Beiträge von zzz

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    (...)

    Bei uns in der Region gibt es auf der Autobahn einige dieser Schilderbrücken mit verkehrsgesteuerten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Viele Autofahrer halten diese Schilder anscheinend nur für Empfehlungen oder für Vorgaben die nur Andere einzuhalten haben.

    (...)

    Schilderbrücken müssen keine Wechselanzeige haben. Sie können auch ganz klassisch mit bemaltem Blech bestückt sein.

    Ansonsten ist mir egal was drauf steht. Tempomat und die Toten Hosen oder Co. "helfen" über jede Teilstrecke hinweg.

    Da sind wir wieder bei den Eigenwahrnehmungen - ich halte mich an die Limits, und werde ständig von notorischen Linksfahrern, die auf freier Strecke links schleichen und auf begrenzten Strecken rasen, eingeholt und überholt. Wenn man sich nämlich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, "schafft" man vielleicht einen 110-er, 120-er Schnitt. Das schafft man aber auch mit Konstant 120, egal was beschildert ist, und genau diese Leute überholenen einen ständig, und behindern anschließend über viele km. Bestraft wird das nicht.

    Gute Musik hilft.

    Auch lustig: Tempo X (z.B. 100 oder 120) und keine 10 m dahinter 80 bei Nässe oder 60 bei Nässe oder 60 mit LKW-Piktogramm. Dieses zweite Schild hebt das erste Schild nämlich auf (korrekt wären die Schilder auf gleicher Höhe: 120 darunter 80 darunter das Zusatzschild "bei Nässe"). Aktuell fahre ich bewusst sehr schnell in diesen Passagen (obwohl ich absolut ungern bremse, und WEISS, dass ich es tun muss, weil bald wieder so ein doppelter Schildbürger folgt, und ich auf der kurzen Strecken zwischen den beiden Schildern die 120 einhalten werde), aber ich möchte in einer solchen Zone mal geblitzt werden, und dann freue ich mich auf den Widerspruch. Bisher: Fehlanzeige.

    Oft werde ich aber auf der Autobahn geblitzt, während mich jemand überholt. Dashcam-Aufnahme wird gespeichert, und dann warte ich auf den Bußgeldbescheid. Bisher kam nichts (die Systeme sollen Spuren erkennen, aber manchmal habe ich echt zweifel, ob die das schaffen).

    Wenn ich mir ansonsten über den Sinn und Unsinn von Begrenzungen Gedanken machen müsste, wäre ich echt beschäftigt. Ich nehme sie zur Kenntnis, halte sie ein, und kümmere mich um, meine eigenen Belange. Wenn ich mich verarscht fühle (Baustellen mit 80-60-80-60-80-60 usw., wie auf der A7 bei Uffenheim mal war), logge ich 60 km/h ein (also Tacho 66, GPS 62-63), und warte die Aufhebung ab. Gute Musik oder die unterhaltsame Gegenwart meiner Frau sind dann genau richtig.

    Eine fest angestellte SiFa kostet bei 55.000 EUR Jahresgehalt (alles inklusive), 40 Stunden Woche, 30 Tage Urlaub ca. +25% Arbeitgeberanteile + Büroplatz, PSA, Schulungen usw. lockere 330 EUR/Tag, eher mehr.

    Davon bleiben der verheirateten SiFa nach Abzug der unvermeidbaren Kosten (Miete, Heizung, Wasser, Strom, Auto...) zur "freien" Verfügung ca. 55 EUR/Tag für Essen, Kleidung, Urlaub, Hobby, Geschenke....

    Na ja....

    Wer selbständig ist, riskiert auch saure Gurken Zeiten. Dies muss in die Kalkulation. 700 EUR für einen Tag sehe ich nicht als Grundlage für den Weg zum Millionär an, zumal die Person schon das ganze Zeit in Bereitschaft für die Firma stand, die jetzt buchen möchte.

    Wer bezahlt die Bereitschaftszeit? Wenn die interne SiFa das macht, wird das Projekt nicht in einem Tag ablaufen. 3 Tage == 1000 EUR == teurer. Die SiFa ist "sowieso" da, könnte aber in den 3 Tagen Dinge abarbeiten, die extern eingekauft NOCH teurer wären.

