Beiträge von AxelS

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    ....was die Bildung betrifft, hat dies mit Brüssel nicht viel zu tun.


    Wer hat und denn den Bachelor und Master präsentiert?

    Siehe da Pest wurde durch Cholera ausgetauscht. Hätte es eine bessere Alternative gegeben? Klar war der Auslöser hier das Ereignis von Fukushima. Wobei auch die Vorgängerregierung sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, als Beispiel kann man hier den EnBW Aktienrückkauf nennen, oder auch die Beteiligung an Stuttgart 21.

    ...Dazu nutzen Sie private, nicht gekennzeichnte PKW, die sie dann mitunter nur am Straßenrand der jeweiligen Straße parken können (falls kein Feldweg o.ä. in der Nähe ist). ...


    Dann sollten Sie die Erklärung zum Verkehrszeichen 306 beachten, sonst könnten da größere Probleme auf die Fahrer zukommen.

    ...Nach deren Besuch soll eine Gefährdungsbeuteilung über die Handhabung und Montage von Siemens Lufthaken erstellt werden....

    Ihr verwendet tatsächlich noch diese uralten Teile? :thumbdown:
    Also bei uns kommen nur Lufthaken von GE zum Einsatz, die haben eine FDA Zulassung und werden 365Tage/Jahr, 24h/d von der NSA überwacht, da ist die GB ruckzuck erledigt. :D

    Hat mir mal jemand einen Eimer Anlassfarbe?

    :516:

    ....Unterweisung, Betriebsanweisungen etc. in Leichter Sprache zu erstellen sind außerdem gerade meine Herausforderungen als externe Sifa.

    Ich erwische mich auch immer wieder, wie ich Fachbegriffe in Betriebsanweisungen einbringe. Schwer verständliche Texte verwende oder gar Formulierungen, die falsch verstanden werden können. Ein nicht einfaches Thema, welches auch bei nicht behinderten viel mehr berücksichtigt werden sollte.

    ...Die Verantwortlichen der Werkstatt sehen hier das Problem, dass die mühevoll aufgebauten Beziehungen zu den eher kleinen Handwerksbetrieben durch "überzogen" hohe Anforderungen wieder abgebrochen werden. Hier muss man einfach eine gute Lösung finden, die akzeptabel für beide Seiten ist....


    Wer kennt die MitarbeiterInnen am besten? Wohl die Verantwortlichen der Werkstatt. Diese muss man mit ins Boot holen und sie müssen dann die kleinen Handwerksbetriebe entsprechend unterstützen und informieren. Ich denke hier ist einiges an Zusammenarbeit erforderlich.

    ...Deswegen hat die SIFA hat ja das oben genannte System besorgt!!! Aber OHNE ZU TESTEN OB ES ÜBERHAUPT MACHBAR IST WEGEN EMPFANG!!...

    Eine teure Fehlentscheidung der SiFa, die man nicht so leicht beseitigen kann. Es gibt Verstärker für das GSM Netz, allerdings benötigt man dazu die Genehmigung aller Anbieter der verstärkten GSM Signale, also nicht nur Euer Anbieter muss zustimmen, sondern alle, die entsprechende Lizenzen teuer ersteigert haben. So manch einer wird dankend abwinken, vor allem, wenn ihr nicht Vertragskunde von denen seid. Bleibt noch die passive Variante mit Außenantenne, Kabel und Innenantenne, ob dies allerdings ausreicht muss man vor Ort prüfen. Sofern außen ein sehr guter Empfang da ist könnte es funktionieren.

    ...Die TRGS510 sagt etwas über externe Läger. Oder muss ich es so verstehen, dass es bei den ortsveränderlichen Lägern um Fässer / Gebinde geht?...


