Beiträge von chrimu

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    Servus,

    Bei allen richtig schon geschildertern Pros und Kontras von SMS: Mit teammessage.de habe ich bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Dort werden auch verschiedene Qualitätsstufen angeboten.

    Beste Grüsse, C.

    Ich weiss, dass das vielfach so gehandhabt wird, halte es aber weder für wünschenswert, noch für statthaft (siehe mein Einlass zu objektiven Erfordernissen).

    Hier noch ein BVG Urteil in einem ähnlichen Fall: https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1997-01-31/1-C-20_95 Damals war allerdings die ASR eine Andere.

    Gruss, C.

    PS: Warum wundern wir uns über AGs, die den Arbeitsschutz auf's gerade noch rechtlich Argumentierbare beschränken, wen wir's an anderer Stelle doch selbst vormachen?

    Servus,

    Wenn ich das richtig verstanden habe ging es im Ursprung un BÜROarbeitsplätze: Dazu auch diese DGUV-I.

    Soweit ich das als Rechtslaie richtig verstehe, ist der Anhang der ArbStättV 3.4 ziemlich klar; Warum man da keine Verpflichtung herleiten können sollte, verstehe ich nicht.

    Das "möglichst" im Text bezieht sich m.E. auf "mein Optik- ofer Laserlabor" - also objektive Erfordernisse, aber doch nicht auf "huch, ich hab' die falsche Innobilie gemietet/gebaut". Im benachbarten Ausland ist man da z.T. weiter und klarer.

    Gruss, C.

    Servus,

    Es gibt soo viele Kapp- und Gehrungssägen... Also gehe ich jetzt mal davon aus, dass es sich um ein neuers Modell mit CE-Kennzeichnung handelt. Die ist dann durch das im Anhang iv der Maschinenrichtlinie vorgesehene verschärfte Konformitätsverfahren gegangen. Dies beinhaltet auch die Prüfung der Bedienungsanleitung und aufgebrachten Hinweisen. Jau, und da kommen wir und sagen: "Mach mal anderst"?

    Das bedeutete für mich klar eine Umkehr der Beweislast im Schadensfall auf den/die SiFa. Also, entweder (in der Reihenfolge) gemäss der Bedienungsanleitung handeln, TAB hinzuziehen, oder RAPEX informieren.

    Gruss, C.

    Servus,

    Auch ich bin da eher vorsichtig: Vielleicht ist es eine gute Idee, eventuell sogar ein gutes Produkt; Allerdings handelt es sich im engeren Sinne nicht um einen Feuerlöscher, sondern um einen CE-gekennzeichneten pyrotechnischen Artikel der Klasse P1. Das entsprechende Zertifikat der benannten Stelle stammt von Konstrukta Defence a.s. Wo der TÜV Süd ins Spiel kommt weiss ich nicht. Löscheinheitenhangabe Fehlanzeige.

    Pyrotechnisch auswerfende Löscheinrichtungen wurden schon 1723 von Ambrose Godfrey in England patentiert (eigentlich war er Sachse und hiess Ambrosius Gottfried Hanckwitz).

    Gruss, C.

    In der Verordnung wird das CE Zeichen in Frage gestellt und so dein Problem gelöst.

    Servus,

    Weder, noch!

    Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang wischtisch daran zu erinnern, dass wir die MRL-Risikobewertung nach DIN 12100 nicht mit der arbeitsplatzbezogenen Risikobewertung nach ArbSchG/BetrSichV verwechseln sollten. Beide sind ggf. Pflicht; Allerdings aus verschiedenen Gründen und Anlässen. Sie zusammenfassen zu wollen führt in vielen Fallen zu unzulässigen "Abkürzungen"!

    Gruss, C.

    Servus,

    Ja, soviel mir bekannt ist, sieht die MRL den Fall einer verlorenen DoC nicht vor. Nachlieferung kann dann schon eine angemessene Kostenbeteiligung nach sich ziehen.

    Jedoch: Die 10-Jahres-Frist läuft bei Serienanfertigungen erst ab dem Moment der letzten Herstellung, kann evtl. also noch hinkommen. Sie gilt allerdings für Anfragen der technischen Dokumentation durch Behörden (Marktüberwachung etc.): 98/37/EG, Anhang V.

    Gruss, C.

    Oops, da haben sich unsere Posts gekreuzt...

    Servus Guudsje,

    Da GS ja nun keine gesetzlich geforderte Kennzeichnung ist, sondern ein Gütesiegel, welches in einem bestimmten rechtlichen Kontext (§20ff ProdSG) vergeben warden darf (!), und mit dem geworben warden soll, kann dazu idealerweise das schwedische Möbelhaus Stellung beziehen.

    Ich würde Einiges verwetten, dass es dieses GS nicht gibt (was ja für Tobias' bestimmungsgemässen Gebrauch als Essplatzstuhl kein Problem darstellt).

