Beiträge von nj1964

ANZEIGE
ANZEIGE

    Moin hammerscharf.

    Ich habe meine Ausbildung bei der BG Bau in Bad Münder gemacht. In meinen Augen eine gute Schulungseinrichtung mit guten Zimmern für die Übernachtungen.

    In Haan war ich nicht persönlich, aber wir haben einige unserer Mitarbeiter zu einem Lehrgang dorthin geschickt, die waren da ganz zufrieden.

    Wichtig ist neben dem Umfeld auch, dass die Dozenten ihren Lehrstoff vernünftig und interessant rüberbringen - leider gab es da bei mir Licht und Schatten - denn teilweise war der Stoff an sich schon ziemlich trocken (und mit dem falschen Dozenten dann leider mehr als staubtrocken ;))

    Ich vermute mal, ohne irgendwie vergleichen zu können, dass jeder von uns, egal wo, in seiner Ausbildung gute und weniger gute Dozenten hatte.

    Da fällt mir noch was ein, weiß aber nicht, ob das für Dich in Frage kommt:
    Man muss da nicht übernachten. Ich hatte in jedem Kurs ein paar Mitstreiter, die jeden Abend nach Hause gefahren sind.

    Gruss aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    wir haben den in unserem QM verankerten Nachunternehmervertrag um das Kapitel "Einhaltung des Arbeitsschutzes durch den NU" erweitert.

    Außerdem wird, wie hier schon beschrieben, immer eine Unterweisung vor Ort vorgenommen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin hammerscharf,

    erstmal: Willkommen im Club.

    Wenn Du du die Chance zur SIFA-Ausbildung hast, dann nutze sie.

    Leider hat nicht jeder, wie mein Vorredner Niko, eine dem Arbeitsschutz gegenüber aufgeschlossene Geschäftsführung, die der SIFA bei ihrer Arbeit den Rücken stärkt :( Da kann die Arbeit dann schon einmal schwierig werden.

    Aber kein größeres Unternehmen kann es sich leisten keine SIFA in irgendeiner Form zu beschäftigen.

    Zur Ausbildung ist zu sagen: Ich halte sie für jeden, der sie schaffen will auch für machbar, allerdings wirst Du vermutlich (wie so manch anderer auch) einiges in Deiner Freizeit lernen müssen. (Kommt aber auf Deinen Boss an)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    erst einmal vielen Dank an alle für die vielen und guten Beiträge. :D

    @ A_B: Entweder arbeitest Du in derselben Firma wie ich (und ich hab`s noch nicht bemerkt :D :D) oder Du bist in einer ähnlichen Situation wie ich, weil Du zu 100% das beschreibst, was mir unter den Nägeln brennt.

    @ Martina111, Frank_sibe und Zipfulant: Natürlich habt Ihr Recht. So sollte es im Idealfall sein. Aber in manchem Unternehmen und mit manchem Betriebsrat sind gewisse Dinge manchmal halt nicht durchsetzbar. Immerhin verlangt man in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung vom AN, dass er seinen Arzt, wenn auch nur für den Bereich der G 25, von seiner Schweigepflicht entbindet.

    Sollte jemand noch eine Idee haben: immer her damit.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    ich kann Volkini nur zustimmen.

    Auch wenn viele BG-Vorschriften außer Kraft gesetzt oder in ihrer Wichtigkeit "degradiert" worden sind, stellen sie noch immer den Stand der Technik dar. Meist gibt es nichts Besseres oder Neueres, an das man sich verbindlich halten kann.

    Der Unternehmer darf jetzt vieles selbst und anders organisieren, nur muss er dabei aufpassen, dass er nicht zu wenig tut und im Fall des Falles dumm dasteht.

    Dann passiert genau das, was Volkini beschrieben hat: als Maßstab werden die alten Regelungen der BG herangezogen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Forum,

    ich hab da wieder mal ein Problem.

    Folgende Situation: Wir haben Baumaschinenführer, für die wir in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt haben, dass sie von unserem Betriebsarzt (AMD der BGBau) mindestens nach den Grundsätzen G 20 (Lärm) und G 25 (Fahr-, Steuer- u. Überwachungstätigkeiten) zu untersuchen sind.

    Das passiert auch so.

    Der AMD stellt normalerweise zwei ärztliche Bescheinigungen für die Unteruchungen aus, eine für den Versicherten und eine für das Unternehmen und schickt sie entsprechend zu.

    Normalerweise...

