Beiträge von Twister666

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    Guten Morgen Waldmann,

    in unserem Fall sind nicht die TOP Führungskräfte das Problem, sondern die 2 und 3 Stufe in der Linie.

    Zettelberge gibt es bei uns wenige, die Übertragung wird als Zusatz zum Arbeitsvertrag in die Personalakte bzw. SAP hinterlegt.

    Auch die Unterweisungen / Schulungen sind bei uns Konzernweit bestens geregelt und werden von der obersten Leitung "gelebt"

    Gruß Twister

    P.s. ich denke wir können es nicht von jedem verlangen und dann bei einzelnen eine Ausnahme machen.

    Hi Twister,

    auch nach mehrmaligem Lesen werde ich nicht schlau daraus wer ungeeignet ist, der Unternehmer oder die nachgeordnete Führungskraft.

    Hardy

    Hallo Hardy,

    ich sollte das trinken bei der Arbeit sein lassen^^.

    Im großen und ganzen geht es darum, dass wir angefangen haben Struktur in unser Unternehmen zu bringen (extrem Wachstum in den letzten Jahren). Bis dato machte uns dies auch keine Probleme, jetzt allerdings weigert sich eine Führungskraft die Übertragung zu unterschreiben. Warum und wieso....wissen wir leider nicht. An der Übertragung selbst, wird es nicht liegen, denn diese wurde wie gesagt sowohl mit der BG als auch mit einer Fachkundigen Rechtsabteilung aufgesetzt.

    Ich kann mich also im vollen Umfang Andreas anschließen, dass diese Führungskraft offensichtlich nicht die richtige ist. Und genau das wollte ich erfahren, gibt es von Eurer Seite Erfahrungen mit sogenannten Verweigerern oder ist dies ein Extrem und Einzelfall den man einfach mal ausfechten sollte ???

    MFG Twister

    Hallo zusammen,


    jeden Morgen steht ja bekanntlich einer auf, der die Weisheit mit Löffeln gefressen hat.


    Bei der Übertragung von Unternehmerpflichten kommt es ja bekannterweise immer mal wieder zu Meinungsverschiedenheiten.


    Wie aber gehe ich mit einem Hardliner um, der sich auf Teufel komm raus weigert, eine solche Übertragung der Unternehmerpflichten zu unterschreiben ???


    Mitarbeiter (Führungskraft) ist schon einige Jahre im Unternehmen und ist in seinem Verantwortungsbereich (Weisungsbefugt) und für ca. 100 Mitarbeiter verantwortlich.


    Ich persönlich gehe davon aus, dass diese Führungskraft ungeeignet ist eine solche Position im Unternehmen zu bekleiden und würde im Zweifel Arbeitsrechtliche Konsequenzen anführen.......aber wie sieht in solch einem Fall die Rechtssprechung aus ??? Die zuständige BG teilt im übrigen meine Ansicht.


    Ich möchte diese Frage hier mal in den Raum stellen und zur Diskussion anregen bzw. um Feedback bitten.


    MFG Twister


    P.s. Die Übertragung wurde im übrigen sowohl von der BG als auch von juristischer Seite abgeklopft und für gut befunden.

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einer Powerpoint Präsentation zum Thema "Haftung und Verantwortung im Bereich Arbeitsschutz" für durchzuführende Führungskräfte Schulungen.

    Da ich das Rad nicht neu erfinden muss und will hier einfach mal meine Anfrage (Hintergrund ist die Übertragung der Unternehmerpflichten die wir mittlerweile fertiggestellt haben).

    Für Tipps und Vorlagen die ich auf unseren Betrieb anwenden / anpassen kann, bin ich sehr dankbar.

    MFG Twister

    P.s. Google spuckt ziemlich viel altes Zeug aus :cursing:

    Auch von meiner Seite ein "Herzlich Willkommen".

    Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG).
    Dort findest du unter § 18 die Ausnahmen um jemanden ohne erforderliche Fachkunde vorzeitig und vorläufig zur SiFa zu bestellen.

