Beiträge von Mike144

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    So... Heute MUSS ich mindestens eine Seite hier füllen....

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    Freut mich zu lesen ....dafür stelle ich die Akzente auch hier bei uns ein ....

    Hierzu hätte ich einen "Antrag" :D . Mach bitte einen neuen Thread auf und benenne ihn mit "Akzente - monatliches update" oder so. Ich sehe "gelegentlich" den Thread "Kein Buch" und vergesse gelegentlich dass hier die Akzente aktualisiert werden. So geht mir das immer wieder mal durch....

    Gibts das schon zu kaufen???

    Meinst du nicht, dass das mit handelsüblichen Bauteilen geht?
    Bewegungsmelder, rote LED mit entsprechendem Steuergerät und das ganze entsprechend verdrahten?
    Ich meine, wenn du das einem Werkselektriker sagst, kann der dir das "zaubern".

    Danke für den Beitrag. Das Thema mit der Abfallwippe hab ich grade an einen Kunden weitergeleitet. Das setzt der, so wie ich ihn kenne direkt um.

    Mike

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    Wer mal erlebt hat wie zwei Leute auf der Bühne sitzen, Gitarre spielen und ca. 80.000 das hier mitsingen, der kriegt jetzt noch Gänsehaut.

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    Hab ich grade in youtube vorgeschlagen bekommen...

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    Stark

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    Irgendwie will youtube mit heute mitteilen dass Metallica Tag ist....

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    Und was sagt dem Laien ein solches Ausrufezeichen

    Zumindest zeigt es dem Laien in Form eines optischen Warnhinweises dass mit diesem Stoff etwas nicht in Ordnung ist, und er Augenmerk darauf haben sollte. Ich erwarte nicht dass jemand die H,P und EUH Sätze frei auswendig herabbeten kann und die Folgen, die entsprechende PSA und den sonstigen Umgang damit kennt... ABER... was ich von jedem halbwegs vernünftigen Menschen erwarte/von ihm verlangen kann ist dass er einen Warnhinweis in Form eines Piktogramms erkennt und damit in gewisser Weise vorsichtig damit ist. Und so, zumindest interpretiere ich den Zeitungsartikel (ohne weitere Hintergründe zu kennen) sieht es auch das Gericht. WEnn irgendwo komische Kleber und Zeichen drauf sind; Uffbasse....

    135 Tage

    135!?!!??!?!?! SCHEI****** ICH WILL DAS ES SCHNELLER GEHT!
    Ich muss hier raus. Normale Leute treffen. Laute Musik hören. Schwarze Messen lesen. Rohes Fleisch essen..... Ich geh mal Satan befragen ob man das nicht beschleunigen kann.....

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    Mord ist es nicht; Mord bedingt Vorsatz und das Verdecken einer Straftat...

    Ich finde laufend solche Sachen. Da hab ich ja aber auch nichts dagegen WENN sie entsprechend gekennzeichnet und die Vorgaben der GefStoffV erfüllt (Gleichartigkeit des Behältnisses) sind.
    Die Einmachgläser nutze ich teils selbst in meiner Werkstatt ABER auf meinen Gläsern steht drauf was drin ist und ich nutze es nur und ausschließlich allein. Hierzu hab ich einen "Giftschrank" über der Werkbank, so dass da niemand rankommt (Kinder). Und, ihr werdet lachen... da kommt die FASI in mir durch. Meine Gläser sind beschriftet und gekennzeichnet. Dazu hab ich in einer meiner Schubladen drei DIN A4 Bögen mit den Piktogrammen und einer Rolle Paketband. Fülle ich etwas ab, schneide ich mit einem Cuttermesser (hoffentlich fragt jetzt einer nach der Rückzugsklinge...) ein Piktogramm aus, mit Edding den Namen daneben, Band komplett drüber und aufs Glas. Gegen Abrieb und verschmieren geschützt und gut ist... kostet mich keine Minute bzw. doch... wenn ich mal wieder meinen Cutter suche, den ich vor einer Minute genau DA hingelegt habe...

    Um mal eine Lanze für die Unternehmen zu brechen... ich hab ein doch recht großes Unternehmen; ca. 560 Leute. Da habe ich bei den letzten Begehungen 2018 NICHT EIN ungekennzeichnetes Behältniss gefunden. Und ich habe gesucht.
    Wenn man nur will und etwas gesunden Menschenverstand walten lässt lässt sich vieles schnell, günstig und ohne viel Aufwand realisieren. Wenn man halt aber nur "will"...

    Welche Auswirkungen das Trinken von Schwefelwasser hat, will der Beklagte, der seit dem 18. Lebensjahr als Winzer mit dem Mittel zu tun hat, nicht gewusst haben.

    Ich stelle das jetzt einfach mal so als "gegeben" hin. Der Gute Mann ist jetzt 56 Jahre alt. Ziehen wir die 18 Jahre ab so haben wir den Zeitraum in dem er mit dem Zeug "umgeht".... also.... 38 Jahre. In der Zeit ist ihm NIE aufgefallen dass das Zeug giftig ist, und man damit entsprechend umgeht. Und die Kennzeichnung/Zusammensetzung ist ihm auch noch nie "aufgefallen". .... ERNSTHAFT?!?!?!? Das ist, meiner bescheidenen Meinung nach, nur eine Schutzbehauptung.
    Aber ich seh den "vor mir"... So ein Ewig-gestriger. "Das haben wir schon immer so gemacht, da passiert nix...."


