Beiträge von hseffers

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    Häufig Gemachter Fehler: nur eine Maßnahmenhierachie für alle Ziele

    Du sollst für jedes Ziel aus dem vorigen Kapitel eine Maßnahmenhierarchie darstellen.

    Für fünf Ziele gibt es also fünf Maßnahmenhierarchien. Da könnte der Platz schon knapp werden.

    Bei bis zu drei Zielen kommt man meistens gut zurecht.


    Zusatztipp: es muß nicht zu jedem Ziel auf jeder Stufe der Maßnahmenhierarchie eine Lösung stehen. Oft kann die Gefahrenquelle gar nicht aus dem Arbeitssystem entfernt werden oder es gibt keine geeignete PSA.

    Alle machbaren Lösungsmöglichkeiten sollen da stehen, auch die zu teuren und die Maßnahmen, die der Chef bestimmt nicht umsetzt. Wenn Du eine offensichtlich mögliche Lösung wegläßt, wird der Prüfer vermutlich nicht die volle Punktzahl geben.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Nach dem Start scheint das Lernprogramm zunächst OK zu sein, aber dann zeigen sich immer mehr Störungen: das Paßwort kann nicht eingegeben werden, Inhalte erscheinen nicht oder die Navigation klemmt.

    Das ist so, weil Du den FlashFix nicht gestartet hast. Es hat Dir ja auch keiner gesagt, daß das nötig ist :(

    Vor der Benutzung des Lernprogramms muß auf jedem PC ein Mal FlashFix laufen.

    So geht's:

    • Auf der DVD im Ordner "Programme" ist das Programm "FlashFix_2010.exe".
    • Starte es mit einem Doppelklick.
    • Das Programm teilt Dir mit, es habe die Sicherheitseinstellungen für Flash geändert. Das bestätigst Du mit einem Klick auf "OK".
    • Jetzt sollte das Lernprogramm problemlos laufen.

    FlashFix muß nach einem Flash-Update erneut laufen.

    Auch sonst: wenn das Lernprogramm rumzickt erst Mal FlashFix laufen lassen.
    Meistens geht es dann wieder.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Dieser Fehler ist der häufigste in der LEK2. In ca. 90% der Praktikumsberichte fehlen die Ziele. Allein deswegen ist wohl noch keiner durchgefallen, aber das geht auch besser.

    In diesem Kapitel sollst Du für jede Gefährdung mit Handlungsbedarf ein Ziel setzen.
    Das Ziel beschreibt den Zustand des Arbeitssystems nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahmen.

    Ziele können sein:

    • Beseitigung oder Verringerung einer Gefährdung.
    • Verbesserung der Arbeitssicherheit im Arbeitssystem.
    • Einhalten von Vorschriften, die bisher nicht eingehalten werden.
    • Erreichen einer bestimmten Risikostufe in der Risikomatrix (Nohl)


    Dieses Kapitel ist schwer zu schreiben. Dafür wird es das kürzeste Kapitel. Ein bis zwei Sätze pro Gefährdung genügen.

    Maßnahmen dürfen in diesem Kapitel nicht vorkommen!

    Was muß da stehen?

    • Die Gefährdung.
    • Der Zustand nach Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung.
    • Die Methode, mit der Du die Zielerreichung messen wirst. Hinweis: Im Kapitel "Umsetzung" muss diese Methode dann ebenfalls vorkommen.


    Gefährdungen, die bei der Beurteilung keinen Handlungsbedarf ergaben, kannst Du kommentarlos weglassen.

    Zum Schluß noch ein Tip: es kann sein, dass Die Dozenten ein bestimmtes Verfahren zur Ermittlung von Zielen empfehlen. Dann benutze das auch.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Häufig Gemachter Fehler: Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung in einer Tabelle.

    In den Unterlagen gibt es ein Beispiel, bei dem Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung in einer Tabelle abgehandelt werden. In der betrieblichen Praxis kann das sinnvoll sein. In der LEK2 ist das völlig falsch.

    Begründung: Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung kommen im Handlungszyklus in zwei verschiedenen Handlungsschritten vor und müssen deshalb unbedingt getrennt in verschiedenen Kapitel beschrieben werden.

