Beiträge von AxelS

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    Sollte man die Anlage abmelden bei der BG und der Bezirksregierung oder wie geht man vor in einem solchen Fall?

    War es eine einmalige Aktion und in Zukunft ist nicht mit einem ähnlichen Laser im Betrieb zu rechnen, dann kann man die Anlage abmelden. Ansonsten kann man die Anmeldung durchaus auch für die Zukunft stehen lassen. Es könnte da allerdings sein, dass die Behörde sich nach dem Laserschutzbeauftragten erkundigt. Hat man dann keinen gibt es erst einmal Diskussionen und Ärger.
    Standardantwort somit: Kommt darauf an. ;)

    bekomme ich jetzt doch auch ein wenig bammel vor meiner Ausbildung

    Das geht fast jedem so. Nur keine Panik, mit logischem Verstand kann man einiges bewältigen. Technisches Verständnis ist oft sinnvoll, aber auch das kann man sich ja aneignen und manchmal ist es auch von Vorteil, wenn man etwas nicht kennt, denn dann wird man denjenigen der z.B. eine Anlage entsprechend kennt, ausgiebig befragen und ist befreit von "Betriebsblindheit". Wichtig bei der SiFa Tätigkeit ist ja auch Vernetzung und entsprechender Austausch mit Fachkollegen.

    Selbst wenn das "Gerät" zusammengebastelt wurde und ich es in "meinem" Betrieb einsetze, ist das doch der Prozess des Inverkehrsbringens, oder?

    Ja, dann ist es Inverkehrbringen, aber eben nicht von triolinus, sondern von Dir.
    Über diesen "Trick" hat er die Verantwortung verschoben. Besser wird es dadurch nicht.

    Zum externen Dienstleister (s. Axel) ist neben der "verantwortlichen" (juristischen) Person natürlich die Dienstleistungsqualität der Angestellten das wesentliche Kriterium für den Geschäftserfolg. Hier trennt sich i.d.R. dann auch sehr schnell die Spreu vom Weizen.

    Bis man allerdings erkennt, wen man sich da erkauft hat kann es schon zu spät sein.
    Beispiel: Mittelständisches Maschinenbauunternehmen leistet sich eine externe SiFa über das Büro vom Cousin von Realickz.
    Die zugeordnete SiFa von diesem Büro wird mir als Senior Consultant HSE präsentiert und als bester Mann des Büros angepriesen. Dass er SiFa ist setzte ich voraus und bekomme vielleicht auch einen entsprechenden Nachweis darüber. Ich benötige eine SiFa primär für meine Fertigung, denn im Büro sind nur 3 Personen tätig. Dass meine SiFa keinen technischen Beruf erlernt hat wird mir nicht mitgeteilt. Da ich selbst keine Sifa bin (daher kaufe ich ja diese externe Dienstleistung), kann ich bestimmt über längere Zeit nicht erkennen und bewerten, wie meine externe SiFa qualitativ einzustufen ist. Die SiFa bringt auch ganz viele Dokumente und Formulare mit, sieht richtig toll aus. Nur die wirklich kritischen Punkte in meiner Fertigung erkennt die SiFa nicht (ich auch nicht, bin ja Laie auf dem Gebiet und habe mir deshalb die Fachkompetenz erkauft). Irgendwann kommt dann der Tag an dem der Sicherheitsmangel mit noch einigen anderen Umständen zusammen trifft und es kommt zum Unfall.

    Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass technisch vorgebildete SiFa alle kritischen Dinge erkennen und ein Kaufmann oder anderer nicht technischer Beruf völlig ungeeignet ist um sicherheitstechnische Beratung durchführen zu können. Bestimmt kann sich auch ein Kaufmann in technische Sachverhalte einarbeiten. Eine technische Vorbildung dürfte dies allerdings erleichtern und daher wurde dies als übliche Voraussetzung festgelegt. Ausnahmen sind ja zugelassen und ich empfehle jeder SiFa ihre Grenzen zu kennen und im Zweifelsfalle sich selbst fachkundigen Rat hinzuzuziehen. Externe Dienstleister arbeiten ja oft im Team und können somit viele Fachbereiche durch eigene Spezialisten abdecken. Auch wäre es sinnvoll, wenn diese externen Dienste nur solche SiFa zu den Betrieben senden, die auch die entsprechenden branchenspezifischen Kenntnisse besitzen, was aber leider nicht immer erfolgt, auch bei den großen Anbietern nicht.

    dass ich nach Vorlegen der bestandenen Ausbildung als FASI in meinem Betrieb tätig sein kann.

    Somit wird klar, die Ausnahme wird betriebsspezifisch erteilt! Als externer Dienst wird es da dann schon recht kritisch. Jeder Betrieb, der Dich als externe SiFa bestellt müsse dann eine solche Ausnahme für Dich beantragen. Oft wird in der Praxis der externe Dienstleister als juristische Person benannt und da genügt es wenn eine SiFa die Kriterien erfüllt. Als Kunde würde ich allerdings darauf bestehen auch von einer Sifa betreut zu werden und nicht von irgendjemandem.

