Beiträge von ixetic

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    Hallo Jürgen,

    wir sind Automobilzulieferer mit weltweit ca. 150.000 Menschen.
    Die Forderung für die Erfassung der Beinaheunfälle kommt von der aller höchsten Führungsebene.
    Da stellt sich auch die Frage nach der Akzeptanz der Führungsriege darunter nicht mehr. :D

    Natürlich gibt es nach wie vor defekte Geräte. Aber die werden gemeldet wenn es ein x-beliebiger MA merkt und nicht erst der Sicherheitfuzzi oder der Chef.
    Und darum geht es doch. Das JEDER hinschaut damit gar nicht erst etwas passiert.
    Bei uns zum Beispiel im Jahr 2016:
    260 Mitarbeiter, 1 Meldepflichtigen AU, 25 gemeldete Beinaheunfälle, bzw. kritische Situationen
    Vor der Einführung waren es im Schnitt 5-8 Unfälle im Jahr.

    Hallo Jürgen,

    der Sinn ist schlicht und ergreifend Prävention und die Mitarbeiter zu sensibilisieren damit sie beinahe Unfälle, und was aus meiner Sicht noch viel wichtiger ist, kritische Situationen nicht mehr als "Gott gegeben" hinnehmen.
    Am Anfang kamen bei uns auch einige merkwürdige Dinge zu Tage aber nach einer Zeit, wenn die MA merken, dass dieses Thema auch von den Bearbeitenden Ernst genommen wird, kam plötzlich auch viel Sinnvolles. Zum Beisp.: zwischen den Regalen beinahe mit dem Stapler kollidiert (Spiegel montiert), defekter Deckel an einer Steckdose (reparieren lassen), eine nach einer Reparatur nicht wieder angebrachte Schutzeinrichtung, etc...
    Und wenn diese Sachen zügig erledigt werden, werden daraus auch keine kritischen Situationen oder Beinaheunfälle.

    Danke für dein Mitwirken, leider hat das mit meiner konkreten frage nichts zu tun da in den genannten Gesetzen nicht einmal die Mitsprachehoheit bei GFB benannt wird.

    Ein mix aus versch. Fragebögen führt bei der Auswertung in diesem Fall höchstwahrscheinlich zur Katastrophe.

    Ich beende mal die Fragestellung, da wird wohl nichts mehr kommen.

    Hallo und guten Morgen.

    Auch wenn das Thema erledigt ist, sollte dieser rechtliche "Irrtum" geklärt werden.
    Die Verweise auf das Betriebsverfassungsgesetz haben sehr wohl etwas mit Deiner Frage zu tun. Leider ist der Gesetzgeber nicht in der Lage, alle "Kleinigkeiten" explizit in seine §§ mit aufzunehmen. Interessant wird es immer erst, wenn ein Gericht, wie in diesem Fall, ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat.
    siehe hier: BAG-Urteil mit Kommentar
    Also werdet ihr das innerbetrieblich mit dem BR regeln müssen. Denn es geht hier ja nicht nur um den Fragebogen sondern viel mehr darum, wie werte ich aus und was mache ich mit dem Ergebnis. Ach so, ich würde mir noch den Arbeitsmediziner dazu holen.
    Damit soll dann auch gut sein. Viel Erfolg!

    Hallo und guten Morgen.

    Für die Unternehmen ändern sich, falls das nicht sowieso schon passiert zwei Dinge.

    Es wird noch mehr Wert auf die getrennte Sammlung der Abfälle gelegt. Folgende Fraktionen müssen getrennt gesammelt werden:

    • Papier/Pappe
    • Kunststoffe
    • Glas
    • Holz
    • etc.

    Es gibt Ausnahmen zur Getrenntsammlung, die aber dokumentiert werden müssen.

    Die getrennte Sammlung, die Abweichungen davon sind zu dokumentieren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

    Das sind die Grundzüge. Man muss das Dingen aber auch tatsächlich mal lesen. ;)

    Hallo zusammen,

    der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr.7 und § 89 Abs.2 BetrVG.
    Außerdem hat er auch § 80 Allgemeine Aufgaben
    (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;

    Also am besten mit dem BR zusammensetzen und aus beiden Fragebögen das beste für die Situation herausholen. Dann sind beide Seiten zufrieden.

    ... hat bei mir so funktioniert... ;)

    Hallo zusammen,

    aus meiner Erfahrung heraus ist ein praktikables Mittel, der BG mitzuteilen, dass man Zweifel an der "Geschichte" hat.
    Und zwar so laut, dass die Belegschaft dies auch wahrnimmt. Das reduziert in der Regel die Anzahl der "geheimen" Unfälle drastisch.
    Die Sache mit "kein Eintrag - kein Unfall" erledigt sich, wenn die BG nach Sachlage (Arztbericht) entscheidet, doch Arbeitsunfall.

    Die Problematik liegt aus meiner Sicht wo anders und da kann ich natürlich nur über unsere Fälle urteilen.

