Beiträge von MarcS

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    Wer Symbole benötigt (.jpg, .wmf) sollte erstmal bei seiner BG / Unfallkasse schauen.

    Ich arbeite bei der Eisenbahn-Unfallkasse und wir verteilen an unsere Mitglieder das "Kompendium Arbeitsschutz" kostenlos. Evtl läßt sich da ja auch auf der A+A bei den diversen Bén und Unfallkassen eine CD abgreifen.

    Auf der CD (bzw. jetzt DVD) gibt es auch eine recht umfangreiche Symbolbibliothek, wo auch die neuen und alten Brandschutzsymbole enthalten sind. Die Symbole stehen hier als .jpg und .wmf - Datei zur Verfügung.

    Da die CD vom Jedermann-Verlag hergestellt wird und der die auch für andere Unfallkassen / BGen produziert ist dort bestimmt auch die Symbolbibliothek auf der CD zu finden.

    Darüber hinaus ist aber festzustellen, dass die BGV A8 bzw. GUV-V A8 im Bereich der Unfallversicherungsträger (BGen/Unfallkassen) noch Gültigkeit hat und damitr dort rechtlich noch die alten Symbole anzuwenden sind und nicht die neuen nach IS0 7010 - auch wenn diese auf der CD neben den alten schon enthalten sind. Bevor also jemand die neuen Symbole im Betrieb nutzt, sollte er einmal mit seinem zuständigen Unfallversicherungsträger Rücksprache nehmen.

    zu finden auf der Homepage des Bauministeriums in NRW

    Da bei Schulen (in NRW) der dem 2. Fluch- und Rettungsweg aus Obergeschossen immer über eine Notwendige (2.) Treppe führt (siehe 3.1 SchulbauR) - egal ob in einem Treppenraum oder nicht - muss diese Treppe auch dem Punkt 4 der SchulBauR entsprechen. Hier staht klar drin, dass diese Treppe keinen gewendelten Lauf haben darf!

    3.1

    Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorhanden sein, die Rettungswege dürfen innerhalb eines Geschosses über einen gemeinsamen Flur führen. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen ohne Treppenraum, über Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als Ausgang ins Freie.

    4

    Die nutzbare Breite notwendiger Treppen darf 2,40 m nicht überschreiten. Treppen müssen Tritt- und Setzstufen haben. Notwendige Treppen dürfen keine gewendelten Läufe haben. Geländer und Umwehrungen müssen mindestens 1,1 m hoch sein.