Beiträge von Mike144

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    Achkomm... einer geht noch!

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    Meine Kollegen schauen schon komisch, dass ich morgens um 10:00 Uhr Sauflieder singe... :D

    So... Ein Triple zum anfangen...


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    Um den Bedenkenträger über mir etwas zu ergänzen, und einen Denkanstoß zu geben...

    Wie groß soll den das Gebinde sein? 10, 20l oder größer?
    Was passiert, wenn es ausläuft?

    • Havarie, alle rennen und suchen nach Aufsaugmaterial, das grundsätzlich nicht dort ist wo festgelegt
    • Wo läuft das "Zeug" denn hin? Am besten in den Bereich von Maschinen und zu Kartonagen, dies zufällig gerade da stehen und die Flüssigkeit aufsaugen
    • Nicht zu vernachlässigen ist die Rutschgefahr beim Aufenthalt und Saubermachen der Havarierten Stelle

    --> dagegen musst du was tun (steht im SDB drin)
    --> Auffangwanne (steht im SDB; gegen Auslaufen schützen)

    Die meisten der Unternehmen die ich betreute handhaben das so:
    Alles größer ist als die Tagesübliche Menge am Arbeitsplatz kommt generell auf Auffangwannen, ob Kleingebinde oder Großgebindewann ist egal (natürlich abhängig von der Lagermenge....)

    Es hat auch gleich noch den Vorteil dass sich die Beschäftigten dran gewöhnen aufzuräumen. Es steht nicht mehr so viel rum, und das Arbeitsumfeld bekommt Struktur.
    Darüber kann auch gleich "umgefüllt" werden ohne dass viel danebengehen kann...

    Mal ein Beispiel für Kleingebinde im "Hauswirtschaftsraum"
    Sieht ordentlich aus, gegen Auslaufen geschützt, griffbereit, aufgeräumt.

    Was will ich sagen? Man kann auch mal mit ein wenig Aufwand deutlich mehr Effekt erziehlen als unbedingt vorgegeben.

    Mike

    und noch ein Klassiker

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    Hab ich grade in nem Forum entdeckt... Hat was.

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    Da das hier wieder einzschlafen droht...


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    Was anderes ist wenn " Gefahr im Verzuge" ist und eine unmittelbare Gefahr aus geht.

    Tja... Gefahr im Verzuge ist natürlich auch wenn ich offene, laufende Maschinen vorfinde. Sprich, da hat jemand die Maschinen und deren Sicherheitseinrichtungen kreativ bearbeitet.
    Was mache ich jetzt wenn der Chef mit mir die Begehung macht, mich angrinst, und sagt ich soll mal nicht so genau hinschauen? Oder ich finde ca. 18to Gefahrstoffe in Gebinden von 300ml bis 1IBC und das Unternehmen hat kein Gefahrstofflager?
    Ich hab die "Gefahr im Verzug", ich hab den Chef der es weiß und toleriert (teilweise sogar angeordnet hat) und ich habe meine Beratungspflicht.

    Ich brauche ja einige Zeit für den Begehungsbericht. Ich bin dazu übergegangen dass ich, wenn ich so etwas "vorgefunden" habe, direkt nach der Begehung eine Mail zu schreiben.

    "Blablabla. Danke für den Termin...blablabla... aber die Maschine 0815 mit den manipulierten Sicherheitseinrichtungen dürfen Sie, wie schon bei der Begehung angesprochen, in diesem Zustand nicht verwenden. Die Manipulation von Sicherheitseinrichtungen stellt einen Straftatbestand dar, und ist in höchstem Maße gefährlich für die BS in deren Umfeld.....
    Schönen Tag.
    FASI."

    EIGENTLICH müsste ich sofort die Aufsichtsbehörden informieren.... ein Dilemma.

    Mike

    Tja.... das ist das nächste Dilemma.

