...Die TRGS510 sagt etwas über externe Läger. Oder muss ich es so verstehen, dass es bei den ortsveränderlichen Lägern um Fässer / Gebinde geht?...
Der Titel der TRGS 510 lautet "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" => sie gilt immer dann, wenn ein Behälter bewegt werden kann, aber nicht bei fest installierten Behältern. Fässer sind üblicherweise ortsbeweglich, Kanister, Flaschen usw. ebenso und selbst Eisenbahnkesselwagen sind ortsbewegliche Behälter. Die TRGS 510 betrachtet allerdings nur die passive Lagerung, also keinerlei Umfüllvorgänge oder ähnliches. Somit kann man die Vorgaben der TRGS 510 als Mindeststandards ansehen, die einzuhalten sind. Bei Lagerung in ortsfesten Behältern (z.B. Tanklager) in denen auch umgefüllt wird gelten dann noch weitere Bedingungen zu beachten. Hierfür ist die TRGS 509 zuständig, die Du allerdigs nirgendwo finden wirst, denn die ist erst in Arbeit und soll im laufe des Jahres 2014 veröffentlicht werden. In dieser TRGS wird man dann auch Vorgaben bei Umfüllvorgängen finden. Solange es diese TRGS nicht gibt, muss man über die Gefährdungsbeurteilung (TRGS 400 ff.) und z.B. die TRGS 800, bzw. die TRBS bzw. die wortgleichen TRGS der 700er Reihe zu entsprechenden Vorgaben kommen. Weiterhin muss man den Begriff "Lagerung" genau fassen, denn dieser unterscheidet sich von der "Bereitstellung zur baldigen Verwendung" bzw. "im produktionsgang befindlich". Ich gehe davon aus, dass bei der genannten Anzahl von Fässern eine Lagerung vorliegt, zumindest für einen Teil der Fässer. Dann muss ich entsprechend der TRGS 510 das Lager organisieren. Da allerdings keine rein passive Lagerung stattfindet und dies auch noch im Arbeitsraum und nicht in einem separaten Lager, sind weitere Maßnahmen notwendig. Mir ist z.B. eine Werkstatt bekannt, die hatte Lagertanks im Keller, über entsprechende Leitungen mit der Werkstatt im Erdgeschoss verbunden. Bei Flexarbeiten wurden Funken in die Leitung geworfen, es zündete durch und die Tanks im Keller brannten. Die Werkstatt brannte vollständig aus, die Decke des Kellers wurde durch den Brand so massiv beschädigt, dass der Statiker keine Freigabe erteilte, das Gebäude musste umfangreich saniert werden.