Beiträge von AxelS

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    Die Aushänge werden nach der AwSV gefordert, somit ist dies im Bereich Wasserrecht angesiedelt. Gibt es einen Gewässerschutzbeauftragten? Wenn ja, wäre der der erste Ansprechpartner. Ansonsten derjenige der das Umweltmanagement unter sich hat, sofern so etwas existiert. Da es sich bei den Stoffen oft auch um Gefahrstoffe handelt könnte man auch in Richtung Gefahrstoffbeauftragter schauen und die Funktion wird ja oft von den SiFa ausgefüllt. Primär hat dies aber der Betreiber der Anlagen zu regeln. Da wird man dann schnell bei der technischen Abteilung landen, die hier häufig als Betreiber zu sehen ist.
    Bei kleineren Anlagen (<0,22m³) außerhalb von Schutzgebieten bist Du auch raus aus der AwSV für Notstromanlagen gibt es dann noch einige Erleichterungen auch bei größeren Mengen.
    Als SiFa würde ich versuchen, da raus zu kommen, denn Du bist da nicht der Experte. Ich als Gefahrstoffbeauftragter habe mich bei uns dem Thema gerade ein wenig angenommen, wobei ich den formalen Betreiber hier in der Pflicht sehe. So wie es aussieht dürfen wir bei uns eine uralte Anlage, so wie sie da steht nicht mehr weiter betreiben, ein Umbau kostet ein Vermögen, aber die Anlage ist unverzichtbar. Alternative wäre, wir stellen auf Kanisterware um, für die wir dann entsprechende Lagerflächen gestalten müssen, wofür allerdings keine Räume vorhanden sind und die Arbeitssicherheitsthemen (z.B. Heben und Tragen) sprechen eigentlich dagegen. Mal sehen für welche Variante sich der Betreiber entscheidet.

    Hier wurden ja nur die "alten" Vorschriften in die neuen Nummernkreise überführt, mehr ist bisher nicht erfolgt. Schau mal auf den Stand, da steht 1997. Irgendwann, wenn sie überarbeitet werden, wird man dann wohl bei 1-2 verbleibenden Vorschriften angelangen, aber das dauert eben noch ein wenig.

    Einige hier betreuen ja auch Krankenhäuser und da bin ich bei uns auf eine komplexe wasserrechtliche Fragestellung gekommen, zu der ich gerne einige Infos hätte.

    Wie wird das Formalin vorgehalten?
    Wie wird die gebrauchte Lösung entsorgt?

    Bei uns befindet sich ein Vorratstank (1m³) mit der Lösung (5%ig) im Keller und dann eine Art "Hauswasserwerk" mit Leitung und entsprechend gekennzeichnetem Hahn an den Verwendungsstellen.
    Für verbrauchtes Formalin haben wir eine Einleitegenehmigung, es wird somit über die Kanalisation entsorgt.

    Hintergrund meiner Frage ist, dass durch die AwSV hier einige Änderungen auf uns zutreffen und durch die Änderung der WGK von Formalin, das bisher ja WGK2 war zu WGK3, eine weitere Verschärfung eintritt, die massiven Einfluss auf unsere Anlage hat, da diese dazu auch noch im Wasserschutzgebiet steht.

    Wir haben eine moblie Druckerstation die zu den einzelnen Arbeitsplätzen geschoben werden kann.

    Anbei ein Foto vom Arbeitsgerät/platz.

    Irgendwie verwirrt mich das Bild. Ich kann darauf keinen Drucker erkennen. Stattdessen sehe ich einen mini Bildschirm, eine hinten angehobene Tastatur, keinen Platz für eine Maus. Der Transportgriff für das Konstrukt könnte hinten sein, ist also so nicht sichtbar. Wirkt auf mich eher wie ein Diagnose/Programmiergerät für Fahrzeuge.

    Und keine Ausreden beim Wetter.....

    Wetter ist relativ.
    Meine Tochter, welche 1 Jahr auf Amrum lebte: über 15°C => es ist Sommer, daher Kurze Hosen anziehen.
    Andere Tochter, welche 1 Jahr in Tokio lebte: unter 20°C => es ist Winter, man sollte die Daunenjacke anziehen.
    Meine Frau: unter 20°C => es ist frisch, man sollte eine Weste anziehen.
    Ich: unter 20°C => endlich nicht mehr so heiß, T-Shirt ist ideal ohne dass man zu sehr schwitzen muss.

    Zudem sind die Räume CO überwacht, es hat noch nie einen Alarm gegeben.

    Wundert mich nicht, CO ist was anderes als CO2. CO tritt z.B. beim Schwelbrand auf, da muss nicht einmal viel Rauch dabei entstehen. Somit sind solche Detektoren in einigen Einsatzgebieten besser geeignet als die in Deutschland oft eingesetzten Rauchmelder.