    Mein Chef ist oft zu hilfsbereit und will viel auf dem "kleinen Dienstweg" (machmalschnelleineGefährdungsbeurteilung) durchdrücken. Und er kann vor allem nicht "NEIN" sagen.
    Und meine Chefin ist geldgeil; anders kannst du es nicht sagen. Die wittert in allem und jedem einen Zugewinn und ein MEHR an Auslastung der FASI. Nur dass die FASI mittlerweile bei 140%der Arbeitsleitstung die sie eigentlich erfüllen müsste angekommen ist.

    Es ist so. Ich arbeite bei einem Dienstleister aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Weiterhin beraten wir noch im Bereich von Managementsystemen. Der größere Part des Geschäts ist allerdings eine Zertifizierungsstelle (etwas lapidar... Schwesterunternehmen).
    Mein Part ist zu 95% Arbeitsschutz; also Beratungstätigkeit. Ich werde vor allem was rechtliche Konsqeuenzen usw. angeht von der Chefin eher belächelt.... "Ja, du und dein Arbeitsschutz... sei mal nicht so pingelig...." Sie sieht und versteht den rechtlichen Hintergrund nicht wirklich, was da alles dran hängt. Klar; Audits bieten mehr Prestige und mehr €. (ACHTUNG IRONIE)
    So. Jetzt ziehen vor allem der Chef und die Chefin bei Neukunden im Bereich Zertifizierung immer wieder gerne mal einen AS Auftrag an Land. Und dabei ist es ihm immer wieder egal ob das bei mir ins Tätigkeitsfeld passt (Stichwort BG Zulassung) oder auch nicht. Und auch ob ich "Zeit" habe oder nicht. Und weiterhin tut er seinen "Kumpels" (man kennt sich halt....) gerne mal einen "Gefallen". So kam vor einiger Zeit ein "Kumpel" dazu der mehrere Altersheime betreut und eine Alibi FASI gesucht hat. Der tut gar nichts. Egal was ich aufschreibe. Aber es ist ja der Kumpel vom Chef.

    Das ist geschichtlich so gewachsen. Immer mehr, immer schneller, immer höher. Ich habe den Job von einem Kollegen übernommen, der nur noch Audits macht. Ich bin schon lange die einzige aktive FASI.

    Tja. Und das hat sich so aufgebaut. Es wurde einfach immer mehr und immer schneller. Irgendwann kam in genau so einem Unternehmen zum GAU. Sprich tödlicher Arbeitsunfall. Und dann lief Fall 3 ab.
    Aber das hat meine GF nicht davon abgehalten weiter zu machen wie bisher. Das ging bis Anfang diesen Jahres. Die Gesamtumstände haben so lange an mir genagt und gearbeitet bis ich im Februar umgekippt bin. Burn Out. Sechs Wochen zu Hause.
    Daraufhin gab es ein Personalgespräch in dem ich meinem angestauten Ärger erheblich Luft gemacht habe. Grade was Arbeitsbelastung und Auftragsannahme angeht. Meine GF hat im ersten Moment Besserung gelobt und mir versprochen einige der "Schlimmen" zu kündigen. Bisher ist das allerdings nicht passiert.

    Ich habe mittlerweile auch mein eigenes Verhalten geändert. Ich lasse Sachen einfach mal liegen. Die Kunden die sich kümmern mache ich. Die anderen lass ich mal auf Halde liegen.
    Wenn sich der Kunde dann beschwert verweise ich an den Chef. Der soll sich kümmern. Wer Aufträge ohne Kapazität annimmt soll sich kümmern. Wir bemühen uns schon sehr lange um eine zweite FASI aber wir "finden" keine. Ich soll nämlich in den Bereich Audits wechseln (ich bin ebenfalls noch 9001 und 18001 (45001)) Auditor.

    Tja.... das ist so, womit ich mich rumschlagen muss.....

    Wenn du mehr wissen willst; wir können gerne mal telefonieren oder per PN oder FB schreiben.

    Ich bin externe FASI. Also ich berate. Ich habe keine Weisungsbefungnis. Deswegen habe ich bei allen Begehungen jemanden mit Weisungsbefugnis und Führungsveranwortung dabei.

