Beiträge von Ingo F.
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Hallo Sunkids,
"Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines,
fängt aber mit Kleinigkeiten an". Sokrates
In diesen Sinne viel Erfolg!
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@ Tommy
Immer schön Bälle flach halten
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Hallo Toni,
würde auch gern mit tippen.
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Moin Moin,
und auf -
Oder wie man bei uns immer sagt nach unserem Hallenanbau:
Bauen wir auf und reißen nieder haben wir Arbeit immer wieder -
Schau mal in diese Infoschrift, da steht auch was von Sohlen erhöhen. Aber ein guter Orthopädieschuhmacher sollte damit sich auch auskennen ob er das darf oder nicht. Ansonsten ist er für diese Fälle nicht zu empfehlen.
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Hallo FK
was meinst du mit Schuhausgleich ? Absatzerhöhung oder Einlagen ...
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nach nochmaligem lesen erkenne ich meinen Fehler
Die Rentenversicherung zahlt die Einlagen und der Unternehmer muss die Schuhe zahlen. "Damit übernimmt der Unternehmer die Kosten nicht allein".
Ja manchmal fällt der Euro nur Centweise :wacko::pinch: -
Hallo Stephan
jetzt steht aber in der BGR 191 folgendes:
Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen
Fußschutz
Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die
am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe
orthopädisch gestaltet sein und die erforderlichen Schutzausrüstungen
besitzen. Da derartige Schuhe dem jeweiligen Benutzer
individuell angepasst werden müssen (Einzelanfertigungen), entstehen
z.B. gegenüber üblichen Sicherheitsschuhen erhöhte Kosten, die vom
Unternehmer nicht allein übernommen werden müssen. -
habe zu diesem Thema eine weitergehende Frage. Ich habe letztens den Bescheid für die Ersatzbeschaffung (nach einem Jahr nach den ersten Bescheid) der Rentenversicherung für die Übernahme der Kosten für die Einlagen in Sicherheitsschuhe bekommen. In dem werden mir aber nur die Kosten für die Einlagen erstattet, nicht aber die für die Sicherheitsschuhe (wie beim erstenmal) die aber nach einem Jahr tragen auch verschlissen sind . Jetzt sind Einlagen und Schuhe ja ein Baumustergeprüftes System und nur zusammen darf es getragen werden (BGR191). Die Schuhe sind natürlich etwas teurer und mein AG zahlt aber nur den Anteil eines normale Sicherheitsschuh. Die Rentenversicherung ist aber laut BGR 191 dafür zuständig diese Kosten zu übernehmen tut es aber nicht.
Meine Frage hat jemand von Euch Erfahrung damit z.B. Widerspruch eingelegt (und Erfolg gehabt) oder sehe ich die Sachlage falsch?