    Bin Kaufmännisch extrem unbedarft, aber nach meiner Milchmädchenrechnung würde ich keine Abzocke vermuten, sondern einen fairen Preis.

    Man kann natürlich auch niedrigere Preise ansetzen. Aber wenn der Auftraggeber das Wort "Katze" erwähnt, dann kostet es plötzlich 10x so viel - Geschmeidigkeitszulage - Zusatzleistung! Laut AGB seeehr teuer, und Sie haben die AGB ja unterschrieben - nicht?

    Die Verkehrsschilder wurden entwickelt, als die Bebauung noch mäßig, die Verkehrsdichte quasi Null und die Geschwindigkeiten kaum über Schrittgeschwindigkeit waren. Sie taugen nicht ins 21. Jahrhundert.

    Korrekt wäre es, überall wo es relevant ist, Schilderbrücken mit Schildern entsprechender Größe zu installieren. Ooooh, das wäre teuuuuuuer! Lieber ein kleines Schild und blitzen - das bringt Kohle, und der Steuerzahler freut sich! Wenn die großen Schilder installiert wären, dann sollte man aber auch ab dem Schild schon blitzen - überall.

    Dass Du ein 30-er Schild übersiehst, weil Du mit dem Beifahrer quatschst, ist nicht Deine Schuld. Du hättest mit dem selben Aufwand auch einen Schulterblick "riskieren" können usw, und Du hättest das Schild ebenfalls übersehen. Wenn ein Schild SO wichtig ist, dass hinterher noch kontrolliert werden muss, wegen der tödlichen Gefahr bei Nichtbeachtung, ist es schlicht idiotisch das Schild so zu gestalten, dass es entlang der Strecke nur eine Sekunde lang wahrnehmbar ist. Das widerspricht jeder Biologie - und dennoch ist das der Standardfall - und das nenne ich "Radarfalle".

    Vorschriften ja - aber dann klar, deutlich und unübersehbar - wie in der Arbeitssicherheit auch.

    Möchte mal die Behörde sehen, wenn der Notausgang so deutlich gekennzeichnet wird, wie Dein 30-er Schild....

    Und hier die Stellungnahme des Herstellers:

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    Eine Einzelabnahme für dieses Fahrzeug durch den TÜV ist Pflicht!

    Es gibt seitens XXX-Hersteller-des-FFZ-XXXX keine Baumusterabnahme für dieses Fahrzeug.

    Ich habe deshalb unseren Kontakt zum TÜV genutzt und folgende Information erhalten:

    Eine Ausnahmegenehmigung nach §70 ist für das Fahrzeug nicht möglich, da es weder in der Breite, Länge noch in der Höhe die maximalen Maße gemäß STVZO überschreitet.

    Zudem gilt dieser Paragraph nur für Sonderfahrzeuge und auch hier muss der §17 und §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze erfüllt werden, für diesen gibt es keine Ausnahme. Zusätzlich müssen auch die Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE („Economic Commission for Europe") je nach Fahrzeugart erfüllt werden:

    76/756/EWG für Kraftfahrzeuge und Anhänger
    78/933/EWG für lof Zugmaschinen
    93/92/EWG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    ECE-R 48 für Kraftfahrzeuge und Anhänger
    ECE-R 53 für Krafträder.

    Eine Beleuchtung ist somit immer Vorgeschrieben, sobald Sie auf einem öffentlichen Bereich das Fahrzeug betreiben. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn Sie ein abgesperrtes Betriebsgelände haben aber am Eingang das Schild „hier gilt die STVO“ aufgestellt haben.

    Das Schild „hier gilt die STVO“ macht Ihr Betriebsgelände zu einem öffentlichen Platz mit allen dafür vorgeschriebenen Rechten und Pflichten. Für Ihr Fahrzeug ist somit nur eine Abnahme gemäß §21 möglich, jedoch mit offenem Fahrerstand, sodass keine Türen oder spezielle Spiegel angebracht werden müssen.

    Gerne können Sie auch direkt mit dem zuständigen TÜV Prüfer für München und Umgebung in Kontakt treten:

    XXXXXX

    YYYYYY

    Herr XXXXXX ist auch derjenige, welcher die Einzelabnahme bei Ihnen vor Ort an dem Fahrzeug durchführen würde.

