Beiträge von Mike144

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    Und was sagt dem Laien ein solches Ausrufezeichen

    Zumindest zeigt es dem Laien in Form eines optischen Warnhinweises dass mit diesem Stoff etwas nicht in Ordnung ist, und er Augenmerk darauf haben sollte. Ich erwarte nicht dass jemand die H,P und EUH Sätze frei auswendig herabbeten kann und die Folgen, die entsprechende PSA und den sonstigen Umgang damit kennt... ABER... was ich von jedem halbwegs vernünftigen Menschen erwarte/von ihm verlangen kann ist dass er einen Warnhinweis in Form eines Piktogramms erkennt und damit in gewisser Weise vorsichtig damit ist. Und so, zumindest interpretiere ich den Zeitungsartikel (ohne weitere Hintergründe zu kennen) sieht es auch das Gericht. WEnn irgendwo komische Kleber und Zeichen drauf sind; Uffbasse....

    135 Tage

    135!?!!??!?!?! SCHEI****** ICH WILL DAS ES SCHNELLER GEHT!
    Ich muss hier raus. Normale Leute treffen. Laute Musik hören. Schwarze Messen lesen. Rohes Fleisch essen..... Ich geh mal Satan befragen ob man das nicht beschleunigen kann.....

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    Mord ist es nicht; Mord bedingt Vorsatz und das Verdecken einer Straftat...

    Ich finde laufend solche Sachen. Da hab ich ja aber auch nichts dagegen WENN sie entsprechend gekennzeichnet und die Vorgaben der GefStoffV erfüllt (Gleichartigkeit des Behältnisses) sind.
    Die Einmachgläser nutze ich teils selbst in meiner Werkstatt ABER auf meinen Gläsern steht drauf was drin ist und ich nutze es nur und ausschließlich allein. Hierzu hab ich einen "Giftschrank" über der Werkbank, so dass da niemand rankommt (Kinder). Und, ihr werdet lachen... da kommt die FASI in mir durch. Meine Gläser sind beschriftet und gekennzeichnet. Dazu hab ich in einer meiner Schubladen drei DIN A4 Bögen mit den Piktogrammen und einer Rolle Paketband. Fülle ich etwas ab, schneide ich mit einem Cuttermesser (hoffentlich fragt jetzt einer nach der Rückzugsklinge...) ein Piktogramm aus, mit Edding den Namen daneben, Band komplett drüber und aufs Glas. Gegen Abrieb und verschmieren geschützt und gut ist... kostet mich keine Minute bzw. doch... wenn ich mal wieder meinen Cutter suche, den ich vor einer Minute genau DA hingelegt habe...

    Um mal eine Lanze für die Unternehmen zu brechen... ich hab ein doch recht großes Unternehmen; ca. 560 Leute. Da habe ich bei den letzten Begehungen 2018 NICHT EIN ungekennzeichnetes Behältniss gefunden. Und ich habe gesucht.
    Wenn man nur will und etwas gesunden Menschenverstand walten lässt lässt sich vieles schnell, günstig und ohne viel Aufwand realisieren. Wenn man halt aber nur "will"...

    Welche Auswirkungen das Trinken von Schwefelwasser hat, will der Beklagte, der seit dem 18. Lebensjahr als Winzer mit dem Mittel zu tun hat, nicht gewusst haben.

    Ich stelle das jetzt einfach mal so als "gegeben" hin. Der Gute Mann ist jetzt 56 Jahre alt. Ziehen wir die 18 Jahre ab so haben wir den Zeitraum in dem er mit dem Zeug "umgeht".... also.... 38 Jahre. In der Zeit ist ihm NIE aufgefallen dass das Zeug giftig ist, und man damit entsprechend umgeht. Und die Kennzeichnung/Zusammensetzung ist ihm auch noch nie "aufgefallen". .... ERNSTHAFT?!?!?!? Das ist, meiner bescheidenen Meinung nach, nur eine Schutzbehauptung.
    Aber ich seh den "vor mir"... So ein Ewig-gestriger. "Das haben wir schon immer so gemacht, da passiert nix...."


    Sorry... Mir reißt da echt die Hutschnur.

