Beiträge von QMSifa

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Flügelschraube!

    mir kommt das alles auch komisch vor.
    Verkäufer von neuen Rutschen habe ich bei Google auch gefunden, nur keine Daten und Hersteller vor 10 Jahre alte Rutschen. In meinem Beitrag steht ja Baujahr 2002 und selbst das ist "nur" das Kaufdatum.
    Ich habe jetzt Kontakt zu einem möglichen Hersteller aus England, der hat aber so alte Unterlagen angeblich auch nicht mehr im Bestand.
    Bei meinem Kunden waren wohl nie Unterlagen vorhanden. Der TÜV prüft im Hinblick auf "fliegende Bauten" bzw. wohl nach DIN-VDE 0100-740 und ob da unsere arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zählen, glaube ich eher nicht.
    Fakt ist wohl, dass die Rutsche aufgrund des Alters nicht den Vorgaben der DIN EN 14960 entspricht, da die Norm 2002 noch nicht existiert hat.
    Eine GBU beim Gebrauch wird natürlich durchgeführt. Besser wäre aber, diese GBU noch mit eindeutigen Vorgaben des Hersteller absichern zu können.

    Ich freue mich auf weitere konstruktive Beiträge.
    Viele Grüße
    QMSifa

    Hallo Sifa's und Co.,
    ich benötige Eure Hilfe bei der Suche des Herstellers einer aufblasbaren
    Riesenrutsche vom Typ: "Clown Fun Slide BA 28/1 11,5 x 8 x 8 m" -
    Baujahr 2002 um eine Gefährdungsbeurteilung/Betriebsanweisung etc. für
    das Teil zu erstellen. Ihr habt richtig gehört!

    Ich rede von so einem "Volksfest"-Teil. Mein Kunde ist eine HiOrg und
    arbeitet mit der Rutsche im Bereich der Kinderbetreuung. Ich habe den
    Kunden vor kurzem übernommen und es ist uns aufgefallen, dass keinerlei
    Unterlagen zur Rutsche vorhanden sind. Wir wissen also nicht wie laut,
    wie schwer ...etc. Der Verkäufer war keine Hilfe, er meinte dazu: "Da
    gibt es keine Bedienungsanleitung, man bläst das Ding auf und fertig"!
    Die TÜV Prüfungen laufen - laut meinem Kunden - wie vorgeschrieben.

    Meine Suche nach dem Hersteller im Internet blieb leider erfolglos.

    Vielleicht hat jemand von Euch schon einmal mit dieser Art "Maschine" zu tun gehabt?
    Ich bin wirklich sehr neugierig auf Eure Antworten und ob wir gemeinsam diese "Nuss" knacken können.
    Viele Grüße zum Wochenende.
    QMSifa

    Hallo elschwoabos,

    ich kann Deinen Unmut teilweise verstehen. Wer zahlt schon gern "zu viel" Geld für die Fortbildungen.
    Ich persönlich finde, dass Dein Vergleich mit der Intensivtagung ein wenig "hinkt". Im Pharmabereich stehen sich die Sponsoren sozusagen auf den Füßen und finanzieren die Tagungen sowie alles was damit zusammenhängt (z.B. FoBi´s). Für uns Arbeitsschützer sieht es da mit Sponsoren nicht so gut aus, und wenn, dann können Sie keine "pharmaüblichen" Subventionen leisten. Wir selbst bieten auch Schulungen in vielen Bereichen an und wenn die Qualität der Dozenten und der Seminarstätte stimmen soll, kommt man unter 80-100€/Teilnehmer/Tag kaum hin. Ich war aber selbst schon auf Seminarem, die für 3 Tage 750€ gekostet haben (TÜV-Süd) und da haben Preis/Leistung nicht gestimmt. Es gibt also, wie überall, zwei Seiten.

    Das Problem mit den BGW Kursen kenne ich. Noch nächste Jahr und ich habe auch alles besucht. Wende Dich mal vertrauensvoll an Deine BGW-Bezirksstelle und "beantrage" eine Kostenübernahme für Seminare bei anderen BG`en. Das soll wohl, wenn begründet, ohne Probleme möglich sein.