    Das größte Problem was wir nun haben ist, dass es für dieses Fahrzeug keine wirtschaftliche Nachrüstungsmöglichkeit gibt, um eine STVZO Beleuchtungsanlage anzubringen.

    Hier müsste ein komplett neues Fahrzeug mit passender Beleuchtung ab Werk bestellt werden.

    ====================================

    Noch mal Fazit:

    - eine Genehmigung für ein Fahrzeug zu erhalten, das nicht original für den Bereich des StVO vorgesehen war, ist schier unmöglich.

    - wer im Bereich des StVO fahren will, sollte sich gleich das passend ausgestattete Fahrzeuge beschaffen.

    - wer nachträglich im Bereich StVO fahren muss/will, sollte es auf eigenem Risiko tun(*), und stillhalten. Kein Bußgeld kann IMO so hoch sein, wie die Hürde der Sondergenehmigung.

    Zu (*): das Risiko ist auch der potentiell tödliche Unfall. Eine Risikoabwägung ist hierfür mehr als erforderlich.

    Der Betriebsarzt hat auch eine andere Ausbildung als eine SiFa....

    Arzt: Medizinstudium 6 Jahre, Facharzt 5 Jahre, Betriebsarzt 5 Jahre (ohne Trödeln)

    SiFa: Lehre 2 Jahre, Meister 3 Jahre, Lehrgang 6 Monate (ohne Trödeln)

    Der Arzt kann den Facharzt auslassen, dann liegt er bei 11 Jahren, die SiFa kann sich auch zum Abi trödeln und dann den Bätschelor machen, dann braucht sie 3,5 Jahre.

    Die Erstinvestition an Zeit und Geld ist für ne SiFa also nahe Null.

    Deswegen sind Betriebsärzte auch Mangelware. Ist zwar ein "lauer Job" (ohne Notdienst, ohne Schichtdienst, alle Wochenenden und Feiertage frei usw.), aber am Ende doch nicht so dolle bezahlt, Stundensatz hin oder her.

    Ich habe schon mehr Auditoren im Maserati gesehen, als Betriebsärzte im Mercedes. Bei den Auditoren ist der Stundensatz eher pervers.

    Es ist ein Wellnessprodukt:

    - Warm

    - Kalt

    - Blubber

    - Kein Blubber

    ...in beliebiger Kombination...

    Um das Gleiche zu gewährleisten, müsstest Du zwei Arten von Mineralwasser im Kühlschrank und außerhalb des Kühlschranks zur Verfügung stellen. Während Leitungswasser unterirdisch und in der Wand gelagert wird, musst Du all das Mineralwasser in den Geschäftsräumen lagern.

    Es gibt also Pro und Contra jenseits vom Preis....

    (...)

    [1]

    Laut Rechner, der sich ja an der Faustregel orientiert, benötigt der Raum 46 m³ bei einer 2,5 kg Flasche CO2.

    [2]

    Wie bringt man denn natürliche oder technische Lüftung in die Rechnung?

    Zu [1]: Eyyy! Da wird ganz genau mit mol gerechnet, nix Faustregel!

    Wenn Du die Zeilen erweiterst, kannst Du Temperatur, Luftdruck usw. nach Deinen lokalen Bedürfnissen verändern!

    Zu [2]: x-facher Luftaustausch pro Stunde reduziert die Gefährdung:

    https://www.bgn.de/?storage=3&ide…fbf15384441c01d

    Sehr geehrter Herr XXX,

    wenn Sie beabsichtigen einen Gabelstapler auf öffentlichen Straßen einzusetzen, müssen Sie Folgendes beachten:

    Stapler erfüllen nicht immer alle technischen Voraussetzungen um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. In der Regel sind Abweichungen von der StVZO vorhanden, wie z.B. eine Sichtfeldeinschränkung. In diesem Fall bedarf es der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO. Bei einer Sichtfeldeinschränkung ist zudem eine Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 StVO erforderlich. Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h brauchen darüber hinaus eine gültige Betriebserlaubnis.

