Beiträge von elschwoabos

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    Moin Mick,

    mir geht es in diesem Thema nur um die ArbMedVV, die sich ja ausdrücklich auf Beschäftigte bezieht. Deswegen auch meine Nachfrage, ob der Gedankengang korrekt ist.

    Gruß Frank

    Hi Frank,

    wir führen unsere FSJler und Bufdies (welch schreckliche, aber gängige Abkürzung) dem Betriebsarzt zu zur Untersuchung zu. Sie werden in ihrem Tätigkeitsbereich nicht weniger gefährdet als festangestellte Beschäftigte. Lediglich die PJler sinf außen vor, die werden vom Oecher Hochschularzt betreut.

    Hardy

    und zu guter letzt gibt es ja noch den behandelnden Gyno der betroffenen Mitarbeiterin. Der redet bestimmt auch noch ein Wörtchen mit. Die werdende Mutter wird sich im Ernstfall immer auf diesen verlassen und nihct auf den "unwissenden" BA.

    Und genau, die tun sich sehr schwer mit einem individuellen Beschäftigungsverbot. Ich erlebe es nicht selten, dass hier der Betriebsarzt nacharbeiten muss.

    Hardy

    Weil ich mir das toll vorstelle, wenn die Erzieherinnen vom Waldspaziergang im Sommer in ihre Passivhaus-Kindertagesstätte zurückkommen und nach Minuten der komplette Gruppenraum riecht wie die Küche um die Ecke bei Dimitros. :Lach:

    Gruß Frank

    Ein mir bekanntes Hausmittel ist die Einnahme von Vitamin B-Komplex. Überflüssige Vitamine werden einfach über den Urin ausgeschieden, insofern ist mir keine Überdosierung bekannt. Wirkt aber auch über den Schweiß ausgeschiedene Geruchsstoffe. Man riecht aber lange nicht so extrem, ist eher für die Mistviecher unangenehm.
    Gegen Zecken wird es wahrscheinlich aber eher nicht helfen, ist eher so ein Basis-Mittel.
    Und darauf könnte man in der Unterweisung hinweisen.

    Hardy

    Moin,

    wenn es darum geht, wer das letzte Wort hat, braucht Ihr gar nicht erst anzufangen. Gerade im Bereich der Beurteilung der psychischen Belastungen ist es meiner Meinung nach existenziell, dass alle Beteiligten des Prozesses an einem Strang ziehen und mit absoluter Transparenz gegenüber den Beschäftigten arbeiten. Wenn es schon Streit um das Werkzeug gibt, ist das Scheitern vorprogrammiert. Ansonsten empfiehlt sich ein Blick in das jeweilige Landespersonalvertretungsgesetz.

    Gruß Frank

    Und gaaaanz, gaaaanz wichtig: Ihr solltet bereits im Vorfeld klären, was ihr mit den erhobenen Daten machen möchtet.
    Wenn die am Ende in der Schublade landen, war das die erste und letzte Mitarbeiterbefragung...

    Hardy

    Schon mal in die StVO gesehen? Da ist dem §1 zu entnehmen "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Weiter mit §3 "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."..."Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."Hättest Du das alles beachtet, wäre Deine Geschwindigkeit beim Abbiegen so langsam gewesen, dass der Schotter dort keinerlei Auswirkungen gehabt hätte.
    So zumindest die Theorie...
    ... ja, die Praxis unterscheidet sich davon.

    Na, Gott sei Dank ist ein Gesetz nicht alles, es gibt noch die Rechtsprechung...

    Hardy

    Hallo Hardy,
    ich hatte mal eine Fall und da bekam ich von der meiner TAP zur Antwort: Schreiben Sie das richtig und wir prüfen den Weg sowieso nicht.

    Sagt viel, oder.

    ... auch nicht. Bei meinem Motorradunfall hat die BGW ganz genau geprüft...

    Oder war Deine Aussage explizit aufs Fahrrad bezogen?

    Hardy

    Hi,
    habe hier nichts mit der Suche gefunden, deshalb meine Frage (etwas länger ausgeholt):

    Momentan fahre ich zweimal die Woche mit dem Fahrrad zur Arbeit. Mit der Dose sind das 21km mit dem Fahrrad auf der von mir gewählten Strecke 24.5km.
    Der Vergleich mit der Dose hinkt etwas, da ich mit dieser die Dosenbahn nutze, was mit dem Radl bekanntlich nicht möglich, aber auch alles andere als sinnvoll ist.

