Das versteh ich schon soweit, aber wie du doch oben schreibst ist die BGG925 nur eine Empfehlung somit muss man sich doch gar nicht danach richten, schliesslich ist doch eine Empfehlung keine VERPFLICHTUNG. Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz ?
BGG 925 Empfehlung, nur speziell BGV D27 verpflichtend ? wärs denn so richtig ? kann doch aber auch nicht passen da der Paragraphenauszug von dir aus der BGV D27 immer wieder auf die BGG925 verweist, somit nur auf eine Empfehlung verweist ?
Irgendwo muss doch VERPFLICHTEND stehen was denn nun erlaubt ist und was nicht usw.. und nicht nur überall: wird empfohlen ..... empfohlen wird auch nicht zu Rauchen und trotzdem tun es viele, ist ja auch nicht verboten.
Was ich im Endeffekt nur will ist alles so richtig zu machen, das im Falle eines Unfalls, die BG sagt es passt alles bezogen auf Ausbildung, Zusatzqualifikation wie z.b. Schubmaster, Beauftragung, Einweisung. Einfach die rechtliche Seite komplett abdecken. Und da stehts momentan eben fünfzig fünfzig: Die einen Schulen sagen ich muss eine Zusatzqualifikation für Schubmaststapler über eine Staplerschule absolvieren + die Beauftragung und Einweisung am speziellen Gerät dann im Betrieb und die anderen Staplerschulen sagen ich darf alle Stapler fahren und brauche keinerlei Zusatzqualifikation für den Schubmaststapler, jeweils nur die Einweisung und Beauftragung im Betrieb wurde reichen ?
Ist doch echt krass, bisher habe ich nichts worauf ich mich wirklich verlassen kann. Beim Auto gibts ne feste Regel: Klasse B bis 3,5 to, da weiss jeder was Sache ist, aber beim Stapler bekommt man ja graue Haare bevor das Problem gelöst ist.
Ausbildung nach BGG925 wiederholen bringt ja auch nichts da ja die damalige Staplerschule bei der ich gelernt habe zwar nach BGG925 gelernt hat, wenn ich mir aber die BGG925 durchlese passt das dann aber doch nicht so mit dem was ich da gelernt habe wie z.b. Kurs ging 1 Tag, BGG925 sagt aber sollte mehrere Tage gehen bzw. so und soviel Unterrichtseinheiten haben etc.
Aber gut wenns nur eine Empfehlung ist dann muss die Schule das ganze ja nicht so einhalten.
Welche Ausbildung (ausserbetrieblich gesehen) wäre denn die "optimale" ? Bis her hab ich nun rausgefunden, diese 1 Tages Kurse sind so eine Art Schnellkurs den zwar viele anbieten man aber nicht viel lernt. Dekra z.b. bietet ja für teures Geld irgendwas mit 3 Tagen an, TÜV ab 2 Tagen usw.. Qualitätsurteil ? Ist davon mehr zuhalten oder machen die einfach nur viel Kohle damit und es kommt im Endeffekt nicht mehr rüber.