Beiträge von Safety-Officer

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    Der Fensterwächter ist aber auch eine optische Signalisation, die einen Gelegenheitseinbrecher / dummen Nachtschwärmer durchaus von einer Tat abhalten kann (Scheibe einschlagen, Fenster am Griff öffnen ...)

    Stange oder Gitter nach / bei Feierabend festmachen ... wie lange funktioniert das?
    Du glaubst nicht, wie oft ich bei meinen Zeitungstouren in Firmengebäuden (ohne Nacht-Security) offene Türen, Tore und Fenster vorfinde.

    Deshalb auch mein Hinweis auf Sicherheitsglas.
    Dass in das Fenster rein und den Griff mit der Alarmhaube sichern.
    Schnell und einfach ...

    Ein Einbruchsprofi wird sich allerdings, wenn was lohnendes zu holen ist, dadurch nicht abschrecken lassen.

    Leuten aus dem Ruhrpott könnte noch der Begriff "Bandfahrung" geläufig sein, also der Transport der Bergleute von und zur Abbaustelle mit dem Förderband.
    Ging nur mit Genehmigung der zuständigen Bergbaubehörde (Betriebsempfehlung Nr. 17) und einer ganzen Palette an Sicherheits- und Unterweisungsmaßnahmen.

    Natürlich entziehe ich demjenige die Möglichkeit Geld zu verdienen und damit seine Familie zu ernähren.

    Nicht wirklich. Im Fall des TO: Stichwort "Landwirtschaftshelfer". Kostet zwar ein bißchen was, aber es ist definitv nicht so, dass bei einem voll umfänglichen Fahrverbot die gesamte Familie über Monate Hungers leiden müsste ...

    Ich hoffe ja. dass die StA Rechtsmittel einlegt und in der nächsten Instanz eher richterlicher Sachverstand und nicht richterliche Meinung den Ausschlag gibt.

    Allerdings wäre dann schon interessant, was man in einem solchen Fall als Arbeitgeber oder Arbeitsschützer tun soll oder kann.

    Da gibt es ausreichend Möglichkeiten, insbesondere präventive Angebote zu machen.

    Und zwar bevor die Arbeitsrechtskeule (Abmahnung, Kündigung) zuschlägt.
    Von BG und UK gibt es hervorragendes Material, weitere Angebote zum Beispiel von der DHS oder auch örtlichen Suchtberatungen.

    Aus der persönlichen Erfahrung im Umgang mit (psychisch abhängigen) Alkoholikern im Betrieb ... es muss schon richtig krachen und an die Existenz gehen, bevor Betroffende bereit sind, über Hilfe nachzudenken oder im Idealfall Hilfe annehmen.

    Ach Mick, dass kannst du doch dem armen Puschi nicht antun ...

    sprachs, nahm Puschi hoch und wurde dafür kräftig gezwickt ...

    Sie hat's bis heute nicht begriffen, dass Puschi sagt, wo's lang geht und Vergehen ganz nach Dreckstöleart Hundeart bestraft.

    Als Sifa wäre ich da auch raus, obwohl ist es nun ein Arbeitsunfall oder nicht?

    Ich sehe nichts, was einen Arbeitsunfall verneinen würde.

    Und ja, ich kenne die Problematik mit diesen fehlerzogenen Beissratten, die keine Grenzen kennen und grundsätzlich alles und jeden als Angriff sehen - selbst die Zeitung, die durch den Türbriefkasten geschoben wird.

    Ich bin da doch schon ein bißchen beunruhigt, zumal mir persönlich von zwei - allerdings länger zurückliegenden - Fällen bekannt ist, bei denen nach dem Auslösen der Kopf herausgeschossen kam. Beides Mal ältere Pulver-Feuerlöscher (> 15 Jahre).

    In dem einen Fall war das Ergebnis eine Zertrümmerung des Unterkiefers, der zweite Fall zum Glück nur mit Sachschaden.

    Kontaktpersonen bei Wartungsfirmen (Total, Minimax) haben auch immer mal wieder von solchen Fällen berichtet und eine Beschädigung / Verformung des Feingewindes als Ursache benannt.

    Bin mal auf die Reaktionen der Hersteller gespannt.

    Im Safety Gate der EU ist ganz aktuell (28.07.2023) ein Rückruf für Feuerlöscher mehrerer Marken zu finden:

    Alert number: A11/00088/23 - Published on 28/07/2023 - Report-2023-30

    Der von Frankreich initiierte Rückruf betrifft Feuerlöscher der Marken VULCAIN, SICLI, INTEGRAL, MATINCENDIE, GLORIA, INDIUM, MAT TOP und umfasst eine Vielzahl von Typen.

    Bei der Aktivierung der Feuerlöscher kann durch den Druck der Kopf herauskatapultiert werden und schwere Verletzungen verursachen.

    Mir ist noch nicht klar, ob dieses Problem auch auf in DE verkaufte Löschgeräte zutrifft.
    Bei Gloria und BAuA ist noch nichts dazu zu finden. Hat da jemand nähere Infos?

    Tja ... es handelt sich um Fahrzeuge aus behördlichen Beschaffungen bzw. bezuschussten Beschaffungen. Der Nutzer hat in der Regel keinen Einfluss auf die Fahrzeugausstattung und darf diese nachträglich auch nicht verändern.
    Vielleicht lässt sich ja bei einer neuen Serie etwas ändern, so in 15, 20 Jahren.

    Es gibt im einschlägigen Fachhandel Treppenstufenbeläge aus GFK mit R12 bzw. R13.
    Frage ist halt, wie sieht das mit der Befestigung aus und wie schnell bröseln die Beläge mangels flächiger Auflage (vom Fachbetrieb beraten lassen ... )

    Alternativ: die aktuellen Gitterroste (vermutlich R0) gegen profilierte Gitteroste (gibt es bis R12) austauschen.

    Könnte sicherlich, ja.

    Ein derartiges Gerät benötigt aber (häufig) einen größeren Bewegungsraum und belegt einen Palettenstellplatz.

    Gut. Die neuesten Modelle mit Lithium-Akku sind nur unwesentlich größer (+ 100 mm) als der klassische Handhubwagen, kosten aber mal schlapp das 10-fache.

    Der elektrische Antrieb reduziert zwar die notwendige Kraft beim Anfahren deutlich, hat aber Schwächen, was das präzise Rangieren auf dem beschränkten Platz der Ladebordwand angeht - die Absturzgefahr erhöht sich bei den ersten Palettenreihen.
    Paletten quer aufnehmen ist - im Gegensatz zu Handhubwagen - auch nicht möglich.