Beiträge von Mike144

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    Das ist auch wieder was anderes...
    Die Haftpflicht vom Unternehmen (Dienstleister bei dem ich als FASI für externe Kunden beschäftigt bin) trägt "Schäden" die ich "verursache". Baue ich aber Mist, bin ich persönlich dran (Anklage usw.); kommt aber immer drauf an, was ich mache (oder nicht)

    Und ja... als FASI stehst du gerne mal alleine da...

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    :D

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    Seit ich letzte Woche Xavier gehört habe läuft bei mir einmal täglich das Album durch...

    Das hab ich auch...
    Ich war LANGE sehr enttäuscht von Metallica. Eigentlich war (für mich) alles was nach dem "Metallica" Album kam recht mau.

    Aber das "Hardwired".... ist stark. Und mal ehrlich. Die Zeiten von "Ride the Lightning", oder " Kill em all" sind vorbei und kommen nicht wieder!

    In diesem Sinne.

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    Als externe FASI etc. achte ich schon aus Eigenschutz selbst darauf, den zuständigen Stellen wie BG und GAA / Bez. Reg. mitzuteilen, dass ich einen Betrieb nicht mehr betreue.
    Außerdem gebe ich dem Betrieb eine To-Do-Liste, in der steht, was nach der Vertragsauflösung zu beachten ist, z. B. meine Kontaktdaten aus Alarmplänen, Feuerwehrplänen, etc. herauszunehmen / zu aktualisieren, damit ich nicht mitten in der Nacht angerufen werden, wenn es in einem Betrieb brennt, den ich schon drei Jahre nicht mehr betreue.

    "Austrittsliste": Idee gelesen, für gut befunden, in Arbeit.

    Nee, mal im Ernst... da bin ich als Externe FASI bisher auch nicht drauf gekommen. Danke für die Idee. Wird umgesetzt.

    LC=??????

    Ich gehe mal von aus Lacuna Coil...

    Mag ich beides nicht so wirklich...
    Ist nicht schlecht; aber nicht meins.


    Ich steh da mehr auf gute zünftige Metalmusik


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    und auch das Cover


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    So.. Hier was zum Aufwachen

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    Die Leiter... Naja.. Aufenthalt AUF dem LKW? Also da würden mir spontan 120 Dinge einfallen die nicht dazu passen.... Von "Absturz" über "Durchbrechen" bis zu "Einer fährt langsam den LKW unter der Leiter durch, der andere fegt innerhalb des Käfigs ab".... Wenn mich einer nach meiner Meinung dazu fragen würde würde ich sagen.. Das lassen wir wohl besser.

    Bei diesem automatischen Dings...
    Ich denke das funktioniert mit aufliegendem Schnee. Aber mit den "eingesunkenen" Eisplatten in den Planen... weiß ich nicht so genau.
    Müsste man sich anschauen.

    Bei einem Kunden (viel Logistik) von mir haben sie das relativ einfach gemacht. Die haben sich aus einem Insolvenzverkauf ein Gerüst mit Treppe(für Häuser) gekauft. Dann auf dem Hof aufgebaut und anständig im Boden verdübelt. Dann Anfahschutz dran und an den Aufgang Besen und Schaber gestellt.
    Das Gerüst reicht bis zur Dachkante eines handelsüblichen LKW (hat einen "Überstand von ca. 20 cm, so dass man bequem auf das Dach schauen kann)
    Die Fahrer können seitlich daneben fahren auf das Gerüst hoch (per Treppe, Gerüst komplett dreiteilig umwehrt bei 1,20) und von dort aus den LKW seitlich abfegen.
    Bevor einer auf die Idee kommt dass Dritte von herabfallenden Eisplatten getroffen werden... der Abseitige Bereich ist natürlich abgesperrt und kann über einen Winkelspiegel eingesehen werden.
    Das ganze wird von den Fahrern gut angenommen und sogar das "Werkzeug" bleibt da. :D


    Mike.

    Da stehts

    DGUV V1 §4 Unterweisung der Versicherten
    (1)Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungenund die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend §12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend §12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wie
    derholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiertwerden

    So.. lasst uns mit etwas Niveau in die neue woche starten!

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    Coller gehts kaum

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    Ich hol das hier nochmal hoch...

    Also... ein Kranschein ist unablässig. OK. Verstanden.


    Jetzt schreibt mich grade ein Kunde an. Er ist in Kontakt mit einem großen Schulungsunternehmen. Die sagen ihm dass die Kranschulung gesetzliche Vorgabe ist, verweisen auf x-Vorschriften und bieten ihm dann an alle Kranbediener innerhalb von einem Tag zu schulen...
    Die BG geht aber in ihren Vorgaben von mehreren Tagen aus... Das ist ja auch mal ein interessanter Ansatz...

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    Wie oft denn eigentlich noch?!?!?!


    In der Dusche auszurutschen, bleibt privates Pech
    Ein Mann ist auf Dienstreise, bricht sich das Knie und kämpft seit Jahren um die Anerkennung als Arbeitsunfall. Vergeblich. Erfurter Richter haben dem Kläger eine Absage erteilt.


    Ein Mann befindet sich auf Dienstreise, steigt morgens im Hotel unter die Dusche, rutscht danach im Bad aus - und bricht sich das Knie. Ein Arbeitsunfall?
    Nein, hat das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt entschieden.

    Duschen während einer Dienstreise sei nicht grundsätzlich von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, urteilten die Richter (Az.: L 1 U 491/18). Denn: Die gesetzliche Versicherung decke nur Tätigkeiten ab, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den eigentlichen Aufgaben in einem Arbeitsverhältnis stehen.


    Essen zum Beispiel oder eine andere "höchstpersönliche Verrichtung" wie das Duschen zur Körperreinigung stehen demnach nicht im Zusammenhang mit der Beschäftigung - und sind somit auch nicht versichert. Das Urteil stammt vom 20. Dezember 2018 und wurde jetzt bekannt.

    In dem konkreten Fall hatte sich ein Projektleiter im November 2015 verletzt. Er war auf dem feuchten Boden im Bad eines Hotels ausgerutscht und wollte dies als Arbeitsunfall anerkannt haben. Die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch ab.

    Der Mann zog danach vors Sozialgericht, hatte aber keinen Erfolg. Die Richter wiesen seine Klage zurück. Er gab nicht auf, erfuhr im Berufungsverfahren aber erneut eine Niederlage.
    fok/dpa


    http://www.spiegel.de/karriere/erfur…-a-1248548.html


    Ich frage mich manchmal ernsthaft was manche erwarten als Arbeitsunfall durchdrücken zu können....

    Mike

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    AUFWACHEN!!!