    • die BG´en haben bei Bagatellunfällen, und dabei handelt es sich ja gottseidank in den meisten Fällen, gar kein Interesse/Kapazität sich damit zu beschäftigen.
    • die Ärzte können anders abrechnen.
    • Krankheitstage auf Grund eines Arbeitsunfalls zählen NICHT mit, bei der persönlichen Beurteilung.

    Ach, da lese ich dann wohl eine andere TRGS 510 als Du, denn dort kann ich entnehmen:

    Stand: 22.10.2015
    Über was diskutieren wir denn jetzt? Wer nun Recht hat oder nicht oder ob dem fragestellenden Kollegen geholfen werden kann?
    Ich habe die Frage so verstanden - 1000kg Öl, Lagerraum ja oder nein?
    Über die Antwort sind wir uns einig, Lagerraum ja, es kommt bestimmt noch ein Ölkännchen dazu.
    Und für die Anforderungen an die Lagerung (in ortsbeweglichen Behältern) und das Lager steht die TRGS 510.
    Die TRGS 509 gilt für Gefährdungen von Beschäftigten und anderer Personen durch die gefährlichen Eigenschaften von flüssigen oder festen Gefahrstoffen beim Lagern in ortsfesten Behältern.
    Und nach allem was mit den Tätigkeiten, Gefährdungsbeurteilungen zu tun hat ist doch nicht gefragt worden.

    Ein Hallo an alle Michaels und die sich sonst beteiligen. :D

    Ich versuche immer zuerst den Anwendungsbereich zu lesen.

    TRGS 509, ortsfeste Behälter...., mit allem was dazu gehört. Unter dem §1 Abs.2 Ziffer 7 steht nämlich auch wofür diese TRGS nicht gilt...
    TRGS 510, ortsbewegliche Behälter...., mit allem was dazu gehört.

    Bei einem Fass kann man doch wohl von einem ortsbeweglichen Behälter ausgehen, egal ob ich aktiv oder passiv lagere.
    Deshalb würde ich mich für die TRGS 510 entscheiden. Das hat der Gutachter, der nach einer Nutzungsänderung sein Brandschutzgutachten erstellt hat, auch getan.
    Bei den angesprochenen 1000kg Motoröl wird man auch nicht von der benötigten Tagesmenge an einem Arbeitsplatz ausgehen können. Also gehört das aus meiner Sicht in ein Lager.

    Coole Diskussion, wie viel unterschiedliche Sichtweisen es gibt.

    Guten Morgen,

    wie ich jetzt teuer lernen musste, ist die Frage 2 nicht so einfach mit NEIN zu beantworten. Ein Brandschutzgutachter hat uns jetzt das Gegenteil bewiesen.

    Aus der TRGS 510
    4.3.1 Lager
    (1) Gefahrstoffe sind in Lagern im Sinne dieser TRGS zu lagern, wenn die im Folgenden aufgeführten Mengen pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder Nutzungseinheit überschritten werden: 2. brennbare Flüssigkeiten, c) 1000kg

    12.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz

    (1) Wände, Decken und Türen von Lagerräumen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
    (2) Lagerräume mit einer Lagermenge bis 1.000 kg müssen von angrenzenden Räumen feuerhemmend (Feuerwiderstandsdauer mindestens 30 Minuten), darüber hinaus feuerbeständig (Feuerwiderstandsdauer mindestens 90 Minuten), abgetrennt sein.

    Das würde ich auf jeden Fall erst einmal prüfen.


    Hallo Frank,

    wir haben das im letzten Jahr für 900€ als Dienstleistung eingekauft.
    Der gute Mensch ist während des laufenden Betriebs 3 Tage durch jede Anlage gekrochen und dabei sind "kleinere" Dinge sofort repariert worden.
    Den Rest hat die Instandhaltung gemacht.
    Die berechnete Einsparung (geht ja nur zu rechnen) betrug ca.35.000€.
    Ob es sich da als "Amateur" wirklich lohnt das selber zu machen....?
    Da ich keine Werbung machen will, den Kontakt bei Interesse gerne als Mail.

    Hallo und guten Morgen,

    ich denke hier ist etwas zu finden:
    http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdung…ehrdungen/heiss

    ...jetzt kommt der Umweltschützer... aus energetischer Sicht sollten solche Bauteile ohnehin immer isoliert werden.
    Gleichzeitig sollte man noch überlegen, ob diese Wärme anderweitig genutzt werden kann. Wir nutzen z.B. die Abwärme
    der Lufttrockner und Kompressoren zur Warmwasserbereitung. Ersparnis: so gut wie kein Gasverbrauch im Sommer!

    Das sind dann zwei Fliegen mit einer Klappe.

    Hallo,

    für Schulungen im Umweltbereich ist der TÜV schon die erste Wahl.
    Was nicht ganz klar ist, was sollst Du genau machen?

    -ein Managementsystem übernehmen/aufbauen?
    -alles was da dran hängt (Gewässerschutz, Abfall, Immissionsschutz, etc) mit machen?
    Danach richten sich die Schulungen. Für z.B. Gewässerschutz- oder Abfallbeauftragten brauchst Du genau diese Schulungen.
    Den Umweltbeauftragten gibt es in der Form wie eine Sifa leider nicht. War mal geplant...