    Einzig und allein der Prüfbericht ist ausschlaggebend.
    Die Plakette hat einen nur den Zweck der Information dass eine Plakette aufgeklebt wurde. Nicht mehr, nicht weniger.

    Natürlich ist der Prüfbericht entscheidend, aber die Plakette dient vor Ort als Hinweis.
    Beispiel: Besitzt die elektrische Bohrmaschine, die ich als Handwerker vor Ort einsetze eine entsprechende Plakette, kann ich damit erkennen, ob eine Prüfung erfolgt ist, oder die Frist überschritten wurde. Wurde die Frist überschritten oder fehlt die Plakette kann ich mich auf die Suche nach dem Bericht machen und verwende die Maschine so lange nicht, bis die Prüfung nachweislich erfolgt ist. Sichtprüfung durch mich ist natürlich vor Verwendung trotzdem noch notwendig.
    Es wird wohl kaum einen Handwerker geben, der sämtliche Prüfprotokolle für seine Arbeitsmittel mitführt oder die Prüftermine auswendig lernt.

    Wie fein muss man dies runterbrechen mit den GBuU?

    Das bleibt Dir überlassen, es gibt keine formale Regelung die den Detailgrad exakt definiert. Im Zweifelsfall wird dann ein Gericht darüber entscheiden, ob Deine GB ausreichend war.
    Wenn man in einem Bereich bei 0 beginnt, würde ich primär die Gefährdungen näher betrachten, die zu einer hohen Schädigung bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit führen. Dann die mit hoher Schadensschwere und geringerer Eintrittswahrscheinlichkeit. Die GB ist ja auch kein statisches Dokument, sondern soll fortlaufend weiterentwickelt werden.
    Übliche Bürotätigkeiten kann man ja recht gut zusammenfassen.

    Und, es gibt keine richtige oder falsche GB. Es gibt nur die gemachte und die nichtgemachte!

    Die Gesetze und Verordnungen sehen durchaus vor, dass eine GB falsch oder unvollständig ist und sehen darin einen bußgeldbewehrten Tatbestand. Eine nicht gemachte GB dürfte aber deutlich schlechter bewertet werden.

    Du hast Glasstäube. => allgemeiner Staubgrenzwert.
    Dann kommt es noch darauf an, welcher Kunststoff hier zum Einsatz kommt. Da gibt es ja einige. Du hast ja auf ein Dokument mit Polyesterharz verlinkt. Es könnte auch Epoxidharz sein. Da hast Du dann evt. Bisphenol-A und Epichlorhydrin als Komponenten drin. Im Glas kann als Zuschlagstoff Boroxid enthalten sein.
    Ich gehe davon aus, dass die Hauptgefahr von den Stäuben aus geht. Könnte mir vorstellen, dass ähnliche Wirkungen wie bei Glaswolle auftreten, also lokale Reizungen, die besonders kritisch in den Atemwegen sind.

    Die zustädnige BG, wäre aufgrund meiner Ausbildung dann die BG Handel und Warendistribution?

    Kommt auf die BG Zugehörigkeit an, für welchen Betrieb Du anschließend tätig werden sollst. Auch dürfte ein Betriebswechsel dann als SiFa unter Umständen Probleme bereiten.

    D.h. wenn ich sage dass wir solche einführen sollten, kommt immer "Ja gibt es denn eine erhöhte Unfallquote mit solchen Messern? Ich sehe davon nichts!"

    Dann frag mal bei Deiner BG nach.
    Kurz Tante Google befragt "In Mitgliedsbetrieben der BGHW ereignen sich mit Kartonmessern jährlich durchschnittlich 3000 Arbeitsunfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen.
    96% dieser Unfälle ereigneten sich mit Cuttern ohne Klingensicherung oder durch den Einsatz von ungeeignetem Werkzeug wie Küchen- oder Taschenmesser und Büroscheren."

    Wenn bei Dir der Schadensfall noch nicht eingetreten ist, steigt mit jedem Tag die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen entsprechenden Schaden.

    Sollte es bei Deinen Cuttermessern bleiben, würde ich zumindest für die Anwendung empfehlen, die Klinge nicht so weit auszufahren, wie auf den Bildern zu sehen. Da es sich bei den Klingen in der Regel um Abbrechklingen mit Sollbruchstellen handelt, sollte man diese nur so weit als unbedingt notwendig ausfahren, in der Regel bis zur nächsten Bruchkerbe. Fährt man die Klingen, wie auf Deinen Bildern aus, besteht die Gefahr, dass die Klinge unkontrolliert abbricht z.B. wenn man beim Schnitt ein wenig verkantet und dann mit Kraft nachdrückt.

    Man sollte auch beachten, ohne den "Deckelaufsatz" sind die Mülleimer, wie gewöhnliche Mülleimer zu sehen und haben keine selbstlöschende Funktion mehr. Da durch die verengte Deckelöffnung der Einwurf je nach Material erschwert wird, "verschwinden" diese Aufsätze gerne.