Hi B_kinG,
gute Begründung und gute Argumentation. Damit kannst du ohne weiteres in einen Spiegel schauen.
Ich bin auf die Antwort gespannt.
Ohren hoch,
viele Grüße,
der Waldmann
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Neues Benutzerkonto erstellenHi B_kinG,
gute Begründung und gute Argumentation. Damit kannst du ohne weiteres in einen Spiegel schauen.
Ich bin auf die Antwort gespannt.
Ohren hoch,
viele Grüße,
der Waldmann
Moin Queen,
....Gem §15 BetrSichV hat der Betreiber die Prüffristen spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung / Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die alleinige Festlegung der Prüffristen durch den Sachverständigen ist nicht mehr ausreichend.
Das ist der O-Text aus einer aktuellen Bescheinigung über die Prüfung einer Anlage durch den TÜV, dieser nimmt eine Anlage nur noch ab, wenn die besagte GFB vorliegt. Das ist so richtig.
Hier gehören alle Anlagenteile rein. Also nicht nur Drucklufterzeugung, sondern evtl. auch Speicherbehälter im Wasserkreislauf.
Ein Muster für exakt deine Anlagenteile findest du wahrscheinlich nicht. Da hilft nur: alle Herstellerangaben und -info's sammeln und selber basteln.
Viel Erfolg,
der Waldmann
@ Jens
Genau das ist es doch.
Irgendwer baut Druck auf und dann muß alles schnell und mit Fehlern passieren.
Ich schliesse mich den "Zeitfenstern" mit vernünftigen Vorgaben gerne an. Das ausführende Organ (= der Staplerfahrer) braucht eine Zeit um seine Arbeit vernünftig zu erledigen plus eine Zeit für den verspäteten LKW, die Zigarette, den Toilettengang und was-weiss-ich.
Doch das dürfte in der heutigen Arbeitswelt eher die Ausnahme sein.
Ich finde das JEDER, der an dieser Zeitspirale dreht bei Unfällen mitverantwortlich ist. Das ist die Spedition, der Disponent, sicherlich auch der LKW-Fahrer, der Belader (Staplerfahrer) und alle Leute die hier treiben müssen (Chef's, Refa, etc.).
In diesem Sinne,
der Waldmann
Hi Kuddel,
danke für die Info.
Genau darum geht es (mir).
Das eigene Fell soll sauber bleiben und für den Fall der Fä(e)lle: Schadens-Risiko abgeben.
VG.
Der Waldmann
Hallo Amaranth,
genau das ist es. Das meine ich mit den Äpfeln und Birnen.
Ein Vergleich geht nicht nur über einen Preis, sondern auch über die Leistungen.
Was bringt ein "billiges" Produkt, dass nichts leistet? Ebenfalls nichts.
Ich habe noch gut ein halbes Jahr vor mir und möchte die Zeit nutzen um mein Wissen in Sachen Gewerbe, Finanzen und natürlich auch in Sachen Absicherung zu festigen.
Das ich weiterhin in einem normalen Angestelltenverhältnis bleiben möchte, ist schon klar für mich. Ich habe aber immer mehr verstärkt Anfragen, wie sie hier jeder kennt: Kannst du nicht? Mach doch mal.
Hier möchte ich einen sauberen Strich machen, also alles nur ganz offiziell und abgesichert.
Und, jetzt wiederhole ich mich, wo bekomme ich Info's für die Praxis? Aus der Praxis. Ich möchte möglichst kein Lehrgeld zahlen. Alle Info's helfen mir.
Danke,
der Waldmann
Hi Andreas,
falscher Ansatz, nicht wer bietet mehr oder weniger, sondern: Orientierung und Information.
Ich habe es immer so gehandhabt, dass, wenn ich in Verhandlungen gehe, dann bin ich (gut) vorbereitet. Wo frage ich erstmals nach? Beim Versicherungsdealer meines Vertrauens, dann beim nächsten, usw.. Nicht nur der Preise wegen, sondern auch wegen der Gegenleistung. Wie kann ich vergleichen? Äpfel mit Birnen? Schlecht. Ich vergleiche lieber Äpfel mit Äpfeln. Wenn die Eigenschaften dann auch noch gleich sind wird's doch einfacher.
Das ist mein Sinn einer Informationsbeschaffung.
Und wo bekomme ich die am besten? Wohl nicht bei dem, der mir etwas verkaufen will, sondern eher bei denjenigen, die so etwas haben. Warum soll ich in ein Loch stolpern, wenn ich es vermeiden kann?
Oder?
