Beiträge von zzz

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    Hallo allerseits, lang nicht mehr gesehen....

    Ich habe mich beruflich auch ein wenig verändert - nicht sehr - aber neuer Betrieb, neue Fragen....

    Erst einmal hätte ich allgemeine Fragen - aus Neugier:
    - Wer organisiert bei Euch die Ersthelfer? SiFa? HR? Betriebsarzt? Andere
    - Wie viele Sicherheitsbeauftragte werden organisiert: Nach Gefährdungsbeurteilung oder Anzahl nach alten UVV?
    - Wer bildet die Sicherheitsbeauftragten aus: nur BG, nur intern, gemischt BG intern oder anderweitiger Gemisch (BG, intern, extern...)
    - Selbe Frage zu den Brandschutzhelfern.

    Und nun die Kernfrage, der eigentliche Hintergrund meines Postings:

    Wie organisiert man Erste Hilfe für Mitarbeiter im Außendienst?
    (Sie sind bei uns bestenfalls 4 h/Woche im Betrieb, eher nur 2 h/Woche, sie sind nie auf einmal da und die genannten Stunden auch eher nicht am Stück, sondern bei zwei Besuchen).

    Der Außendienst hat einen medizinischen Hintergrund, es findet aber keine Behandlung der Kunden statt, sondern eine Beratung (oft nicht von allen Verwandten des Kunden erwünscht).

    Mir bisher bekannte Gefährdungen im Außendienst:
    - Teilnahme am Straßenverkehr
    - Wege (auch innerhalb von Gebäuden/Wohnungen)
    - Wetter
    - Menschen (aggressiv oder krank)
    - Tiere (aggressiv)
    - nicht geziehlte Tätigkeit mit Biostoffen (also mit möglicherweise infizierten Menschen)
    - Hygiene

    Meine Antwort einstweilen: GAR nicht. Diese Mitarbeiter als "Betriebliche Ersthelfer" auszubilden nützt weder den Kollegen, noch sich selbst in dem Moment, in dem Hilfe benötigt wird... Oder gibt es ein Zwischending-Kurs mit dem Thema "Erster Selbshilfe", was ich per Gefährdungsbeurteilung rechtfertigen könnte, dass die teilnehmen... Nach dem Motto: Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott...?

    Weitere Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter außen vor. Es geht lediglich um "Erste Hilfe" bei ... Nun ja... Irgendwie ist das durchaus "Alleinarbeit"...

    Guten Morgen an alle,

    auf der A+A habe ich folgendes Produkt gesehen (volle Größe: Bild bitte in einem neuen Tab öffnen)

    Die Durchsicht durch die Scheibe war OK, aber etwas schlierig. Man konnte "im groben" sehen, was dahinter ist, aber kleinste Details dürften verschwimmen.

    Was haltet Ihr von dem Produkt?

    Man soll ja neue Produkte nicht gleich "schlechtreden" (bzw. das Produkt ist für MICH neu), ich sehe aber das Problem in der Verschmutzung (Öl, Kühlschmierstoffe) und/oder durch das Abstumpfen der Durchsicht durch Späne, damit Frustrationsauslösung beim (durch Leistungsdruck gestressten) Mitarbeiter, Demontage und völlige Schutzlosigkeit.

    Für zu Hause, wer gerne bastelt, und einen privaten, kleinen Kompressor besitzt, ist das Teil sicherlich ein MEGA-Sicherheitsgewinn....

    Bei uns in der Firma ist das Produkt irrelevant, also meine Meinung ebenfalls. Aber interessant fände ich trotzdem, was Ihr dazu meint...

    @Rüssel

    So machen wir es übrigens auch. Ansonsten: ALLE Mitarbeiter werden über Gefahrstoffe und den Umgang damit grundsätzlich unterwiesen (zentral, teilweise Onlinetool, teilweise SiFa im Auftrag des Vorgesetzten). Der einzelne Mitarbeiter wird nur an den Gefahrstoffen unterwiesen, die er auch tatsächlich an seinem Arbeitsplatz einsetzt - allein durch den Vorgesetzten.