    Viele Grüße
    QMSifa

    Hallouser/5149-scarry-lady/ scarry_lady,

    ich finde die Idee Super, bin aber auch der Meinung, dass es möglichweise zu umfangreich sein könnte.
    Eine Idee wäre, vielleicht nur die Integration eines Verfahren wie z.B. die Gefährdungsbeurteilung zu wählen und dafür im Rahmen der Praktikumsarbeit ein Verfahren zu entwickeln und in die Umsetzung zu bringen.
    Helfen könnten Dir die Dokumente der BGW zu den Managementanforderungen zum Arbeitsschutz
    https://www.bgw-online.de/quintas/genera…load__navi.html

    Hier könnte vor allem die Kommentierung der MAAS-BGW zur DIN ENISO 9001 nützlich sein.

    Wie meine Vorredner schon sagten...jaaannz wichtig...Thema mit der BG abstimmen!

    Wenn Du weitere Fragen zum Thema hast kannst Du Dich auch gern per PN melden.

    Viele Grüße
    QMSifa

    erwin,
    Danke, das hilft schon ein wenig. Ich werde die BA entsprechend anpassen.

    Amaranth
    Die Steris werden für Mehrwegmaterialien (falls noch vorhanden) wie z.B. Scheren, Pinzetten, Knopfkanülen etc. verwendet. Dies ist auch kein Problem, weil/wenn die mikrobiologische Sicherheit einmal jährlich überprüft wird. Dann hat das Gesundheitsamt auch keine Einwände.

    Viele Grüße
    QMSifa

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich suche eine allgemeine Betriebsanweisung zu Heißluftsterilisatoren. Vielleicht hat jemand von Euch etwas derartiges in bearbeitungsfähiger Version auf seinen Festplatten?
    Ich meinen einen "kleinen" Sterilisator für kleine Pflegeeinrichtungen oder Praxen.

    An diesem Thema scheiden sich ein wenig die Geister. Auf der einen Seite findet eine Einweisung für den sicheren Gebrauch statt, auf der anderen Seite kommen mir da, bei all der Fahclichkeit, die Arbeitsschutzbelange zu kurz.
    Was meint Ihr...Wie ist das bei Euch?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    QMSifa

    Hallo MichaelD,

    ich gebe Dir natürlich Recht. Wir sind näher an unserem Klientel, welches ich lieber wertschätzender als Kunden bezeichnen würde, wenn wir das Wort Unterweisung benutzen. Das ist schließlich auch mehr im Sinne der Erwachsenenbildung. Dennoch benutzt das IfSG im § 43 audrücklich das Wort "Belehrung", sodass wir, um eine Konformität für diese "Unterweisung" herstellen zu können, auch dieses Wort benutzen sollten...leider.

    Hallo Reinhard,
    ich habe auch sehr gute Erfahrungen mit einer jährlichen Veranstaltung gemacht und werde, im Einklang mit den Betroffenen, das auch so beibehalten. Im Moment fühlen sich alle Seiten so sicherer. Vor allem wenn man an die momentane Fluktuationsrate des Personals denkt.

    Viele Grüße

    QMSifa

    Hallo SabineD,

    da kann ich Marderhunter nur beipflichten. Betreuungsstunden aushandeln und nicht unter 50€/Stunde verkaufen. Alles andere ist unrealistisch und rechtfertigt im "selbstständigen'" Fall nicht die Risiken und Kosten. Du wirst in diesem Umfang Kleinunternehmer sein. Bist also nicht gezwungen die Umsatzsteuer extra auszuweisen. Dennoch musst Du Dich versichern und Steuern zahlen. Für die Sifa Tätigkeit solltest Du mit Versicherungsbeträgen von ca. 450-500€/Jahr rechnen - je nach Versicherung.

    Die Stundenaufstellung von Marderhunter halte ich für eine gute Grundlage im Sinne eines Angebotes/Kostenvoranschlages.

    Viele Grüße

    QMSifa

    Hallo nj 1964,

    ich stimme meine Berichterstattung in soweit mit der betreibsspezifischen Einsatzzeit ab, dass ich im Jahresbericht eine Aufstellung der erbrachten Tätigkeiten (zusammenfassend) mit den dazugehörigen Daten (Erstes Quartal, ... , etc.) dokumentieren werde. Diesen Jahresbericht gebe ich dann wie ein "offizielles" internes Protokoll zum Kunden (wer nicht widerspricht-akzeptiert) und habe somit noch einen zusätzlichen Nachweis über die erbrachten Leistungen.
    Eine weitere Berichterstattung erfolgt in den protokollierten ASA Sitzungen. Ich achte darauf immer die erbrachten Leistungen des vergangenen Quartals anzusprechen. Diese werden ja dann ebenfalls protokolliert.

    Grüße aus der Mitte in den Norden

    QmSifa