Hallo zusammen,
Ich finde gut, dass der Bundesgerichtshof so entschieden hat. So lange es keine Helmpflicht in Deutschland gibt, kann man Radfahrer auch nicht dafür abstrafen. In diesem Fall war die Radfahrerin unschuldig (was nicht immer so ist) und wurde dafür bestraft (jetzt ja nicht mehr :))
Die Gesetzgebung sollte den Mangel am Besten so schnell wie möglich revidieren und endlich die Helmpflicht einführen.
Hier das aktuelle Urteil zum Schleswig-Holstein Prozess:
17. Juni 2014 12:40
BGH-Urteil zum Radfahren ohne Helm
Voller Anspruch auf Schadenersatz - auch ohne Fahrradhelm
Einer Radfahrerin wurde eine Mitschuld an einem Unfall gegeben, weil sie ohne Helm unterwegs war. Dementsprechend sollte sie weniger Schadenersatz erhalten. Der Bundesgerichtshof korrigiert nun diese Entscheidung.
Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) soeben entschieden.
Die Richter gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und vor der sich nähernden Radfahrerin die Tür geöffnet. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin Schadenersatz.
ADFC lehnt Helmpflicht ab
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte der Physiotherapeutin im Jahr 2013 eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten.
Dieses Urteil hob der BGH nun auf und verwies unter anderem darauf, dass in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht. Das Urteil ist letztinstanzlich und muss deshalb nicht von Neuem verhandelt werden.
Gruß Andi