1. Tätigkeitsbezogene GFB über das SMDS (SDB) des Thermalöls und der Betriebsanleitung der Thermalölanlage erstellen. Dann daraus die BA basteln.
HINWEIS:
---> Die meisten Thermalölanlagen sind i.d.R. ZÜS abnahmepflichtig, einige werden mit Schutzgas (N2) betrieben. Prüfpflichten der Anlage beachten (jährlich, DruckBVO). Thermalöl jährlich auf Wassergehalt prüfen lassen.
p & T beachten und was, wenn der (heiße) Vorratsbehälter ausläuft --> NOT-HALT richtig festlegen.
2. MA unterweisen
3. Der Verantwortliche (Abteilungsleiter) darf sich das ganze jährlich Anschauen und Bewerten.
FG
Tomi