Alles anzeigenHallo Mick1204,
die ursprüngliche Frage war doch nach dem Versicherungsschutz der Brand- bzw. Sachversicherung?
Diese Frage kann dir nur euer Sachversicherer beantworten. Bzw. bei einigen Sachversicherern ist dies in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
FM Global hat zu privaten Elektrogeräten eine eindeutige Position: Nein!
Siehe Abschnitt 2.5 im Link.(Abschnitt 2.12 und 2.13 sind auch interessant)WIchtiger Hinweis:
Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.
Und das heißt, nur die Versicherer können andere Vorkehrungen akzeptieren, nicht der Arbeitgeber.Natürlich kann man im Fall der Fälle gegen die Sachversicherer Rechtsmittel einlegen. Aber das ist ergebnisoffen.
Beste Grüße,
Niko
stimmt so definitiv nicht.
Diese Klausel, könnten Sie ja mal als Kopie hier einstellen.
Wir haben einen Klinikum der Maximalversorgung ebenfalls bei FM G versichert.
Dieses Verbot existiert nicht im Vertrag.
Die verwendeten Elektrogeräte müssen betriebssicher sein und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der BetrSichV sowie DGUV V3/4 geprüft und dokumentiert sein. Natürlich wird seitens des Arbeitgebers kein Wildwuchs geduldet, aber oftmals sind Kaffeemaschinen, Wasserkocher und auch Ventilatoren im Einsatz.
Die Sensibilität der Beschäftigten in Bezug auf Elektro und Brandgefahren wird regelmäßig aktualisiert.
Nochmals ein Verbot durch den Versicherer kenne ich nicht und würde ich auch sehr kritisch sehen. Ein Verbot durch den AG ist legitim, insofern dieser in allen Bereichen entsprechende Organisationen wie z.B. Teeküche oder ähnliches vorhält.