    Durch den Allgemeinen teil wissen dann alle, was Expositionsminimierung ist und bedeutet, Hygiene, Sauberkeit, welche PSA es gibt, gegen welche Gefährdungen vorliegen und hören auch etwas zum Thema über Hautschutz. Direkt am Arbeitsplatz geht es dann nur um die Dinge, die dort konkret zutreffen - und das dauert nur wenige Minuten.

    Meine Erfahrungen:

    Vertrauensarbeitszeit ist für das Fußvolk super. Es bleibt Raum für alle möglichen Zwischentätigkeiten, Amtsgänge, bei Krankheit in der Familie für die Organisation des Tages usw. Ohnehin müssen Viele ihre Zeiten, die sie für ein jeweiliges Projekt aufwenden, dokumentieren.

    Ab der mittleren Führungsebene ist "Vertrauensarbeitszeit" eine Methode, Überstunden nicht zu vergüten, und die Überschreitung der gesetzlichen Maximalarbeitszeit und Unterschreitung der Mindestpausen zu vertuschen. Kein Mitarbeiter "traut" sich, Arbeitszeiten von 10++ h zu notieren, und die Überstunden abzufeiern geht auch nicht, weil kein Raum dafür gegeben wird, und so lebt die Ausbeutung in ihrer schönsten Form auf.

    Zum ausbeuten gehören natürlich zwei: einer, der das versucht, und einer, der das mit sich machen lässt. Vor allem junge, aufstrebende, ambitionierte Karrieristen fahren auf dieser Weise ziemlich sicher gegen die Burn-Out-Wand.

    Mein Fazit: Vertrauensarbeitszeit ja, aber die Vorgesetztenverantwortung zum Thema Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten muss KLAR gelebt werden (auch als Vorgesetzter, der die mittleren Führungsebene unter sich hat).

    Der Fisch stinkt vom Kopf. Wenn der Kopf des Unternehmens frisch und sauber ist: tolle Sache. Wenn er stinkt: lieber auf Betriebsratsebene Gegenwehr leisten!

    Na ja, die Schadstoffe für die Handschuhe mal außen vor... Wir werden alle sterben. Aber nicht heute.
    Und - WOHL niemand von uns oder von unseren Kollegen wird an den Schadstoffen von Schutzhandschuhen sterben :)

    Die Heber sind an einigen Standorten vorhanden - sie sind aber im Besitz von anderen Teams, und so haben nicht alle Teams Zugriff darauf (Werkzeugkasten abgeschlossen).

    Zudem sind andere Standorte oft gar nicht unsere Organisationseinheit, ich habe also gar keinen Zugriff auf deren Kram oder deren Ausstattung.

    Wegen der vergleichsweise geringen Gewichte und überhaupt nur zu zweit heben, ist die Handschuhlösung insgesamt einfach praktikabler. Die Heber werde ich in unserem Einflussbereich trotzdem beschaffen lassen.

    Mal sehen.

    Aber Positiv: komplett vergessen habe ich wohl kein Aspekt dieser Tätigkeit - das beruhigt mich.

    Die Flöhe arbeiten mal bei uns, mal in einem anderen Bundesland, und wenn sie der Hafer sticht, in Rumänien, England, USA oder Indien... Da kann ich denen hinterherlaufen, wie ich will. Die Gefährdungsbeurteilung wird jetzt ausgearbeitet (das ist der Sinn meines Threads hier, Impulse zu holen), für die Umsetzung der Maßnahmen ist immer noch der Chef von denen zuständig (auch in Indien und in Timbuktu), da renne ICH nicht hinterher. Die Frage ist nur, wie praktikabel es ist, im Flugzeug-Gepäck Saugheber unterzubringen... Den Saugheber sehe ich auch als gegeben an. Bei den kleinen Scheibenteilen (1,5 kg) wären sie erst einmal nicht sinnvoll. Danach sollen die Mitarbeiter und deren Chefs (Verantwortliche) die Maßnahmen tatsächlich umsetzen, und nicht nur auf dem Papier verschimmeln lassen....

