Beiträge von Dalten

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    was machen sich die Leute immer aus DIN Normen in der heutigen Zeit? Gesunder Menschenverstand ist gefragt! Ne DIN Norm ist ein "Nichts" wenn man den gesunden Menschenverstand belegen kann. Manche Leute können dies allerdings nicht und zitieren DIN Normen

    Leider ist das nicht so X( . DIN -Normen spiegeln den Stand der Technik wieder und sind tatsächlich gefragt wie nie. Mich persönlich stört das wenig, ich muss damit arbeiten. Dein gesunder Menschenverstand mag dir vielleicht ausreichen, aber in der Kundenberatung zählen nur Fakten und Belege und diese kommen nur aus Vorschriften - wie z.B. von DIN-Normen. ^^

    Hallo zusammen,
    hierzu möchte ich gerne folgendes beitragen:
    1. @ Simon: Die DIN 4844-3 gibt es nicht mehr und ist somit irrelevant.
    Ob es uns gefällt oder nicht spielt ebenfalls keine Rolle. Das Arbeitsstättenrecht ist wichtig und ist anzuerkennen - das heißt es ist immer mit einzubeziehen.

    Die DIN EN ISO 23601 regelt wie Du schon zitiert hast unter Punkt 9 folgendes:
    9 Anbringung und Standort
    Flucht- und Rettungspläne sind so anzubringen, dass sie sich von der Umgebung deutlich abheben und
    sichergestellt ist, dass sie für den vorgesehenen Nutzer
    (also auch bei Bedarf Rollstuhlfahrer) zugänglich und gut lesbar sind.
    --> daraus schließe ich, dass wenn nur ein Rollstuhlfahrer vorhanden ist, dies auf Augenhöhe anzupassen ist (auch ohne ein Maß festzulegen)- dadurch wird aber auch das alte Maß der DIN 4844-3 wieder interessant, weil die Höhe passen würde.

    2. @ AL_MTSA: Du hast vollkommen recht mit der Aussage (Zitat) der ASR, jedoch ist das die ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Anhang A 2.3 Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.3 Punkt 5

    Wir reden hier vom Arbeitsstättenrecht, d.h. eine Arbeitsstätte ist z. B. ein Ort in einem Gebäude, welches zur Nutzung von Arbeitsplätzen vorgesehen ist. Das bedeutet ebenfalls, dass wenn nur ein einziger Mitarbeiter der an den Rollstuhl gefesselt ist dort tätig ist - ist die Höhe auf Ihn anzupassen. Ob das jetzt aus der alten DIN stammt oder nicht.

    ...und das ganze wird dann in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Viele Grüße
    Andi

    das habe ich ebenfalls oben schon beschrieben. :cursing:

    Der Aushang als Brandschutzordnung Teil A der neuen DIN 14096 (und nur nach dem neuen Muster --> zwecks Einheitlichkeit und nicht anderes ist zulässig) muss im Gebäude aufgehängt werden --> aktueller Stand der Technik!
    --> Das ist die eine Sache!

    Flucht-und Rettungspläne nach der DIN ISO 23601 ist die andere Sache - Flucht-und Rettungspläne ohne BSO TEIL 1 --> gehört da nicht rein.

    ...sondern Text "verhalten in Gefahrenfall und bei Unfällen". Schau dir die Mustervorlagen im Anhang an :rolleyes:

    Flucht- und Rettungspläne sind immer mit Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen auszurüsten --> DIN


    Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind
    eindeutig und in kurzer, prägnanter Form und in hinreichender Schriftgröße in jeden
    Flucht- und Rettungsplan zu integrieren --> ASR

    Kein Widerspruch, da beide verpflichtet sind :thumbup:

    Hallo zusammen,

    In meiner Version der DIN ISO 23601 (Stand: 2010/12) steht folgendes:

    7.4 Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
    Flucht- und Rettungspläne sind immer mit Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen auszurüsten.
    N3) Diese Verhaltensregeln dürfen direkt auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt werden oder in
    dessen Nähe angebracht werden.

    Beispiele hierfür findet ihr auch ab der Seite 14 in der DIN. Dieses "Verhalten im Brandfall" in Rot, was wie eine BSO Teil A aufgebaut ist - gibt es nicht mehr. Das wird kurz und knapp dargestellt und fertig. Text und Umrandung in Schwarz. Eine BSO haben wir separat in der DIN 14096 (2014/05). Die regelt tatsächlich in Teil A (was jetzt nur noch eine ist) die Regeln als Aushang. Da die sich ebenfalls in der Arbeitsstätte befindet, hat sie nichts im FuR-Plan verloren - ist auch kein Platz für da.
    --> Das ist der Stand der Technik 8o

    Die ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ist eine Arbeitsstättenregel und konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Sie ist aber nicht zwingend anzuwenden. Wenn Sie aber den Stand der Technik widerspiegelt, ist sie anzuwenden oder den gleichen Schutz auf andere Weise zu erreichen.
    Die ASR A 2.3 ist von 2007 (letzte Änderung 2014).

    ..und zu dir AL_MTSA. Du hast recht. Da steht genau das Gleich drin wie in der DIN ISO 23601.
    Also, haben wir kein Widerspruch :thumbup:
    Lg

    Die DIN EN ISO ist eine deutsche Übernahme einer unter Federführung von ISO oder CEN entstandenen Norm, die dann von beiden Organisationen veröffentlicht wurde.
    Aber solange ein Normenentwurf nicht endgültig verabschiedet ist - ist er nicht gültig!
    Da die Einspruchsfrist sehr kurz ist - wird sich wahrscheinlich wirklich nichts mehr ändern - aber trotzdem ;)

    Hi Simon,

    ich sehe das ja ein bisschen anders ^^ . Natürlich kann man die Bundesländer miteinander vergleichen und interessante Schlüsse daraus ziehen und der Fachplaner ist nur einer davon. Der Begriff wird in allen Bundesländern verwendet, einschließlich der MBO und keiner kann mir hierzu etwas sagen - ist schon komisch oder ?(

    In Deutschland ist alles geregelt, also muss man hier auch eine ganz klare Aussage treffen können - die Hand und Fuß hat.

