Beiträge von SIFABSB

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Ihr alle im FASI-Netz
    für die persönliche und aber auch für den dienstlichen Zweck der Fitness und der Steigerung von Mobilität und Gesundheit, sollten auch wir an uns selbst denken.

    Daher für Euch ALLE:
    ab sofort bestehen für alle Mitglieder der sifapage und dem sifaboard, Sonderkonditionen für Sport- und Fitnessgeräte des Sportgeräte- und -artikelherstellers Christopeit aus Velbert.
    Nähere Infos für Euch im Anhang.

    Mit sportlichen und fitten Grüßen

    Thomas :thumbup:

    Guten Morgen Forum, sehr geehrte Damen und Herren,
    im ersten Augenblich mag es unwichtig erscheinen, jedoch ist es einen Hinweis wert.
    Im Zuge des ständigen Austausches im Bereich des Brand- und Arbeitsschutzes erhielt ich einen Hinweis, aus dem Bereich der chemischen Industrie.
    Dies konnte ich mir selbst nicht vorstellen, daher erfolgte die eigene Recherche, mit dem Ergebnis, dass ich Euch dieses mitteilen muss.
    Bei der Nutzung von Weichspülern für Wäsche, wird die Entflammbarkeit der Bekleidung gesteigert bzw. erhöht.
    Das heißt, dass bei der Verwendung von Weichspülern, die zu tragende Bekleidung, Arbeitsanzüge oder ähnlichem, leichter in Brand gesetzt werden können.
    Die Ursache hierin, liegt in der Verwendung der Öle und chemischen Bestandteile der Zusätze.
    Selbst Bekleidung die als schwerentflammbar gilt, wird herabgesetzt und ist nicht mehr schwerentflammbar

    Bitte gebt diese Info an die entsprechenden Berufsstände weiter
    Als Beispiele habe ich Euch zwei Fotos angefügt. Lest bitte den Warnhinweis.

    Beste Grüße
    Thomas

    Ihr wisst bestimmt, dass Notstromanalgen überprüft und getestet werden müssen.
    Gleiches gilt für einen sogenannten Schwarztest, bei dem man feststellt, was tatsächlich mittels Notstrom versorgt und /oder betrieben wird.
    Nur so ist die Richtigkeit aller elektrotechnischen Installationen feststellbar.
    Genau das wurde in unserem Hause unter meiner Leitung wie folgt durchgeführt:
    21.12.2017 Vollwartung Notstromaggregat 200 kW Vollwartung mit Volllasttest, Kraftstoffversorgungsystem und Betriebsstundenerfassung.
    27.12.2017 Im Rahmen der Inventur, Erfassung der Füllmengen des 500 Liter Dieseltanks.
    07.02.2018 Schwarztest ab 07:00 Uhr mittels angemietetem Leih-Aggregat, da das Service-Team eine neue Abgasanlage parallel installierte
    07.02.2018 14:30 Uhr Abschluss aller Überprüfungen in allen Gebäuden, Etagen und Räumlichkeiten.
    07.02.2018 14:45 Uhr Umklemmen des Leihaggregats und Wiederanschluss des hauseigenen 200 kW Aggregats.
    07.02.2018 14:50 Uhr hauseigenes Aggregats startet, geht wieder aus, springt nicht mehr an, Kein Unterdruck im Kraftstoffleitungsberiech mehr.
    07.02.2018 14:55 Uhr Feststellung Diesel ist nicht sichtbar feststellbar

    Ergebnis:
    zwischen dem 27.12.2017 und dem 07.02.2018 wurde dem Dieseltank von Außen Fremdflüssigkeiten zugeführt, welche den Diesel melasseartig veränderten. gesamtes Kraftstoffsystem verklebt und dicht.
    Leihaggregat wieder um geklemmt, hauseigenes Aggregat außer Betrieb genommen. Kraftstofffilter sichergestellt.

