Beiträge von Flügelschraube

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    SimonSchmeisser

    Manchmal ist die Sache nicht ganz so einfach.
    BGR133 habe ich auch benutzt in Sporthallen.

    Die Frage ist natürlich, was in so einem leeren Gebäude brennen soll. Da muss man sich über eine Gefährdungsbeurteilung herantasten.
    Feste Werte gibt es nicht. Was passiert z.B. wenn jemand auf die Idee kommt zur Fußballeuropameisterschaft bei Regen die Leinwand in solch einer Halle aufzubauen? Natürlich kommen sofort Girlanden, Plakate, Theken mit in die Halle.
    Möglicherweise weiß der Schulleiter oder der Hausmeister oder der Hallenbetreiber nichts von einer Versammlungsstättenverordnung?

    Hallo QMSifa!

    Danke für Deinen Hinweis!
    Ja, die 8044 hab ich im Bestand. Sehe auf der Seite 13 allerdings keinen Hinweis auf diese blöden Scherengitter von 1763.
    Selbst die Normengeber können sich wohl nicht vorstellen, dass mit so altem Gerät gearbeitet wird.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo Amaranth!

    Ich denke Du stufst die Gefahr richtig ein. Es ist sicher vergleichbar mit einem Büro mit Verkaufsraum.

    Hier in der Praxis gibt es sicher Alkohol und Papiertücher, die sehr leicht brennen.
    Die elektrischen Geräte sind sicher auf einem guten Qualitätsniveau.
    Mein Arzt lehnte eine Wiederholungsprüfung kategorisch ab.

    Bei einer Brandentstehung ist dieser Entstehungsbrand in sehr kurzer Zeit entdeckt.

    Einziges Problem, welches mir einfällt ist die Zeit zwischen Praxisschließung und einer Stunde danach.
    Sind die Geräte sicher ausgeschaltet, oder von der Energieversorgung getrennt?
    Dies ist ein Brandproblem aber kein Feuerlöscher-Problem. Denn ohne Personal keine Löschtätigkeit.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hllo QMSifa!

    Danke für den Hinweis.
    Auf die Idee wäre ich gekommen, wenn es sich nicht um völlig blöde Bürokraten handelte.
    Ich kenne weder die Halle noch die Tore. Hab nur eine Unterstützungsbitte erhalten.
    Vermutlich sind die Tore über 40 Jahre alt. Obs die Firma noch gibt ist zweifelhaft.
    Ich habe Kontakt mit einem anderen Hersteller aufgenommen, warte allerdings auch da auf eine konkrete Antwort.
    Im Prinzip ist auch denen klar, dass es so nicht geht. Aber wo steht es .............?

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Führungskraft und FASI, zusammen als Funktion, halte ich für Unsinn.
    Es geht selbstverständlich das Unternehmermodell. dies scheint anfänglich ein preiswerter Weg.
    Eine Frage ist natürlich, wie günstig man so eine FASI einkauft. In einem gut funktionierenden Betrieb sollten die Stunden der Führungskraft teurer sein, als die der FASI.

    Eine Führungskraft, also eine Person, die den Betrieb am Laufen erhält, Prozesse zeitlich und finanziell optimiert, hat andere Ziele/Parameter als eine FASI.
    Arbeitssicherheit kostet eigentlich immer Geld bzw. Ressourcen. Wie viele von uns wissen, ist diese Aussage langfristig so nicht ok.
    Kurzfristig dagegen ist dies den Kassenverantwortlichen nur selten klar.

    Grüße
    Flügelschraube

    Wenn an der Grenze des Zulässigen herumexperimentiert wird ist eigentlich immer etwas kritisch. Dies gilt für mich ganz allgemein.

    Hallo!

    Ein Hallenbetreiber fragt nach der Textstelle, wo geschrieben steht, dass sein Handballtor, welches mit einem beweglichen Scherengitter an der Hallenstirn befestigt ist, nicht mehr zulässig ist.

    Ich finde keine Vorschrift.
    Dass ich eine Gefährdungsanalyse machen kann, und Änderungsforderungen aufstellen, ist mir natürlich bekannt.

    Vielleicht fällt jemandem ein Verweis ein?


    Danke
    Flügelschraube

    Hallo!

    Wenn dies Gebäude so genehmigt ist, ist die Fluchtweglänge zunächst einmal i.O.
    Ich beziehe mich einmal auf den Komnetdialog "Dialognummer: 5164"
    Hier wird beschrieben, dass bei mindestens 10 m Raumhöhe ein Fluchtweg auch 50 m lang sein darf.
    Auch müsste dann zusätzlich die Ausnahmeregelung mit dem verlängerten Fluchtweg gelten.