    Wenn in einer Landesbauordnung der Begriff "Prüfingenieur für Brandschutz" genannt wird - wird dieser ebenfalls durch eine Prüfberechtigten -und Prüfsachverständigenordnung konkretisiert. Der Name variiert zwar von Land zu Land und die Vorschrift ebenfalls, aber es ist genau geregelt :thumbup:

    Habe deshalb auch schon die ARGEBAU angeschrieben und warte noch auf das Ergebnis. Die DIvB-Richtlinie 100 ist ja auch nur eine Richtlinie, woran man sich richten kann (wie der Name schon sagt). Die Frage ist dann wieder, wenn man nach dieser Richtlinie ausgebildet ist, ob die Bauämter das so anerkennen???
    Wenn ja, auf welcher Grundlage??? ...und dann sind wir wieder am Anfang.

    Gruß Andi

    Hallo zusammen,

    Wer fällt eigentlich im rechtlichen Sinne unter den Begriff "Fachplaner". Der zertifizierte Fachplaner, denn man in ein paar Wochen als Kurs oder nebenbei an einer Hochschule absolvieren kann - ist ja kein geschützter Begriff oder?

    Der Begriff "Fachplaner" wird im Baurecht häufig benutzt. Ob in der Musterbauordnung von 2002 oder in fast allen Landesbauordnungen der Länder, heißt es immer wieder "wenn der der Objektplaner nicht die nötige Fachkenntnis besitzt, so sind geeignete Fachplaner heranzuziehen, um die Bautechnischen Nachweise zu fertigen" (sinngemäß).

    Wer ist das denn genau???

    Habe mit einigen Referenten der Bundesländer telefoniert, aber irgendwie konnte mir da auch keiner weiterhelfen. Man hat das Gefühl, dass alle von einander die Gesetzestexte abschreiben und keiner hinterfragt eigentlich das geschriebene Wort.

    Hat da einer eine rechtssichere Auskunft oder weiß jemand etwas genaueres?

    Gruß Andi

    Hallo zusammen,

    Ich finde gut, dass der Bundesgerichtshof so entschieden hat. So lange es keine Helmpflicht in Deutschland gibt, kann man Radfahrer auch nicht dafür abstrafen. In diesem Fall war die Radfahrerin unschuldig (was nicht immer so ist) und wurde dafür bestraft (jetzt ja nicht mehr :))
    Die Gesetzgebung sollte den Mangel am Besten so schnell wie möglich revidieren und endlich die Helmpflicht einführen.


    Hier das aktuelle Urteil zum Schleswig-Holstein Prozess:

    17. Juni 2014 12:40

    BGH-Urteil zum Radfahren ohne Helm
    Voller Anspruch auf Schadenersatz - auch ohne Fahrradhelm

    Einer Radfahrerin wurde eine Mitschuld an einem Unfall gegeben, weil sie ohne Helm unterwegs war. Dementsprechend sollte sie weniger Schadenersatz erhalten. Der Bundesgerichtshof korrigiert nun diese Entscheidung.

    Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) soeben entschieden.

    Die Richter gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und vor der sich nähernden Radfahrerin die Tür geöffnet. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin Schadenersatz.
    ADFC lehnt Helmpflicht ab

    Das Oberlandesgericht Schleswig hatte der Physiotherapeutin im Jahr 2013 eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten.

    Dieses Urteil hob der BGH nun auf und verwies unter anderem darauf, dass in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht. Das Urteil ist letztinstanzlich und muss deshalb nicht von Neuem verhandelt werden.

    Gruß Andi

    Ja da hast Du auch recht, aber wir reden hier von Betriebsanweisungen (fixierte schriftliche Anweisungen vom Arbeitgeber mit Gefahren, Schutzmaßnahmen, usw. ) und nicht von Sicherheitszeichen.
    Das ist eine andere Baustelle.

    Für Betriebsanweisungen, wie schon erwähnt, gibt es keine verbindliche Farbvorgabe. Die Farbe ist jedoch insofern wichtig, weil Sie AUFMERKSANMKEIT bei den Mitarbeitern erregen soll. Trotz allem haben sich gewisse Farben eingebürgert und die würde ich auch so weiter fortführen (innerbetrieblich einheitlich sowieso).

    Maschinen und Anlagen sind Blau,
    Biostoffe sind Grün,
    Gefahrstoffe sind Orange

    Irgendwelche Fragen, Anmerkungen, Verbesserungen???

    Gruß Andi

    Hallo Zusammen,
    ich würde das gut finden, wenn wir hier ein paar Gerichtsurteile zum Arbeitsschutz sammeln könnten. In einer Unterweisung ist es immer schön, wenn man mit Beispielen glänzen kann. ;)
    Es gibt da ja die verrücktesten Urteile, Vielleicht hat da jemand noch ein Paar zur Hand. Aber bitte immer mit Quell-/ Zeitangabe zum Nachvollziehen (am Besten mit Aktenzeichen).

    Hier habe ich noch was entdeckt zum Thema "Eigenwirtschaftliche Tätigkeit"

    http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Heilbronn_S…l.news13247.htm

    Gruß Andi