    Die Sondergenehmigung wird von der Zuständigen staatlichen Behörde "Kostenpflichtig" und "befristet" ausgestellt (oft erst nach Rücksprache mit der zuständigen BG).
    Ich denke mal in deinem Fall ist das:

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
    Zuständigkeit: Landkreise Diepholz, Nienburg, Hannover,
    Stadt Hannover
    Am Listholze 74; 30177 Hannover
    Tel.: 0511/ 9096-0
    Fax: 0511/ 9096-199
    E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
    Homepage: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

    oder

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen,
    Familie, Gesundheit und Integration
    Abt. 4 Gesundheit
    Referat 403 Arbeitsschutz, techn. Verbraucherschutz …
    Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2; 30159 Hannover
    Tel.: 0511/ 120-0
    Fax: 0511/ 120-4298
    E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de
    Homepage: http://www.ms.niedersachsen.de

    Im übrigen sind auch die staatlichen Behörden in solchen Fällen sehr kooperativ.

    MFG Twister

    P.s. ich würde ich dir die Ausbildung bei deiner zuständigen BG empfehlen, denn das können sie. :thumbup:

    Hallo zusammen,

    eine spannende Woche mit einer wirklich spitzen Truppe inkl. der Dozenten liegt nun hinter mir.

    Damit sind nun auch die P 4 und die LEK 3 Geschichte. :D

    Für alle die, die es noch vor sich haben......immer schön durch die Nase atmen, Augen zu und durch !!! ;)

    MFG Twister666

    P.s. ich würde es wieder machen :thumbup:

    Hallo,

    da ich denke, dass gerade mit Kind eine solche Tätigkeit im Anschluss an die Ausbildung bestens geeignet ist (ggf Homeoffice) würde ich mit deiner Familie zusammen einen Plan schmieden und dann ganz nach dem Motto "Augen zu und durch" eine Ausbildung vor Ort anstreben. Ein Fernstudium verleitet aus meiner Erfahrung doch ein wenig dazu das ganze "etwas länger" raus zuziehen, wie nötig. Wenn es mit den Terminen gut läuft kannst du unter 12 Monaten fertig sein.....und nebenbei bemerkt hast du neben den Lehrgängen auch so ne Menge zu Hause zu bearbeiten und zu lernen.

    Wünsche dir / Euch auf jeden Fall viel Erfolg und die hoffentlich richtige Entscheidung in deinem Sinne.

    MFG Twister666

    Guten Abend,

    wir haben in unserem Unternehmen eine fast 3 stellige Zahl an Mitarbeitern (Lagerleiter, Logistik Leiter aber auch Haustechniker) durch den TÜV Rheinland ausbilden lassen und sind nach einer "Findungsphase" bei einem anständigen Prüfverfahren nach Betriebssicherheitsverordnung in Anlehnung an die DIN 15635 angekommen. Wichtig ist wie immer eine anständige (Foto) Dokumentation inkl. einer Mängelliste. Diese muss in unserem Fall erst abgearbeitet werden bevor die Prüfplaketten angebracht werden.

    Die wöchentliche Sichtprüfung haben wir in einer Betriebsanweisung verbaut und die Prüffristen an sich in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

    Nach Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft und auch der Gewerbeaufsicht ein anständiges und rechtssicheres System.

    MFG Twister

    Hallo zusammen,

    dass ist ja richtig erfrischend hier :thumbup:

    Meine Erfahrungen kurz umrissen:

    Die LEK 1 ist wie die gesamte SiFa Ausbildung Mittel zum Zweck, oder wie man es uns schon oft gesagt hat "sie helfen dir auf"s Pferd, aber reiten musst du schon alleine"

    Aus meiner Sicht steht und fällt vieles mit der richtigen Auswahl der Dozenten und der Vorauswahl der Teilnehmer um auf ein gemeinsames Level und damit eine gute Ausbildung zu kommen.

    Meines Wissens nach bastelt man gerade an einer Neuausrichtung der SiFa Ausbildung um evtl. veralterte Inhalte anzupassen und was aus meiner Sicht wichtig ist die Zugangsvoraussetzungen auch anzuwenden.

    Und zu guter letzt.......egal wie wir es finden, es ist eine Ausbildung die wir alle durchlaufen mussten / müssen und wie in jeder Ausbildung lernt man wichtige und unwichtige Dinge, die es einfach zu gewichten gilt.

    Abschließend kann ich sagen "have fun" und den hatte und habe ich :thumbup:

    Gruß Twister

    P.s. ich lese nun wieder fleißig mit.......und bitte nicht aufhören :D

    Hallo Jürgen,

    bei dem Thema schlagen zwei Herzen in meiner Brust.

