Beiträge von Pellchen

ANZEIGE
ANZEIGE

    Momentan lagern dort lange Vierkanthölzer, da sehe ich keine Gefahr. Aber wenn vielleicht kürzere Hölzer eingelagert werden, könnte schon mal was ins rutschen kommen. Da das aber eine Prüfung ist und keine Gefährdungsbeurteilung, weiß ich nicht, ob es eine Vorschrift gibt, auf die ich mich berufen kann.
    Die BGR 234 schreibt die Rückwandsicherung nur für Palettenregale vor...so versteh ich es zumindest...

    Hallo liebe Regalprüfer,

    braucht ein einseitiges Kragarmregal, auf dessen Rückseite sich ein Verkehrsweg befindet, auch ein Sicherungsgitter, so wie es bei Palettenregalen vorgeschrieben ist?

    Danke für eure Tips!

    Lieben Gruß,
    Pellchen

    Genau so sehe ich das auch. Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto mehr Fragen kommen auf, die mir die verschiedenen Stellen bzw. Unterlagen verschieden beantworten.
    Großes Thema ist ja auch der Untergrund, die Standfestigkeit des Bodens. wer weiß schon wie dick der alte Hallenboden ist, aus welcher Betongüte er ist etc. und welcher Unternehmer baut Fundamente ein, wenn er seine Regale auf einem Pflasterboden stehen hat...die Regalhersteller fordern eine bestimmt Dicke und Güte, aber welcher Monteur kontrolliert schon worauf er aufbaut?
    Viele Grüße an dich,
    Pellchen

    Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist zwischen Lageranlagen und Ab- und Umfüllanlagen zu unterscheiden.
    Bei letzterem musst du generell eine Auffangwanne haben. Bei Lageranlagen gilt:
    WgK 1: flüssigkeitsdichter Boden und reglm. Kontrolle ab 1 m3, Auffangwanne ab 10 m3.
    WGK 2: ab 1 m3 alles drei oben beschriebene.
    Am Arbeitsplatz selbst darf nur der Schichtbedarf gelagert werden (bei allen Gefahrstoffen).
    Zu beachten ist die Tabelle mit der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, wie schon oben beschrieben.
    Auffangwannen müssen geprüft werden, die in Gefahrstoffschränken häufiger ( ich meine halbjährlich).
    Viele Grüße,
    Steffi

    Ich hab neulich in einem Socherheitsblatt, ich glaube es war der Socherheitsingenieur, gelesen, dass man überlegt die Brandschutzbeauftragtenausbildung für den FaSi verpflichtend zu machen, weil man gesehen hat, dass das Thema bei der normalen Ausbildung zu kurz kommt.
    Viele Grüße!

    Den Notaus mit Unterspannungsschutz kann man für wenig Geld nachrüsten. Der Unterspannungsschutz verhindert, dass die Maschine nach Stromausfall wieder anläuft. Der Notaus muss im Handbereich angebracht sein, sodass man ihn erreichen kann ohne in den Gefahrenbereich zu greifen.
    Viele Grüße,
    Steffi

    Danke euch, lieber Siggi und lieber Ruhrpott-Harry, ich merke, dass jeder Prüfer sein eigenes System und seine eigenen Gedanken zu den verschiedenen Themen hat. Ich würde mich freuen, wenn es hier einen eigenen Thread zum Thema Prüfungen geben würde.
    Schönen Abend euch und bis zur nächsten Frage ;)
    Steffi

    Hallo Waldmann,
    Ich schaue mir schon an, ob das ganze nach Aufbauanleitung aufgebaut ist. Meistens sind die maximalen Abstände nicht eingehalten (z.b. Die freie Knicklänge) oder es gibt nur ein Trägerpaar pro Feld oder aber die Belastungsangaben sind nicht an den tatsächlichen Aufbau angepasst. Die Trägersicherungen gehe ich auch im einzelnen durch, ich prüfe nur selten Hochregallager, meistens habe ich es mit Regalen mit bis zu 4 oder 5 Ebenen zu tun, da kann man schon noch alle Sicherungen kontrollieren (je nach Brillenstärke ;) ).
    Meistens fehlen auch die Aufbauanleitungen vor Ort, obwohl ich das bei den Firmen im Vorfeld anmelde. Zum Glück haben viele Hersteller sie jetzt auch im Internet.
    Viele Grüße,
    Steffi

    Bei den meisten Protokollen fehlt mir der Punkt "aufbaut nach Montageanleitung" (Anzahl Distanzstücke, Anordnung, freie Knicklänge etc.) und der Punkt der Aktualität des Belastungsschildes je nach Aufbau des Regals ( Anzahl Felder, Anzahl Träger, Abstand Träger etc).
    Lieben Gruß,
    Steffi

    Ich habe das so von einem Sachverständigen für Regale gelernt. Fehlende Trägersicherungen und eingesetzte Schrauben werden als "rot" gekennzeichnet, sind also schnellstens durch passende Trägersicherungen zu ersetzen. Die DIN verlangt ja vom Betreiber immer eine ausreichende Anzahl Trägersicherungen vorzuhalten. Die Sicherungen sollen vom Hersteller für die Stütze und den Träger zugelassen sein.
    Das hat sich aber jetzt anscheinend erledigt, laut BGI.

    Schön aber hier so viele Kenner von Regalprüfungen zu treffen!!!

    Liebe Grüße an alle,
    Steffi

    Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Trägersicherungen eine gewisse Belastung aushalten sollen, damit der Boden nicht ausgehoben wird. Die max. Belastung aber irgendwann als Sollbruchstelle die Verbindung aufreißen lassen soll, damit nicht das gesamte Regal einstürzt. Vielleicht war meine Annahme aber auch falsch.
    Ich empfinde es als schwierig nun den Regalbetreibern eine Verschraubung zu empfehlen. Oder meinst du man muss da noch mal den Statiker ran lassen bei den alten Regalen, bei denen es keine Trägersicherungen mehr nach gibt?