    Sorry... Mir reißt da echt die Hutschnur.

    So... Und heute ist mir das Urteil in die Hände gefallen (in Form eines Zeitungsberichts)
    https://www.badische-zeitung.de/eichstetten/to…-168575320.html


    Urteil ist rechtskräftig

    Tod eines Winzers durch Schwefelwasser war fahrlässige Tötung



    Im September 2017 war ein Winzer aus Eichstetten durch schwefelige Säure gestorben. Gegen einen 56-Jährigen – ebenfalls Winzer – wurde jetzt eine Geldstrafe verhängt.

    Im Fall des Tods eines 62-jährigen Winzers aus Eichstetten, der bei der Weinlese im September 2017 auf einem Weingut in der Kaiserstuhlgemeinde schwefelige Säure aus einer handelsüblichen Weinflasche getrunken hatte und gestorben war, ist seit dieser Woche das Urteil rechtskräftig. Ein 56-Jähriger wurder wegen fahrlässiger Tötung zu 80 Tagessätzen verurteilt.

    Das Strafbefehlsverfahren wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht verhandelt, weil der Beklagte Einspruch gegen die Strafe erhoben hatte – in der Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird, wie Verteidiger Peter Rau sagte. Der Beschuldigte hatte in der Kelterhalle des Eichstetter Weinguts flüssiges Ammoniumbisulfit, das bei der Weinlese zum Konservieren der Traubenmaische verwendet wird, in eine etikettierte Weinflasche statt in einen gekennzeichneten Plastikbehälter gefüllt und diese neben andere Weinflaschen gestellt, so der Vorwurf.

    Keine Vorgaben zur Abfüllung der gefährlichen Flüssigkeit

    Das Opfer hatte sie anschließend verwechselt und daraus ein Glas der Substanz getrunken, woran er eine Stunde später starb. "Das wäre vermeidbar gewesen", rechtfertigte Oberstaatsanwalt Karsten-Nils Schwarz seine Anklage.

    Auf dem Weingut habe es weder Vorgaben noch Plastikbehälter zur Abfüllung der gefährlichen Flüssigkeit gegeben, verteidigte sich der Angeklagte. Einen mitgebrachten Spritzwasserbehälter habe er nach Gebrauch einem Kollegen geliehen und nur deshalb später beim erneuten Abfüllen nach der Weinflasche gegriffen. Diese habe er zu Hause sicher verwahren wollen.

    In der Kelterhalle standen etwa zwei Meter neben dem Schwefelwasser-Tank auf einem Tisch Weingläser und -flaschen zum Trinken für die Winzer, so der Angeklagte.

    Wo stand die Flasche?

    Die Umstände zum Tod des Winzers schilderte er aus seiner Sicht wie folgt: Er habe höchstens zwei Minuten lang Schwefelwasser abgefüllt, dabei habe ihm ein Kollege geholfen, gegen den die Ermittlung eingestellt wurde. Der Angeklagte habe in der Hocke mit dem Rücken zur Tür sitzend nicht mitbekommen, wie das Opfer den Raum betrat und aus der abgefüllten Flasche Schwefelwasser trank.

    Auch habe er seine Flasche nicht wie vorgeworfen zu den anderen gestellt, sondern neben sich auf den Boden. Nachdem der Geschädigte das Mittel getrunken hatte – dem Beklagten fiel auf, dass Flüssigkeit aus der Flasche fehlte –, habe er ihn umgehend dem Kellereibesitzer übergeben.

    Freiheitsstrafe ebenfalls möglich

    Welche Auswirkungen das Trinken von Schwefelwasser hat, will der Beklagte, der seit dem 18. Lebensjahr als Winzer mit dem Mittel zu tun hat, nicht gewusst haben. Im Umgang mit der Substanz habe er nie Handschuhe oder Schutzbrille getragen. Auf die Frage von Richter Dominik Stahl, ob er den Warnhinweis auf dem Tank – eine rote Raute mit Ausrufezeichen – nicht gesehen habe , entgegnete der Beschuldigte, dass er auf die genaue Zusammensetzung des Inhalts nicht geachtet habe.


    "Jeder weiß: Nichts Ätzendes in Lebensmittelflaschen füllen", sagte Oberstaatsanwalt Schwarz, daher sehe er keine Einstellung des Verfahrens. Abgesehen von der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, sei ein Mensch tot.


    Das Strafmaß sei nur wegen der Situation vor Ort mit Augenmaß als Geldstrafe beantragt. Auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung sei möglich. Schwarz empfahl tunlichst: "Ziehen Sie den Einspruch zurück." Diesem Rat folgte der Angeklagte nach kurzer Besprechung mit seinem Verteidiger und akzeptierte die Geldstrafe.