    So... Und heute ist mir das Urteil in die Hände gefallen (in Form eines Zeitungsberichts)
    https://www.badische-zeitung.de/eichstetten/to…-168575320.html


    Urteil ist rechtskräftig

    Tod eines Winzers durch Schwefelwasser war fahrlässige Tötung



    Im September 2017 war ein Winzer aus Eichstetten durch schwefelige Säure gestorben. Gegen einen 56-Jährigen – ebenfalls Winzer – wurde jetzt eine Geldstrafe verhängt.

    Im Fall des Tods eines 62-jährigen Winzers aus Eichstetten, der bei der Weinlese im September 2017 auf einem Weingut in der Kaiserstuhlgemeinde schwefelige Säure aus einer handelsüblichen Weinflasche getrunken hatte und gestorben war, ist seit dieser Woche das Urteil rechtskräftig. Ein 56-Jähriger wurder wegen fahrlässiger Tötung zu 80 Tagessätzen verurteilt.

    Das Strafbefehlsverfahren wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht verhandelt, weil der Beklagte Einspruch gegen die Strafe erhoben hatte – in der Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird, wie Verteidiger Peter Rau sagte. Der Beschuldigte hatte in der Kelterhalle des Eichstetter Weinguts flüssiges Ammoniumbisulfit, das bei der Weinlese zum Konservieren der Traubenmaische verwendet wird, in eine etikettierte Weinflasche statt in einen gekennzeichneten Plastikbehälter gefüllt und diese neben andere Weinflaschen gestellt, so der Vorwurf.

    Keine Vorgaben zur Abfüllung der gefährlichen Flüssigkeit

    Das Opfer hatte sie anschließend verwechselt und daraus ein Glas der Substanz getrunken, woran er eine Stunde später starb. "Das wäre vermeidbar gewesen", rechtfertigte Oberstaatsanwalt Karsten-Nils Schwarz seine Anklage.

    Auf dem Weingut habe es weder Vorgaben noch Plastikbehälter zur Abfüllung der gefährlichen Flüssigkeit gegeben, verteidigte sich der Angeklagte. Einen mitgebrachten Spritzwasserbehälter habe er nach Gebrauch einem Kollegen geliehen und nur deshalb später beim erneuten Abfüllen nach der Weinflasche gegriffen. Diese habe er zu Hause sicher verwahren wollen.

    In der Kelterhalle standen etwa zwei Meter neben dem Schwefelwasser-Tank auf einem Tisch Weingläser und -flaschen zum Trinken für die Winzer, so der Angeklagte.

    Wo stand die Flasche?

    Die Umstände zum Tod des Winzers schilderte er aus seiner Sicht wie folgt: Er habe höchstens zwei Minuten lang Schwefelwasser abgefüllt, dabei habe ihm ein Kollege geholfen, gegen den die Ermittlung eingestellt wurde. Der Angeklagte habe in der Hocke mit dem Rücken zur Tür sitzend nicht mitbekommen, wie das Opfer den Raum betrat und aus der abgefüllten Flasche Schwefelwasser trank.

    Auch habe er seine Flasche nicht wie vorgeworfen zu den anderen gestellt, sondern neben sich auf den Boden. Nachdem der Geschädigte das Mittel getrunken hatte – dem Beklagten fiel auf, dass Flüssigkeit aus der Flasche fehlte –, habe er ihn umgehend dem Kellereibesitzer übergeben.

    Freiheitsstrafe ebenfalls möglich

    Welche Auswirkungen das Trinken von Schwefelwasser hat, will der Beklagte, der seit dem 18. Lebensjahr als Winzer mit dem Mittel zu tun hat, nicht gewusst haben. Im Umgang mit der Substanz habe er nie Handschuhe oder Schutzbrille getragen. Auf die Frage von Richter Dominik Stahl, ob er den Warnhinweis auf dem Tank – eine rote Raute mit Ausrufezeichen – nicht gesehen habe , entgegnete der Beschuldigte, dass er auf die genaue Zusammensetzung des Inhalts nicht geachtet habe.


