Beiträge von nj1964

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    Moin zusammen.

    @ Martina: Seit wann ist bei den BGen mit Logik zu rechnen, wenn man dort etwas wissen will? :D Ich jedenfalls habe das aufgegeben X(

    @ A_B: Arbeitest Du zufällig auch in meiner Firma und ich weiß nichts davon? (Achtung: Scherz) Wir haben nämlich eine Kantine. Bis vor Kurzem habe ich die als SiFa unter Bauchschmerzen "mitbetreut". (Allerdings war das keine Firmentochter, sondern die beiden Damen waren auch im Hauptunternehmen angestellt.)
    Die Situation hat sich glücklicherweise für mich erledigt, weil der Kantinenbetrieb nun fremdvergeben ( auf Deutsch outgesoucrt - Achtung: nochn`Scherz) wurde und nun deren SiFa zuständig ist.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Zitat Martina:
    Die Berufsgenossenschaft entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte ihrer Ausbildungsstufe III.

    Das ist offenbar die Erklärung. Bei mir ist es so, dass dieses Tochterunternehmen, von dem ich sprach, auch problemlos bei der BG BAU hätte versichert werden können. (Auf Grund irgendwelcher taktischer Überlegungen hat man sich damals anders entschieden).

    @ A_B: Anscheinend ist es bei Dir ähnlich. Man hält Dich auf Grund Deiner SiFa-Ausbildung und Deiner fachlichen Ausrichtung, oder weil die branchenspezifischen Inhalte ähnlich sind, dafür in der Lage, diesen Job ohne eine neue P V zu übernehmen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo zusammen,

    ich war über eine übereinstimmende Aussage zweier unterschiedlicher BGen bzgl. der P V doch etwas erstaunt.

    Ich habe meine P V logischerweise bei der BG Bau gemacht, weil wir dort Mitglied sind.

    Nun soll ich möglicherweise auch für eines unserer Tochterunternehmen als SiFa tätig werden, das der VBG angehört.

    Beide BGen gaben mir die Auskunft, dass ich die P V bei der VBG nicht machen müsse.
    Begründung: Die Ausbildung zur SiFa ist so angelegt, dass man sich in die spezifischen Belange des Tochterunternehmens einarbeiten kann, ohne die P V bei der "neuen" BG zu absolvieren.

    Für meinen speziellen Fall kann ich das sogar noch nachvollziehen, aber grundsätzlich? ?( ?( ?(

    Kann einer von Euch Licht ins Dunkel bringen?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo Seppl,

    da muss ich RaBau Recht geben.

    Bei uns kommt es oft vor, dass wir für unsere eigenen Arbeiten ein Gerüst aufbauen (z. B. zum Einschalen eines Brückenwiderlagers), das dann nachfolgende Subunternehmer (z. B. der Eisenflechter, der Abdichter usw.) nach uns benutzen.

    Da wir selbst diese Standardgerüste aufbauen, haben wir mehrere befähigte Personen für den Gerüstbau ausgebildet (BG Bau; siehe meinen vorherigen Beitrag).

    Wenn nun ein Nachunternehmer unser Gerüst benutzen muss, wird mittels Übergabeprotokoll und Checkliste das Gerüst an den Arbeitsverantwortlichen des NU übergeben.

    Wohlgemerkt: der Arbeitsverantwortliche, und nicht notwendigerweise eine befähigte Person des NU (die der vielleicht, genau wie Ihr, auch nicht hat).

    Dein Kollege hat insofern Recht, als dass es schon sinnvoll ist ein Gerüst, dass jemand anderes aufgebaut hat, vor der Benutzung zu überprüfen und Mängel am Gerüst vorher durch den Erbauer beseitigen zu lassen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo seppl,

    schau mal in die Seminardatenbank der BG Bau. Dort werden Seminare für Sachkundige/bef. Personen zum Gerüstbau angeboten.