    Tja.... an wen wende ich mich?
    das ist ein heikles Thema, was schon öfters hier disskutiert wurde.

    Schlussendlich hast mehrere Möglichkeiten.
    Was du als externe FASI immer im Hinterkopf haben solltest... du haftest u.U. mit, wenn du irgendwo Mist gebaut hast. Dafür gibts mehrere Urteileö.

    1. Hinschmeißen. Irgendwann ist es mal gut; Konsqeuenzen ziehen.
    2. Du wendest dich unfauffällig an die Gewerbeaufsicht, an die BG oder sonstige Aufsichtsbehörde und plauderst aus dem Nähkästchen und bittest um eine unangekündigte Begehung. Ich hab das jetzt einmal gemacht. Einige im Forum öfters.
    3. Du machst weiter und dokumentierst alles und jeden kleinsten Mist, den du findest und akzeptierst dass es irgendwann zu Folgen kommt.

    3. birgt ein Risiko. Mal aus meiner Erfahrung.
    Hast du einen richtigen "Dreckladen" die sich um nichts kümmern und um nichts scheren, angefangen vom Hilfsarbeiter bis zur GF, findest du VIEL. Und das alles sauber zu dokumentieren und ALLES zu beachten schaffst du eigentlich gar nicht.
    Passiert dort ein Unfall und ist dieser auch noch schwer kommt es zur Anlayse durch die Behörden. Dann hast du plötzlich Leute aufm Hof, von denen hast du noch nie gehört. Und die ziehen dich zur (Mit) Verantwortung weil du genau das Arbeitsmittel mit dem der Unfall passiert ist nicht "gesehen" hast. Rundherum kann der größte Dreckladen sein, wenn du nicht GENAU DAS Arbeitsmittel gefunden hast, hängen die dich mit auf (Bildlich gesprochen).

    Tja... ich stecke bei einigen Kunden in genau dem Dilemma. Glücklicherweise bin ich nicht Selbstständig, ich bin angestellt bei einem Dienstleister. Also habe ich noch eine Führung über mir.
    Deshalb steht bei mir und meinen Begehungsberichten ebenfalls auch meine GF im CC. Die wissen also was beim Kunden abläuft. Wäre ich selbstständig hätte ich schlagartig 10 Kunden weniger.

    @Mike Und was machst du wenn du dir den Mund fusselig geredet hast und sich keiner daran hält?

    Ich versuche weiterhin zu überzeugen. Immer wieder. Das kommt natürlich in die Unterweisungsnachweise. Wenn dann einer fragt.... ich kanns nachweisen, dass ich es gesagt habe.

    Wenns mir bei der Begehung auffällt: Ich schreibs in den Begehungsbericht und erkläre der verantwortlichen Person (die Weisungsbefugt ist) die mich begleitet, dass dies ein Fehlverhalten ist. Was er dann dagegen tut ist sein Bier... ich habe aber auch schon mehrfach geschrieben, dass das Verhalten durch die Aufsichtsführende Person toleriert wird.

    Ganz krass war das mal beim Nutzen eines Staplers durch Fremdpersonal was keine Führerscheine dafür hatte. Die haben Maschinen demontiert und die Stapler des Unternehmens verwendet bei dem ich grade zur Begehung war.
    Ich kenne die Jungs zufällig und weiß dass die keine Staplerscheine haben. Geschweige denn eine Einweisung oder einen schriftlichen Auftrag in den Stapler vor Ort, das interessiert die nicht wirklich. Derjenige der mit mir die Begehung gemacht hat, hat mit den Schultern gezuckt und gegrinst und mich gefragt was ich jetzt erwarte.... Ich habe ihm dann erklärt dass ich erwarten würde dass er die Arbeiten einstellen lässt, und eine entsprechende Lösung findet. Er hat mich weiterhin angegrinst und gesagt, ich solle das jetzt nicht so genau nehmen und es gut sein lassen.
    Das stand dann auch so im Bericht. Natürlich....
    Das wird aber von der GF toleriert. Wie so manches andere, was dort schief läuft. Da ist das Fahren ohne Führerschein eine Bagatelle.