    "Jeder weiß: Nichts Ätzendes in Lebensmittelflaschen füllen", sagte Oberstaatsanwalt Schwarz, daher sehe er keine Einstellung des Verfahrens. Abgesehen von der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, sei ein Mensch tot.


    Das Strafmaß sei nur wegen der Situation vor Ort mit Augenmaß als Geldstrafe beantragt. Auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung sei möglich. Schwarz empfahl tunlichst: "Ziehen Sie den Einspruch zurück." Diesem Rat folgte der Angeklagte nach kurzer Besprechung mit seinem Verteidiger und akzeptierte die Geldstrafe.

    Ja... zum 120sten mal....
    egal.

    Ich brauch das jetzt.

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    139 Tage. Wie soll ich das überleben?!?!?!?

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    Kam grade in meiner youtube Playlist... Stark

    Wohl eines der besten Alben aus dem Rock Bereich überhaupt.... Ich fühl mich grade wieder wie 15/16....

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    :D

    Kam grade in meiner Youtube Playlist. Wohl abgeleitet vom Original. Meine Kollegen schauen schon komisch weil ich es laut höre...

    Moin.
    Den Gefährdungskatalog BG RCI nutze ich schon seit Jahren in gewisser Weise als Fahrplan.

    Lege mal den Grundsatz "Der Fisch stinkt vom Kopf an" an. Ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht ordentlich "gelenkt", "organisiert", "dokumentiert" ist eigentlich alles was hintenraus kommt Murks (Soryy.... ich bin da sehr plakativ). Meine GB ist wenn ich das so übersehe im ersten Kapitel recht "dick".

    Wenn du die ganzen Felder mal anschaust.....

    1.01 Arbeitsplatzbezogene Unterweisung
    1.02 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung
    1.03 Koordinieren von Arbeiten
    1.04 Gefährliche Arbeiten
    1.05 Benutzen persönlicher Schutzausrüstung
    1.06 ErsteHilfe Systeme
    1.07 Alarm und Rettungsmaßnahmen
    1.08 Hygiene
    1.09 Arbeitsschutzorganisation
    1.10 Allgemeine Kommunikation
    1.11 Prüfpflichten von Arbeitsmitteln
    1.12 Beschäftigungsbeschränkungen

    da kannst du schon SEHR viel reinpacken.

    Jetzt heißt es die Gefahrenquellen identifizieren.

    Keine Unterweisung = Kein Wissen und Kennen der Gefahren = Unfallwahrscheinlichkeit und SChadensschwere hoch
    Keine BA = Kein Wissen und Kennen und die Möglichkeit der Informationsgewinnung = Unfallwahrscheinlichkeit und SChadensschwere hoch
    .
    .
    .
    .
    Keine Ersten Hilfe Systeme eingeführt und festgelegt = Im Falle eines Unfalls keine Erstmaßnahmen = Hohes Gefährdungspotential dass jemand stirbt
    .
    .
    .
    Keine Prüfung der Arbeitsmittel (durch die Befähigte Person) = Unsichere Arbeitsmittel; kein Stand der Technik; kein Überprüfen der Schutzeinirchtung etc. = Hohe Mechanische Gefährdungen wahrscheinlich....

    u.
    s.
    w.

    Frage dich immer:
    Was könnte passieren wenn der Punkt auf der Liste fehlt.

    Bei mir sieht das dann so aus:

    1.1 Unterweisung

    Beschäftigte kennen ihr Tätigkeitsfeld, die einhergehenden Sicherheits und Gesundheitsschutzmaßnahmen, Alarm und Rettungspläne Verhalten bei Störungen, Unfällen oder die Grenzen ihrer Befugnisse nicht.