    Google: bg bau seminardatenbank

    Da ich Deine BG-Zugehörigkeit nicht kenne, weiß ich nicht, ob das Seminar für Euch auch kostenlos ist, wenn Ihr Mitglied einer anderen BG seid bzw. wie teuer es für Nichtmitglieder der BG Bau ist.


    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    mir hilft bisher bei Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept) der BAUA.

    Hat jemand Informationen darüber, wie es damit weitergeht: Wird es angepasst, oder ersetzt oder kommentarlos gestrichen?

    Grüße aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen.

    Danke Peter und vor allem Niko.

    Jetzt kommt endlich Licht in die Sache. Eine so logische Erklärung hätte ich eigentlich von meiner BG erwartet, aber vielleicht hab´ ich da die falschen Leute gefragt.

    Wie auch immer... Ich habe Dank Euch den Ansatz den ich gesucht habe.


    Grüße aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    zu diesem Thema hab´ich auch ein paar Fragen, denn ich schlage mich gerade mit unserem Beitragsbescheid herum, ohne wirklich weiterzukommen.

    @ Niko.
    Du schreibst, dass die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle eine Rolle spielt.
    Eine Antwort auf meine Fragen bei der BG war, dass eine Zusatzzahlung zum "normalen" Beitrag von den Aufwendungen der BG innerhalb der letzten 2 Jahre zu Grunde gelegt wird. Das verstehe ich aber so, dass nicht die Anzahl der Unfälle, sondern die daraus resultierenden Kosten über Rabatt oder Zuzahlung entscheiden. Übertrieben ausgedrückt kann eine Firma im Jahr 100 meldepflichtige Unfälle haben, die die BG kaum belasten (und sich nicht negativ auf den Beitrag auswirken) und andererseits nur einen einzigen (schweren und für die BG teuren) Unfall im Jahr haben, der sofort ins Geld geht. ?( ?(

    Ich hab mir die aufgewendeten Kosten unserer BG in den letzten 2 Jahren geben lassen. Da sind die Namen der Verunfallten und die aufgewendeten Kosten aufgeführt. Aber überprüfen kann ich das nicht wirklich. :evil:

    Kann man das Ganze nicht irgendwo nachlesen, vor allem die Regelungen über Rabatte oder Zuzahlungen, ohne bei der BG auch nur halbe Antworten zu bekommen?

    Ich hoff auf ein paar Tipps von Euch.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Forum,

    ich hab´da wieder mal ne´Frage.

    Ausgangssituation: Auf unseren Baustellen kommt es öfter vor, dass mit Gas geschweißt wird.
    Ein SiGeKo hat bei einer Begehung nun Folgendes bemängelt: Gasflaschen müssen am Arbeitsplatz, wenn sie entleert werden (also wenn geschweißt wird) stehen und gegen Umfallen gesichert sein. Die Gasflaschen haben zu diesem Zeitpunkt aber gelegen, der Ventilbereich war durch ein untergelegtes Kantholz höhergelegt.

    Hat der SiGeKo mit seiner Aussage Recht?

    Die Vorschriften der BG beziehen sich eigentlich nur auf die Lagerung von Gasflaschen, nicht auf den "Gebrauch vor Ort", und auch die TRG 280 sagt nicht eindeutig, dass Gasflaschen im Einsatz vor Ort stehen müssen. (Allerdings ist in der TRG 280, wenn überhaupt, nur von Aufstellen, und dann noch von Betreiben von Druckbehältern die Rede)
    ?( ?(
    Ich hoffe,dass mir einer von Euch sagen kann, ob Gasflaschen während ihres Einsatzes unbedingt stehen müssen. Hab´ich Vorschriften übersehen?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo damy,

    bin gerade etwas verwirrt. Was soll die Handyortung bezwecken?

