Beiträge von AxelS

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    Ist die Lagerklassenzuordnung nach TRGS 510 und VCI ähnlich?

    Sie müsste identisch sein, denn die Variante nach TRGS 510 ist eigentlich komplett von der VCI Variante übernommen worden.
    Abweichungen könnte es aber aus der inzwischen gültigen Einstufung der Stoffe nach CLP ergeben, denn da ist nicht immer eine 1:1 Umsetzung aus dem alten EU Kennzeichnungsrecht gegeben.

    aber wenn der Chef das nicht macht, was machst Du dann?????

    Dann möge sich der Chef mal §223-229 StGB durchlesen. Kommt es zu einem Personenschaden ist er derjenige, der wegen Körperverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann. Je nach Schwere des Schadens ist dann eine Geldstrafe nicht mehr ausreichend. Auch wird die BG dann Regressforderungen an ihn stellen. Da kann es durchaus vorkommen, dass er sein Einfamilienhaus verkaufen muss, um die Forderungen begleichen zu können.

    Also ich komme nicht aus dem Norden, somit bin ich nicht Deine Zielgruppe, habe aber trotzdem einige Anmerkungen. Das Sifa Netzwerk bietet ja ähnliches an, allerdings als Tagesveranstaltung. Veranstaltungen, welche auch das Wochenende beinhalten sehe ich immer ein wenig kritisch. Soll die dabei aufgewandte Arbeitszeit vom Arbeitgeber irgendwie honoriert werden oder ist das Privatvergnügen? Weiterhin benötigt man 2 Übernachtungen bei nur etwas mehr als einem Tag realer Aktivität, ein recht schlechtes Verhältnis. Was ist ein "Heim der regionalen Bildungsträger"? Selbstverpflegung ist ja schön und gut, benötigt aber ebenfalls relativ viel Zeit, die für Fachvorträge ausfällt, allerdings möglicherweise den persönlichen Kontakt durchaus bereichern kann. Wer stellt die evt. notwendigen Medien zur Verfügung? Laptop dürfte noch einfach sein, Beamer und Internetzugang wird dann schon schwieriger.

    Wann verliert jetzt die Maschine ihre CE Zulassung?

    Es gibt keine CE Zulassung. Der Hersteller der Maschine bestätigt, dass diese den Europäischen Vorschriften entspricht.

    Ist hier das Überbrücken als Umbau einer Maschine zu sehen?

    Durch das Überbrücken ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Konformität zu den entsprechenden EU Vorschriften mehr gegeben.

    Mir ist klar, dass die nicht betrieben werden können. Aber für den Chef dort hört sich "Verlust CE" immer noch "gewichtiger" an als "Verstoß gegen BetrSichV".

    Würde ich eine solche Maschine antreffen, würde ich nicht noch lange einen Bericht schreiben, den gäbe es zusätzlich im Nachhinein, aber umgehend würde der zuständige Vorgesetzte über die nicht konforme Maschine informiert und eine sofortige Stillegung der Maschine empfohlen, bis der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist.

    Wobei die AwSV noch einige Unstimmigkeiten in sich birgt und so manche unsinnige Forderung aufstellt, der ich mit Sicherheit nicht folgen werde.

    Beispiele:

    §45 Abs. 1, Nr. 3 lautet "3. oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe B innerhalb von Wasserschutzgebieten,"

    Sicher dass dies nur Wasserschutzgebiete trifft, oder sollte da nicht korrekterweise Schutzgebiete stehen? Ein gewaltiger Unterschied.

    In §44 wird geregelt, wann man eine Betriebsanweisung oder "nur das Merkblatt" benötigt. Dort ist dann zu lesen "(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für 1. Anlagen der Gefährdungsstufe A,"
    Weiter folgt dann "Stattdessen ist ... bei Anlagen nach Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 das Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach Anlage 4 an gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage dauerhaft anzubringen.
    Daraus folgt, bei einer Anlage der Gefährdungsstufe A muss ich da ein Merkblatt anbringen. Soweit alles in Ordnung. Was ist aber eine Anlage der Gefährdungsstufe A? Das kann ich in §39 nachlesen, siehe da bei ≤ 0,22 m3 oder 0,2 t bin ich bei allen Wassergefährdungsklassen in Gefährdungsstufe A. Die AwSV gilt üblicherweise erst bei Mengen >0,22m³, außer in Schutzgebieten (siehe §1, Abs. 3). Dort darf ich dann also bereits bei >0 ml das System als Anlage der Gefährdungsstufe A ansehen und ein Merkblatt anbringen. Aufs Krankenhaus übertragen somit an jedem Seifen- oder Händedesinfektionsmittelspender, wenn man sich, wie unser Haus, im Heilquellenschutzgebiet befindet.