    Die Begriffe "Gefahrenquelle", "Gefährdungsfaktor", "Gefahrbringende Bedingung", "Begünstigende Bedingung" und "Leistungsvoraussetzungen" dürfen in der Beurteilung nicht mehr vorkommen.

    Nur die im vorigen Kapitel ermittelten Gefährdungen gehören hier hin. Sie werden beurteilt.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Häufig Gemachter Fehler: Bei der Beurteilung wird nur die Risikoabschätzung mit der Risikomatrix nach Nohl verwendet.

    Bei der Beurteilung gibt es eine Rangfolge:

    Das bedeutet: wenn die Beurteilung nach Rechtslage einen Handlungsbedarf ergibt, dann ist Deine Beurteilung schon fertig.
    Zusätzliche Beurteilungen sind überflüssig und geben Punktabzug.

    Kann an Hand der Rechtslage der Handlungsbedarf nicht festgestellt werden, dann paßt vielleicht eine Leitmerkmalmethode oder der Screening Gesundes Arbeiten.

    Erst wenn weder Rechtslage noch Leitmerkmalmethode eine Entscheidungshilfe geben, dann kommt die Risikomatrix zum Einsatz. Das ist z. B. bei Rutschgefährdungen oder Stolpergefährdungen oft der Fall.


    Beispiel 1: Am Arbeitsplatz wird eine Lautstärke von 105dB(A) gemessen.
    Beurteilung: Allgemein gilt entsprechend der Arbeitsstättenverordnung im Anhang Nr. 3.7: In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist.
    Konkrete Grenzwerte stehen in der LärmVibrationsArbSchV. Da suchst Du dann den für den beurteilten Arbeitsplatz passenden Grenzwert aus. Wenn dieser Grenzwert überschritten wird, besteht Handlungsbedarf.


    Beispiel 2: Die Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes muß oft Patienten umlagern.
    Beurteilung: Es gibt zwar Reglungen zu dieser Tätigkeit, aber sie sind nicht konkret genug, um im Einzelfall einen Handlungsbedarf zu begründen. Hier kann eine der Leitmerkmalmethoden angewendet werden. In naher Zukunft wird es auch eine Leitmerkmalmethode für die Pflegetätigkeit geben.


    Zusammenfassung:

    • Im Kapitel "Beurteilung" geht es ausschließlich um die Beurteilung der Gefährdungen aus dem vorigen Kapitel.
    • Bei der Beurteilung mußt Du das zur Gefährdung passende Verfahren anwenden.
    • Als Ergebnis Deiner Beurteilung schreibst Du für jede Gefährdung hin: Es besteht Handlungsbedarf oder Es besteht kein Handlungsbedarf.

    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Oft fehlen bei der Gefährdungsermittlung die Gefährdungen (kein Witz).


    Nachdem das Arbeitssystem komplett ist, kommt jetzt die Ermittlung der Gefährdungen.
    Dies ist der wichtigste Schritt im Handungszyklus.
    Wenn Du hier Fehler machst, geht der Rest auch daneben.
    Wenn Du es hier richtig machst, ist das Schwerste geschafft.

    Ein Blick auf das Modell "Gefährdungsermittlung", zeigt, was in dieses Kapitel gehört:

    • Gefährdungsfaktor,
    • Gefährdung,
    • Gefahrbringende Bedingungen,
    • Begünstigende Bedingungen und
    • der Mensch mit seinen Leistungsvoraussetzungen.


    Du kannst auch noch die möglichen Gesundheitsschäden und außerberufliche Einflüsse nennen, soweit bekannt.

    • Der Gefährdungsfaktor soll aus der Liste der Gefährdungsfaktoren in den Unterlagen stammen.
    • Bei rückschauender Analyse erfragst Du die persönlichen Leistungsvoraussetzungen der Menschen.
    • Bei vorausschauender Analyse nennst Du die persönlichen Leistungsvoraussetzungen, die für einen Menschen an diesem Arbeitsplatz nötig sind.

    Die Beschreibung der Gefährdung sollte aus einem ganzen Satz bestehen.
    Die Gefahrenquelle soll drin sein aber der Gesundheitsschaden nicht.


