So... Und heute ist mir das Urteil in die Hände gefallen (in Form eines Zeitungsberichts)
https://www.badische-zeitung.de/eichstetten/to…-168575320.html
Urteil ist rechtskräftig
Tod eines Winzers durch Schwefelwasser war fahrlässige Tötung
Im September 2017 war ein Winzer aus Eichstetten durch schwefelige Säure gestorben. Gegen einen 56-Jährigen – ebenfalls Winzer – wurde jetzt eine Geldstrafe verhängt.
Im Fall des Tods eines 62-jährigen Winzers aus Eichstetten, der bei der Weinlese im September 2017 auf einem Weingut in der Kaiserstuhlgemeinde schwefelige Säure aus einer handelsüblichen Weinflasche getrunken hatte und gestorben war, ist seit dieser Woche das Urteil rechtskräftig. Ein 56-Jähriger wurder wegen fahrlässiger Tötung zu 80 Tagessätzen verurteilt.
Das Strafbefehlsverfahren wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht verhandelt, weil der Beklagte Einspruch gegen die Strafe erhoben hatte – in der Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird, wie Verteidiger Peter Rau sagte. Der Beschuldigte hatte in der Kelterhalle des Eichstetter Weinguts flüssiges Ammoniumbisulfit, das bei der Weinlese zum Konservieren der Traubenmaische verwendet wird, in eine etikettierte Weinflasche statt in einen gekennzeichneten Plastikbehälter gefüllt und diese neben andere Weinflaschen gestellt, so der Vorwurf.
Keine Vorgaben zur Abfüllung der gefährlichen Flüssigkeit
Das Opfer hatte sie anschließend verwechselt und daraus ein Glas der Substanz getrunken, woran er eine Stunde später starb. "Das wäre vermeidbar gewesen", rechtfertigte Oberstaatsanwalt Karsten-Nils Schwarz seine Anklage.
Auf dem Weingut habe es weder Vorgaben noch Plastikbehälter zur Abfüllung der gefährlichen Flüssigkeit gegeben, verteidigte sich der Angeklagte. Einen mitgebrachten Spritzwasserbehälter habe er nach Gebrauch einem Kollegen geliehen und nur deshalb später beim erneuten Abfüllen nach der Weinflasche gegriffen. Diese habe er zu Hause sicher verwahren wollen.
In der Kelterhalle standen etwa zwei Meter neben dem Schwefelwasser-Tank auf einem Tisch Weingläser und -flaschen zum Trinken für die Winzer, so der Angeklagte.
Wo stand die Flasche?
Die Umstände zum Tod des Winzers schilderte er aus seiner Sicht wie folgt: Er habe höchstens zwei Minuten lang Schwefelwasser abgefüllt, dabei habe ihm ein Kollege geholfen, gegen den die Ermittlung eingestellt wurde. Der Angeklagte habe in der Hocke mit dem Rücken zur Tür sitzend nicht mitbekommen, wie das Opfer den Raum betrat und aus der abgefüllten Flasche Schwefelwasser trank.
Auch habe er seine Flasche nicht wie vorgeworfen zu den anderen gestellt, sondern neben sich auf den Boden. Nachdem der Geschädigte das Mittel getrunken hatte – dem Beklagten fiel auf, dass Flüssigkeit aus der Flasche fehlte –, habe er ihn umgehend dem Kellereibesitzer übergeben.
Freiheitsstrafe ebenfalls möglich
Welche Auswirkungen das Trinken von Schwefelwasser hat, will der Beklagte, der seit dem 18. Lebensjahr als Winzer mit dem Mittel zu tun hat, nicht gewusst haben. Im Umgang mit der Substanz habe er nie Handschuhe oder Schutzbrille getragen. Auf die Frage von Richter Dominik Stahl, ob er den Warnhinweis auf dem Tank – eine rote Raute mit Ausrufezeichen – nicht gesehen habe , entgegnete der Beschuldigte, dass er auf die genaue Zusammensetzung des Inhalts nicht geachtet habe.
"Jeder weiß: Nichts Ätzendes in Lebensmittelflaschen füllen", sagte Oberstaatsanwalt Schwarz, daher sehe er keine Einstellung des Verfahrens. Abgesehen von der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, sei ein Mensch tot.
Das Strafmaß sei nur wegen der Situation vor Ort mit Augenmaß als Geldstrafe beantragt. Auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung sei möglich. Schwarz empfahl tunlichst: "Ziehen Sie den Einspruch zurück." Diesem Rat folgte der Angeklagte nach kurzer Besprechung mit seinem Verteidiger und akzeptierte die Geldstrafe.