Beiträge von TKXSIBA

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    hmm, weiss nicht genau worauf du hinaus willst.

    Also ich würde sagen, ob das Gerät oder Maschine eine Leuchte besitzen muss, hat direkt nichts mit CE oder GS zutun. Kommt eher auf die Gefährdungsbeurteilen der Maschine nach der diese entwickelt wurde, wie es das Geräte - und Produktgesetz vorschreibt.

    Das CE Zeichen kann sich jeder selbst verleihen, und das GS Zeichen ist geprüft von zb. dem TÜV etc.

    Wenn GS vorhanden ist, wird das schon so passen.

    In der Liste würde ich unter diesem Punkt entfällt eintragen.


    Gruss aus der Pfalz

    also ich hatte heute eine vorsorgeuntersuchung und habe den arzt gefragt, wegen den kosten. er sagte mir, dass es von bg zu bg verschiedene regelungen gibt. bei der bg bau, wo ich bin, übernimmt die bg die vollen kosten der untersuchungen über den bg beitrag des unternehmers. wir sind auch letztes jahr gegen hepa.a geimpft worden, die kosten der impfung übernahm die bg, der unternehmer müßte nur die kosten des impfsoffes tragen.

    er meinte, wenn man in medz. bereichen arbeitet, übernimmt die kosten meistens auch immer die krankenkassen.

    bei anderen bg´s übernimmt der unternehmer die kosten.

    Von unserer QHSE Abteilung habe ich folgende Info bekommen:
    Zur BGV A4 gilt folgendes:

    Abgrenzung zur BGV A4

    Die BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ wurde mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge zwar nicht aufgehoben, aber als nachgeordnetes Recht weitgehend hinfällig. Die bislang in der BGV A4 geregelten Vorsorgeuntersuchungen Hitzearbeit (G 30), Kältearbeit (G 21), Tragen von Atemschutzgeräten (G 26), Arbeiten im Ausland unter besonderen klimatischen Bedingungen (G 35) sind in der ArbMedVV integriert. Die BGV A4 wurde lediglich wegen bestehender Regelungslücken bislang noch nicht außer Kraft gesetzt.


    hoffe konnte soweit weiterhelfen.


    gruss aus der pfalz

    also ich bin der gleichen Ansicht. Alkohol und Drogen haben am Arbeitsplatz nichts verloren. Habe da wenig Mitleid.

    Es gibt da ein weißen Spruch der sagt: Wir sind verantwortlich für das was wir tun, aber auch für das was wir nicht tun

    Ich verstehe aber auch die Gestzgebung nicht, dass es nicht ein generalles Alkoholverbot während der Arbeitszeit gibt,

    Grüße aus der Pfalz

    Durchführung und Kosten:

    Es besteht zwar auch bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge generell das Recht auf freie Arztwahl, eine Untersuchung durch einen anderen Arzt als den, der vom Arbeitgeber beauftragt wurde, ist jedoch aus zwei Gründen wenig sinnvol. Erstens sollte der Arzt genau wissen, welche Risiken für den Beruf im Allgemeinen und im Betrieb gelten. Diese Kenntnisse hat in der Regel nur der beauftragte Arzt, da dieser sich im Betrieb selbst umsehen sollte. Zweitens schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit dem Arzt über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Wer einen anderen Arzt aufsucht, muß die anfallenden Kosten selbst tragen

    Quelle: http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/vorsorge.html


    BGV A4

    § 3
    Allgemeine Regelungen

    2) Der Unternehmer hat die Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und die Kosten zu tragen, soweit dies nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wird.

    DA zu § 3 Abs. 2:

    Die Pflicht des Unternehmers, die Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen wie auch die Kosten zu tragen, kann von der Berufsgenossenschaft abgelöst werden.
    Zu den Kosten gehören auch Fahrt- und Lohnausfallkosten im Zusammenhang mit der Untersuchung durch den ermächtigten Arzt, wenn der Versicherte einer entsprechenden Anweisung des Unternehmers gefolgt ist.
    Hinsichtlich nachgehender Untersuchungen gilt:



    Bei nachgehenden Untersuchungen, die vom Unternehmer zu veranlassen sind, trägt dieser die Kosten.


    Veranlaßt die Berufsgenossenschaft, nachdem der Versicherte aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, nachgehende Untersuchungen, so trägt sie die Kosten.

    Besonderheiten gelten bei nachgehenden Untersuchungen, die von der Zentralen Erfassungsstelle für asbeststaubgefährdete Arbeitnehmer (ZAs) bei der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft, Oblatterwallstraße 18, 86153 Augsburg, veranlaßt werden. Die Erfassungsstelle veranlaßt nachgehende Untersuchungen bereits bei noch bestehendem Beschäftigungsverhältnis. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft.

    Ich habe am 4.4. eine Vorsorgeuntersuchung, da werde ich mal den Arzt fragen, und Bescheid ssagen

    Die Kosten der Untersuchungen übernimmt die BG (aus den Beiträgen der Unternehmen), der Arbeitgeber muss die MA dazu freistellen und die Stunden bezahlen.

    Der Arbeitgeber legt die Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach den Anlagen 1-4 (oder so) fest.

    Zu beachten sind Pflichtuntersuchungen und Angebotsuntersuchungen.


    Grüße aus der Pfalz

    Also es sollt mindestens eine elektrotechnische unterwiesene Person sein, da u.a. die 5 Sicherheitsregeln zubeachten sind.

    Zur Entsorgung der alten Röhren gibt das Elektrogesetz auskunft.

    Meines wissen ist es ausreichend, für Hubarbeitsbühnen oder Steigern reicht eine Unterweisung vom Verleiher oder Hersteller. Beim Gabelstabler wird auf jden Fall Führerschein und eine Neauftragung benötigt.

    Hätte ich fast vergessen, bitte daran denken, dass die BSV Leitern als Arbeitsplätze ausschließt, Außnahmen sind in der BGI 694 zufinden, auf jeden Fall nur kurzfristige Tätigkeiten. Wenn keine Leiter benutzt wird, bitta an die PSA gegen Absturz denken, auch im PAM oder Steiger etc.


    Grüße aus der Pfalz

    Ich sehe darin eigentlich weniger Probleme, weil der BR auch für den Arbeitsschutz zuständig ist, beim Arbeitsschutzausschuss vertreten ist. Diesen Part könnte ja ein SIFA übernehmen.

    Ich würde mich jedenfalls nicht davon abhalten lasssen, wie schon gesagt, man muss wissen mit wem man was bespricht.

    mein name ist michael, bin 38 jahre und bin zur zeit leider noch keine sifa, wie aus dem namen zu erkennen, zur zeit noch siba.

    bin zur zeit in der meisterausbildung bei der ikh, die hoffentlich wenn alles klappt im janaur 2012 zu ende ist. Im anschluss möchte ich auf jeden fall die sifa ausbildung beginnen, wenn das unternehmen mitspielt.

    ich hoffe hier einige infos zu finden, die mir weiter helfen, und ich soweit wie es mir zeitlich möglich ist euch zu unterstützen.

    bei der ihk hat sich schon im zweiten teil gezeigt, dass mir die arbeitssicherheit liegt, besser als der technische teil ;) . jetzt im dritten teil kam noch arbeits,umwelt und gesundheitsschutz dazu was mich am meisten motiviert zum lernen.