Die Vorschrift ist, da öffentlicher Verkehrsraum, schnell genannt:
Zitat von § 22 Abs. 1 StVO(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Jetzt zur Frage der Sicherung selbst.
Es hängt stark davon ab, was genau für eine Ladung mit dem Stapler im öffentlichen Verkehrsraum transportiert wird.
Du brauchst in jedem Fall eine in sich stabile Ladungseinheit, dann reicht ggf. ein einteiliger Gurt in Umschlingung (nicht um den Hubmast, sondern um den senkrechten Teil der Gabeln).
Wenn du mit fehlenden Anschlagpunkten haderst, es gibt im Handel so genannte Gabelklemmen, die als Anschlagpunkte fungieren.
Die für die jeweilige Ladung konkret nötigen Maßnahmen zur Ladungssicherung müssen im Einzelfall vor Ort festgelegt werden.