Beiträge von MartinE

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    Kannst Du ausschließen, dass die Tätigkeit "hin und her fahren" zu irgendeiner Gefahr führt?


    Da hast du sicher Recht aber ich denke, dass der Monteur ein höheres Unfallrisiko bei der Anreise zum Kunden eigeht, als wenn er den Stapler mit allem was dazugehört mal eben testet.
    Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls ist doch beim Kundendienstmonteur wesentlich geringer als bei jemanden, der mehrere Stunden am Tag mit dem Stapler schwere und große Lasten über lange Wege transportiert und stapelt.
    Vielleicht kann man das ganze ja mit der GB erschlagen?

    Ich bin gerade dabei, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungskartei für alle Mitarbeiter anzulegen und mir stellt sich die Frage, ob es bei den Kundendienstmonteuren notwendig ist, welche den Stapler nur zum Zweck der Probefahrt mal hin und her fahren, die G25 durchzuführen?
    Die Monteure haben selbstverständlich einen Staplerschein und sind zudem schriftlich beauftragt. Da die Untersuchung auch Kosten für den Unternehmer verursacht (Ausfallzeit und Kosten für die Untersuchung) macht es natürlich einen gewaltigen Unterschied, ob nur die 295 tatsächlichen Staplerfahrer oder auch die 95 Kundendienstmonteure zur G25 gehen.
    Was meint ihr dazu? Weder in dem BGG925 zur Ausbildung im Allgemeinen noch in der BGV D27 findet man dazu eine brauchbare Antwort.

    Hallo Toni,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Du hast Recht, dass es sich im Detail nicht exakt erkennen lässt, um welche Tätigkeit bzw. Arbeitsmittel es sich jeweils handelt, da ich diese immer zusammengefasst und oben beschrieben habe. In dem Beispiel Werkstatt sind das Wartung, Inspektion, Hydraulik, Schweißarbeiten, Umgang mit Betriebsmitteln und Gefahrstoffen und Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen (Baumaschinen).
    Beim Innendienst in der selben Abteilung habe ich die Tätigkeiten z.B. auf Planung, Disposition, Kundenbetreuung, direkte und Telefonkontakte und Unterweisungen zusammengefasst.

    Mit Hilfe derA017 von der BGRCI habe ich versucht, Anhand der Übersicht der Gefährdungsfaktoren zu beurteilen, ob diese an den einzelnen Arbeitsplätzen zutreffend sind und wenn ja, mit welchen Maßnahmen dem entgegenwirken kann. Wenn dies bereits erfolgt ist und die Wirkungskontrolle somit positiv ausgefallen ist, habe ich es als anforderungsgerecht und somit erledigt betrachtet.

    Ins spezielle stellt sich mir die Frage, ob ich bei der Risikobewertung das generelle Risiko betrachten soll/muss, also unabhängig von den bereits umgesetzten Maßnahmen oder das nach erfolgter Umsetzung der Maßnahmen verbleibende Restrisiko.

    Ich habe das generelle Risiko bewertet, also unabhängig der bereits umgesetzten Maßnahmen, dafür habe ich jedoch angegeben, dass kein Risiko (mehr) vorhanden ist, also mit "nein" angekreuzt.
    Es gäbe jetzt noch die zweite alternative, dass ich einfach das Restrisiko bewerte und dafür aber das Risiko mit "ja" ankreuze.

    Wie geht ihr bei eurer GB vor oder was würdet ihr empfehlen?

