Beiträge von K.Mueller

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    Immer dann, wenn die Verwendung des Gefahrstoffs eine arbeitsmedizinische Beratung oder Untersuchung erforderlich macht oder eine Angebotsuntersuchung vorgesehen ist.
    Da man dies im Vorfeld oft nicht feststellen kann, würde ich den Betriebsarzt immer hinzuziehen.

    Moin,

    ich würde es nicht zu pauschalisieren, unter dem Motte, bei jedem neuen Gefahrstoff ist der BA einzubeziehen.
    Oftmals (Meistens) ist es ja so, dass Produkte mit geringfügig anderer Zusammensetzung, aber doch in etwa dem gleichen Gefahrenpotential / den gleichen Gafahrstoffklassen dazukommen.
    Bei derartigen neuen Produkten würde ich nicht auf die Idee kommen, den Betriebsarzt einzubeziehen. (Das kann in meinem Fall aber auch daran liegen, dass ich als "Ex-Chemielaborant" relativ viele Fachkenntnisse im Gefahrstoffbereich habe.)

    Was anderes ist es, wenn grundlegend neue Gefahrstoffe eingeführt werden, bei denen noch keine oder nur wenig Betriebserfahrung im Unternehmen vorhanden ist.
    Auch ein Unterschied ist es für mich bei toxischen oder CMR-Stoffen (egal welche Kategorie).
    In den Fällen würde ich aber alleine schon für die aktualisierte Gefährdungsbeurteilung und um abzuklären ob beim Umgang mit dem Stoff Dinge wie Biomonitoring oder spezielle G-Untersuchungen beachtet werden müssen.

    Habe zwischenzeitlich auch unseren externen BA zu gefragt.

    Er schreibt ...

    das wird je nach Unternehmen ganz unterschiedlich gehandhabt. Sinn macht es natürlich, den Betriebsarzt vor der Einführung von Gefahrstoffen einzubinden. Das kann z.B. so aussehen, daß Sie uns das Sicherheitsdatenblatt zukommen lassen, wir prüfen das dann und geben frei, geben frei unter Auflagen (z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erforderlich) oder empfehlen, den Stoff nicht einzusetzen.

    Dieses Procedere ist aber kein gesetzliches „Muß“, Sie können uns auch einfach nach der Einführung informieren, dann kann es aber passieren, daß wir erst im Nachgang Bedenken äußern wenn die Stoffe schon in der Produktion eingesetzt sind. Das ist dann immer ein blöde Situation die alle Beteiligten viel Arbeit kostet…, daher würde ich den oben zuerst genannten Prozeß empfehlen.

    gruß epoe

    Hallo,

    kann mir jemand sagen wann der Betriebsarzt bei der Beschaffung von Gefahrstoffen eingebunden werden muss?

    Ich erstelle momentan ein Freigabeformular und möchte diesen Punkt hier mit berücksichtigen.

    gruß epoe