    "Halten/Tragen" ist ein Monatsereignis oder Quartalsereignis (WENN mal mehrere Scheiben zum testen geliefert würden)...
    Ansonsten ist die Scheibe da, wo sie ist. Gewerkelt wird nur an Sensoren.

    Betriebsarzt (und -rat) ist immer dabei - aber die Vorbereitung des Themas mache ich "allein" :)

    Und ja - es ist Sicherheitsglas - wie Autoscheiben eben so sind.

    Die Kanten sind aber scharf - das wissen wir. Sind ja nicht die ersten Scheiben, die wir hier haben, aber es ist die erste Aufgabenstellung dieser Art für das betreffende Team....

    Wir haben ein Team, das die ganze Zeit mit Scheiben arbeitet - da habe ich keine Bauchschmerzen die ganze Palette an Sicherheit aufzufahren. Aber für ein Team, das sehr sporadisch mit den Dingern arbeitet, möchte ich gerne abstufen...

    Hallo allerseits,

    gibt es hierzu etwas von der DGUV? Finde ich nicht....

    Arbeitsaufgabe: Windschutzscheiben (oder einzelne Schichten, aus denen die Windschutzscheiben "später" zusammengebaut werden) mit elektronischen Bauteilen ausstatten und Messungen durchführen (das Übliche: Regensensor, Kamerasystem, Laser, was auch immer). Die Gefährdung ergibt sich aus der Beschaffenheit, dem Gewicht und der Handhabung der Scheibe insgesamt. Die Scheibe wird nicht in Fahrzeuge eingebaut, und wird auch nicht herausgetrennt, sondern auf Ständersysteme/Halterungen gehievt und dort befestigt. Falls es etwas für Autoglaser gäbe, dann könnte ich die Teile, wo es um die Handhabung der Scheibe geht, gut gebrauchen.

    Wir haben auch keinen großen Durchlauf. Eine einzelne Scheibe wird länger verwendet, bis die Nächste an der Reihe wäre.

    PSA:
    Wir brauchen Schnittschutzhandschuhe - aber welche Schnittfestigkeit?
    Wir brauchen Sicherheitsschuhe, aber mit Spezialeigenschaften? Oder nur S1....
    Wir könnten evtl. eine schnittfeste Schürze gebrauchen...

    Organisatorisch:
    Gewichte nur zu zweit handhaben

    Technisch:
    Sehe ich nicht das große Problem, da die Scheibe nach 1x anfassen und anbringen auf dem Ständersystem länger nicht mehr bewegt wird.

    Any Hints?

    Aktuell bin ich auch auf der Suche nach einer Personen-Notsignal-Anlage

    Es geht um Alleinarbeit mit elektrischer Gefährdung. Ich benötige also die "Totmann-Schaltung".

    Bei Seton und Jungheinrich habe ich kein solches Gimmik gefunden.

    Kennt jemand sonst einen etablierten, seriösen Händler für professionelle Kunden, wo man auch aus großen Unternehmen heraus bestellen kann, ohne mit dem Controllig in Konflikt zu geraten? Gegen Amazon und eBay sind unsere Controller nämlich allergisch...

    Ich habe nur ein KLEINES Problem.... Ich darf Fremdfirmen-Mitarbeiter nicht unterweisen - es gibt wohl einen rechtlichen Kniff, wonach die sich dann bei uns als Mitarbeiter einklagen können - und dies soll schon im ANSATZ unterbunden werden.

    Auch in dem Moment, in dem ich eine Erfolgskontrolle betreibe (mir die erfolgten Unterweisungen nachweisen lasse), bewegen wir uns im Bereich von Anweisungen, die ich Externen nicht geben darf.

    Die einzige Lösung scheint tatsächlich vertraglicher Natur zu sein - aber da sind wir im Moment nicht.

    Heißt - übrprüfst Du die Pflichtenerfüllung der Auftragnehmer, oder lässt Dir nur quittieren, dass sie es tun (werden...) (vielleicht....)?

