Durchführung und Kosten:
Es besteht zwar auch bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge generell das Recht auf freie Arztwahl, eine Untersuchung durch einen anderen Arzt als den, der vom Arbeitgeber beauftragt wurde, ist jedoch aus zwei Gründen wenig sinnvol. Erstens sollte der Arzt genau wissen, welche Risiken für den Beruf im Allgemeinen und im Betrieb gelten. Diese Kenntnisse hat in der Regel nur der beauftragte Arzt, da dieser sich im Betrieb selbst umsehen sollte. Zweitens schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit dem Arzt über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Wer einen anderen Arzt aufsucht, muß die anfallenden Kosten selbst tragen
Quelle: http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/vorsorge.html
BGV A4
§ 3
Allgemeine Regelungen
2) Der Unternehmer hat die Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und die Kosten zu tragen, soweit dies nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wird.
DA zu § 3 Abs. 2:
Die Pflicht des Unternehmers, die Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen wie auch die Kosten zu tragen, kann von der Berufsgenossenschaft abgelöst werden.
Zu den Kosten gehören auch Fahrt- und Lohnausfallkosten im Zusammenhang mit der Untersuchung durch den ermächtigten Arzt, wenn der Versicherte einer entsprechenden Anweisung des Unternehmers gefolgt ist.
Hinsichtlich nachgehender Untersuchungen gilt:
–
Bei nachgehenden Untersuchungen, die vom Unternehmer zu veranlassen sind, trägt dieser die Kosten.
–
Veranlaßt die Berufsgenossenschaft, nachdem der Versicherte aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, nachgehende Untersuchungen, so trägt sie die Kosten.
–
Besonderheiten gelten bei nachgehenden Untersuchungen, die von der Zentralen Erfassungsstelle für asbeststaubgefährdete Arbeitnehmer (ZAs) bei der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft, Oblatterwallstraße 18, 86153 Augsburg, veranlaßt werden. Die Erfassungsstelle veranlaßt nachgehende Untersuchungen bereits bei noch bestehendem Beschäftigungsverhältnis. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft.
Ich habe am 4.4. eine Vorsorgeuntersuchung, da werde ich mal den Arzt fragen, und Bescheid ssagen