Beiträge von Caribe

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    Hallo Community,

    ich habe über die Suchfunktion nicht das gefunden, was ich genau suche. Vielleicht auch die Suche falsch formuliert, ich weiß es nicht.

    Meine Frage:
    Welche Schulung muss ich belegen, um die Anwender der PSAgA in der richtigen Handhabung auszubilden?

    Ich habe beim TÜV Süd die "Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA" absolviert, aber meines WIssens reicht die alleine

    nicht aus, um die Mitarbeiter im Umgang mit der PSA zu schulen.

    Kann mir da bitte grad mal jemand einen entsprechenden Hinweis geben?

    Diese Anfrage habe ich schon bei Ropemen, Skylotec, Petzl, GEars und HighSolutions gestellt, habe aber bisher noch keine

    Rückmeldungen erhalten.

    Danke für eure Unterstützung.

    Gruß
    Caribe

    Servus zusammen,
    also ich muss da auch nochmal kurz Stellung dazu nehmen. Es wird in vielen Posts immer vom Kranschein gesprochen. Tatsächlich ist der Schein, an den jetzt viele so denke (R...h-Verlag z.B.) gar nicht notwendig. Es reicht vollkommen aus, wenn der Teilnehmer nach der Schulung eine Urkunde oder ein Zertifikat oder einfach eine Teilnahmebescheinigung bekommt, aus der hervorgeht, nach welchen gesetzlichen Grundsätzen die Ausbildung durchgeführt wurde, welche Inhalte währen der Schulung gelehrt wurden und ob theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abgelegt wurden. Das ganze kann ein einfaches Blatt DIN A 4 oder sonstiger Größe sein, da es dafür nirgends eine Vorgabe gibt. Wichtig ist, dass der Teilnehmer eine Ausfertigung erhält. Mit dieser kann er jederzeit die Ausbildung nachweisen.
    So kenne ich das auch von der BuntenWehr, deren Ex-Soldaten bei mir auch schon mal solche Ausbildungsnachweise vorlegen.
    Gruß
    Caribe

    Hallo Community,

    danke für eure Antworten und Informationen, speziell Ladungssicherung Baustoffe, kannte ich so bisher noch nicht.
    Weitgehend deckt sich das auch mit meinen Empfehlungen, insbesondere von ganz kritischen Ladungen Bilder zu machen und Zeugen dabei zu haben.

    Das mit dem Plakat an der Warenausgabe habe ich auch schon angeregt und auch gleich ein Muster dazu geliefert, das ich bei einer anderen BAumrktkette gesehen habe.

    So weit, so gut.

    Danke euch und schöne Restostern noch.

    Gruß
    Willy

    Hallo Community,

    zum Thema Ladungssicherung folgende Frage von meinen Kunden, einem Großhändler mit Abholmarkt und eine Baumarktkette. Kunde, entweder Privatperson oder Geschäftspartner/Inhaber, kauft Ware und verlädt diese entweder selbst oder mit Hilfe des Personals auf seinem Fahrzeug. In den häufigsten Beispielen geht es um Beladung offener PKW-Anhänger, ein- oder zweiachsig.

    Kunde verlädt oder lässt verladen und führt die Ladungssicherung überhaupt nicht oder nur sehr rudimentär durch. Auf Ansprache durch das Personal meiner Kunden wird nicht eingegangen. D.h. Kunde fährt vom Hof ohne sich weiter darum zu kümmern. Einen Kilometer weiter kommt es zum Unfall durch nicht vorhandene Sicherung und Ware stürzt auf die Strasse und verletzt einen Radfahrer. In diesem speziellen Fall war es eine Palette Blähtonsteine (Pflanzsteine), die als Palette eine Höhe von ca. 1,70 mtr. hat und mehr als deutlich die normale 40cm-Bordwand des Anhängers übersteigt.

