Heißt das dann Automatisch sozusagen auch das diese nicht in Kontakt mit diesen Stoff kommen dürfen!?
Nein, es bedeutet nur, dass man die Regelungen zu Beschäftigungsbeschränkungen beachten muss. Da dies auch oft vom Art des Umgangs mit dem Stoff abhängig ist, kann der Lieferant hier keine konkreteren Angaben machen.
Frank hat ja schon auf §11 MuSchG verwiesen, da findest Du konkrete Vorgaben.
Grobe Faustformel:
CMR Kat. 1 ist tabu, bei R auch Kat 2.
akut toxische Kat. 1-3 ist in der Regel auch tabu
STOT-SE 1 ist tabu
Blei und Bleiderivate sind tabu
Bei allen anderen Stoffen ist der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) einzuhalten. Da aber der AGW für den durchschnittlichen Menschen gilt und nicht für das werdende Kind, gibt es hier eine Verschärfung. Nur Stoffe die die Kennung Y beim AGW tragen sind als unkritisch anzusehen. Stoffe die ein Z beim AGW haben, sind sehr kritisch, da hier keine Fruchtschädigung ausgeschlossen werden kann, auch bei Einhaltung des AGW. Stoffe die weder Y noch Z beim AGW haben muss man prinzipiell auch als eher kritisch ansehen, denn da gibt es keine Informationen zur fruchtschädigenden Wirkung.
Als Zusammenfassung wird man zum Ergebnis kommen, in einem Chemielabor mit einer Vielzahl an potentiell kritischen Stoffen wird man eine Schwangere eher nicht beschäftigen, in anderen Bereichen, mit nur wenigen Stoffen wird man sie, je nach Art der Stoffe, weiter beschäftigen können.