    Jetzt erhalte über einen unserer Mitarbeiter plötzlich nur das Ergebnis der G 20 - Untersuchung. Eine Rückfrage beim AMD nach der G 25 egibt folgendes Ergebnis:

    Die ärztlichen Bescheinigungen ganz bestimmter G-Untersuchungen, darunter auch die G 25, werden nur dem Versicherten zugeschickt, der sie dann an die Firma weitergeben kann (aber nicht muss). Angeblich aus rechtlichen Gründen.

    Wie soll denn da das Unternehmen wissen, ob der entsprechende Mitarbeiter (noch) geeignet ist für seine Aufgabe?

    Einerseits bin ich verpflichtet, mich von der Eignung der Mitarbeiter zu überzeugen und andererseits erfahre ich das Ergebnis der Untersuchung nicht bzw. nur dann, wenn der Mitarbeiter gewillt ist die Bescheinigung abzugeben. Was soll das?

    Daher meine Frage an dieser Stelle:

    Wie ist das bei Euch geregelt? Was für Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich mit dem AMD?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,
    hallo Zipfulant,

    auch wenn die BGV D 36 aus dem Verkehr gezogen ist...

    Ich halte das Anstreichen der Tankhalle nicht für eine "Arbeit geringen Umfanges".
    Deshalb würde ich nicht das Risiko eingehen den Anstreicher tagelang von der Leiter aus arbeiten zu lassen.

    Wir für uns haben festgelegt, dass im Falle einer fehlenden Vorgabe die ehemals gültige Vorgabe sozusagen als Rückfallebene weiterhin gültig bleibt.


    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin sibevio,

    anbei ein paar Überlegungen, die ich anstellen würde, bevor ich mich in Vorschriften vergrabe.

    Bist Du überall weit genug von der Arbeitsgrube entfernt?
    Wird die Fahrzeughalle während der Arbeiten weiter genutzt oder kannst Du die Arbeitsgrube sicher absperren und sicher drumherum fahren?

    Du schreibst, dass Euer Gerüst 2 bis 2,50 m hoch ist....
    reicht die vorhandene Arbeitshöhe um die Anstricharbeiten von dort aus gefahrlos durchzuführen? Habt Ihr noch Gerüstteile um evtl. aufzustocken?

    Ein Mann mit Farbeimer, Rolle und Pinsel sollte das Gerüst nicht überbelasten, aber trotzdem würde ich die Tragfähigkeit Eures Gerüstes mal kritisch hinterfragen, vielleicht ist es für die geplante Arbeit nicht zu gebrauchen?

    Ich hoffe, dass Dir meine Überlegungen weiterhelfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Forum,

    kleine Anmerkung von mir zu dieser sinnlosen Regelung.

    Tatsächlich darf ein Maurer beim Mauern über Hand theoretisch vorschriftsgemäß 5 m tief fallen. (Was für ein Blödsinn)

    Gott sei Dank - und diesmal sogar zu Gunsten der potentiellen Absturzkandidaten - gehen Theorie und Praxis auch hier auseinander, denn:

    Die Maurer sind nicht die Einzigen auf der Baustelle. Da gibt es auch gleichzeitig noch andere Gewerke wie Stahlbetonbauer, Zimmerleute etc. die "nur" 2 m tief fallen dürfen. ;)

    Die Maurer profitieren also in der Regel von den Absturzsicherungen, die für die anderen tunlichst aufgebaut sein sollten. :D

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo sibevio,

    vielleicht täuscht mein Eindruck, und ich kenne natürlich Eure Firmenstruktur nicht, aber ich habe das Gefühl, dass man Dir Arbeiten aufs Auge drücken will, für die eigentlich andere Leute zuständig sind.
    Nach meinem Verständnis müssen Unterweisungen von den entsprechenden Führungskräften und evtl. auch der SiFa durchgeführt werden, aber nicht vom SiBe, der als Kollege seine Kollegen zum sicheren Arbeiten anhalten soll.
    Sollte ich mit meiner Einschätzung daneben liegen und hier wie ein Besserwisser rüberkommen, darfst Du meinen Beitrag getrost ignorieren.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Bitte klärt einen Unwissenden auf.

    Meiner jetzigen Vorstellung nach kann die Sache mit Unterweisungsterminals nur funktionieren, wenn diese für eine stationäre Einrichtung (z. B. Großbaustelle, Fabrik, Raffinerie usw.) durchgeführt wird, nicht aber für Unternehmen, die wie wir beispielsweise unsere sehr unterschiedlichen Baustellen mit unterschiedlichsten Bauzeiten kreuz und quer in Deutschland haben.