    Der Titel der TRGS 510 lautet "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" => sie gilt immer dann, wenn ein Behälter bewegt werden kann, aber nicht bei fest installierten Behältern. Fässer sind üblicherweise ortsbeweglich, Kanister, Flaschen usw. ebenso und selbst Eisenbahnkesselwagen sind ortsbewegliche Behälter. Die TRGS 510 betrachtet allerdings nur die passive Lagerung, also keinerlei Umfüllvorgänge oder ähnliches. Somit kann man die Vorgaben der TRGS 510 als Mindeststandards ansehen, die einzuhalten sind. Bei Lagerung in ortsfesten Behältern (z.B. Tanklager) in denen auch umgefüllt wird gelten dann noch weitere Bedingungen zu beachten. Hierfür ist die TRGS 509 zuständig, die Du allerdigs nirgendwo finden wirst, denn die ist erst in Arbeit und soll im laufe des Jahres 2014 veröffentlicht werden. In dieser TRGS wird man dann auch Vorgaben bei Umfüllvorgängen finden. Solange es diese TRGS nicht gibt, muss man über die Gefährdungsbeurteilung (TRGS 400 ff.) und z.B. die TRGS 800, bzw. die TRBS bzw. die wortgleichen TRGS der 700er Reihe zu entsprechenden Vorgaben kommen. Weiterhin muss man den Begriff "Lagerung" genau fassen, denn dieser unterscheidet sich von der "Bereitstellung zur baldigen Verwendung" bzw. "im produktionsgang befindlich". Ich gehe davon aus, dass bei der genannten Anzahl von Fässern eine Lagerung vorliegt, zumindest für einen Teil der Fässer. Dann muss ich entsprechend der TRGS 510 das Lager organisieren. Da allerdings keine rein passive Lagerung stattfindet und dies auch noch im Arbeitsraum und nicht in einem separaten Lager, sind weitere Maßnahmen notwendig. Mir ist z.B. eine Werkstatt bekannt, die hatte Lagertanks im Keller, über entsprechende Leitungen mit der Werkstatt im Erdgeschoss verbunden. Bei Flexarbeiten wurden Funken in die Leitung geworfen, es zündete durch und die Tanks im Keller brannten. Die Werkstatt brannte vollständig aus, die Decke des Kellers wurde durch den Brand so massiv beschädigt, dass der Statiker keine Freigabe erteilte, das Gebäude musste umfangreich saniert werden.

    ...Tieflieger meinst du sowas?


    Genau in die Richtung dachte ich. DECT hat den Vorteil, da kann man in schlecht/nicht abgedeckten Bereichen einfach einen entsprechenden Repeater installieren und schon hat man überall das Netz zur Verfügung.
    Bei uns werden momentan viele Telefone auf DECT umgestellt, besonders bei den mobilen Mitarbeitern. Unsere Transportdienstmitarbeiter bekommen dann z.B. ihre Arbeitsaufträge direkt auf ihr Mobilteil gesendet. Melden die Erledigung zurück und bekommen daraufhin die Folgeaufträge. Das ganze dann noch an 2 Standorten. Egal an welchem Standort der Mitarbeiter ist, er ist über seine Telefonnummer erreichbar, nur auf dem Weg zwischen den Standorten nicht, da dort kein DECT verfügbar ist, aber das benötigen wir nicht.

    ...Der Gesetzgeber sieht das anders und lässt einen Teil der Verantwortung beim Auftraggeber ...

    Vielleicht schlechte Lobby-Arbeit?? ;(


    Nein, nur vom Gesetzgeber logisch weiter gedacht. Wer kennt (oder sollte sie kennen) die Eigenschaften der Ladung? Wer kann Aussagen zur Masse und dem Schwerpunkt der einzelnen zu verladenden Stücke machen? Wer kann geeignete und ungeeignete Zurrpunkte an der Ladung benennen? Wer kann angeben ob die Ladung gestapelt werden darf und wie?
    Das dürfte eigentlich nie der Fahrer sein, sondern immer der Absender. Somit ist es konsequent, wenn er dafür auch eine gewisse Verantwortung zu tragen hat. Zusätzlich ist dann natürlich auch der Fahrer für die korrekte Ladungssicherung auf seinem Fahrzeug in Verantwortung, denn er kennt die Parameter, die sein Fahrzeug betreffen (Achslast, max. Zuladung, Zurrpunkte usw.).