    08.02.2018 Gesamte Tankfüllung mittels Saugwagen absaugen lassen, Proben gesichert, Aufnahmen des Tanks im Inneren (siehe Anhang, dass hellgraue ist immer oben)
    Proben samt Kraftstoffilter in ein Labor verbracht und zur Analyse beauftragt
    14.02.2018 Strafanzeige wegen Sachbeschädigung
    02.03.2018 Erstergebnis Labor, der Diesel wurde mittel Küchenölen u.a. Ölsäureester verunreinigt.
    08.03.2018 Schriftliches Erstgutachten zur Polizei, Erweiterung der ersten Anzeige mit §145 StGB,


    7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)


    § 145
    Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich

    1.
    Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
    2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer absichtlich oder wissentlich

    1.
    die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
    2.
    die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

    Wer hat von Euch auch schon ähnliche Erfahrung gemacht????? Bis zur abschließenden Klärung oder Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, kann nicht instandgesetzt werden.......

    Ist auch spannend, da es im Vorfeld einige personelle und kurzfristige Veränderungen gegeben hat.

    Beste Grüße an Euch und ich halte Euch auf dem Laufenden

    Thomas

    Hallo Guudsje,
    gib doch mal mehr Info per pn.
    Hast Du bestimmt mitbekommen, dass meine FASI-Stelle für 3 Einrichtungen zugunsten des BAD aufgelöst worden ist. Sind diese nun günstiger oder besser in der Prävention? Das wird nun zurzeit noch ermittelt. HÄHÄ :D


    Beste Grüße

    Thomas

    Hallo Forum,
    anbei im Anhang einige Bilder, eines sehr interessanten Blumenstraußes.
    Ist dieser Blumenstrauß nun ein Produkt oder ein System?
    Ist der Florist hiermit haftbar, im Schadensfall?
    Gibt es Unterschiede bei der Verwendung von Leuchtmitteln in Blumensträußen?
    Man beachte die Länge der Zuleitung und stelle sich vor wo der Strauß stehen würde.
    Greift hier die Produktsicherheit

    Viel Spaß beim grübeln

    Thomas :thumbup:

    Der Beitrag wurde bereits mit© markiert. Die Quelle ist auch benannt. Brandbekämpfung nach VDE 0132 ist offen im Netz zu finden oder habe ich die aus meiner eigenen DIN VDE 0132 heraus genommen.

    Trotzdem DANKE für den Hinweis

    Hallo nach Marksuhl, anbei Deine Möglichkeit zum Freihalten der Trafos. Nutze die Annäherungszonen nach Stromspannung. Die stehen ganz unten angeführt.Beste Grüße aus dem RheinischenThomas

    Brandbekämpfung nach VDE 0132

    Die VDE 0132 vom Oktober 2015 trifft Regelungen zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen. Sie dient somit zur Unterrichtung von Personen, die für die Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen und in deren Nähe zuständig sind – dies können auch Elektrofachkräfte sein.
    © kldy/ iStock/ Thinkstock Vorbereitende Maßnahmen für die Brandbekämpfung
    Der Betreiber der elektrischen Anlage unterstützt die Feuerwehr bei der Erstellung von Einsatzplänen. Dabei gibt er Aufklärung über mögliche Gefahrenpunkte, bei denen die Löscharbeiten, z. B. durch enge Bebauung oder Leitungsführung, erschwert oder behindert werden können. Auchüber besondere Maßnahmen bei der Brandbekämpfung, wie z. B. Chlophentransformatoren, informiert er die Feuerwehr.

    Brandbekämpfung an Niederspannungsanlagen
    Sind im Bereich der Brandstelle umfangreiche Zerstörungen der Niederspannungsanlagen, insbesondere der Freileitungen, zu erwarten oder bereits eingetreten, so sind die betroffenen Leitungen im Bereich der Brandstelle spannungsfrei zu machen.
    Eine Berührung herabgefallener Leitungen, auch wenn sie am Boden liegen, und eine Berührung der im normalen Zustand nicht unter Spannung stehenden Metallteile, z. B. Maschinen, Fernmelde-Freileitungen bzw. Wasser- oder Gasleitungen, kann gefährlich sein. Diese Metallteile können u. U. unter Spannung stehen.
    Bei Annäherung, z. B. Erkunden und Retten, an unter Spannung stehenden Niederspannungs-Anlagenteilen ist ein Mindestabstand von 1 m bis 1.000 V AC bzw. bis 1.500 V DC einzuhalten.
    Brandbekämpfung an Hochspannungsanlagen
    Hochspannungsanlagen in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten, wie z. B. Schalt- und Umspannanlagen, dürfen nur in Gegenwart der zuständigen Elektrofachkräfte (z. B. Anlagenverantwortlicher) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen und nur von unmittelbar am Einsatz Beteiligten betreten werden.
    Bei Einsätzen (Erkunden, Retten) in der Nähe unter Spannung stehender Hochspannungsanlagen und Freileitungen sind die Schutzabstände nach folgender Tabelle einzuhalten:

    Netz-Nennspannung Annäherungszone
    über 1 kV bis 110 kV 3 m
    über 110 kV bis 220 kV 4 m
    über 220 kV bis 380 kV 5 m

    Guten Morgen Forum, aufwachen, denn es gibt Arbeit.

    Auf diesem Wege ein brandheißer und aktueller Sicherheitshinweis aus demBereich der Netzteile für elektrische Betriebsmittel.

    Aufgrund eigener Recherche undBrandursachenermittlung/Sachverhaltsklärung, sollten die in Betrieb befindlichenNetzteile des betroffenen Typs (siehe Anlage) sofort überprüft werden, defekte oder auffällige Netzteile sind aus dem verkehr zu ziehen.

    In der Anlage habe ich Ihnen einige Beispiele zurVerwendung des Netzteils angefügt.

    Prüft am Arbeitsplatz und natürlich auch zu Hause.

    Mit besten Guten Morgen Grüßen
    Thomas

    Guten Morgen Foristen,
    hatte Anfang der Woche einen interessanten Fall, zum Thema "Bewohner in Demenzgruppe und Selbstständigkeit".
    Leider ist dieses aufgrund eines Feuerwehreinsatzes nicht mehr umsetzbar.

    • Mikrowelle
    • Lebensmittel mit entsprechendem Geschirr erwärmen
    • Metalllöffel dazu

    Den Rest könnt Ihr Euch an den Bilder ansehen. Der Drehteller wurde durch das schmelzende Metall, welches durch das Glas ging, im Drehtellerbereich fixiert.Teile des Metalls wurden im Glas eingeschmolzen.

    Bis denn

    Thomas

    Hallo Forum,als förderndes Mitglied der Fachvereinigung für Krankenhaustechnik, möchte ich Euch unseren in Gemeinschaftsarbeit erarbeiteten Brandschutzleitfaden vorstellen. Die Bezeichnung DACH bedeutet nicht, dass es sich um das Gewerk des Dachdeckers handelt, sondern um die hoheitlichen Länderkennungen, welche daran mit gearbeitet haben.Viel Spaß beim Stöbern und lesen.
    Brandschutzleitfaden für Krankenhäuser – Reinhard Eberl-Pacan ...

    brandwende.com/deutsch/aktuelles-/brandschutzleitfaden-fuer-krankenhaeuser.html[*]Im Cache
    [/list]D-A-C-H Brandschutzleitfaden für Krankenhäuser Brandschutzinformationen zu Organisation, Bausubstanz und Anlagen in Krankenhäusern.

    Hallo Marc,
    besten Dank für den Hinweis. Derzeit ist meine Tätigkeit als Technischer Leiter noch aktuell. Im Urlaub letzter Woche ergab sich durch Zufall, ein sehr gutes Gespräch bei dem Hotelkettenbetreiber, welcher für die Baubegleitung und deren Abnahmen noch einen SIGEKO und einen Leiter für die technische Planungsabteilung sucht. Bin mal gespannt.

    Euch allen bleibe ich aber treu

    Beste Grüße
    Thomas

    Moin Leute, Danke fuer eure Worte und Meinungen.. Im nachgang habe noch erfahren, dass ein sibe sein Ehrenamt niedergelegt hat. Der sifapage bleibe ich treu und Dresden sowieso. Vielleicht habe ich nett mehr Zeit, mal die as-Kollegen zu besuchen und nicht nur die Nickname zu kennen. Auf weitere tolle Diskussionen und Beitrages.
    Beste Gruesse
    Thomas