Beiträge von joachim reinhardt

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    Hallo zusammen,

    ich stehe gerade mal wieder etwas abseits. Und zwar in Sachen Substitution bei KMR Stoffen und auch Aerosole.

    Muss ich die Substitution dokumentieren, und wo finde ich die konkrete Anweisung dazu.

    Ich bin der Meinung nach eingehendem Studium der GefSoffV, dass ich diese dokumentieren muss. Mir wurde deshalb auch schon gesagt, dass es konkret nirgends steht, außer in der TRGS 600. Für sachdienliche Hinweise bin ich euch sehr dankbar.:)

    Ich habe eine Frage:

    Kann mir einer meiner hochgeschätzten Kollegen sagen, wo ich Infomaterial für eine GBU für Tanzschulen finde. Auch bin ich für jeden Tipp für weiterführende Informationen zu Tanzschulen interessiert.

    Für Eure hilfreichen Antworten sage ich schon mal DANKE.

    Hallo zusammen,

    erst mal wirklich ein aktuelles SiDa anfordern. Unter Punkt 15 Rechtsvorschriften sind mit Sicherheit MuSchG und JArbSchG angegeben. Da ich momentan als externe FaSi für mehrere Unternehmen Gefahrstoffkataster erstelle, und bei Gefahrstoffen mit Zielorgantoxitität und CMR Stoffen gebe ich generell die Empfehlung das MuSchG und JArbSchG in die GBU aufzunehmen.

    manchmal ist der Siedepunkt nicht anwendbar ebenso der Dampfdruck. Müssen wir nicht unbedingt beachten. Sind ja auch keine Chemiker.

    ganz oben steht die Legaleinstufung des Gemisches. Ist es als Gemisch nicht kennzeichnungspflichtig, dann ist das so und du musst dir, bezogen auf deine Fragestellung, keine Gedanken über einzelne Inhaltsstoffe machen

    Michael hat damit auch schon alles gesagt.

    Wir müssen die Arbeit des Herstellers nicht noch einmal machen

    Hallo Radler,

    um die eingesetzten Reiniger zu beurteilen, brauchst du glaube ich keinen Dampfdruck zu berücksichtigen. Wichtig ist meiner Meinung nach, hat der Reiniger auf dem Etikett das Symbol GHS 08 und H Sätze wie H 350, H 351, H370, H318, H 314 und H315 sprich Augenreizung, Kanzerogenität, Organspezifische Wirkungen, akute Toxizität, Ätzwirkung/-Reizung der Haut, dann solltest du dir das SDB unter Punkt 4, 7, 8, 11 und 12 einmal anschauen.

    Mit dem EMKG kannst du gut die Schutzstufen herleiten.

    Bin gerade auch dabei.

    Hallo zusammen,

    erstelle gerade für einen Kunden ein Gefahrstoffkataster. Und soll ein Lager einrichten. An sich noch nichts ungewöhnliches.

    Er hat überwiegend Stoffe der Lagerklasse10

    Jetzt die Fakten, über die ich brüte.

    Der Kunde hat eine Unmenge Stoffe an brennbaren Flüssigkeiten(größer 5.000 L). Sind allesamt laut SDB in der Lagerklasse 10 angesiedelt. 99% haben einen Flammpunkt von 100°C.

    Einer ist dabei mit 54,5°C.

    Alle besitzen Sie Die WGK 1.

    Sind auch noch 3 Stoffe mit Isocyanat dabei.

    Nun die Frage?

    Wo finde ich Antworten auf:

    Menge, die gelagert werden darf, ohne mit weiteren Verordnungen in Berührung zu Kommen.

    TRGS 510 ja, 4.BImSchG ja, VfB ist in die TRGS 510 teilweise eingegliedert, der Ausdruck "Brennbare Flüssigkeiten" findet sich nicht mehr.

    Es ist nur noch von entzündlichen Stoffen und Gemischen die Rede.

    Auch in der GefStoffV finde ich nichts konkretes zum Thema. "Brennbare Flüssigkeiten".