    Während der Saugwagen das kontaminierte Wasser aufnimmt wird ja ein entsprechendes Luftvolumen aus dem Tank des Saugwagens an die Umgebung abgegeben.

    Damit bin ich mir sicher, dass die augenblickliche Vorgehensweise die Anforderungen der Behörde nicht erfüllt. Nur habe ich keine Idee, wie man mit vertretbarem Aufwand aus diesem offenen System ein geschlossenes System machen könnte. Es geht dabei um mögliche Emissionen, die die MA gefährden könnten.

    Du kannst das System schließen über eine Gaspendelleitung, also die "Abluft" des Saugwagens zurück in den Tankbereich.

    Alternativ könnte man als quasi geschlossenes System ansehen, wenn die "Abluft" des Saugwagens mit einer Filtereinrichtung versehen wird, die die schädlichen Stoffe zurückhält. Da könnte ich mir im petrochemischen Bereich einen Aktivkohlefilter vorstellen.

    Ich finde, dass der Wandel der PSA hin zu digitalisierten Sensorsystemen durchaus spannend ist und jede Menge Potenzial bietet.

    Also ich finde das weder spannend, noch kann ich da Potential erkennen. Vielleicht bin ich auch einfach zu alt dafür, aber PSA hat für mich primär den Schutzzweck zu erfüllen. Wenn dann nebenbei noch sinnvolle Daten gewonnen werden können, ist das ja ganz nett, aber sorgt für mehr Komplexität und somit Fehleranfälligkeit und preiswerter dürfte es dadurch auch nicht werden.

    keine weiteren Einträge zu Arbeitssicherheits-Apps gemacht wurde.

    Du kannst gerne weitere vorschlagen, es gibt sie, auch im Playstore.
    Alternativ, kannst Du so etwas auch selbst entwickeln und dann kostenfrei zur Verfügung stellen, denn Geld wollen die wenigsten Nutzer bezahlen. Wenn sie bezahlen, dann wollen sie umfassenden Service. Hier sehe ich das größte Problem bei der App Entwicklung. Der Aufwand wird nicht honoriert.

    habe ich leider noch immer nicht herausgefunden, wie man einem Thema folgen kann, ohne eine Antwort schreiben zu müssen

    Ja, das ist auf den ersten Blick ein wenig versteckt. Scrolle nach oben, da findest Du rechts außen drei Piktogramme
    sifapikto.png
    Klicke auf das linke und siehe da, schon kannst Du das Abo aktivieren oder auch wieder abstellen.

    Mist, Dan war 2 Minuten schneller, da muss ich noch etwas optimieren. ;)

    Ich könnte mir vorstellen daran eine Gondel zu bauen

    Was mit dem Hersteller des Wagens abzustimmen wäre. So wie ich das sehe bewegt man sich hier im Bereich der Maschinenrichtlinie. Könnte Aufwändig werden für ein einmaliges Projekt, sofern der Wagen nicht auch für zukünftige Wartungen und ähnliches zum Einsatz kommt.

    Ich bin an der AFU in Finsterwalde.

    Für welche Branchen bieten die an? Kann man deren Homepage nicht entnehmen.
    Bei deren Urkunde zur Trägerzulassung fehlt auch der Anhang.
    Im Anmeldeformular soll man eine Konto Nr. und BLZ eingeben. Die sind wohl noch nicht im SEPA Zeitalter angekommen. Nach den dort zu findenden AGB lassen die auch jeden zu, irgendwie kenne ich das ein wenig anders. NACHTRAG: im weiteren Verlauf der AGB wird das dann ein wenig eingeschränkt, aber irgendwie muss man zumindest bei der Anmeldung keine entsprechenden Nachweise beibringen.

    Es ist finster im Walde. ;)