betriebsanweisung besteht kein Problem in meinen Augen. Je nachdem wie tief der Galgen hängt ev. den Schwenkbereich kennzeichnen.
>>(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für
1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,<< wirft ja an sich deine Beschickungsanlage raus.Dazu meine Gegenfrage: Wie beschreibt der Hersteller der Anlage dieses "Ding"? Kran? Beschickungeinrichtung? Und was sagt seine Gebu zur Maschine aus?
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Hallo FG,
arbeiten in FN und wohnen in Salem.
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Guten Morgen,
man sollte hier bei nicht aus den Augen verlieren das der eigentliche Entstehungsbrand an der Batterie ziemlich schnell sich weiterentwickelt und nicht mehr das Hauptproblem sein wird. Die Ausbreitung erfolgt auf andere Teile des Autos ... Kraftstoff ... nein der natürlich nicht aber Kunststoffe und andere brennbare Materialien. Gerade die Kunststoffe sorgen für eine "unangenehme Pyrolyse und weitere Ausbreitung bzw. nette Rauchwolken in der gesamten Werkstatt. Löschmittel der Wahl wäre bei frühzeitigem Eingreifen - CO² als Halonersatz und dann mögliche Schaumlöscher bis zum Eintreffen der roten Jungs. Diese werden in der Regel einen Schaumangriff nach einem Netzmitteleinsatz (der ist schneller aufgebaut weil integriert) vollziehen. Freiräumen des Umfelds wäre organisatorisch nett aber in der Realität schwer einzuhalten.
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Guten Morgen, ja richtig aber das gibt die angeführte BG ja gar nicht her. Natürlich ist es Sache des Eigentümers/Vermieters und so wie Du schon sagst gibt es mehr zu prüfen als nur ein Rundumblick ob der Container noch da ist. Mir fehlt der Zusammenhang in der Norm bzw. der BGR, dass wenn der Container eine hydr. Einrichtung zum Pressen von Medien hat folgende Prüfungen (a, b, c, ...) durchzuführen sind oder entsprechend andere Normen zu Grunde liegen - klar man kann natürlich die Betriebssicherheitsverordnung anziehen womit jeder selbst prüfen kann was und wie er will Hauptsache er unterzeichnet. Eher verstanden?
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Hallo Stefan, ich meinte ja auch nicht das Forum sondern die üblichen Problem im HSE Bereich
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2012 war ich zum ersten mal hier im Board unterwegs und war 3 Jahr HSE abgängig. Nun bin ich wieder in dieses Thema zurückgeholt worden und sehe - es ist noch immer alles beim alten. 2000 Sifa Ausbildung gemacht bei der BG Verkehr, 10 Jahre an einem Flughafen den Arbeitsschutz geleitet und 6 Monate bei einem automotive Zulieferer - dann hatte ich davon dies Nase voll. Seit 2012 wieder bei einem Motorenbauer und seit Juli "back to the roots".
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Es dreht sich um die Papiermüllpressen auf Containerbasis. Werden diese tatsächlich nur nach BGR 186 geprüft? Die gibt ja kaum was her! Drum rum laufen - alles dicht und fest, elktr. Anschlüsse soweit in Ordnung und Knöpfchen drücken ob Funktion besteht
Grüße Timo
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Hallo Kollegen,
ich suche für meine Freiwillige Feuerwehr eine Gefährdungsbeurteilung. Theoretisch müßte es eine solche schon lange für Werk- oder Berufsfeuerwehren geben. Kann mir jemand hier zu helfen? Auch die Versicherer sind hier zimlich schwach auf der Brust.
Danke und Grüße
Timo (Ex- aktive SIFA)Ich danke euch allen. Werd mal den Herrn Obergöker von der UKBW anschreiben bzgl. der Software.
Grüße Timo
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Guten Morgen Forumland,
a) müssen Maschinen, Tische, Anrichten extra geerdet werden , wenn sie auf einem sogenannten "leitenden Boden" stehen? b) wie wird dieser leitende Boden geprüft? Auf x Ohm durch eine normale Elektrofachkraft? c) Wer bescheinigt mir im Süden von D Ex-Zonen, Ex-gefahr bei älteren Anlagen bei denen die letzten Jahre nichts mehr überprüft worden ist? e) wer kann mir den Luftsurchsatz messen? Ich denke der normale Lüftungsbauer oder?
Fragen - Fragen - Fragen
Danke und Grüße vom See!
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Hallo zusammen,
theoretisch müßte jede Anlage so gekapselt sein dass man mit einer CO² Zuleitung/je Anlage löschen könnte. Hier gibt es aber produktionstechnisch andere Probleme. Die Granulatzuführung findet zentral stat und muß gesondert betrachtet werden (begl. Rauchgasentwicklung etc - aber richtig erkannt). Mir geht es vor allem um das das Löschverfahren an sich.
Nein eine Betriebsfeuerwehr haben wir nicht, mit unter reicht meine Ausbildung dafür glaub ich auch aus. Obwohl die Brandgefahr hier nicht besonders hoch ist, wird die Lösung sein die Anzahl der CO² Löscher zu erhöhen um einen wirksamen Erstschlag auslösen zu können und die Ausbreitung örtlich zu begrenzen. Die Konzernzentrale wird sich damit jedoch noch nicht zufrieden geben und ich werde eine vielseitige Abhandlung über Auswirkungen von Löschwasser bei Kunsstoffbränden schreiben dürfen.
Jedoch - Danke!
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Hallo zusammen,
mein globaler Konzern fordert den Einbau von Sprinkleranlagen - leider auch im Bereich der Kunssstoffspritzerei. Gibt es hier schon Aussagen dazu? Wsserdampfbildung bei heissem Granulat etc ...
Grüße vom See
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Die BGR spricht von Lagergut.
Also google spuckt bei dem Wort "Lagergut" z.B. folgendes raus http://lager7.eu/lagergut.htmlIch behaupte das "Lagergut" ein Produkt sind oder zu einem Produkt werden. Soll heißen: deine Aktenordner sind kein Lagergut sondern Dinge des täglichen Arbeitslebens - keine Prüfung notwendig. Sind die aber eingelagert weil Archiv und damit nicht im alltäglichen Gebrauch, dann muss das Lagerregal geprüft werden.
Das Kleinzeugs in den Kisten wird zu einem Produkt also Regal prüfen.
Eine Inaugenscheinnahme reicht bei bagatell Fällen - also Kleinregale etc ... m.E. aus - außer der Hersteller will es anders!
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Wenn Du nichts in der BGR 234 findest oder in den Normen ( was Regal ist oder nicht) einfach den Hersteller fragen nach welchen Grundlagen das Regal gebaut wurde und welche Prüfungen er angibt.
Außer bei IKEA könnte man da Erfolg haben
Gruß vom See
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Hallo Forumland,
wer ist denn nun für die üblichen Jahresunterweisungen für Mitarbeitern von Personalleasingfirmen zuständig? Nicht gemeint sind die spezifischen und Arbeitplatz betreffenden Unterweisungen. Beispiel: Gabelstapler, Kran, UVV allgemein, Umgang mit Gefahrstoffe etc. ..
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Rauchmelder
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RESPEKT!
BTW: der Button fehlt meines Erachtens oder ein Smiley
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Hallo,
auf die schnelle gibt es einmal die G30. Dann die BG Nahrungsmittel ... Und Freund Google wird beim richtigen Stichwort auch einiges raus wie z.B.: http://www.sifatipp.de/fachwissen/fac…beit-definiert/ oder auch:
http://www.google.de/search?q=hitze…e&client=safariHilft das schon mal?
Edit: G21 Kältearbeiten