Beiträge von Safety-Officer

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    Die Vorschrift ist, da öffentlicher Verkehrsraum, schnell genannt:

    Zitat von § 22 Abs. 1 StVO

    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

    Jetzt zur Frage der Sicherung selbst.

    Es hängt stark davon ab, was genau für eine Ladung mit dem Stapler im öffentlichen Verkehrsraum transportiert wird.
    Du brauchst in jedem Fall eine in sich stabile Ladungseinheit, dann reicht ggf. ein einteiliger Gurt in Umschlingung (nicht um den Hubmast, sondern um den senkrechten Teil der Gabeln).

    Wenn du mit fehlenden Anschlagpunkten haderst, es gibt im Handel so genannte Gabelklemmen, die als Anschlagpunkte fungieren.

    Die für die jeweilige Ladung konkret nötigen Maßnahmen zur Ladungssicherung müssen im Einzelfall vor Ort festgelegt werden.

    Hm...wenn die Gabelzinken des Staplers, breit genug auseinander stehen, dürfte es zu so einem Unfall eigentlich nicht kommen ! ? :/

    Guck dir das doch einfach in der Praxis an.

    Ob die GiBo kippt, kippelt oder ähnliches, hängt nicht nur von der Gabelbreite, sondern auch von der Gabellänge, der Position der Gibo und dem wandernden Schwerpunkt beim Entladen ab.

    Blöd ist auch, dass die GiBo eben keine Querbretter im Fußbereich hat, an denen das Teil beim Kippen hängen bleiben könnte.

    Längere Gabeln sind auch blöd - weil da knallst du an die überstehenden Teile mit Beinen / Knien dran.

    Blöd auch, wenn der Stapler irgendwo anders gebraucht wird oder anderen Leuten im Weg steht.
    (ich kenne das Problem aus meiner Lagerpraxis - mit dem dann beschafften Scherenhubwagen wars kein Problem mehr.)

    Es ist in den Unterlagen aber auch nicht untersagt, oder? ;)

    Nur, weil es nicht ausdrücklich verboten ist, ist es eben NICHT automatisch erlaubt, so ist das nunmal bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

    Nur weil ein Alu-Feuerwehrhelm die Form einer Grillschale hat, ist diese Option eben KEINE bestimmungsgemäße Verwendung - auch wenn der Hersteller es nicht ausdrücklich verbietet.

    Eine derartige Denke sorgt dann i.d.R. für kurios anmutende Sätze in Bedienungsanleitungen, meist nach hohem Sach- oder Personenschaden.

    Ich sehe da keine Einsparung.
    Die Sichtprüfung der Zurrgurte (vor Benutzung) ist schnell gemacht ( < 1 Min. pro Gurt) und die jährliche Arbeitsmittelprüfung steht sowieso im Raum, egal bei welchem System.
    Zumal auch andere Haltesysteme grundsätzlich vor Benutzung einer Sichtkontrolle (und einer jährliche Prüfung) zu unterziehen sind (BetrSichV).

    Zurrgurte haben auch noch den Vorteil, dass durch das textile Material Beschädigungen der Werkstücke nahezu ausgeschlossen sind. Gut, das Schloss kann Probleme machen - aber das lässt sich durch eine textile Unterlage minimieren.

    Treppen:
    Alle notwendigen Maßgrenzen findest du u.a. in der DIN 18065, z.B. Sachen wie

    • Steigung der Treppe
    • Höhe der Stufen und Auftrittsbreite der Stufen
    • die Laufbreite der Treppe
    • u.s.w, u.s.w., ....

    Rampen:
    hier findest du die notwendigen Maßgrenzen u.a. in der DIN 18040.

    Zusätzlich zu den Maßgrenzen kann es sinnvoll sein, sich auch auf Seiten wie nullbarriere.de umzusehen.

    Wie war das noch mal mit der "Bestimmungsgemäßen Verwendung"?


    Ich habe die Herstellerunterlagen unserer FFZ (Linde, Jungheinrich) auf diese Fragestellung hin überprüft ... Nüchts.
    Demzufolge ist das keine bestimmungsgemäße Verwendung - denn was das ist, legt grundsätzlich der Hersteller fest.

    Für derartige Aufgaben hat ja die Industrie extra so nette Sachen wie Scherenhubwagen und Hubtische entwickelt und bietet die zum Verkauf an.