    Soll damit überprüft werden, ob sich der Mitarbeiter während der Arbeitszeit woanders als auf seinem Arbeitsplatz aufhält, oder soll die Handyortung dazu dienen den Mitarbeiter zu finden, wenn er einen Unfall hatte? ?(

    Sollte, was ich vermute, letzteres der Fall sein, stellt sich die Frage, ab wann der Mitarbeiter im Falle eines Unfalls vermisst werden würde, wenn er selbst über Handy keine Hilfe mehr rufen kann.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Anelei,

    zunächst mal willkommen im Club.

    Nun zu Deiner Frage. Als ich so zwischen 2005 und 2007 meine SiFa-Ausbildung gemacht habe, hab´ ich mir die Termine für die Präsenzphasen und die LEK`s, soweit diese in Schulungseinrichtungen abzulegen waren, nach den Bedürfnissen der Firma (und natürlich meinen eigenen Bedürfnissen :D) festgelgt. Bei der BG Bau war das, zumindest damals, kein Problem.
    Ich habe noch am Rande mitbekommen, dass die BG sogenannte Lehrgangszüge, also feste Terminketten von P I bis PV mit den LEK`s, für die Ausbildung aufstellen wollte um für sich selbst mehr Planungssicherheit zu erhalten.
    Auch wenn es sowas bei Dir geben sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass solche Termine inzwischen verbindlich geworden sind.
    Das Argument "unabkömmlich aus betrieblichen Gründen" sollte immer ziehen (auch wenn das bei Dir offenbar nicht der Hauptgrund ist ;))

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Forum,

    ich hab`da wieder mal ne Frage.

    Man hat mich damit beauftragt, Vorschriften zum Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen und Leiharbeitern zusammmenzutragen.

    Folgendes habe ich bisher gefunden:

    Allgemeine Pflichten in Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

    Hinweise im BG-Recht bis hin zu den BGI 865 und 5021.

    Innerhalb unseres Arbeitsschutz-Managementsystems haben wir diesbezüglich noch zusätzliche betriebsinterne Regelungen.

    Habe ich irgendwo irgendwas Wichtiges übersehen?

    Gruss aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Admiral,

    das "Mauern über die Hand" bedeutet, dass die Maurer aus dem Gebäudeinneren an einer Absturzkante, z. B. an der Fassade, eine Außenmauer aufmauern und sich dadurch ihre Absturzsicherung Schicht für Schicht selbst aufbauen.

    Prinzipiell tun sie das auch bei einer Zimmertrennwand im Erdgeschoss- insoweit hast Du Recht. :D

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin firestarter,

    Du hast ein Recht auf Weiterbildung.
    Siehe Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 5, Abs. 3.

    Als zusätzliche Argumentationshilfe kann Dir dienen, dass verschiedene Aufsichtsbehörden wie BG, Gewerbeaufsichtsämter usw. schon einmal den Fortbildungsnachweis der SiFa sehen wollen.

    Allerdings ist es auch bei uns schwierig mehr als nur eine Fortbildung im Jahr (sprich: das absolut notwendige) genehmigt zu bekommen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Bomber 76,

    ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

    In der LEK hast Du auf jeden Fall Zeit ohne Ende - von dieser Seite sollte kein Stress aufkommen.
    Um zu wissen ob ich über die 50%-Hürde gekommen bin, habe ich versucht mich selbst zu prüfen. Ich habe die Punkte aller Fragen, bei denen ich sicher war, dass ich sie richtig beantwortet hatte, zusammengezählt und alle Fragen weggelassen, bei denen ich auch nur den kleinsten Zweifel hatte.

    Noch ein Tipp: Lies die Fragen genau durch, denn manche Frage wird Dir bekannt vorkommen und Du überliest im Prüfungsstress vielleicht ein kleines Wörtchen.

    Beispiel:

    Frage der Lern-CD: Welche Aussage zum Thema ist richtig?

    Frage in der LEK: Welche Aussage zum Thema ist nicht richtig?

    Wenn Du das Wort "nicht" bei ansonsten gleich formulierter Frage überliest und so antwortest wie auf der CD - dann hat der Kandidat 0 Punkte.


    Gruß aus dem Norden und schöne Weihnachten

    nj 1964