Hallo zusammen,
erst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass sich hier eine wirklich anständige Diskussion zu diesem Thema entwickelt hat.
Einige Argumente kennt man natürlich, aber es ist gut zu wissen, dass man nicht alleine da steht mit seinen Problemen.
Grundsätzlich gebe ich folgendes zu bedenken:
1. Wir hatte auch vor der DGUV Vorschrift 2 eine entsprechende Vorschrift die uns auf das Pferd geholfen hat (wenn wir es zugelassen haben).
2. AsA Sitzungen ohne Betriebsarzt sind aus meiner Sicht nicht zielführend, da einer der dauerhaften Punkte die Unfälle des letzten Quartals sein sollten.
3. Grundsätzlich sollte man sich fragen, ob das Rad immer direkt neu erfunden werden muss......ich denke da z.B. auch an diese unsinnige Regalprüfer (Gelddruckmaschine) DIN....auch hier gilt die Betriebssicherheitsverordnung schon ein paar Tage länger und ist aus meiner Sicht völlig ausreichend.
Ich denke das wir weiterhin vor dem Problem stehen werden, die Einsatzzeiten der Arbeitsmediziner nicht nur zu kaufen, sondern diese auch zu bekommen.
Das sich Führungskräfte mit dem Thema Arbeitssicherheit auseinandersetzen sollten und dies in meinem Fall auch tun....dem kann ich nur zustimmen.
Wünsche Euch allen ein schönes Wochenende und eine Unfallfreie Zeit
MFG Twister666