Epoxidharze haben sich aufgrund ihrer hervorragenden technischen Eigenschaften immer neue Einsatzgebiete in den unterschiedlichsten Bereichen erobert. Aber: Bei nicht sachgemäßem Umgang können Epoxidharz-Produkte die Gesundheit schädigen – sie sind potente Allergene. Das Risikoprofil der Produkte und die oftmals unzureichenden Kenntnisse des Anwenders in Sachen Schutzmaßnahmen machen es erforderlich, das Thema zu diskutieren.
Was sind Epoxidharze und wo können wir mit ihnen in Kontakt kommen?
Epoxidharze sind Flüssigkunststoffe, die im Allgemeinen aus zwei Komponenten bestehen: dem Epoxidharz und dem Härter. Die Epoxidharze härten nach dem Mischen zu unschmelzbaren, duroplastischen Werkstoffen mit hervorragenden technischen Eigenschaften aus. Demzufolge sind die Anwendungsgebiete in Industrie und Handwerk sehr vielseitig. Sie kommen z.B. im Automobil- und Flugzeugbau, in der Raumfahrttechnik, bei der Rotorblattherstellung für Windkraftanlagen und bei der Herstellung von Sportgeräten zum Einsatz.
In einer Vielzahl von bei der VBG versicherten Unternehmen gehen die Versicherten mit Epoxidharzen um. Beispiele: Arbeitnehmerüberlassung (z.B. Rotorblattfertigung für Windkraftanlagen, Baunebengewerbe), Ausbildungseinrichtungen (Bau, Metallverarbeitung), Werkstätten; kirchliche Einrichtungen (z.B. Werkstattbereiche) u.a.m.
Welche Auswirkungen haben Epoxidharze auf die Gesundheit?
Der Siegeszug der Epoxidharze als Werkstoff der ersten Wahl wird leider von einer zunehmenden Zahl von Erkrankungen überschattet.
Wesentliche Gefahrenquellen sind die bei der Verarbeitung vorliegenden sehr reaktiven Einzelkomponenten, die insbesondere irritative und allergische Hauterkrankungen auslösen können.
Nicht vollständig ausgehärtete Epoxidharze, deren Härter sowie reaktive Verdünner sind zum Teil sehr starke Allergene. Deshalb sind allergische Kontaktekzeme am häufigsten. Gelegentlich treten durch flüchtige Komponenten und Schleifstäube auch Reizungen der Schleimhäute und Bronchialasthma auf. Verätzungen und Vergiftungen sind selten.
Vollständig ausgehärtete Epoxidharze sind dagegen gesundheitlich ungefährlich.
Allergische Reaktionen
Hautreaktionen treten bei vielen Beschäftigten bereits nach einer sehr kurzen Sensibilisierungsphase von wenigen Tagen oder Wochen auf. Einzelne Tropfen genügen, um nach kurzer Zeit einen juckenden Hautausschlag mit Rötung und Schwellung der Hautpartien auszulösen. Diese Hauterscheinungen können sich in wenigen Tagen weiter steigern: Bläschen, Wasserblasen, Nässen, Verkrusten und blutige Einrisse, vor allem im Gesicht, an Händen und Unterarmen.
Während flüssiges oder klebriges Harz nur bei direktem Hautkontakt zu Reaktionen führt, können Härter und Verdünner auch durch Verdunstung Haut- und Schleimhautreaktionen vor allem im Gesicht, aber auch an anderen unbedeckten Körperstellen hervorrufen.
Eine einmal erworbene Allergie erlischt meist ein Leben lang nicht wieder, d.h., jeder erneute Kontakt zum Harz führt zu einem neuen Krankheitsschub.
Beschäftigte mit einer Epoxidharzallergie können meist nicht weiter mit diesen Materialien umgehen, ohne dass es immer wieder zu Rückfällen kommt: Ein einmaliger Hautkontakt genügt, um das Ekzem nach Stunden wieder zum Aufflammen zu bringen. Ein Allergieschub kann auch ausgelöst werden, wenn sich der Beschäftigte nur in Räumen aufhält, in denen Epoxidharz verarbeitet wird. Hier führt nur ein Tätigkeits- oder Berufswechsel an einen Arbeitsplatz ohne Epoxidharzkontakt zu einem dauerhaften Abheilen der Hauterkrankung.
Epoxidharze spielen derzeit eine erhebliche Rolle im Berufskrankheitengeschehen; in der Bauwirtschaft sind sie zum zweithäufigsten Auslöser beruflich bedingter allergischer Hautkrankheiten geworden und insgesamt ist die Zahl der Erkrankungen durch die Verarbeitung von Epoxidharzen in allen Branchen der gewerblichen Wirtschaft im Ansteigen begriffen.
Wie kann die Gesundheitsgefährdung durch Epoxidharze reduziert werden?
Vor dem Einsatz eines Epoxidharzproduktes hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die hierdurch bedingte Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen beseitigt oder auf ein Mindestmaß verringert wird (siehe Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung).
Wichtig ist dabei die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen:
1. Ersatzstoffprüfung/Ersatzverfahren
Vor der Entscheidung für Epoxidharze ist grundsätzlich zu prüfen, ob das gleiche Resultat auch mit einem weniger gefährlichen Produkt erreicht werden kann.
2. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Die Beschäftigten müssen anhand einer Betriebsanweisung über die auftretenden Gefährdungen und anzuwendenden Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Beispiele für Betriebsanweisungen können auch über https://sifaboard.de/www.gisbau.de beziehungsweise https://sifaboard.de/www.gischem.de abgefragt werden. Es sind Hautschutzpläne anzufertigen, die Beschäftigten einzuweisen und anzuleiten. Gemäß Gefahrstoffverordnung ist ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten und bei der Fertigung entstehenden Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird, und dieses auf aktuellem Stand zu halten.
Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen oder mit lösemittelhaltigen Epoxidharzen sollte für ausreichend Lüftung gesorgt werden.
Wichtig ist es, die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen – z.B. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G24 („Hauterkrankungen“) – durchzuführen. Nähere Angaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge finden sich in den §§ 15, 16 und im Anhang V Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung, wonach Arbeiten mit Belastung durch unausgehärtete Epoxidharze und Kontakt über die Haut oder die Atemwege zu den Tätigkeiten zählen, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durchgeführt wird (§ 14 Gefahrstoffverordnung).
3. Persönliche Schutzausrüstung/persönliche Hygiene
Schutzkleidung
Bei Arbeiten mit Epoxidharz ist geeignete Schutzkleidung zu tragen. Zusätzlich zur normalen Arbeitskleidung können Einweg-Overalls, chemikalienbeständige lange Schürzen, Überzieher, Ärmelschoner, Stiefel u.a.m. notwendig sein. Die Arbeitskleidung sollte regelmäßig gewechselt werden, mindestens täglich. Kleidungsstücke, die mit Epoxidharz verunreinigt wurden, sind umgehend zu wechseln. Verunreinigte Arbeitskleidung darf nicht mit Straßenkleidung in Berührung kommen.
Augen- und Gesichtsschutz
Beim Mischen der Komponenten oder bei der Gefahr von Spritzern ist eine Schutzbrille zu tragen. Bei Arbeiten über Kopf, bei der Spritzverarbeitung oder der Rissverpressung: Einsatz Vollschutzbrille/Gesichtsschutzschild.
Atemschutz
Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung kann – insbesondere bei der Verarbeitung lösemittelhaltiger Produkte – ein Einsatz von Atemschutz erforderlich sein.
Handschuhe
Beim Umgang mit Epoxidharzprodukten müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Hinweise zu geeigneten Schutzhandschuhen finden Sie in den Herstellerinformationen und unter https://sifaboard.de/www.gisbau.de.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sollte Folgendes beachtet werden:
• Niemals Lederhandschuhe verwenden.
• Keine dünnen Einweghandschuhe aus Latex, Nitril oder PVC verwenden.
• Niemals Schutzhandschuhe über schmutzige oder feuchte Hände anziehen.
• Handschuhe maximal für eine Schicht verwenden.
• Nie Handschuhe verwenden, die innen verunreinigt sind.
• Bei übermäßigem Schwitzen Baumwollunterziehhandschuhe benutzen.
• Beim Ausziehen der Schutzhandschuhe und der Schutzkleidung nicht in anhaftendes Epoxidharz fassen. Daher sollte das richtige An- und Ausziehen von Schutzhandschuhen und Schutzbekleidung vor den Arbeiten geübt werden.
Hautreinigung
Aggressive Reinigungsmittel, Reibe- oder Lösemittel schädigen die natürliche Hautbarriere. Vorgeschädigte Haut wird von Epoxidharzprodukten stärker angegriffen. Zum Händewaschen milde Seife, keine Lösemittel verwenden.
Hautpflege
Hände nach der Arbeit mit einem Hautpflegemittel eincremen. Nie eine Hautcreme als Ersatz für Schutzhandschuhe verwenden! Auch „spezielle Hautschutzcremes“ zeigen keine Schutzwirkung und können das Auftreten von Hauterkrankungen nicht verhindern. Bei beginnenden Hautbeschwerden den Betriebsarzt oder einen Hautarzt konsultieren. Schnelles Handeln kann im Frühstadium in vielen Fällen verhindern, dass die Beschwerden stärker werden, und auch dafür sorgen, dass sich die Haut wieder erholt.
Fazit
Beim Umgang mit unausgehärteten Epoxidharzsystemen ist unbedingt darauf zu achten, dass ein direkter Kontakt vermieden wird. Oft können durch Optimierung technischer Bedingungen, organisatorische Schutzmaßnahmen, verbesserte Arbeitstechniken, Tragen geeigneter Schutzkleidung und Einhaltung der Regeln der persönlichen Hygiene die Kontakte mit den Gefahrstoffen deutlich verringert werden. Zudem ist Aufklärung dringend geboten, da viele Beschäftigte die Risiken nicht umfassend kennen. Es wird – als Hilfe für den Anwender – zukünftig weitere Empfehlungen hinsichtlich des gesundheitsgerechten Einsatzes von Epoxidharzen geben.
Weiter Informationmen unter https://sifaboard.de/www.gischem.de oder https://sifaboard.de/www.gisbau.de