Ich handhabe das pragmatisch... Jahresfrist bedeutet je nach Zeit in meinem Kalender und im Kaldender des Kunden.
Der steht im Februar drin = für mich Besuch und Unterweisung im Februar/März, aber auch mal April.
Ich hatte schon diverse Gespräche mit der BG und der GAA... die sehen das genauso. Es muss nachvollziehbar und "regelmäßig" sein und mit den Abständen einigermaßen "passen".... Dann kräht kein Hahn danach.
Und mal was anderes... Unterweisen tut sowieso nicht die FASI... das machen die Abteilungsverantwortlichen...
Bei ISO 45001 wird das nicht akzeptiert, so meine schwache Erinnerung.
Jein...
Das kommt auf die Auslegung des Auditors an. Wenn ich Audits hatte hab ich drauf geschaut, dass es eigermaßen passt; dann war gut.
Wenns im Schulungsplan so vermerkt ist und ich stelle eine Regelmäßigkeit fest, was solls.
Was soll man denn machen, wenn der Unterweisende krank, auf Schulung etc. ist? Oder die "Unterweisung" mit einem wichtigen Inventur- oder Produktionstermin kollidiert?
Ich mag diese "wichtigste Verordnung im Arbeitsschutz, die VO AGMV......
Mike
Achso... Im Zuge des tödlichen Arbeitsunfalls den ich betreuen musste, wurde das "überprüft". Der Kunde hat die Leute das letzte Mal vor drei Jahren vor dem Unfall "unterwiesen"... DAS wurde ihm dann auch angekreidet..
Bei nem anderen Arbeitsunfall (auch schwer) hat sich die GAA auch die Intervalle angeschaut. Die Unterweisungen waren fünf Jahre mit je 1-3 Monaten "Karenz" nachvollziehbar. Das hat völlig ausgereicht.
Das kommt immer auf die "Begleitumstände" an....