    Gefährdung Beispiel 1: Die bewegte Klinge der Schlagschere kann mit dem Menschen in Kontakt kommen
    Gefährdung Beispiel 2: Der Schall mit seiner Lautstärke von 105dB(A) kann das Gehör überlasten.
    Gefährdung Beispiel 3: Durch Zeitdruck und mangelnde Kommunikation kann es zu hoher psychischer Belastung kommen.

    Zur Erinnerung:
    Die Gefährdung beschreibt die Möglichkeit des Zusammentreffens von Mensch und Gefahrenquelle und nicht die Folgen dieses Zusammentreffens.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Im Arbeitssystem werden oft Eingabe und Ausgabe vergessen.


    Zur Eingabe gehören

    • Information: z. B. der Arbeitsauftrag, Pläne, Skizzen, Patientendaten, ...
    • Energie: z. B. elektrische Energie, Heizungswärme, Körperkraft, Treibstoff, ...
    • Verbrauchsmaterial, Werkstoffe und Hilfsstoffe: z. B. Einweg-Kanülen, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Holz, Schmiermittel, Wasser, ...
    • auch Patienten, Kunden, Klienten.

    Zur *Ausgabe* gehören

    • Informationen: Dokumentation des erledigten Auftrages, Patientendaten, ...
    • Abfälle: Kanülen, Einweghandtücher, Abwasser, Abgas, Holzspäne, ...
    • Produkte: angefertigte Gegenstände, behandelte Patienten, ...

    Keine Angst vor Mehrfachnennungen. Sie sind notwendig.


    Beispiel: In einer Holzwerkstatt ist Holz bei der Eingabe, Holz als Arbeitsmittel, Holz im Arbeitsablauf, Holzstaub in der Arbeitsumgebung, Holzstaub bei der Ausgabe, Holzspäne bei der Ausgabe und das Produkt aus Holz bei der Ausgabe.


    Zum Schluß prüfen: sind alle neun Elemente des Arbeitssystems vollständig beschrieben?


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Häufig gemachter Fehler HGF: bei Arbeitsumgebung wird oft aufgezählt, welche Gegenstände sich um den Arbeitsplatz herum befinden.


    Diese Einzelheiten gehören entweder zum "Arbeitsplatz" oder zu den "Anderen Arbeitssystemen" oder zu den "Arbeitsmitteln".


    Unter Arbeitsumgebung sollst Du beschreiben, unter welchen Bedingungen an diesem Arbeitsplatz gearbeitet wird.

    • Ist es laut? (Meßwert hinschreiben, Einheit dB(A) nicht vergessen),
    • wie warm ist es? (Grad Celsius hinschreiben),
    • stinkt es (Wahrnehmung beschreiben),
    • wie ist das Betriebsklima? (in Worten umschreiben),
    • u.s.w. (siehe Glossar).


    Der Leser Deines Berichtes soll sich vorstellen können, wie es ist, dort zu arbeiten.


    HGF: es reicht nicht, wenn Du schreibst: "Klima, Temperatur, Schall, Luftbewegung". Da müssen konkrete Angaben stehen.

    Tipp: notiere auch die Aussagen der Mitarbeiter. Wenn ein Mitarbeiter sagt, "Hier ist ständig Durchzug, ich bin oft erkältet", dann ist das deutlicher als ein Meßwert.


    Bei Arbeitsplatz sollst Du notieren, was fest eingebaut ist:

    • Fußboden (Material notieren: "helle Keramikfliesen"),
    • Fenster (wie viele und wo),
    • Türen (wie viele und wo, Fluchtwege?),
    • Decke (Material und Farbe nennen),
    • Klimaanlage oder Heizung (konkret beschreiben),
    • Deckenleuchten (wie viele?, welcher Typ?, welche Leistung?).

    Tipp zur Abgrenzung *Arbeitsplatz* gegen *Arbeitsumgebung*: die Deckenleuchten gehören zum Arbeitsplatz. Die dadurch entstehende Helligkeit gehört zur Arbeitsumgebung.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Wenn das Arbeitsystem zu groß abgegrenzt ist, findet man mehr Gefährdungen, als auf 20 Seiten passen.

    Beispiel: DVD S04 Grünschnitt am Straßenrand. Das Arbeitssystem enthält mehrere Arbeitsplätze mit mehreren Teiltätigkeiten. Dabei kommt es zu einer großen Zahl von Gefährdungen. Ein Praktikumsbericht dazu hätte ungefähr 100 Seiten.