    1. Solch eine Klausel gehört zu allererst in den Arbeitsvertrag "der Mitarbeiter verpflichtet sich die für seine Tätigkeit notwendigen Qualifikationen und Nachweise der Tauglichkeit zu erbringen"

    2. Hat der LKW Fahrer keinen Führerschein mehr, wird dies unter Umständen auch zu Arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

    Da die G 25 "leider" keine Pflichtuntersuchung ist, schlagen wir uns alle unnütz mit diesem Thema rum.....der Arbeitgeber ist verpflichtet sich von der körperlichen und fachlichen Eignung zu überzeugen.

    Fachlich sollte weniger das Problem sein, aber da nur die wenigsten von uns auch Arbeitsmediziner sind, ist körperlich ohne "Eignungsuntersuchung" de facto ausgeschlossen. Selbst wenn der Mitarbeiter
    körperliche Einschränkungen haben sollte und die Weitergabe des Untersuchungsergebnisses ablehnt (Geeignet oder nicht), wird dies im schlimmsten Fall zu einer "Kündigung" führen, da der AG die Eignung nicht mehr nachweisen kann.

    Dies sollte sowohl dem Mitarbeiter aber auch dem Betriebsrat klar sein.

    Räum deinen Mitarbeitern einfach ein Vorsprache Recht bei Eurem BR Vorsitzenden ein und aus die Maus ;o)

    Ansonsten wünsche ich dir einen guten Rechtsbeistand bei der Formulierung (ich spreche aus Erfahrung).

    MFG Twister666

    P.s. bei weiteren Fragen gern per PN

    Hallo zusammen,

    erst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass sich hier eine wirklich anständige Diskussion zu diesem Thema entwickelt hat.

    Einige Argumente kennt man natürlich, aber es ist gut zu wissen, dass man nicht alleine da steht mit seinen Problemen.

    Grundsätzlich gebe ich folgendes zu bedenken:

    1. Wir hatte auch vor der DGUV Vorschrift 2 eine entsprechende Vorschrift die uns auf das Pferd geholfen hat (wenn wir es zugelassen haben).

    2. AsA Sitzungen ohne Betriebsarzt sind aus meiner Sicht nicht zielführend, da einer der dauerhaften Punkte die Unfälle des letzten Quartals sein sollten.

    3. Grundsätzlich sollte man sich fragen, ob das Rad immer direkt neu erfunden werden muss......ich denke da z.B. auch an diese unsinnige Regalprüfer (Gelddruckmaschine) DIN....auch hier gilt die Betriebssicherheitsverordnung schon ein paar Tage länger und ist aus meiner Sicht völlig ausreichend.

    Ich denke das wir weiterhin vor dem Problem stehen werden, die Einsatzzeiten der Arbeitsmediziner nicht nur zu kaufen, sondern diese auch zu bekommen.

    Das sich Führungskräfte mit dem Thema Arbeitssicherheit auseinandersetzen sollten und dies in meinem Fall auch tun....dem kann ich nur zustimmen.

    Wünsche Euch allen ein schönes Wochenende und eine Unfallfreie Zeit

    MFG Twister666

    Hallo zusammen,

    nachdem die DGUV Vorschrift 2 nun schon einige Zeit ein fester Bestandteil unseres beruflichen Handelns ist, wollte ich mal Eure Erfahrungen mit den daraus resultierenden Einsatzzeiten im speziellen der Betriebsärzte erfahren.

    Da ich persönlich die Einsatzzeiten der Betriebsärzte über einen nationalen Anbieter einkaufe, sind die eigenen Erfahrungen folgende.

    Wenn ich alle erdenklichen Gefährdungen in der Berechnung der "Betriebsspezifischen Betreuung" plus die "Grundbetreuung" in einen Hut werfe, kommt dabei eine Stundenanzahl raus, die wir mit den derzeit vorhandenen Betriebsärzten in Deutschland "nicht" abdecken können. Auf Papier halten wir selbstverständlich die oben genannte Vorschrift ein, nur wie sieht die Realität dazu aus ??? In meinem Fall ist es eher selten, dass Betriebsärzte eines externen Anbieters die eingekauften Stunden ableisten. Im Schnitt ist bei mir in den Betrieben von 4 AsA Sitzungen der Betriebsarzt an 1-2 Sitzungen dabei.........Termine außer der Reihe.....selten. Terminkoordination zu Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (egal ob Pflicht oder Angebot) eher dürftig.

    Wozu diese Vorschrift, wenn wir alle wissen, dass es in Deutschland nicht genug Arbeitsmediziner gibt ???

    Wie sind Eure Erfahrungen in diesem Bereich ???

    Bin gespannt auf Euer Feedback.

    MFG Twister666