    Wenn du per Gesetz oder Verordnung meinst, nicht direkt.

    Es ist eine Möglichkeit, egal um was für Maskentypen es sich handelt, die Arbeitgeberverpflichtung zum Schutz der Beschäftigten zu erfüllen.

    In der Regel reicht es, die Anpassungsprüfung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in festzulegenden Zeitabständen oder bei deutlichen Änderungen der Gesichtsform / auf Wunsch der Beschäftigten durchzuführen.
    Es gibt Betriebe, die jährlich testen, es gibt welche, die alle 2 - 3 Jahre testen ...

    Fakt ist, das bekomme ich durch die Testergebnisse immer wieder bestätigt, dass in Betrieben ohne Atemschutzmanagement die angebotenen Masken bei bis zu 50 % der Beschäftigten nicht passen. In Betrieben mit Atemschutzmanagement passen die angebotenen Masken bei rund 10 % der Beschäftigten nicht. Darunter zählen auch zunehmend Fälle, bei denen die Gesichtsform (kleines Gesicht) ein Tragen von Masken nicht zulässt, die auf dem Markt befindlichen Masken sind schlicht zu groß, dichten im Kinnbereich nicht richtig ab.

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    Ich bin schon länger FIT-Tester und führe sowohl qualitative (das von dir beschriebene Verfahren) als auch quantitative Tests (mit Kondensationskernzähler) durch.

    Beide Verfahren sind geeignet, den ausreichenden Dichtsitz von Atemschutzmasken zu überprüfen


    Ausführliche Infos zu beiden Verfahren gibts z.B. hier.

    Quantitative Tests (i.d.R. Geschmacksstoff Saccharin) lassen sich hervorragend für die Erstunterweisung einsetzen, insbesondere bei FFP-Masken und Halbmasken mit Partikelfilter (nicht für Vollmasken). Richtig durchgeführt merken die Mitarbeitenden sehr schnell, dass sie der passenden Maske vertrauen können.
    Nachteil der Methode sind u.a. die Manipulierbarkeit durch den Testkandidaten (Ich schmecke nichts - nein - ich schmecke nichts) und unterschiedliche Empfindlichkeiten in Bezug auf den Teststoff.

    Beim qualitativen Test liefert das Messgerät einen Zahlenwert (Verhältnis von Partikelkonzentration außerhalb und innerhalb der Maske), ist also ein Maß für den Dichtsitz der Maske. Bei Halbmasken und Vollmasken werden dazu spezifische Messadapter benötigt, bei FFP-Masken und Halbmasken mit integriertem Filter muss ein Prüfanschluss montiert werden, ist bei diesen Typen also nicht zerstörungsfrei.

    Das war mir nur zu meiner Bundeswehrzeit bekannt.

    Da wurden aber i.d.R. andere Wirkstoffe eingesetzt ... :)

    So wie ich es sehe, ist diese Problematik erst seit dem Ereignis in Titisee in den Blickpunkt wissenschaftlicher Studien gerückt.
    Konkrete praktische "Erfahrungen" habe ich nicht, an entsprechenden Übungen in Einrichtungen war ich (arbeitstechnisch bedingt) nicht beteiligt.
    Möglicherweise jedoch kann die Uni Madgeburg dazu mehr sagen, die haben an einem entsprechenden gefördertem Forschungsprojekt mitgearbeitet. (Link zur PM)

    Neue Details zum Unfall

    Zitat

    Laut Polizei befanden sich drei junge Menschen am und im Mähdrescher, als es in Hohen Luckow bei Bützow zu dem Unfall kam - zwei 25-jährige Männer und eine 24 Jahre alte Frau. Als die beiden Männer bemerkten, dass der Tank mit Korn verstopft war, entschieden sie sich, das Problem mit Schaufeln zu lösen. Währenddessen blieb die junge Frau auf dem Fahrersitz im Führerhaus sitzen. Ein Sicherheitsmechanismus sieht eigentlich vor, dass alle Maschinen automatisch gestoppt werden, sobald der Fahrer von seinem Sitz aufsteht. Weil die Frau aber sitzen geblieben war, liefen die Förderschnecken, die sich unten im Korntank befinden, weiter, so die Polizei am Montag