    Lösung: auf ein Teilsystem beschränken, z. B. "Arbeiten mit der Häckselmaschine".

    Tipp zur optimalen Abgrenzung des Arbeitssystems für den Praktikumsbericht: grenze das Arbeitsystem so ab, daß 3 bis 6 Gefährdungen vorkommen.

    Es gab auch schon gelungene Praktikumsberichte mit nur 1 oder sogar 12 Gefährdungen, aber das sind Ausnahmen.

    Hinweis: auch ein Teilsystem eines Arbeitssystems ist wiederum ein Arbeitssystem. Alles ist ein Arbeitssystem: ein ganzer Betrieb, eine Abteilung, ein Arbeitsplatz und sogar eine einzelne Teiltätigkeit.
    Die Abgrenzung machst Du so, wie es für Deinen Bericht paßt.

    Hinweis: ein Arbeitssystem ist nicht unbedingt auf einen Raum beschränkt. Beim Krankentransport gehört auch der ganze Fahrweg dazu.

    Achtung: zusätzlich zu den Gefährdungen durch die Arbeitsmittel gibt es immer auch noch allgemeine Gefährdungen durch Schall, Gefahrstoffe, schlechte Arbeitsorganisation, Klima, biologische Arbeitsstoffe und so weiter.

    Fast immer findet man mehr Gefährdungen, als auf den ersten Blick zu sehen sind.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Häufig gemachter Fehler (HGF): Der richtige Inhalt steht im falschen Kapitel.

    Oft steht im im Kapitel "4 Vorgehensweise" der gesamte Handlungszyklus mit Arbeitssystem, Gefährdungsermittlung, Beurteilung usw..
    Dieser Inhalt gehört in das Kapitel "5. Ergebnisse des Praktikums".

    Vielen fällt es schwer zu trennen zwischen "etwas tun" und "Ergebnis des Tuns".

    Was geschieht in der Praxis bei der Analyse?
    Du gehst in die Abteilung und sprichst mit den Mitarbeitern.
    Du sprichst mit den Vorgesetzten und mit dem Betriebsarzt.
    Dabei machst Du Fotos und Notizen und ermittelst die Einzelheiten des Arbeitssystems.

    Im Bericht sollst Du diesen Vorgang auf die Kapitel 4 und 5 aufteilen:
    - in Kapitel 4 gehört: "Gespräche mit Mitarbeitern, Vorgesetzten und Betriebsarzt, Fotos, Notizen" (also Deine Vorgehensweise).
    - in Kapitel 5 gehören die Einzelheiten des Arbeitsystems (also Deine Ergebnisse).

    So geht es nun durch den ganzen Handlungszyklus weiter:
    Was Du bei der Beurteilung getan hast, kommt in Kapitel 4.
    Die Ergebnisse Deiner Beurteilung kommen in Kapitel 5.

    Was Du bei der Umsetzung getan hast, kommt in Kapitel 4.
    Die Ergebnisse der Umsetzung kommen in Kapitel 5.
    usw.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Wenn HGF ohnehin schon benutzt wird, umso besser.

    Zitat

    HGF im Abstract: das Abstract ...

    Zitat

    ... und wenn Du schon auf die deutsche Sprache setzt, dann überleg' mal, ob statt "Abstract" nicht auch eine der Alternativen passend ist:


    Auch ich empfinde den Begriff "Abstract" als unbehaglich.

    Der Begriff "Abstract" wird in der offiziellen Vorlage verwendet. Da möchte ich nichts neues einführen.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Häufig gemachte Fehler (HGF) ist ein Begriff, den ich gerade erfunden habe ;) , in Anlehnung an "Frequently Asked Questions" (FAQ).

    HGF im Abstract: das Abstract wird mit einer Einleitung verwechselt.

    Für eine Einleitung ist das Kapitel 3 "Ausgangssituation" da.

    Im Abstract soll eine knappe Zusammenfassung der gesamten Arbeit stehen. Bei einer Gefährdungsbeurteilung:

    • Aufgabenstellung.
    • Arbeitsplatz (Arbeitssystem).
    • Die wichtigsten Gefährdungen.
    • Die wichtigsten Lösungen.
    • Wie weit ist die Umsetzung? Wie geht es weiter?