    Ich bezweifle einfach nur die mir übermittelten Daten, das die AGW nur über die Atemluft erreichen kann und dann auch noch innerhalb von 4 Stunden. Kopfschmerzen sollten erst bei 5- 10 vol% auftreten.

    Kopfschmerzen können schon deutlich früher auftreten, unter reduziertem Sauerstoffgehalt erst recht.
    Habe mal überschlagsmäßig gerechnet. Ohne Luftwechsel wird der AGW durch die Atemluft einer Person innerhalb von 4 Stunden erreicht, wenn der Raum kleiner als 17,6 m³ Raumvolumen besitzt. Bei 2,5m Raumhöhe also eine Grundfläche von ca. 7 m². Bei mehr Personen, erreicht man den Wert schneller, bei größerem Raum oder Luftwechsel entsprechend später.

    sondern daraus auch eine gescheite Auswertung zu fahren. So einiges an Software was ich bisher "erleben" durfte steigt hier schon aus...

    Deswegen ist hier ja Expertenrat gefragt. Eine Software kann unterstützen, aber der Experte/Fachkundige hat die Ergebnisse trotzdem noch zu bewerten. Das Kataster ist ja der erste Schritt, die darauf aufbauende Gefährdungsbeurteilung (GB) ist eigentlich die Hauptarbeit, die keine Software abnehmen kann. Aus den Ergebnissen der GB erstellt man formal dann die Betriebsanweisungen (BA). In der Praxis läuft dies allerdings oft ganz anders. Da werden aus den Sicherheitsdatenblättern die BA erstellt, oft halbautomatisch über eine Software. Oder man bekommt die BA vom Hersteller bzw. zieht sich was anscheinend passendes aus dem Netz. Abgleich mit der GB? Eher nicht. GB über Gefahrstoffe wird oft in "Schmalspurvariante" durchgeführt, indem man das Kataster als Auflistung heranzieht, manche nehmen noch das Einfache Maßnahmenkonzept dazu, aber so richtig umfassend ist dies alles nicht. Auch ich mache diese "Schmalspurvariante". Warum? Da ich aus Kapazitätsgründen gar nicht mehr abarbeiten kann und mehr Personalkapazität steht in der Regel nicht zur Verfügung.

    Das Unternehmen für das ich arbeite, "betreibt" auchsauerstoffreduzierte Systemtechnikräume in fensterlosen und dichtenTechnikgebäuden.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass die Sauerstoffreduktion nicht durch CO2, sondern durch Stickstoff erfolgt?

    Der Lieferant der Systemtechnik prangert nun gegenüber unseremKunden nicht den geringeren Sauerstoffgehalt der Luft an, sondern den erhöhtenCO2 Gehalt durch die Atemluft.

    Hier kommen 2 Dinge zum tragen. Reduzierter Sauerstoffgehalt und erhöhter CO2 Gehalt.
    Bei üblicher Büroarbeit wird in der Regel ein CO2 Gehalt von <1000 ppm angestrebt, da darüber Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Kopfschmerzen auftreten können. Dieser Wert gilt bei "normaler" Umgebungsluft, also ca. 21% Sauerstoffgehalt. Ist der Sauerstoffgehalt reduziert, dürfte bereits ein niedrigerer CO2 Gehalt entsprechende Wirkungen haben, denn der Gasaustausch in der Lunge funktioniert nicht mehr so gut.
    Interessant wäre zunächst einmal der Sauerstoffgehalt im entsprechenden Raum und die Luftwechselrate. Ich gehe davon aus, dass auch ein relativ geringer Luftwechsel stattfindet. Dies führt dann dazu, dass über die Ausatemluft der CO2 Gehalt langsam ansteigt. Je kleiner der Raum, um so schneller wird dies kritisch. Problem dabei ist, dass das Atemzentrum über den CO2 Gehalt gesteuert wird. Bei leicht erhöhtem CO2 Gehalt wird die Atemfrequenz erhöht und somit noch mehr CO2 pro Minute abgeatmet. Man hat hier also einen verstärkenden Effekt.

    1m-Magnet-Wasserwaage, einen Laserentfernungsmesser und eine Laserwasserwaage.

    Mal eine Zwischenfrage. Hast Du diese Prüfmittel auch einmal überprüft.
    Habe zuhause so eine nette Laserwasserwaage (für sehr kleines Geld vom Discounter) bestehend aus einem ca. 25 cm langen Wasserwaagenteil mit integriertem Kreuzlaser. Dieser ist allerdings nicht sauber fluchtend mit der Wasserwaagenkante verbaut, somit hat das Gerät eine Winkelabweichung. Für mich nicht weiter tragisch, das Teil war insgesamt preiswerter als ein Kreuzlaser mit Batteriefach vom Chinesen.