    Außerdem würde mich interessieren, wie die Kontrolle organisiert ist. Wenn ich das Wort "Sicherheitspass" lese, muss ich sofort an SCC denken. Da nicht jeder nach SCC zertifiziert ist: machen diese Terminals auch für andere Sinn?

    Grübelnde Grüße aus dem Norden

    nj 1964

    Ich kann mich Bernd nur anschließen.

    Aber eines verwundert mich, wenn ich so die Beiträge lese.

    Uns hat man sehr früh gesagt, dass die Fragen der LEK in den seltensten Fällen mit dem exakten Fragetext der Selbstlern-CD etc. gestellt werden.(Und dass CD und Unterlagen der P I aber schon die Grundlage der LEK bilden und der Stoff beherrscht werden sollte.)

    Man hat uns darauf hingewiesen die Fragen ganz genau durchzulesen, damit z. B. eine "gelernte" Antwort auf eine Frage von der CD bei identischen Antwortmöglichkeiten nicht falsch beantwortet wird, weil die Fragestellung ein klein wenig anders ist:

    Beispiel:
    Frage auf CD: Welche Aussage ist richtig?
    Frage in der LEK: Welche Aussage ist nicht richtig?
    - wobei die vorgegebenen Antworten eben identisch sind.

    Bei der Aufregung in der Prüfung kann man leicht falsch antworten, wenn man nicht gründlich liest und einfach nur die gelernte Antwort ankreuzt.

    Ich hab das Gefühl, dass nicht alle Prüfer so fair sind.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    ich hab da wieder mal ne Frage. (hoffentlich an der richtigen Stelle im Forum gestellt)

    Gibt es für Hersteller oder Inverkehrbringer von (Gefahr-)Stoffen eine Vorgabe, wonach sie in bestimmten Zeitabständen ihre SDB aktualisieren müssen?

    Ein Kollege meint, dass Sicherheitsdatenblätter nicht älter als zwei Jahre sein dürfen.

    Ist das ein Gerücht oder hat er Recht?

    Weiß jemand von Euch was hier Sache ist?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    ich melde mich hier nochmal, um über die inzwischen gesammelten Erkenntnisse zu berichten und die letzten Klarheiten zu beseitigen.

    Wie zuvor beschrieben habe ich den Gleisbau-Experten bei der BG befragt.

    Nach etwas Grübeln seinerseits erhielt ich die Antwort, dass es wohl zur Zeit keine feste Regelung für mein Problem gibt. Wenn jedoch eine EU-Konformitätserklärung für die Waggons vorliegt, kann man davon ausgehen, dass alle Vorgaben erfüllt seien.

    Für die Zukunft wird an einer DIN-EN 14033-3 gearbeitet, wonach eine Abmessung für Auftrittsflächen von 50 cm Länge und 35 cm Breite vorgeschrieben werden soll.

    Gaaanz toll! Das hilft mir jetzt richtig weiter, denn
    - wenn diese DIN mal irgendwann in Kraft tritt, gilt sie nur für Neufahrzeuge
    - teilweise sind die betroffenen Waggons früher als 1993 gebaut, und haben somit noch keine Konformitätserklärung.

    Es gab dann noch den Hinweis, dass die im DIN-Entwurf genannten Maße für Auftrittsflächen als Orientierung für den derzeitigen Stand der Technik herangezogen werden könnten.
    Noch so ne tolle "Hilfe".

    Nachdem ich also selbst auf diverse Waggons gekraxelt bin, sehe ich keine vernünftige Möglichkeit die Tritte sicher zu vergrößern ohne Vorschriften des EBA (Eisenbahn-Bundasamt) bzgl. Lichtraumprofil zu verletzen, denn die Auftrittsflächen sind lang genug, nur nicht breit genug. Ein Verstoß gegen die EBA-Vorschriften kann dazu führen, dass die Waggons ihre DB-Zulassung verlieren oder nur unter großem und unwirtschaftlichem Aufwand auf DB-Gleisen bewegt werden können.

    @ Klaus: Danke für Deinen Tipp mit der DIN EN 131, aber die Mindestfläche nach dieser DIN ist eingehalten.

    Leicht gefrustete Grüße aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen.

    Zunächst einmal Dank an a.r.ni und tommygm für Eure schnellen Antworten.

    Ich habe a.r.ni`s Rat befolgt und den TAB meines Vertrauens befragt.