    Zur Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:


    - Personalausweis oder Reisepass
    - Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
    - Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
    - Wurden vom Hersteller für das Neufahrzeug keine Fahrzeugpapiere ausgestellt, ist ein Gutachten gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 4 Abs.1 FZV sowie bei technischen Abweichungen zusätzlich ein Ausnahmegutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich *
    - Des Weiteren benötigen wir eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers, dass für das Neufahrzeug bislang keine Fahrzeugpapiere ausgestellt und keine zulassungsrechtlichen Verfahren in die Wege geleitet worden sind
    - Verpflichtungserklärung
    - besondere Versicherungsbestätigung gem. § 70 StVZO bzw. § 47 FZV bei technischen Abweichungen (mit Gültigkeit für die gesamte Laufzeit der Ausnahmegenehmigung)

    * Sollte bei einem gebrauchten Fahrzeug die bisherige Betriebserlaubnis bzw. das Gutachten gem. § 21 StVZO i.V.m. § 4 Abs. 1 FZV zu Verlust geraten sein, benötigen wir hierüber eine Verlusterklärung sowie einen Kaufvertrag.

    Wichtiger Hinweis:

    Bei Sichtfeldeinschränkung ist zusätzlich die Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 StVO erforderlich. Diese wird bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erstmalig mit erteilt. Die Gebühr beträgt für 3 Jahre 600,00 Euro. Anschließend muss die Erlaubnis im Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung X, Sachgebiet Y, verlängert werden.


    Anlagen:

    - Muster besondere Versicherungsbestätigung

    - Haftungserklärung

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    Mein Fazit: ich kann verstehen, dass viele Stapler in den StVO-Bereich ohne Genehmigung hineinfahren. Nachdem ich das gelesen habe, würde ich es auch nicht anders machen.

    Quelle: Bayern, KFZ Zulassungsstelle.

    Frank_Fasibe OK, gehen wir vor die Tür! 8o

    Ne, im Ernst: "Darwin. Nicht mein Problem" ist korrekt. Ich gehe davon aus, dass die Person BEWUSST entsprechend handelt. SOLLTE ich jemals die Vermutung haben, dass die Person einen Fehler begeht, und über den Hinweis zur eigenen Sicherheit dankbar WÄRE, würde ich etwas sagen - in der Tat auch eine Gewissensfrage. Diese Vermutung keimt aber sehr selten in mir auf.

    Wenn Andere in ihrer Gesundheit oder ihr Leben gefährdet wären, die "unschuldig" in die Sache geraten, dann kannst Du fix davon ausgehen, dass ich das auch mit einer physischen Präsenz (z.B. indem ich etwas mit meinem Körper blockieren würde) abstelle.

    Einer unserer Dozenten hat explizit darauf hingewiesen, das ein SiGeKo, der mit der Baustelle nichts zu tun hatte, verknackt wurde, weil er auf dem täglichen Arbeits-/Heimweg (per Pedes) an einem unsicheren Gerüst vorbeikam auf dem sich dann ein tödlicher Unfall ereignet hat: "Aufgrund seiner Fach- und Sachkenntniss hätte er einschreiten müssen"

    (...)

    Ich sehe hier GANZ dünnes Eis - voll mit potentiellen Unterstellungen. Aber wie ich sagte: ich kann mir negative Folgen einer Nichtreaktion vorstellen.

    IN der Firma hole ich jeden Externen Dienstleister von seinem Platz, wenn er in der Höhe unsicher arbeitet.

    Außerhalb schaue ich weg. Meiner Frau sage ich dann, sollte jemand auf die Idee kommen, dass ich das gesehen haben könnte, und nichts gesagt hätte, soll sie behaupten, dass wir beide völlig etwas anderes (dieses "Etwas" bezeichne ich dann auch konkret) beachtet haben, und ich die Gefährdung SICHER nicht gesehen habe. Einen HAUCH von Risiko sehe ich für eine SiFa, als Zeuge "verhaftet" zu werden, und wegen Untätigkeit zur Rechenschaft gezogen zu werden (wie bei einem Arzt, der nicht hilft, obwohl er die Not erkennt). Diese Risikoeinschätzung basiert auf meiner höchst subjektiven Einschätzung, wie Gerichte "ticken" KÖNNTEN, und nicht auf realen Urteilen.