    Natürlich gilt die Gefährdungsbeurteilung, die in diesem Fall unbedingt erstellt werden muss.
    Möglicherweise ist die Evakuierungszeit hier wegen der großen Höhe deutlich länger einzuschätzen.
    Vielleicht sollten aber auch zusätzliche Wegkennzeichnungen -trotz gerader Wege- vorhanden sein?
    Ich mag leuchtende Fluchtwegkennzeichnungen in bodenhöhe.
    Weiter ist zu überlegen ob hier Personen mit Seh- oder Bewegungseinschränkungen tätig sind.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo Bienenhase!

    Ja, ich kenne das Problem. Aus gutem Grund sind sind die Firmen separiert worden.
    Die Kosten sollen natürlich minimiert werden und die Verantwortung soll im Nirwana fern vom GF sein.

    Ich frage Dich anders herum:
    Wie kommst du nur auf die Idee, dass in verschiedenen Firmen, nur eine FASI/Sifa mit einem einzig bezahlten Auftrag tätig sein könnte?
    Deshalb weil personell in den Firmen die gleiche Person GF ist?
    Dann würde ich vorschlagen eine Bruchfirma in Vietnam zu gründen und die Sifa gleichzeitig in einer Tochterfirma in Essen zuständig sein zu lassen.
    Wäre doch eine billige -ich meine okonomische- Maßnahme?

    Entschuldige, aber in unserem Rechtsstaat sind legislative und exekutiv Gewalt nicht unbedingt gleich. Das ist im Arbeitsschutz ein Zustand, wie wir ihn sonst mit "Bananenstaat" bezeichnen.

    Ich möchte halt Gesetze und Praxis verschmelzen.
    Flügelschraube

    Hallo Kollegen,

    ...... Ein Großteil von Explosionen oder Bränden in lösemittelverarbeitenden Betrieben wird durch elektrostatische Entladungen verursacht und nicht durch Zigaretten oder elektrische Funken. Die Energie, die bei elektrostatischen Entladungen freigesetzt wird, liegt in Größenordnungen von 5-10³ mJ. Dabei ist die Art der Entladung unerheblich.

    ............

    Gruß

    Andreas

    5-10³ mJ sind 5 J. Diese Energie entspricht einer 100 g (Stahlkugel), die aus ca. 5 m Höhe auf den Fußboden fällt.
    Diese Energiemenge wird wohl kaum von einer aufgeladenen Person umgesetzt.

    Bei der elektrostatischen Entladung muss man sicher dazu sagen, was sich hier entläd.
    Ein Gewitter-Blitz ist schließlich auch eine elektrostatische Entladung.

    Gruß
    Flügelschraube

    Hallo Feuerlöscher!

    Die Frage klingt einfacher als die Antwort sein kann.
    Das hängt zum einen sicher davon ab um wie viele Verbandsbücher/Vorfälle es sich handelt.
    Zum anderen ist die Fragestellung unklar.
    Will der Auftraggeber wissen
    - wie viel Vorfälle auftreten,
    - wie viele Arbeitsstunden ausfallen,
    - wie viel Verbandsmaterial beschafft werden muss
    - wie oft welcher D-Arzt besucht wurde
    - wo Unfallschwerpunkte sind
    - ..... ?

    Am einfachsten scheint mir eine Exceltabelle.
    Beispiel für Spalten:
    Datum; Uhrzeit; Name; Unfallort; (Prellung-Hautverletzung-Fleischwunde-Knochenbruch-Augenverletzung); Ersthelfer; Pflaster; Binde; meldepflichtiger AU; Arzt/Krankenhaus; Unfallbericht Nr.

    Vorteil: automatische Auswertung über "Anzahl", Einfache Erweiterung für bestimmte Aspekte, leicht bedienbar, keine Programmkosten

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Neulich, vor der Inspektion, hab ich mal ein paar en paar geöffnete Holz-Transport-Kisten entsorgt, weil mich die heraus stehenden Nägel störten.
    Jetzt muss ich feststellen, dass immer wieder geöffnete Holzkisten mit heraus stehenden Nägeln auf dem Hof liegen.
    Die Verletzungsgefahr ist für mich nicht zu unterschätzen.

    Wie geht Ihr mit solch einem Problem um?

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo Martin,

    ich denke die neuen FL brauchen nicht geprüft zu werden, Du würdest ja auch keine neue Bohrmaschine prüfen. Die erste Prüfung erfolgt nach zwei Jahren


    Gruß

    Harald

    Nach VDE ist natürlich eine Erstprüfung (der Bohrmaschine) vorgesehen.
    Die Wiederholungsprüfung wäre dann spätestens nach einem Jahr dran.