    Hätte das Verladepersonal den Fahrer am wegfahren hindern MÜSSEN oder DÜRFEN? Es war ja offensichtlich, dass die Gefahr gegeben war. Hätte der Verlader einschreiten müssen, wenn der Kunde nicht auf Ansprache durch die Staplerfahrer reagiert? Wer ist für den Unfall haftbar zu machen? Klar, §22,23 STVo, aber das alleine kann es ja nicht sein.

    Mein Kunde hat die Befürchtung, dass er seine Kunden verliert, wenn er sie wegen nicht oder ungenügender Sicherung nicht fahren lassen würde. Ist er überhaupt auch rechtlich dazu in der Lage?
    Oder wäre da ei Anruf bei der Polizei angeraten? Das ist ja ein Ritt auf des Messers Schneide, ich verstehe da meinen Kunden ein Stück weit. Anschwärzen, das macht man ja gar nicht, habe ihm aber sehr deutlich gesagt, dass es zu unser aller Schutz ist, solche Leute entsprechend zu maßregeln. Wenn nicht, werden sie es immer wieder tun, die Folgen sind ja fast schon vorprogrammiert.

    Würde mich mal interessieren, eure Meinung hier zu hören.

    Danke und viele Grüße
    Willy

    Hallo MrH

    frag mal den Herrn Hesse im LASi-Portal, was er benutzt. Der ist auch sehr breit aufgestellt, mit ihm bin ich schon länger im Kontakt.

    Resch-Verlag ist ok, aber sehr hochpreisig, wie ich persönlich finde. Ich mache meine eigenen Unterlagen kundenbezogen, wobei ich den Rechtsblock aus vorhandenen Unterlagen überprüfe und ggf. umarbeite. Je nachdem, von wem die sind und wie lange ihr sie schon habt, sind da noch alte Bezeichnungen drin, grad was alles mit der Umstellung zur DGUV-Systematik zu tun hat.

    Persönlich finde ich die Unterlagen der BG ETEM, Bezeichnung 226DP, sehr gelungen. Da kann man sich einiges entnehmen und in die eigene Präsentation einarbeiten. Zudem ist sie recht aktuell mit 7. Auflage November 2016 sehr aktuell.

    Selbstverständlich als Gratis-Download erhältlich.

    Beste Grüße
    Willy

    @Canislupus, danke für deine Anregung. Da es sich nicht nur um eine Abkantbank dieser Größe handelt wird es wohl eher zu einem extra gestalteten Lastaufnahmemittel führen als zum Austausch aller Abkantbänke.
    Aber ich werde es auf alle Fälle bei der nächsten Besprechung erwähnen. Sobald ich mal die Preise der LAM-Hersteller habe.

    @bauco, hab grad den Hersteller gegoogelt und zuerst mal den Standart-Katalog runtergeladen. Auf die schnelle war aber noch nicht ansatzweise das dabei, das ich persönlich mir vorstelle. Aber vielleicht denke ich zu kompliziert.

    Gruß
    Caribe

    Hallo Community,

    bei einem Kunden werden Metallbauteile an einer großen Abkantbank bearbeitet. Arbeitsbreite 8 mtr. größte bisher gefertigte Einzelteile 6,80 mtr. breit, 2,50 mtr. tief mit einer Materialstärke von 8 mm, aus Aluminium. Solche Bauteile werden auch aus Edelstahl gefertigt.

    Bis jetzt werden diese Teile mit Schraubzwingen versehen, an denen die Haken der Ketten befestigt werden. Es werden keine Traversen eingesetzt. Die Bauteile müssen maximal mehrfach um die Hochachse und um die Querachse gedreht werden, da mehrere Abkantvorgänge durchgeführt werden, um das vom Kunden erwünschte Profil zu erhalten.

    Die Vorteile: s´geht halt am schnellsten;

    Die Nachteile: die Schraubzwingen können abrutschen, die Ketten sind in einem völlig unzulässigen Winkel gespreizt, der Kranhaken wird auf Spitze belastet, die Schraubzwingen hinterlassen auf der Oberfläche teilweise Abdrücke, die eine Nacharbeit erforderlich machen bzw. die den Kunden reklamieren lassen, wenn sie beim WA nicht bemerkt werden.