    Hier sollst Du gleich alles Wesentliche verraten. Es geht nicht darum, Spannung aufzubauen - das ist ein Bericht, kein Roman.


    HGF im Abstract: Im Abstract stehen Einzelheiten, die im Text gar nicht vorkommen.

    Alles was im Abstract steht, muß im Text noch mal stehen.

    Der Abstract ist außerhalb des eigentlichen Textes, wie ein Klappentext auf einem Buch.


    Zum Schluß:

    Es ist wohl noch keiner wegen eines schlechten Abstracts durchgefallen. Aber mit einem guten Abstract hat man die Chance auf einen guten ersten Eindruck.

    Obwohl so viel drin sein muß, darf der Abstract nur eine halbe Seite lang sein. Der Abstract ist schwer zu schreiben, doch die Mühe lohnt sich.

    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Jeder Betrieb ist anders. Einen fremden Praktikumsbericht als Vorlage nehmen, das kann schief gehen.

    In Deinem Bericht wirst Du zuerst den Ist-Stand des Arbeitsschutzmanagements ermitteln.
    Dafür gibt es als Hilfsmittel eine Liste mit Fragen.

    Dann wirst Du den Soll-Stand formulieren.

    Und danach Deine Konzepte zur Erreichung des Soll-Standes formulieren.

    Schritt für Schritt, dann wir es gelingen.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Zur Rangfolge gibt es die Pyramide der Arbeitsschutzvorschriften, die Du in den Ausbildungsunterlagen findest.

    • Das Grundgesetz gilt ganz allgemein.
    • Dann folgt das Arbeitsschutzgesetz. Das sollten man gelesen haben.
    • Jetzt wird es spannend: es folgen die Verordnungen, Tarifverträge und Vorschriften, die speziell für Dein Arbeitssystem gelten.
      Beispiel: Du beurteilst einen Bildschirmarbeitsplatz, dann gilt die Bildschirmarbeitsverordnung.
    • Noch weiter ins Detail gehen die Regeln, Normen und Richtlinien.
      Beispiel: Für die Benutzung von Leitern gilt BGI 521: Leitern sicher benutzen.


    Wie nun vorgehen?

    Für die praktische Sifa-Arbeit suchst Du eine Vorschrift, die speziell für Dein Arbeitssystem gilt. Die findest Du möglichst weit unten in der Pyramide. Stichworte: BGI, BGR, DIN, Verordnung.

    Suchtip 1: bei der BG suchen
    Geh zur Website Deiner BG und gib in der Suchmaske die Berufsbezeichnung der Mitarbeiter oder die Namen der verwendeten Arbeitsmittel oder Tätigkeiten ein.

    Suchtip 2: allgemeine Suchmaschine benutzen
    Ein Beispiel: Lagerung von Farben und Lacken in einer Werkstatt. Als Suchworte kannst Du "BGI BGR Lagerung von Farben und Lacken" bei einer Suchmaschine eingeben.

    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Langweilig aber wichtig: Bei der Beurteilung einer Gefährdung soll zuerst die Rechtslage ermittelt werden.

    Wenn der Ist-Stand die Verschriften nicht erfüllt, besteht automatisch Handlungsbedarf. Eine Risikoeinschätzung ist dann überflüssig.

    Begründung: Angenommen der Ist-Stand verstößt gegen Gesetze, aber die Risikoeinschätzung ergibt ein geringes Risiko, darfst Du dann das Gesetz ignorieren?

    Wenn der Ist-Stand den Vorschriften entspricht, kann trotzdem Handlungsbedarf bestehen, wenn Deine Risikoeinschätzung einen Handlungsbedarf ergibt. Das kann vorkommen wegen persönlicher Leistungsvoraussetzungen der Mitarbeiter oder besonderer Umstände am Arbeitsplatz.


    Beispiel: Lärm

    LärmVibrationsArbSchV §6: "Unterer Auslösewert ist der Tages-Lärmexpositionspegel 80 dB(A)".

    Gemessen wurde: L (tief) EX,8h = 77 dB(A)

    Auf Grund der Rechtslage besteht kein Handlungsbedarf.