    Momentan wird dieser Vertrag aber gelöst....

    Wie oft denn noch?!?!?! DIE MASCHINENRICHTLINIE GILT NICHT!

    Bei einem Regal handelt es sich NICHT um eine Maschine im Sinne der MschRL!!

    Zitat:
    „Maschine“

    eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbareingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oderdafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oderVorrichtungen, von denenmindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind

    Wo bitte an einem REGAL (außer es ist ein kraftbetriebenes Regal) sollen denn Teile/Antriebsteile sein?!?!?!? Was soll sich denn da bewegen? Da sind keine beweglichen Teile dran.


    Mike

    Tach.

    Hier mal was zur Info.
    Die EU hat sich was einfallen lassen, was ich persönlich mal als SEHR sinnvoll erachte. Die wollen den Einbau von Assistenzsystemen zur Pflicht machen.
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/f…-a-1208283.html

    Ich habe mich in den letzten Tagen sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, und auch schon mit der BG telefoniert.
    Auch die Aufsichtsbeamten dort rechnen mit der Einführung von Rückwärts gewandten Kameras, Piepsern und vor allem den Tot-Winkel Warnern als Pflicht, und das binnen sehr kurzem Zeitraum. (Das war die Aussage von mehreren Aufsichtspersonen mit denen ich telefoniert habe). Kurzer Zeitraum bedeutet für die wohl binnen Jahresfrist.

    Für die Mitgliedsunternehmen der BG Bau gibt es hierfür Zuschüsse....
    http://www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien

    http://www.bgbau.de/praev/arbeitss…aumaschinen-lkw

    http://www.bgbau.de/praev/arbeitss…n/seitenkameras


    Eine Erfahrung aus der Praxis:
    Einer meiner Kunden hat mittlerweile (freiwillig) alle seine Muldenkipper (acht Stück) mit rückwärtsgewandten Kameras, Tot Winkel warner und Piepsern ausgestattet (nachgerüstet). Die Fahrer waren anfänglich nicht sonderlich begeistert. Das hat sich aber schlagartig geändert. Die freuen sich mittlerweile richtig über ihre Systeme. Alle berichten über erhebliche Zeiteinsparungen, und erleichterte Handhabung ihrer LKW. Kein Lästiges Aussteigen mehr, und genaueres Rangieren. Insbesondere erkennen sie Fußgänger oder andere auftauchende Hindernisse sehr schnell, wenn sie im Straßenverkehr unterwegs sind.
    Der Kunde ist mittlerweile dabei auch seine Sprinter mit den Kameras auszurüsten. Er sieht darin einen massiven Gewinn an Sicherheit und auch an Zeitersparnis (Zeit ist Geld, Geld haben wir keins....)

    Auch seine neuen Radlader (die allerdings neu) sind mit Vorwärtsgewandten Kameras ausgestattet. Auch hier berichten die Fahrer über eine erhebliche Arbeitserleichterung beim Rangieren und Umgang mit Ladung und bei der Personenerkennung.

    Ich habe mich mal zu Testzwecken vor eine Schaufel gelebt (Radlader war natürlich aus!). Selbst da sieht man mich.


    Ich "dränge" derzeit alle meine Kunden "in diese Richtung". Sprich: Wenn sie sich schon neue LKW/Sprinter/unübersichtliche Fahrzeuge kaufen, sollen sie das gleich Mitbestellen. Im Vergleich zu den Kosten des LKW kostet das fast nichts. Und viele haben eine erhebliche Zeitersparnis (damit kann man gut argrumentieren)


    Mike

    Tragisch.
    Und ja, die Meldungen "schocken" sicher einige.

    Mich mittlerweile nicht mehr. Ich sehs bei einigen teilweise schon kommen.