    Ich habe 9 Hersteller von Lastanschlagmitteln angeschrieben und das Problem geschildert, nach Datenübermittlung haben sie sich an die Arbeit gemacht. Ob und wann ich aber Antwort bekomme, weiß ich noch nicht.

    Jetzt meine Frage: betreut jemand von euch einen Betrieb, in dem ähnliches so gefertigt wird? Wenn ja, würde mich interessieren, wie das Problem dort gelöst wurde.
    Gerne lese ich Beiträge zu diesem Thema von euch.

    Beste Grüße
    Caribe

    so, und jetzt einen (_)?

    Hallo zusammen,

    zu dem Thema von mir noch die Frage: kann das evtl. auch über Bundesländer spezifische Vorgaben für Arbeitsstätten geregelt sein und deshalb für einzelne BL verschieden ausgelegt sein?

    Ich habe keine spezifizierte Zahl gesehen, die vorschreibt, ab wann genau neben einem Hallentor zusätzlich ein Tor für Fußgänger ZWINGEND einzubauen ist.

    Oder habe ich da etwas überlesen? Ich habe die ASR zu dem Thema vorliegen.

    Grüße
    Willy

    Hallo zusammen, ich hab dann mal wieder eine Frage:

    Was ist, wenn jemand zusichert, er habe den Praktikumsbericht LEK 2 selbst erstellt und unterschreibt dafür? In Wahrheit aber nur abgekupfert und von jemandem anderen umschreiben lassen?

    Ist das ein Straftatbestand? Ist das Betrug? Was kann da passieren, wenn da jemand dahinter kommt?

    Nicht falsch verstehen, ich mache meinen eigenen Bericht völlig selbstständig, kenne aber jemanden, der sich seinen Schein so "erschlichen" hat.

    Gruß Willy E. Coyote :)

    Hallo Axel,

    ok, wobei die DIN 15635 im Grunde die alte BGR 234 widerspiegelt. Der Unterschied ist jedoch der Preis! In gedruckter Form sind das Null zu ca. 150€. Das hat schon was.
    Viele Abbildungen sind da gleich.

    Frage doch spaßeshalber einmal den/die Regalprüfer, die jetzt nach DIN prüfen, wer denn davon die DIN hat.

    Ja, ich habe die DIN, denn der freundliche Herr Ausbilder von dem großen Dienstleistungsunternehmen hat sie bei der Schulung gleich als Kopie verteilt :) .....wenn das der Beuth wüsste :) :) :)

    Hallo Gemeinde,

    ich wurde beauftragt, mich um die ganze Regalgeschichte in einem Betrieb zu kümmern, also nicht nur die jährliche, sondarn auch das "Drumherum" mit GBU und Schulung MA und dem ganzen Trallala. Kohle stimmt, dann mache ich das auch.

    Nun eine Frage. Um mich mit den jeweiligen Herstellern in Verbindung setzen zu können, muss ich ja auch wissen, von wem die Regale stammen. 5 Typen konnte ich anhand der Agraffen und der Lochungen identifizieren, für einen Typen gab es sogar echte Aufbauanleitung und Betriebsanleitung (alle Achtung).

    Für die anderen muss ich mir was einfallen lassen, da keine Unterlagen vorhanden und auch keinerlei Aufkleber oder Schilder an den Regalen vorhanden
    Jetzt lautet also meine Frage: gibt es hier im Forum sowas wie eine Datenbank von Regaltypen? Ich habe über die Suchfunktion leider nichts herausbekommen.

    Ich packe jetzt einfach mal Bilder mit dazu, vielleicht kann mir ja der ein oder andere von euch schon weiterhelfen. Bei dem grün/gelben Kragarmregal handelt es sich NICHT um ein Fischer-Regal, die habe ich schon angeschrieben und sie haben abgewunken, nicht von ihnen.

    Wäre also toll, wenn mir hier jemand unter die Arme greifen und den ein oder anderen Tipp rüberschubsen könnte.