    Guten Abend,

    ich habe heute einen Anruf einer unserer Arbeitsmedizinerinen bekommen, da sie noch übrige Stunden für die Grundbetreuung hat. Sie meinte, ob sie diese nicht für eine G20 der Werkstattmonteure verwenden solle. Ich habe ihr erklärt, dass es in keiner Werkstatt aller Niederlassungen einen Lärmbereich gebe und dies in meinen Augen nicht zwingend notwendig sei. Ich empfehlte ihr, sich die Stunden besser für die G25 der Stapler- und Kranbdiener zu reservieren, da hier noch Nachholbedarf besteht.
    Wie vermutet kam natürlich der Einwand, dass die G25 eine freiwillige Untersuchung und die G20 eine Pflichtuntersuchung sei. Zudem ist sie der Auffassung, dass der G20 kein Lärmbereich zugrunde liegen müsse, da es genügt, wenn ab und dann mal durch Hämmern o.ä. Lärm entsteht.
    Ich habe ihr nochmals zu erklären versucht, dass nur Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen seien und es erst dort sicher Sinn macht, die Pflichtuntersuchung nach G20 durchzuführen aber nicht doch, wenn mal jemand hämmert. Sie sagte dann nur noch, dass die vom TÜV Life Service das offensichtlich immer so machen und sie sich nun auch nicht mehr sicher sei.

    Ist schon klar, dass man es dem unwissenden Unternehmer so verkaufen kann, dass er alle Werkstattmitarbeiter untersuchen lassen muss, da es sich ja schließlich um eine "Pflichtuntersuchung" handelt aber ist das noch seriös? :rolleyes:

    Hallo Thoko,

    wir haben bei uns die selbe Situation und selbstverständlich wird nicht jeden Tag eine neue GB geschrieben. Wir haben den Arbeitsplatz in Aussendienst Kundendienst Hochbau und Tiefbau aufgeteilt, da speziell beim Hochbau (Turmdrehkranmontage) die Gefährdung Absturz aus der Höhe und Alleinarbeitsplatz im Vordergrund stehen. Ansonsten sind wir die komplette Liste der Gefährdungsfaktoren durchgegangen und haben für die Punkte, wo noch Gefährdungen entstehen, weitere Maßnahmen abgeleitet.

    Bin jetzt dabei, mit dem Abteilungsleiter die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wird dem Unternehmer sicher nicht gefallen, wenn es um die Raumtemperatur geht und wir Maßnahmen ableiten aber ich hab da kein Problem damit :D

    Hier erhaltet Ihr einen Auszug über die aktuelle Übersicht über neue oder geänderte
    BGVR-Schriften seit Januar 2013.


    BGI 556 - Anschläger (aktualisiert)

    Herausgeber: Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

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    BGI 671 - Beförderung gefährlicher Güter Merkblatt A 013 (aktualisiert)

    Herausgeber: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)


    BGI/GUV-I 719 - Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen (aktualisiert)

    Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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    BGI/GUV-I 5166 - Sicherheit von Regalen (neu)

    Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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    BGI/GUV-I 5188 - Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen Hilfe bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (neu)

    Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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    BGI/GUV-I 8584 - Achtung Allergiegefahr (aktualisiert)

    Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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    BGI/GUV-I 8662 - Feuerwehrschutzkleidung - Tipps für Beschaffer und Benutzer (neu)

    Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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    Regelmäßig über aktuelle Schriften informiert auch der kostenlose BGVR-Infodienst auf arbeitssicherheit.de

    Hi,

    und im Sommer wird aus der Kalthalle dann eine Heißhalle? Die Arbeitsstättenverordnung und die dazu gehörenden Regeln gelten für alle Arbeitsplätze.

    Was spricht denn gegen den Einbau einer vernünftigen Bürozelle, gibt es auch modular als Bürocontainer. Sowie hier: http://www.chs-container.de/virthos.php?-p…&-ck=1359620676

    Grüße

    awen

    Habs zu spät gelesen, genau das war gerade mein Gedanke :thumbup:


    Deshalb das Heiz/Klimagerät, damit für den Sommer direkt mitgedacht wird :)

    Werde das mal so vorschlagen.

    Da will wohl jemand Geld sparen!

    Der MA arbeitet dort ständig?

    Es gibt Klima/Heizgeräte, die von einer Firma in vorhandene Container eingebaut werden können. Mit und ohne Frischluft.

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    Problem besteht darin, dass der MA sich in erster Linie in der Halle aufhält und nur ganz selten im Container ist, da der vorhandene kein Fenster hat und auch relativ klein ist. Ich denke jedoch, dass ein vernünftiger Bürocontainer, welcher hell und klimatisiert ist, mehr aufgesucht werden würde.