    Ich hatte gestern eine Begehung und Unterweisung auf einem großen Erdenwerk Platz. Radladerfahrer, Baggerfahrer, Führer von Brechern.... EGAL wie oft du an die ranredest, sie unterweist, ihnen ins Gewissen redest... es ist denen schlichtweg egal. Vom Vorgesetzten auf dem Platz bis hin zum einfachen "Schaufelhalter"....

    Warnwesten? "Brauchen wir nicht, wir kennen das Gelände, und die Fahrer sehen uns auch so"
    Führerschein für Radlader? "Wieso denn das; der hat ne Einweisung"
    Sicht hinter das Fahrzeug? "Da steht nie einer, und wenn sieht der mich"
    Kennzeichnung der Bagger? "Die sieht man auch so"
    Schwenkbereich Bagger oder außschließlich von rechts an den Bagger heranlaufen? "Dann muss ich ja jedesmal drumrumlaufen" und wenn man sich die Baustellen anschaut; es steht IMMER einer im Schwenkbereich oder läuft einfach rein.
    Nicht zwischen Bagger/Baggerteile und feste Hindernisse treten? "Das machen wir schon immer so.....
    u.
    s.
    w.

    Und wenn du Ihnen mit den rechtlichen Konsequenzen kommst, lachen sie dich aus.

    Sorry, das klingt jetzt echt böse (ist es auch) aber grade Führer von Baumaschinen sind aus meiner Sicht teilweise unbelehrbar....

    Mike

    CE Kennzeichnung? Festehende Regale unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie.
    Gruß Martin

    Ich glaub du bringst da etwas durcheinander....

    Ich mag es eigentlich nicht, aber ich zitier jetzt mal aus Wikipedia....
    CE Kennzeichnung

    Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die durch den Inverkehrbringer in eigenem Ermessen aufzubringen ist und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht.

    Gilt für

    • 87/404/EWG (einfache Druckbehälter)
    • 88/378/EWG (Sicherheit von Spielzeug)
    • 89/106/EWG (Bauprodukte)
    • 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit)
    • 2006/42/EG (Maschinen)
    • 89/686/EWG (persönliche Schutzausrüstungen)
    • 90/384/EWG (nichtselbsttätige Waagen)
    • .
    • .
    • .

    Maschinenrichtlinie
    Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei.

    Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse:
    a)Maschinen
    b)auswechselbare Ausrüstungen
    c)Sicherheitsbauteile
    d)Lastaufnahmemittel
    .
    .
    .
    „Maschine“
    eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denenmindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind
    .
    .
    .

    Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun....

    ich würde bei keinen vorhandenen Daten immer eine Belastungsannahme treffen. Diese mit 100% Sicherheit in das Regal packen, alles dokumentieren, prüfen und dann das Regal mit der Normal-Last freigeben.

    Haben wir bei einem Kunden genauso gemacht.

    Schrottplatz (Autoverwertung)
    Jede Menge selbstgebaute Kragarmregale zur Lagerung von Fahrzeugen. Je drei Fächer (im Untersten Fach wird "stehend" gelagert sprich Fahrzeug auf der eigenen Achse)
    Die jedes Regalfach ist konzipiert für eine Maximallast von 4to (ja... bewusst etwas hochgegriffen)
    Für die "Probe" wurden an einem Regal in den beiden oberen Fächern je vier IBC auf quergelegte Stahlträger gestellt (damit sie nicht herunterfallen) und mit Wasser gefüllt und eine Woche stehen gelassen.
    Danach wurden die Fächer intensiv untersucht. Da es keine Veränderung gab, wurden die Konstruktionen freigegeben.
    Als weitere Sicherheitsmaßnahme ist es Vorgabe dass schwere Fahrzeuge ab 2to im untersten Fach gelagert werden. Alles andere kann in die Kragarmregale in erste und zweite Ebene eingelagert werden.
    Eine monatliche Prüfung erfolgt durch einen qualifiziertebn Regalbeauftragten, die jährliche Prüfung ebenfalls.