    Mit dem Feuerlöscher ist es meiner Meinung nach etwas anders, da eine Funktionsprüfung nicht sinnvoll ist.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Die Beiträge sind für mich alle in Ordnung. Dass eine Prüfung z.B. von Regalen anders aussehen kann, als in Werbebotschaften bestimmter Firmen beschrieben, ist ja unbestritten.

    Trotzdem:
    Nach der BetrSichV kann natürlich irgend ein Sachkundiger prüfen, kein Widerspruch.
    Muss hier dann befähigte Person heißen.
    Wie weiß der Chef, Lagerleiter, Einkaufsleiter, oder wer auch immer ob Franz wirklich sachkundig ist?
    Es geht also wohl weniger um den Prüfer als vielmehr um denjenigen, der den Prüfer bestimmt/auswählt.
    Auf GutGlauben ist es vielleicht wenig sicher bei einem gerichtlichen Prozess? Da verstehe ich doch sehr gut, wenn eine Verwaltungskraft sich auf der sicheren Seite wähnt, einen geschulten Prüfer einzusetzen.
    Und ehrlich, eine Unterweisung schadet doch nicht. Grundsätzlich denke ich also, dass jemand der eine Ausbildung zum Regalinspektor durchläuft recht gut aufgestellt ist.

    Grüße
    Flügelschraube


    Korrektur:
    fehlendes Wort

    Hallo!

    Gerne würde ich Eure Meinung zur Prüfung von Sportgeräten lesen.

    Im Fitnesstudio so wie unseren regionalen Sporhallen finde ich entweder einen Aufkleber mit der Botschaft: "Alles geprüft und als sicher befunden." oder eben gar nichts.

    Aus dem Bereich E-Technik kenne ich es so, dass alle Geräte einzeln geprüft und gekennzeichnet werden.
    Das erwarte ich selbstverständlich von Trainigsgeräten mit Elektroanschluss auch.

    Wie sieht es nun mit der Sprossenwand, dem Kletterseil, dem Kasten, dem Schmetterling usw. aus?
    Nach meiner Meinung müssten alle Geräte einzeln eine sichtbare Prüfmarkierung tragen.
    Dass dazu eine Dokumentation im Ordner oder elektronisch besteht ist für mich selbstverständlich.

    Bislang fand ich noch in keiner Vorschrift, in keiner Halle, bei keinem Prüfunternehmen ein Hinweis auf Einzelplaketten.
    Der Träger der Halle erklärt, dass es einen Prüfauftrag, ein positives Ergebnis und eine Zahlung gibt. Damit ist doch alles klar?
    Die prüfenden Unternehmen erklären, dass es so etwas noch nie gab. Auch alles klar oder?


    Grüße
    Flügelschraube

    Antwort aus der Rechtsberatung:

    Frage:

    Gibt es Vorschriften / Verbote zum Benutzen von Alu-Leitern bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ?

    Antwort :
    Gemäß Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" § 6 muss vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden. Zum Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustands sind immer die 5 Sicherheitsregeln zu beachten: - Freischalten; - Gegen Wiedereinschalten sichern; - Spannungsfreiheit feststellen; - Erden und Kurzschließen; - Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken. Aufgrund der Spannungsfreiheit ist es unerheblich, ob beim Arbeiten an elektrischen Anlagen Alu-Leitern benutzt werden. Daher gibt es kein Verbot zum Benutzen von Alu-Leitern bei Arbeiten an elektrischen Anlagen. (Stand: 31.05.2001)

    Komdialog 507
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=ARB&

    Die Graphik macht einen guten Eindruck, damit kann man immer punkten.
    Tatsächlich ist dort irgendwo ein Problem oder eine Störung aufgetreten.
    Um mal Ausschau zu halten, müsste man etwas mehr wissen.
    Wenn als Arbeitsmittel ein Kettenzug angegeben ist und die Arbeitsumgebung ein Portalkran, dann ist der Zylinder sicher nicht in der Werkzeugkiste mit zu führen?
    Ist dann noch eine Leiter das angesagte Arbeitsmittel?
    Was ist mit dem Hydrauliköl?

    Um nicht Verwirrung zu stiften empfehle ich immer nur ein Problem zur Zeit zu betrachten, auszuwerten, bearbeiten.
    Um Ein Problem darzustellen dürfte primär nicht mehr als eine Seite DIN A4 verwendet werden.
    Erfahrungsgemäß werden mehr Seiten nicht mehr voll durchgearbeitet, erfasst und sinnvoll behandelt.

    Grüße
    Flügelschraube