    Beschäftigte von Fremdunternehmen die im Bereich arbeiten werden geschädigt oder schädigen eigene Beschäftigte oder Unternehmenseigene Güter weil sie sich der Gefährdung in der einzelnen Abteilung nicht bewusst sind
    • Mechanische Schädigung
    • Explosion
    • vergiften

    Besucher der Arbeitsbereiche werden beim Aufenthalt geschädigt oder
    • Mechanische Schädigung
    • Schädigung durch Brand
    • Schädigung durch Gefahrstoffe
    (Besucher z. B. Lieferanten, Bewerber, Vertreter der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsämter)

    Durch unsachgemäßen Umgang/keine Kenntnisse im Umgang mit dem FFZ gefährden Beschäftigte sich selbst, und ihr Arbeitsumfeld in erheblichem Maße
    • Körperliche Schädigung

    Beschäftigte erleiden durch das falsche, unsichere Betreiben von Lastaufnahmemittel Schädigungen
    Mechanische Gefährdungen: Quetschen, Scheren, Absturz
    Folgen: schwerste Schädigung des Körpers

    1.4
    Verunfallt, verunglückt oder ein Beschäftigter an einem Einzelarbeitsplatz besteht ein sehr hohe Gefährdung für Leib und Leben des Beschäftigten

    u.
    s.
    w.

    Wenn du weitere Fragen hast, schreib mir ne PN (Keine Mail!)

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    Mal ganz losgelöst von dem Sachverhalt zeigt mir dieser Thread wieder mal eins, was ich in den letzten Jahren (gut; ich bin ja ERST seit 12 Jahren als FASI "unterwegs") meine festzustellen....

    Wir machen uns, so stellt es sich für mich (vor allem in der letzten Zeit) immer mehr dar, immer mehr Gedanken darüber, wie so ein Sachverhalt "versicherungstechnisch" abgewickelt werden wird, wenn etwas passiert. Ich will jetzt hier wirklich keine Grundsatzdiskussion vom Zaum brechen, versteht mich da bitte nicht falsch!
    Es sind halt meine "Gedanken" und "Beobachtungen". Jeder versucht die Verantwortung von sich wegzuschieben, alle vorgegebenen bekannten und unbekannten Regelungen zu erfüllen (was meiner Meinung nach gar nicht mehr vollständig geht) und einen Weg zu finden, wie er möglichst aus der Nummer rauskommt.

    Das fängt beim

    • Gesetzgeber an (der meint alles nach unten regulieren zu müssen), geht über die
    • Berufsgenossenschaften (die meinen für auch jede Kleinigkeit eine Vorschrift, eine Regel und dann noch eine Information zum Sachverhalt erstellen zu müssen),
    • über den Unternehmer (der möglichst versucht Verantwortung abzuwälzen und eigentlich den Wust an Vorschriften und Vorgaben nicht mehr bewältigen kann),
    • die Vorgesetzen und Aufsichtsführenden (die nicht verantwortlich gemacht werden wollen, weil sie "nur" Befehlsempfänger sind)
    • bis hin zum "kleinen" Mann/Frau (der mittlerweile wirklich als ausführendes Organ in der Bredouille steckt wenn was passiert)

    Wir machen uns mittlerweile Gedanken, entwerfen Maßnahmenpläne und machen Unterweisungen, über die sich ein "Meister" in den 80ern totgelacht hätte, weil es einfach selbstverständlich war.
    NICHT FALSCH verstehen. (Ich sage jetzt nicht: Früher war alles besser!) Es ist auch richtig und richtig wichtig solche Sachverhalte zu betrachten. Aber ich meine eine Tendenz zu erkennen, dass wir uns nur noch totverwalten und die Frage von oben zeigt mir dann die "Stilblüten" dieser Herangehensweisen.

    Ich war vorhin in einem großen Industrieunternehmen (Automobilbranche) bei dem alles geregelt ist, und es trotz 560 Beschäftigten letzten Jahr "nur" einen meldepflichtigen Unfall gab. Als ich denen die neuen Regelungen zur "Leiternnutzung nach TRBS 2121-2" versucht habe näher zu bringen, und dass sie dieses jetzt ihren Beschäftigten einmal jährlich näher bringen sollen, haben die mich absolut verständnislos angeschaut und die Köpfe geschüttelt... Tue ich mittlerweile übrigends auch, wenn ich die ein oder andere "Vorgabe" (gesetzlich, berufsgenossenschaftlich etc.) lese.

    Kann aber auch sein, dass ich das "falsch" aufnehme...

    Just my two cents....
    (ich finde grad kein passenderes deutsches geflügeltes Wort was es besser trifft...)