    Wenn ich sehe, wie hier einige arbeiten... Die Jungs steigen von der Hebebühne in das Geäst der Tanne und ziehen Kabel durch - ohne jeglicher Absturzsicherung... Da gucke ich SCHNELL weg und verschwinde von da so schnell es geht... Kein Bock auf Stress....

    Ja - voll feige.... Und ich war gar nicht "offiziell" an jener Stelle, habe nur einen kleinen Zwischenstopp zu einem eigentlich anderen Standort eingelegt... Hau(t) mich bitte nicht! Aber irgendwo gibt es auch Grenzen, wie viel Arbeit ich mir am Ende aufhalse!

    Im Fall meiner Eingangsdarstellung finden die Arbeiten in unserem "Kernland" statt, im Herz des Unternehmens, in jenem Herz, wo unser Hauptbusiness steht oder fällt. Da müssen wir genauer hinschauen, und können uns auch keine "schlechte Presse" leisten.

    Auf der anderen Seite will ich unseren Vorgesetzten keine Aufgaben aufbürden, die schier unlösbar sind (Erfolgskontrolle bei Fremdunternehmen)....

    Lärmmessungen und ihre rechtssichere Dokumentation sind nicht trivial.

    Du hast - so sage ich mal - zwei Arten von Lärmmessungen:
    a) nach LärmVibrationsArbSchV (http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-688.pdf)
    b) nach VDI Richtlinie 2058 bzw. DIN 11690 (http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=…htung/laerm.htm)

    Zu a) musst Du 30 Jahre rechtssicher dokumentieren
    Zu b) ist es entspannter

    Grundsätzlich besteht der Bericht aus allen für Deinen Messbereich relevanten Informationen aus obiger BGI. Es geht los mit der Kalibrierung, mit der Kalibrierung des Kalbrators, setzt sich fort mit den Messmethoden, Messwerten, Messorten, mit den Berechnungen, den Schlussfolgerungen, den Maßnahmen und dem Lärmminderungsplan.

    Das alles lernst Du binnen ca. zwei Wochen bei der BG (zwei Teile), und dann hast Du die Fachkunde. Die Anforderungen an die Messgeräte sind relativ hoch (Bappu und Co. reichen nicht für ein detalliertes Bild).

    Mein Tipp: wenn es WICHTIG ist, Auftrag extern vergeben. Wenn es nur zur "Beruhigung" dienen soll, kleines Protokoll nach Version b) erstellen.

    Wir lassen zweijährlich kalibrieren. Unser Angebot zur Kalibrierung bewegt sich im 0,6K-Bereich....
    (ca. 20% vom Kaufpreis)

    Trotzdem ist das Gerät alternativlos für die Beurteilung von Büroarbeitsplätzen, und zur orientierenden Messung der Parameter, für die das Gerät beschafft wurde.

    Guten Morgen an alle!

    Für die Gefährdungsbeurteilung seiner Mitarbeiter ist der Arbeitgeber (Unternehmer) verantwortlich. Fakt.

    Für die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen ist eine Koordination notwendig, wenn Gefährdungen erkannt wurden. Fakt.

    Folge aus den obigen Fakten: wenn Unternehmen B (Auftragnehmer) beim Unternehmen A (Auftraggeber) Arbeiten durchführt, so hat Unternehmen A (Auftraggeber) das Unternehmen B (Auftragnehmer) bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen.

    Unternehmen B (Auftragnehmer) erhält also die notwendigen Informationen für die Gefährdungsbeurteilung vom Unternehmen A (Auftraggeber). Aus den Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Notwendigkeit der Unterweisung der Themen X, Y und Z (z.B. Laserschutz, Hebebühne, innerbetrieblicher Verkehr). Unternehmen A (Auftraggeber) unterstützt Unternehmen B (Auftragnehmer) mit allen erdenklichen Unterlagen, die für die Gefährdungsbeurteilung und für die Unterweisungen notwendig sind (u.a. mit Betriebsanweisungen, Powerpoint-Präsentation, die eigene Gefährdungsbeurteilung).