    Besten Dank und schöne kurze Woche an euch

    Willy C.

    Servus,

    ich mache das mittlerweile so: LKW mit ganz offensichtlichen Mängeln (wir kennen uns da ja aus :) ) melde ich telefonisch auf kurzem Weg an die Polizei zur Überprüfung.

    Viele sagen mir: "du spinnst doch, kannst du doch nicht machen" oder " das geht dich doch gar nix an".......aber da sage ich, wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin, will ich nicht so ein Ladungsteil auf meinen Körper bekommen.

    Un der ein oder andere sieht das sogar ein und gibt mir recht. Und wenn so eine rollende Zeitbombe aus dem Verkehr gezogen und nachgesichert ist: Ziel erreicht!

    Hallo Forumsmitglieder,

    folgende Frage konnte ich mir hier nicht durch suchen beantworten.

    Ich habe einen Kunden, der auf der gleichen Kranbahn mehrere Brückenkrane (bis zu 4 Stück) betreibt. Bei genauerem hinsehen ist mir aufgefallen, dass sie einzelnen Krane bis

    auf Kontakt zusammenfahren können. In den ausliegenden Betriebsanweisungen habe ich nichts entsprechendes gefunden, was meine Frage beantwortet. Es geht meist um Demag Krane,

    Tragfähigkeit von 5 to. bis zu 2 x 25 to.

    Gibt es eures Wissen nach eine Vorschrift, die besagt, ob Krane zur Kontaktvermeidung Näherungsschalter o.ä. haben müssen oder sonstige technische Einrichtungen, die ein Zusammenfahren verhindert?

    Danke für eure Antworten im Voraus.

    Willy C.

    Hallo Forumsmitglieder,

    ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Frage hier reinpasst, aber ich versuche es mal, denn exakt das was ich suche, hab ich im Forum noch nicht gefunden.

    Ich habe einen Kunden, der Motoren von Industrieanlagen wartet, z.B. Notstromaggregate oder Motoren in Fahrzeugen. Nach einer Instandsetzung ist da auch immer eine Probefahrt auf dem Gelände des jeweiligen Einsatzbetriebes fällig.

    Wie sieht hier die Rechtslage genau aus? Brauchen die Monteure tatsächlich einen Fahrauftrag des Unternehmers für die Probefahrt? Müssen die Monteure durch die für ihren eigenen Betrieb zuständige FASi vorher eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?

    Gibt es solche Vorgaben generell für Monteure bei Kunden bzw. wie ist das bei euren Kunden bzw. Unternehmen gelöst?

    Bitte wie gehabt mit entsprechender Quellenangabe antworten, damit ich meinen Kunden gleich briefen kann.

    Danke euch vielmals.

    Willy C.

    Moin,

    vielleicht noch ein kleiner Tipp aus der Praxis.

    Problem bekannt. Irgendwie ist es unpraktisch, wenn jetzt der Fahrer oder eine zweite Person bspw. Holzklötzchen zwischen Ladung und Gabeln legt. Da lauern viele Dinge!

    Wir hatten früher für diese Dinge einen Stapler mit Spezialgabeln als Eigenbau. Die Gabel an sich war ein unverändertes Kaufteil. Das wurde mit einem dicken Schrumpfschlauch überzogen. Dieser war jetzt fest auf der Gabel, verhinderte weitgehend das Rutschen und schonte das Ladegut.
    OK, hält nicht ewig, doch lässt sich der Schlauch ohne große Probleme wieder entfernen (Messer) und ggfs. wieder neu anbringen.

    Hallo Waldmann, bei Kunden sehe ich auch immer die erstaunlichsten Ideen und Basteleien, die umgesetzt werden. Letztens war ich bei einem, der hat die Gabeln im kompletter Länge und Breite mit ARM beklebt, also einfach Rollenware drauf, Komponentenkleber, zugeschnitten und fertig.

    Auf meine Frage, wie lange das bei ihm denn so halte, meinte er, 1-3 Monate, je nach Staplerfahrer der das Gerät benutzt.

    BG
    Willy C.