    Gruss, C.

    Servus,

    Meinst Du eine Treppenleiter? 8o

    Spass beiseite, als Treppe kenne ich nur fest verbaute Bauteile, von so verfahrbaren Sachen wie Flugzeugeinstiegen mal abgesehen. Hängt meines Erachtens mit der Treppenneigung zusammen, die mit <450 eine Anlehnung nicht mehr sicher ermöglicht. Entsprechend kenne ich bei Stufenmassen von Treppen auch keine Werte unter 20cm.

    Anderst gesagt, ich würde bei allen nicht fest verbauten Teilen von einer Prüfpflicht ausgehen.

    Gruss, C.

    Hersteller ist Actiforce, gekauft hab ich jetzt bei Ergoshop. Modell bei mir: Aluforce Pro 270 GT, weil's dafür eine höhenprogrammierbare Steuerung gibt.

    Die (Hersteller) haben auch Kurbelmodelle zu etwa den halben Kosten, welche ich mechanischen Aufsätzen vorziehen würde.

    Gruss, C.

    PS: Wie immer: Ich hab' bei denen keine Aktien!

    Servus,

    Hab' mir gerade für's Büro auf eigene Rechnung ein elektromechanisches Hubgestell besorgt (bestehende Tischplatte wird wiederverwendet). Wir haben die Dinger schon mehrfach hier, und sie tun was sie sollen; Kosten tun sie 400Eur plus Versand. Da stelle ich mir doch erst gar nicht die Frage nach einem mechanischen Aufsatz...

    Gruss, C.

    Servus,

    Immernoch OT:

    Bei allem Verständnis for die Frustration durch den auschliesslichen, alibihaften Einsatz von Managementsystemen à la "ISO xx001":
    1) EMAS (aka Öko-Audit / Umweltbetriebsprüfung) baut weitestgehend auf systematisiertes Management nach ISO 14001 auf, und das ist ausdrücklich so gewollt.
    2) Managementsysteme sind halt lediglich auf systematisierte Prozess- und Dokumentationsverläufe ausgelegt, nicht auf Zielvorgaben. Das sagt schon ihr Name; Anders würden sie auch als internationale Normen gar nicht abstimmungsfähig sein - Oder glaubt hier jemand an umwelt-, qualitäts- und arbeitsschutzbezogene Zielvereinbarungen zwischen den grossen Wirtschaftsräumen?

    Gruss, C.

    Servus,

    Weil's früh passieren muss, gern vergessen wird und meist nicht nachgeholt warden kann: In sehr vielen Gegenden Deutschlands ist es sinnvoll auf Munitionsaltlasten zu prüfen. Das ist dann Sache des Bauherren, und kostet überdies nicht allzu viel.

    Gruss, C.

    Servus,

    Ich würde trotzdem raten kurz in die technichen Anschlussbedingungen für BMAs im betroffenen Landkreis schauen; Dort könnten i-Melder denn doch tatsächlich von Einbau und Verwendung ausgeschlossen sein.

    Gruss, C.

    Servus,

    Ich verstehe die ewig wiederkehrende Diskussion nicht wirklich. Natürlich haben Rauchwarnmelder und die BMA-Sirenen eine Info-Funktion; Jedoch ist der DIN-Ton einer Sirene eben auch so dimensioniert (dB-A), dass "Bewohner" freiwillig den entsprechenden Bereich räumen. In betroffenen Räumen geht's also nicht (nur) ums informative Piepen.

    In "unbewohnten" gewerblichen Räumen wie etwa Druckerräumen, Archiven etc. geht es natürlich sehr wohl um die frühzeitige Erkennung; Warum dann nicht RWM/BMA, selbst wenn nicht bauaufsichtlich gefordert?

    Auch hier greift unsere Standardantwort:"Gefährdungsbeurteilung"! Diese ergab in unserem Betrieb, dass -wir unabhängig von Behörden und Versicherungen- eine Teilüberwachung ("alles ausser Büros und WCs") installierten, und zwar inklusive temporärer Containerburgen.

    Gruss, C.

    Servus,

    Das sehe ich genauso, zumal man zwischenzeitlich die gleichen Feinstaubkonzentrationen bei Tintenstrahldruckern gemessen hatte: ergo Papier und mechanischer Abrieb.

    Die feilgebotenen Filter sehe ich etwas problematisch: Sie haben keine positive Auswirkung auf die Garantie- und Gewährleistungserfüllung der Hersteller/Vertreiber. Zudem konnte mir bei meiner damaligen Nachfrage keiner der Hersteller schriflich garantieren, dass die Minderung des Luftdurchsatzes im Drucker nicht zu thermischen Problemen in Gerät (mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen) führen könne.

    Seit der Diskussion haben wir allerdings nur noch "blaue Engel" im Einsatz, auch führen wir an den Geräten keine Wartungsarbeiten durch.

    Gruss, C.