    Unternehmen B (Auftragnehmer) KANN nun die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung für die EIGENEN Mitarbeiter, die bei Unternehmen A (Auftraggeber) den Auftrag durchführen, gesetzeskonform durchführen (feste Annahme).

    Meine Frage(n):
    - MUSS Unternehmen A (Auftraggeber) - laut welcher Rechtsnorm auch immer - in IRGEND einer Form ÜBERPRÜFEN, oder sich nachweisen lassen, dass im Unternehmen B (Auftragnehmer) die Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, und dass die notwendigen Unterweisungen durchgeführt wurden?
    - DARF Unternehmen A... *restlicher Text wie oben...*

    Die Gefährdungen, über die Unternehmen A (Auftraggeber) das Unternehmen B (Auftragnehmer) informiert, sind als relevant anzunehmen (nicht gerade Lebensgefahr, aber Verletzungen mit Arbeitsausfall sind bei Unkenntnis der Gefährdungen oder bei Nichteinhaltung der Regeln durchaus möglich).

    (...)
    Für den Transport der nicht gereinigten Behälter ist das Gefahrgutrecht zu beachten (unabhängig davon, ob die Behälter zur nächstgelegenen Problemmüllsammlung transportiert werden oder zur weiteren Verwendung in ein anderes Werk).(...)

    Nun ja, die Verpackungen sind ausnahmslos original - nur eben leer, oder der Stoff drin ist nicht mehr brauchbar (eingetrocknet, Haltbarkeitsdatum lange abgelaufen oder neu gekauft, und der Verwendungszweck liegt nicht mehr vor, weil Besteller und/oder Projekt längst Geschichte sind).

    Oder der Lieferant wurde geändert, und die Produkte des alten Lieferanten werden aus welchem Grund auch immer nicht mehr verwendet.

    Wir sprechen hier von Gefahrstoffen, die in haushaltsüblichen Mengen verwendet werden (Tübchen/kleine Flacons mit Kleber, Spraydosen, wie sie bei Obi zu kaufen sind usw.). Entsprechend ist das Transportgut vergleichbar mit den "Entsorgungsproblemen" eines Hobbykellers. Bei uns wird ausschließlich entwickelt (80% Software, ca. 20% die zugehörige Hardware, die zwischen ca. Haselnussgröße und ca. Phabletgröße ist, meist ist die Zigarettenschachtel größer als unsere Hardware). Wenn eine Klebung unter den definierten Bedingungen die Spezifikationen nicht erfüllt, geht die ganze Tube/Spritze in den "Müll" - und die Nächste wird probiert. Oder "es" wird nur geklebt, damit "es" nicht herunterfällt - mit egal was - wenn Spucke hält, dann auch damit (es geht um's Prinzip, nicht um die Industrialisierung). Die Klebepunkte sind einzeln und im Millimeter-Bereich. Ein Ingenieur klebt EINE Sache zusammen, lötet vielleicht noch ein wenig, und arbeitet damit weiter (auch am CAD). Alles echt Popelkram (also schon Hightec - aber gefahrstofftechnisch Popelkram)

    Leere Lackdosen sind der größte Anteil am Müll. Es werden viele Striche damit gezogen.... Oder Blechteile markiert.

    "Viele" == 1-2x die Woche 2-3 Sprühstöße je Mitarbeiter....

    Gesunder Menschenverstand: hau weg den Müll!
    Rechtliche Anforderung: ...tja... Papierkram vom Feinsten...

    Aber Transporteur!Abfalltransporte sind genehmigungspflichtig.

    s.o. :)

    Ich werde wohl die Option "Begrenzte Mengen gefährlicher Güter" ziehen (30 kg erreiche ich, wenn ich 15 Jahre zusammenzähle) - ein schönes, schwarzweißes Viereck drucken, Gefährdungsbeurteilung schnell schreiben, jeweils eine Kartonage vor Ort organisieren und ZACK.

    Die Ladungssicherung ist geschenkt - das kriegen wir mit Bordmitteln immer hin.