    Für eure Tipps bedanke ich mich schon jetzt

    einmal*TeTa*:78:

    Hallo zusammen,

    wenn man die Sicherheitsdatenblätter, die relevant für die betreffende Baustelle, wie mehrmals erwähnt, auf einen USBStick zieht, und dem Polier vor Ort aushändigt, sollte dem WorstCase Genüge geleistet sein. Sind die Betriebsanweisungen der vor Ort verwendeten Gefahrstoffe und die entsprechende PSA und Erste Hilfe Material entsprechend der Gefahrstoffe vorhanden, ist man meiner Meinung nach auf der sicheren Seite. Sind dann auch noch gut ausgebildete Ersthelfer dabei, kann man den WorstCase bis zum Eintreffen der Rettungskräfte gut hinbringen. Den Mitarbeitern ein SiDa erklären macht überhaupt keinen Sinn. Die Mitarbeiter sollen mit den Gefahrstoffen nach BA umgehen, so kann man Unfälle damit vermeiden bzw. einschränken.

    Dabei spielt die Organisation der Baustelle eine entscheidende Rolle. Aber wir sind doch Profis im Einrichten der Baustelle.

    In diesem Sinne frohes Schaffen

    Servus,
    ich habe in meiner Praktikumsarbeit auch die Ergonomie als Thema gehabt. Habe einen neuen Arbeitsplatz eingerichtet. Musst halt mal schauen, welchen Arbeitsplatz du bewertest. Es gab mal eine BGI 523 Mensch und Arbeitsplatz, die aber mittlerweile zurückgezogen wurde. Vielleicht findest du sie ja noch irgendwo. Ansonsten wirst du bei " Denk an mich, Dein Rücken" mit Sicherheit fündig.
    Viel Spaß und Erfolg bei deiner Arbeit.

    viele Grüße aus dem Chiemgau

    Hallo zusammen,
    wieso kann der Raucherbereich nicht ins Freie verlegt werden?
    Wenn schon hohe Hygienestandards eingehalten werden müssen, warum ist es dann ein Problem ein Rauchverbot im Haus zu erlassen? Ich weiß von Bekannten, die auch in ähnlichen (Herstellen von Microchips) Betrieben arbeiten, dass das Rauchverbot auf das gesamte Firmenareal ausgeweitet ist, und auch eingehalten wird. Die Mitarbeiter dürfen sogar eine bestimmte Zeit vor Arbeitsbeginn nicht mehr rauchen (Atemluft).Wenn ich schon in einem Unternehmen dieser Art mit hohen Hygienstandards arbeite,
    kann ich mich doch mit diesen Gegebenheiten arrangieren. Ich war früher auch ein starker Raucher, aber bei meiner Arbeit als Lebensmittelhersteller war es für mich selbstverständlich, die Hygienevorschriften einzuhalten.
    In öffentlichen Gebäuden gilt doch auch "Rauchverbot", warum muss sich ein Arbeitgeber mit solch trivialen Dingen beschäftigen und Geld für Überlegungen, die sowieso ein Rauchverbot nach sich ziehen, ausgeben.
    Eben wie Axels schreibt §5 ArbStättV.

    viele rauchfreie Grüße Joachim

    Hallo zusammen,
    bei einigen neuen Gefahrstoffen eines Kunden bin ich unter dem Punkt 1.2 auf die Bezeichnungen
    REACHSET 1000
    SU3
    Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
    ERC4
    Industrielle Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen, die nicht Bestandteil von Erzeugnissen werden, in Verfahren und Produkten
    ERC5
    Industrielle Verwendung mit Einschluss in oder auf einer Matrix
    PROC7
    Industrielles Sprühen
    --------------------
    REACHSET 2001
    SU22
    Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
    ERC8a
    Breite dispersive Innenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen
    ERC8c
    Breite dispersive Innenverwendung mit Einschluss in oder auf einer Matrix
    PROC11
    Nicht-industrielles Sprühen
    --------------------
    REACHSET 2003
    SU22
    Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
    ERC8a
    Breite dispersive Innenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen
    ERC8c
    Breite dispersive Innenverwendung mit Einschluss in oder auf einer Matrix
    PROC10
    Auftragen durch Rollen oder Streichen
    gestoßen.
    kann mir jemand dabei weiterhelfen? Im Netz habe ich diese Bezeichnungen nicht gefunden.
    Ich weiß aber, dass die ein nachgeschaltenes Expositionszenario darstellen. Nur bin ich dabei sehr ?(?(?( . :h:

    viele Grüße aus dem Chiemgau Joachim