    ...
    (Beim Abfall hat es schließlich auch geklappt ... mit der Einführung von Entsorgungsfachbetrieben war der Auftraggeber für einen Abfalltransport von weiterer Verantwortung entbunden ...)


    Wohl kaum, zumindest beim Gefahrguttransport eindeutig nicht.

    Das ganze ist so ähnlich wie bei der Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber kann vieles delegieren, ganz aus der Haftung kommt er aber dadurch nicht.

    ...Im Anhang mal ein Bild aus einer Schreinerei (5m weiter findet man die offene Mitarbeiterküche in der
    Werkstatt...), aus einem Altheim! (2. Rettungsweg ist eine senkrechte Leiter) oder aber der Versuch vom Bau einer Brandwand (Bild mit der Holzkonstruktion).
    ...


    Immerhin haben die da einen Feuerlöscher und die Gasflaschen tragen Schutzkappen. ;)
    Oh, Ausstieg aus der Lichtkuppel und da ist kein Schloss dran? Da könnte ja jeder einfach so raus. ;)
    Brand kommt von brennen, also sollte eine Brandwand eine Wand sein die brennen kann, passt doch. ;)

    Bei uns gibt es demnächst eine öffentliche Tiefgarage an der Kinderklinik. Durchfahrtshöhe 1,95m. Man kennt ja die Fahrzeuge von Familien, die fahren nur im Kleinwagen, superflachen Sportwagen oder Cabrio durch die Gegend.

    5*200l=1000l und somit genau an der Grenze, die die TRGS510 ohne besondere Lager zulässt. Allerdings gilt die TRGS510 für die passive Lagerung und hier wird doch bestimmt auch umgefüllt. Details kann man nachlesen in der TRGS510 unter Kapitel 4 und 6.
    Zur Lagerung auf der Auffangwanne. Als Faustregel werden da immer das Volumen des größten Gebindes sowie 10% des gesamten Lagervolumens gefordert. Dies scheint somit zu passen. Details kann man der VAwS des entsprechenden Bundeslandes entnehmen. Die Auffangwanne benötigt in der Regel eine Bauartzulassung und dazu gibt es auch ein Dokument, welches z.B. das Auffangvolumen ausweist.
    Die Zahl der Fässer kann man meiner Meinung nach ruhig reduzieren, denn die werden bestimmt nicht alle dort im Arbeitsbereich benötigt. Was ist denn in den einzelnen Fässern drin, überall Motorenöl? Ich könnte mir vorstellen, da wird frisches Motorenöl, Altöl, Hydrauliköl, Bremsflüssigkeit usw. gesammelt.
    Gibt es einen möglichen Lagerraum? Wenn nein, es gibt relativ preiswerte Gefahrstoffcontainer, die man im Freien aufstellen kann und die zur Lagerung von Ölen problemlos verwendet werden können.
    Auch zu beachten bei der vorgefundenen Lagerung sind potentielle Zündquellen. In der Werkstatt wird bestimmt mit dem Winkelschleifer gearbeitet und geschweißt. Dazu stehen dann noch Fahrzeuge in der Werkstatt mit heißem Katalysator und Benzin dürfte man auch hier und da antreffen. Brandlasten und Zündquellen sind somit zur Genüge vorhanden. Gibt es wenigstens ein paar Feuerlöscher? Ölbindemittel und geeignete Entsorgungsgefäße?

    ...Aus unserer Sicht (als FaSi) ist die Durchschubsicherung, so wie der Hersteller Sie angebracht hat, nicht ausreichend (nach der BGI 582 und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.1). Der Hersteller sieht das anders!!! Da wir nicht die Fachkunde haben, ist die Frage, ob man dem Hersteller da vertrauen kann/muss....


    Ich würde den Hersteller mit euren Bedenken konfrontieren und um schriftliche Stellungnahme bitten. Ist das Regal für eure Kabeltrommeln konstruiert oder ein Standardregal?
    Sollten weiterhin Zweifel bestehen würde ich einfach einen Einlagerversuch unter gesicherten Bedingungen durchführen, bei dem die Durchschubsicherung entsprechend getestet wird. Ist ein Durchschub möglich, habt ihr den Beweis erbracht, dass die Sicherung nicht ausreichend ist.

