welche Mengen (Gebindegröße+Anzahl) werden wo gelagert? > m.e 1m³ / Anzahl 1x Behältnis / KU
Ist der Bereich ein Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet oder Heilquellenschutzgebiet? NEIN, steht in der Halle
Gratulation, Du hast eine Anlage der Gefährdungsstufe A nach §39 AwSV und darfst somit ein Merkblatt nach Anlage 4 neben Deinem Behälter anbringen.
Jetzt kannst Du die Ausnahme entsprechend §18 anwenden, die Frank bereits erwähnt hat, sofern die organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Kannst Du die Ausnahme nicht in Anspruch nehmen benötigst Du eine Auffangwanne mit 1m³ Auffangvolumen.
Wird dort nur gelagert oder evt. auch umgefüllt? Sollte umgefüllt werden hast Du hier möglicherweise schon eine zweite Anlage.
Nachtrag: unter http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/ kannst Du nachsehen, ob Du wirklich außerhalb von entsprechenden Schutzgebieten bist, man staunt da manchmal, wo so was gilt.
Sieht ordentlich aus, gegen Auslaufen geschützt, griffbereit, aufgeräumt.
Wobei das Bild schon ein paar Fehler zeigt. Die Kanister links stehen nicht flächig auf der Auffangwanne, somit kann im Schadensfalle Flüssigkeit neben der Wanne ablaufen.
Es stehen verschiedene Produkte auf der Auffangwanne, da muss man darauf achten, dass diese nicht gefährlich miteinander reagieren. Hat man z.B. alkalische und saure Reiniger auf einer Auffangwanne, ist mit entsprechender Reaktion zu rechnen. Besonders kritisch z.B. bei Hypochlorit haltigen Reinigern in Kombination mit Säuren, das gibt dann Chlorgas.
Das Regal ist anscheinend auf die Auffangwanne montiert. Nicht gerade wartungsfreundlich, es zeigen sich auch Spuren von Korrosion. In der Auffangwanne sind "Salzschlieren" zu erkennen, das kann längerfristig zu Schäden an der Auffangwanne führen, hier wäre vermutlich eine Kunststoffwanne aus entsprechend beständigem Kunststoff sinnvoller. Sollten brennbare Flüssigkeiten auf der Auffangwanne gelagert werden muss für Potentialausgleich gesorgt werden, man muss dann also die Wanne "erden".