    Da er kein ausgewiesener Experte in Sachen Gleisbau ist, konnte er mir zunächst nur mit folgender allgemeiner Erklärung weiterhelfen:
    Wenn für den Waggon eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt, ist davon auszugehen, dass er auch die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt.

    Der Experte, an den er mich außerdem verwiesen hat, kommt erst in zwei Wochen aus dem Urlaub zurück.

    Bis dahin bin ich für jede weitere Anregung von Euch dankbar.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo,

    das richtige Löschen mit der Decke ist nicht einfach - vor allem, wenn eine brennende Person in Panik davonläuft und man mit ausgebreiteter Decke wie Hui Buh das Schlossgespenst hinter der Person herlaufen muss.
    Spass beiseite: Man hat uns in einem solchen Fall geraten die Person mit dem Feuerlöscher abzulöschen. Ausnahme: der Kopf, da hier durch das Löschmittel an Augen und Atemwegen noch mehr Schaden angerichtet werden kann.

    Gruss aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo zusammen,

    ich hab da wieder mal ne Frage.

    Folgende Situation: Wir haben für den Gleisbau Spezialwaggons mit Förderbändern, die Schotter oder Boden vom einen in den nächsten Waggon bis zur Einbaustelle weiterbefördern können. Um diese Förderbänder bedienen zu können, befinden sich Steuerstände auf den Waggons seitlich neben den Förderbändern.

    Die Leute gelangen über fest am Waggon angebrachte Leitern zum Steuerstand und stehen dort auf einem Tritt. Dieser Tritt ist, weil das Lichtraumprofil der Bahn eingehalten werden muss, nicht sehr groß - und genau das beklagen die Mitarbeiter.

    Es gibt die Möglichkeit diese Tritte zu verbreitern, zu verlängern etc. je nach Bauart des Waggons.
    Allerdings kostet das mal wieder Geld.

    Kann mir jemand einen Tipp geben, ob es Vorschriften bzgl. Größe und Abmessungen solcher Tritte gibt, damit ich den Verantwortlichen mit einzuhaltenden Vorschriften aufs Dach steigen kann?
    (Die BGV D 36 geht hier für mich am Thema vorbei)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Als derjenige, der die Diskusson angestossen hat, muss ich Andreas.S Recht geben.
    Nachdem zum Schluss alle Fakten auf dem Tisch waren, durften sich die Wortführer zunächst einen Vortrag über Sonnenschutz und angemessene Kleidung bei Arbeiten im Sommer anhören.
    Komischerweise scheuert die Weste gar nicht, wenn man darunter ein T-Shirt trägt.

    Leider bekommt man manchmal zuerst nur den Teil der Wahrheit geschildert, der einem gerade nutzt - und erfährt die ganze Wahrheit erst nach und nach. X(

    Hätte ich das alles von Anfang an gewusst, hätte ich diese Frage hier gar nicht erst gestellt. Sorry

    Aber ich hoffe, dass sich diese Diskussion trotzdem für den einen oder anderen als nützlich erweist.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo Martina und Niko,

    zunächst einmal Danke für Eure Unterstützung.

    Leider hab` ich schon so einiges von Euren Vorschlägen durchprobiert.

    Eine Gefährdungsbeurteilung gibt es bereits - allerdings "nur" mit der Maßnahme von Beleuchtung der Arbeitsplätze allgemein und nicht speziell mit Kopflampen. Das macht den Verantwortlichen momentan ihre Argumentation so einfach, da sie sagen können: "Wir stellen doch Beleuchtung zur Verfügung."

    Leider schockt auch eine Aufrechnung der Ausfallzeiten nicht wirklich, denn glücklicherweise ist allzuviel an dieser Stelle noch nicht passiert - und einen vermiedenen, nicht geschehenen Unfall aufzurechnen ist leider kein starkes Argument (Hab ich schon durchexerziert)

    Stein des Anstoßes sind zwei zu Testzwecken beschaffte Kopflampen, die unser Betriebsrat derzeit testet. Die haben wir bei einem Shop für Höhlenforscher gekauft. Den Betriebsrat wollte ich mit meiner Frage hier im Forum auf der rechtlichen Seite unterstützen.

    Noch ein Wort zur BG. Für unsere BG ist der Gleisbau eher ein Nebengebiet, zu dem man sich sehr vorsichtig äußert.

    Martinas Idee mit den "Arbeitsplätzen im Freien" ist ein guter Gedanke. Ich werde mich mal in den zugehörigen Vorschriften schlau machen.

    Nochmals danke für Eure Hilfe

    Viele Grüße

    nj 1964