    Allerdings steht in der ArbStättV: "In Arbeitsräumen ist der Schallpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist."

    Vielleicht kannst Du ein Optimierungsziel definieren: Tages-Lärmexpositionspegel auf 70 dB(A) verringern.


    Bleibt noch die Frage: welche Vorschrift gilt für diesen Arbeitsplatz?
    Darum geht's dann im nächsten Beitrag.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Die "gefährlichen G-Worte" sind der schwierigste Stoff in der Ausbildung und in Praktikumsberichten stecken die schlimmsten Mängel oft in der Gefährdungsermittlung.

    Bei einer vorausschauenden Gefährdungsermittlung geht man von den Gefährdungsfaktoren aus, findet Gefahrenquellen, Gefahrbringende Bedingungen und die Gefährdungen.

    In den Praktikumsberichten geht das meistens schief:

    • Ungefähr ein Viertel der Teilnehmer ermitteln in der Gefährdungsermittlung gar keine Gefährdung! :(
    • Meistens stehen statt der Gefährdungen die möglichen Gesundheitsschäden da.
    • Oft werden neue Gefährdungsfaktoren erfunden.

    Empfehlung: vor der Gefährdungsermittlung die Begriffe noch mal in der S04 und im Glossar nachschlagen.

    Ein Beispiel mit Erläuterungen der Begriffe:

    • Arbeitsschritt: Nagel mit dem Hammer einschlagen.
    • Gefährdungsfaktor (aus der Tabelle 'Übersicht zu den Gefährdungsfaktoren'): Mechanisch, bewegte Arbeitsmittel.
    • Gefahrenquelle (Quelle der schädigenden Energie): der schnell bewegte Hammerkopf.
    • Gefahrbringende Bedingung (bringt den Menschen und die Gefahrenquelle zusammen): beim Hämmern den Nagel mit den Fingern halten.
    • Gefährdung (das was geschehen kann): Hammer auf den Daumen schlagen.
    • Gesundheitsschaden (Folge des Zusammentreffens von Quelle und Mensch): Quetschung des Daumens.

    Im nächsten Schritt sollen die Ziele sich auf die ermittelten Gefährdungen beziehen und nicht auf die Gefährdungsfaktoren.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    nach 100 Lernstunden und der zweiten Widerholung der Selbstlern-DVD kommt einem schon mal der Gedanke: "Reicht es jetzt, oder muß ich noch mal wiederholen? Ich mag bald nicht mehr!"

    Die Erfahrung zeigt: die meisten können nach sorgfältiger Bearbeitung der DVD ungefähr 70% bis 90% der Testfragen beantworten. Das reicht in der Regel zum sicheren Bestehen der LEK1.

    Wer nur ca. 50% der Testfragen richtig beantworten kann, ist nicht gut vorbereitet und schafft die LEK1 möglicherweise nicht.

    Empfehlung: Die Lern-DVD ein Mal sorgfältig und vollständig durcharbeiten. Im zweiten Durchgang die Problemkapitel vertiefen, die man noch noch so gut im Griff hat. Und in den letzten 7 Tagen vor der LEK1 die Inhalte noch mal durch eine letzte Wiederholung auffrischen.

    Zum Schluß noch: nicht nervös werden, wenn man nicht alles "drauf" hat. 100% hat noch keiner geschafft.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-

    Bei der der LEK3 sollst Du zeigen, daß Du einen überzeugenden Vortrag halten kannst.

    Empfehlung: stell Dir vor, Du hältst den Vortrag vor der Geschäftsführung oder auf einer ASA-Sitzung. Im Vortrag stellst Du Deine Lösung für ein Arbeitsschutzproblem vor.

    Ziel Deines Vortrages soll sein, daß Dein Publikum Deiner Lösung zustimmt.


    Wichtig: Auf keinen Fall soll der Vortrag den gesamten Praktikumsbericht vorstellen!

    Wichtig: Besondere Sifa-Fachbegriffe wie "Gefährdungsfaktor" oder "Gefahrbringende Bedingung" passen hier nicht hin. Die waren in der LEK2 dran. Sprache und Vortragsweise sollen beim Zielpublikum "Geschäftsführung" ankommen.


    Sifa-Tutor -Harald Seffers-