    Kann auch jemand der nur die LEK I und LEK II hat sich die CD bestellen und dann bei der BGW seine Fachkunde bekommen?

    Nein, kann man nicht.
    Das was man bei der BGW bekommt ist ja der branchenspezifische Teil, also Ausbildungsabschnitt III.
    Für die Fachkunde benötigst Du alle Ausbildungsabschnitte, also I, II und III.
    Die LEK2 ist aber nicht das Ende von Ausbildungsabschnitt II, sondern dies ist in der Regel die LEK3.
    Siehe auch da.

    Eine Software kann nicht mehr, ist aber ggf. etwas komfortabler zu bedienen.

    Eine Software kann schon mehr. In der Regel geht man da über Datenbanken nicht nur einfache Listen. Datenbanken haben den Vorteil, dass man über Filterfunktionen Auszüge daraus generieren kann und somit z.B. ein bereichsbezogenes Verzeichnis erhält. Gerade in nicht ganz kleinen Betrieben durchaus sinnvoll.
    Allerdings müssen die Daten auch immer in die Systeme hinein und da ist so ein "Standard" wie z.B. Excel sehr hilfreich, denn zumindest mit den Grundfunktionen kommt jeder der einen PC bedienen kann in der Regel problemlos zurecht.

    Hab das dort vor einiger Zeit auch absolviert. Wenn man seine Unterlagen durchgearbeitet hat, bei den Präsenzphasen nicht schläft, kann man den Test problemlos bestehen.
    Achtung, Fragen immer vollständig lesen, manchmal ist die Fragestellung ein wenig heimtückisch. Vieles lässt sich durch pure Logik lösen.
    Bei allen Präsenztests, war oft nicht die Schwierigkeit das Problem, sondern die Zeit. Man muss flüssig über die Aufgaben hinweg gehen und im Zweifelsfall einfach eine Frage überspringen, denn die Zeit ist oft der kritische Faktor.
    Es ist halb so wild und die Durchfallquote relativ gering. Bei uns hatten hauptsächlich diejenigen Probleme, bei denen Deutsch nicht die Muttersprache war.

    Sofern Herr L...os noch da ist, das war meiner Meinung nach der beste Referent.

    und die Lösung entwickelt bzw. festgelegt dass der Boden unterhalb der Türe mit Harz angeglichen werden soll

    Da empfehle ich einen Blick in die Einbauanleitung, denn dort dürfte auch zu finden sein, welches Material um die Tür herum zu sein hat. Durch das Harz mag man den Spalt verringern können, entspricht das Harz allerdings nicht mindestens den brandschutztechnischen Anforderungen der Tür, dürfte die Lösung so nicht zulässig sein.

    Das Auftragen einer Brandsalbe würde ich als Maßnahme der "Ersten Hilfe" einordnen. Sonst wäre auch das Aufkleben eines Pflasters oder die Wunddesinfektion ebenfalls eine "Heilbehandlung". Hinzu kommt: In den meisten Fällen dürfte eine Selbstbehandlung durch den Verletzen erfolgen, ggf. mit Assistenz des Ersthelfers (z.B. bei schlecht erreichbaren Körperregionen).

    Für mich ist die Brandsalbe schon eine Heilbehandlung. Als Erste Hilfe wird hier die Kühlung angesehen und evt. noch der sterile Verband. Der Rest ist dann Aufgabe eines Mediziners. Wunddesinfektion ist in der Regel auch nicht Aufgabe des Ersthelfers. Wenn ein Verletzter eine Selbstbehandlung durchführt ist dies auch schon nicht mehr im Bereich der Ersten Hilfe zu sehen.

    ist hier eine Betrachtung auf Ex- Schutz grundsätzlich empfehlenswert/ notwendig?

    Ich würde dies in Betracht ziehen, Holzstäube sind unter bestimmten Bedingungen staubexplosionsfähig. Du anscheinend auch, bist aber nicht so fachkundig auf dem Gebiet (ich auch nicht, was Stäube angeht). => externe Hilfe notwendig.

    Externe Beratung? (ungern)

    Kann mir schon denken warum, soll nichts kosten.
    Zunächst würde ich Kontakt mit der BG/Unfallkasse aufnehmen. Deren Auftrag ist ja auch entsprechende Beratung und möglicherweise ist denen ja ein ähnlicher Betrieb bekannt, sowie die dort getroffenen Maßnahmen. Relevant bei der Staubexplosionsfähigkeit von Stoffen ist ja deren Partikelgröße, diese sollte somit bestimmt werden, was der Messdienst der BG möglicherweise machen kann, sofern nicht schon entsprechende vergleichbare Erfahrungen vorhanden sind. Bei Kreissäge, Fräse und Bandsäge gehe ich tendenziell von eher groben Partikeln aus. Schleifmaschinen wären da bestimmt kritischer. Näheres dürfte aber der externe Berater dazu sagen können.