In diesem Sinne,
der Waldmann
Hallo B kinG,
vom Tempo her kann ich sagen, dass unsere Diesel-Geschosse 25 km/h fahren könnten. Das Gelände ist ein abgeschlossenes Betriebsgelände mit vielen Regelungen zum Verhalten und zum Verkehrsgeschehen. Der gesamte Bereich hat eine 10km/h Regelung. Unsere Fahrer gestalten das Tempo individuell. Will heissen, ohne Last ist das Gaspedal unten und mit Last ist es irgendwo in der Mitte. Alle Leute sind geschult und machen den Job schon viele, viele Jahre.
Ich selber bin seit 11 Jahren dabei. In dieser Zeit gab es beim Beladen von LKW's manchmal Berührungen, sonst nichts. Also: toi, toi, toi, was aber nichts heisst. Es wäre möglich die Stapler elektronisch zu drosseln oder eine Geschwindigkeitswarnung zu programmieren. Das haben wir probiert, es jedoch wieder rausgenommen, da es eine absolute Begeisterung der Fahrer hervorgerufen hat.
Wir geben den Fahrern keine Zeit vor. Eine Fahrt dauert eben so lange, wie sie dauert. Ebenso ist es beim Kommissionieren oder beim Abfahren von Förderstrecken. Auch hier bestimmt der Fahrer selber. Er ist auf seinem Gerät Verantwortlich und entscheidet selbst.
Ich habe auch noch nicht gehört, dass es Zeitvorgaben gibt, zumindest nicht in meinem Umfeld.
Klar behaupte ich einmal, dass das Risiko sicherlich exponentiell mit der Geschwindigkeit steigt.
Bringt nicht viel an Argumenten. Auch fällt mir hier als Ausbilder nach DGV D27 nichts zu einer Geschwindigkeitsregelung ein. Anders ist es auf einem öffentlichen oder teilöffentlichen Gelände.
In diesem Sinne,
viel Erfolg,
der Waldmann
Hallo ihr zwei,
erst einmal Danke.
Das ist schon ein Haufen "Holz".
Vielleicht hat de eine oder andere noch eine Zahl für mich.
Danke,
der Waldmann
@ all,
Hallo zusammen,
mich würde einmal interessieren wie eine freiberufliche Teilzeit-FaSi ihr Haftungsrisiko ausschließen kann.
Habt ihr eine Berufshaftpflichtversicherung und wenn ja, was kostet soetwas?
Was ist da zu beachten? Wie ist das Risiko überhaupt?
Steuerliche Aspekte und Dinge im Sozialversicherungsbereich interessieren mich hier nicht so.
Über zahlreiche Antworten freut sich
der Waldmann
@ all,
interessant die Impressionen aus dem eigenen Land, das hat schon etwas von potentiellen Organspendern.
Überall wo Menschen sind blüht die Kreativität.
Doch wem sag' ich das?
LG,
der Waldmann
ich schliesse mich den Vorrednern an.
LG,
der Waldmann
............ selten so gelacht.
Moin Stefan,
es gibt noch Leutchen aus meinem Umfeld.............
Herzlich
Der Waldmann
(aus V....n)
Hallo Florian,
ein herzliches
Suuuuuuuuuuuuuuuper,
einen herzlichen
Moin,
das ist doch einmal eine Idee.
Wenns klappt, und davon gehe ich aus, ist das eine Supersache.
Ich trauer immer noch den Halon-Löschern nach (ja, ich weiss: die liebe Umwelt).
Der Waldmann
Moin Quasi,
Kopf hoch. Das wird schon.
Wer soviel im Vorfeld macht, schafft das mit links.
Viel Erfolg,
der Waldmann
Moin tomson68,
der Film ist im Downloadbereich der BGHW. Ich glaube das ist CD3. Wusel dich da mal durch.
Vom Gelände her: Trennung!
Reines Privatgelände, hier wird nichts gebraucht. Der Unternehmer haftet und sollte als Nachweis für die Qualifikation des Fahrers schon eine entsprechende Ausbildung (des Fahrers) vorzeigen können (Staplerschein). Von einer UVV und einer Einweisung/Unterweisung, Fahrauftrag, einer Versicherung, etc. rede ich jetzt garnicht.
Öffentliches oder Teil-Öffentliches Gelände, hier braucht der Fahrer zusätzlich einen Führerschein, damit er mit der entsprechende Gewichtsklasse fahren darf. Zusätzlich muß das Flurförderzeug anders ausgerüstet sein (StVZO Ausrüstung, Name des Unternehmens, Extra-Versicherung, ab einer best. Geschwindigkeit: Zulassung mit Nr.-Schild, etc.).
Die Unterscheidung ist sehr, sehr schwer. Hast du irgendein Fremdvolk ohne Zutrittskontrolle, dann ............
Sehe den Film an.
Tschau,
der Waldmann