Beiträge von rabelrabel

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    Sichtprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand


    Hallo,

    um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig laut der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.7 Abs.10.2) wiederkehrend durch befähigte Personen geprüft werden. Prüfpflicht besteht hierbei auch für Feuerschutzabschlüsse ohne Feststellanlagen. Feststellanlagen dürfen seit 2011 nur noch durch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis geprüft werden, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.

    Befähigte Personen für die wiederkehrende Prüfung der Brandschutztüren müssen:

    die in der BetrSichV genannten Anforderungen an befähigte Personen (technische Ausbildung, Kenntnis der Anlagen).


    Voraussetzungen :

      • Abschluss mit mechanischem Bezug oder
      • mindestens dreijährige nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten oder
      • Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung)


    Gruß rabelrabel