    ...Wieso stehen die MA in einem Aerosolnebel wenn drei Minuten das Wasser laeuft? Grundsaetzlich kann ich doch immer die Temperatur am Auslauf durch Beimischen von Kaltwasser herunterregeln, oder? ...


    Aerosolbildung ist weitgehend unabhängig von der Temperatur. Die Aerosole entstehen am Perlator und beim Aufprall des Wassers auf das Waschbecken. Heißes Wasser führt dann noch zu Wasserdampf (kaltes auch, aber deutlich weniger), welcher beim Abkühlen ebenfalls teilweise zu Aerosolen kondensiert.
    Nett wird es auch, wenn der Wasserstrahl direkt auf den Ausguß trifft, da wird dann so einiges in die Luft getragen.

    ...Eine Überschreitung der Grenzwerte für Ethanol und 2-Propanol ist nur unter folgenden
    Voraussetzungen denkbar:
    ...Und wenn ich nun von einen 15-fachen Luftwechsel ausgehe, sehe ich da einklich keine explosionsfähige Atmosphäre.


    Luftgrenzwerte und Explosionsgefahr sind zwei unterschiedliche Parameter, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen. Die Luftgrenzwerte dürften üblicherweise eingehalten werden, aber eine Ex-Zone hat man um frisch desinfizierte Hände eigentlich immer. Statische Entladung wäre da eine mögliche Zündquelle. Zur Explosion wird es kaum kommen, da die Dämpfe nicht eingehaust sind, aber eine Zündung mit nachfolgendem Brand ist möglich und in der Praxis auch schon vorgekommen. Wir hatten das Thema ja schon einmal.

    ....Welchen Sicherheitsabstand müssen Verbrennungsmotoren mindestens hierzu haben um eine Kohlenmonoxidvergiftung auszuschließen?
    Schutzziel: Im Bereich der Frischluftansaugung für die Belüftung des Behälters sind im Umkreis von X Metern keine Verbrennungsmotoren in Betrieb.

    X = ? - abhängig von Windrichtung und Emmisionsgröße

    Hat jemand eine Idee???

    ...


    Kohlenmonoxid sollte bei modernen Motoren mit katalytischer Abgasnachbehandlung kein Problem mehr darstellen. Kohlendioxid und Stickoxide dagegen schon eher.
    Da die räumlichen Gegebenheiten einen starken Einfluß haben, glaube ich nicht, dass man mit einer pauschalen Zahl hier recht weit kommt. Ist die Frischluftansaugung in einem allseitig umschlossenen Innenhof oder auf dem flachen Land? Ist es windstill oder weht eine entsprechende Brise? Ich würde einen Mindestabstand von 5m empfehlen, welcher, je nach Umgebungsbedingungen auch noch erweitert werden muss, wenn eben die Rahmenbedingungen entsprechend ungünstig sind.

    ...., an die Vernunft appellieren


    Ja von Hand spülen ist nicht gut für die Haut und Kinderarbeit das geht ja mal garnicht, oder wolltest Du auf etwas anderes hinweisen? ;)

    .... jede Änderung dauert.....
    Das war der offizielle Part.

    Leider wird immer mal wieder jemand mit den besagten "Hilfsmitteln" erwischt, trotz Aushang. ...


    In Stuttgart war man da pragmatisch. Der Fernsehturm wurde aus Brandschutzgründen "über Nacht" per Dekret des Oberbürgermeisters, für den Publikumsverkehr gesperrt.
    Inzwischen scheint das Sanierungskonzept zu stehen und man plant die Wiedereröffnung.

    Wenn die Gefahr, wie von Dir beschrieben besteht und schon mehrfach trotz entsprechender Hinweise, ungeeignete Aufstiegshilfen vorgefunden wurden, bleibt eigentlich nur eine Maßnahme zu empfehlen. Umgehende Schließung des gefährlichen Bereiches. Das würde ich dem verantwortlichen Leiter schriftlich mitteilen. Im Schadensfalle bist Du dann vielleicht raus aus der Sache.