    Die Radlstrecke ist so gewählt, dass ich möglichst wenig Dosenkontakt habe, die Radwege nicht in schlechtestem Zustand sind, die Steigung lieber kurz und knackig als nicht enden wollend.

    Damit ist das nicht unbedingt die kürzeste Strecke.
    Nun zur Frage:
    Hat da jemand Erfahrung gemacht wie die BGen das in so einem Fall mit dem kürzesten Arbeitsweg sehen?

    Der Hintergrund: Beim Abbiegen in von einem Wirtschaftsweg in den nächsten, beide geteert, ist mir das Vorderrad weggerutscht, da lag heut mal Schotter...
    Passiert ist nix, ich konnte das Fahrrad noch stabilisieren. Aber schon sind sie da die Gedanken...

    lg

    Hardy

    Hi,

    darf ich mal fragen wer die zuständige Aufsichtsbehörde ist?
    Die Bezirksregierung Köln hat für die Gefährdungsbeurteilung eine standardisierte Form:

    http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/l…smitteilung.pdf
    (Datei steht öffentlich im Internet)

    Vielleicht könnt Ihr Euch daran entlanghangeln und für Euch die passenden Fragen ableiten.
    Auf Seite 3 ist dann der Punkt "Betriebsarzt eingeschaltet" ankreuzbar. Und der Haken kommt bei uns stets dahin. Und unsere Betriebsärztin besteht regelrecht darauf, den Impfschutz selbst abzuklären.

    Du schreibst zwar von dem lapidaren Spruch der Gefährdung beim Einkauf, diese Ansicht kann man teilen oder auch nicht, das will ich gar nicht bewerten.
    Aber was doch viel wichtiger ist: Wenn Du den BA im Boot hast und der entscheidet das so, dann hängt auch der BA am Fliegenfänger.
    Und auch wenn es schmerzt, Du würdest zwar gerne eine maximale Sicherheit bieten, aber _alleine_ kannst Du die Welt nicht retten...

    Und ich bin da auch bei Axel: Wenn der Impfschutz stimmt, sollte das kein Problem darstellen. Aber die Überprüfung des Impfstatus ist durchaus Sache des AG. Die Bez.reg. Köln sieht das entsprechend.

    Hardy

    Bin zwar kein BA, aber dennoch:

    Wichtig ist vorher die Hände zu desinfizieren um nicht möglicherweise die Probe zu kontaminieren.
    Hinterher natürlich aus Eigenschutzgründen auch, man macht ja nicht aus Jux und Dollerei einen Abklatsch...
    Danach die Probe verschließen und ab in den Brutschrank.

    Wichtig ist es die Probe unter "normalen" Bedingungen zu nehmen: Also nicht zeitnah vorher desinfizieren, es sei denn der Handlungsanlass ist die Kontrolle der Desinfektionsqualität.

    Zur Durchführung gibt es hier eine gute Beschreibung:

    https://www.q-s.de/cms/search.php…ookin%5B99%5D=1


    Und dann auf Microbiologie und Probenentnahme gehen.


    HTH


    Hardy

    Hi Toni,

    das ist eine interessante Fragestellung, die ich bisher nicht auf dem Schirm hatte.

    Gewalt, verbal wie handgreiflich ist durchaus ein Thema für unser Krankenhaus. Allerdings haben wir uns da bisher die Gedanken gemacht über Gewalt von extern (Patienten, Besucher, etc.).

    Bei interner Gewalt auf der Basis von Radikalisierung sehe ich durchaus gute Handlungsmöglichkeiten in dem Moment, wo der Betriebsfrieden gestört wird. Da gibt es ja für die Unternehmer bewährte Handlungsmöglichkeiten im Sanktionsrecht.

    Allerdings sehe ich das Problem in der Abgrenzung: Was ist konservative Glaubensauslegung und wo beginnt die Radikalisierung?
    Das Verteilen des Korans auf dem Betriebsgelände kann verboten werden und ist dann sanktionierbar, wie ist es mit dem Salafistenstand an dem ein Beschäftigter den Koran verteilt, aber im Betrieb völlig unauffällig ist?
    Und hinter den Kopf schauen kann keiner...

    Ansätze für präventives Handeln sehe ich da eigentlich nicht, die sich praktikabel und konform mit den Gesetzen umsetzen lässt, wenn sich eine derartige Radikalisierung im Betrieb im verborgenen abspielt. Es hieße sonst die Angehörigen dieser Glaubensrichtung unter Generalverdacht zu stellen.
    Möglich ist es sicher einen Verhaltens-Codex in Zusammenarbeit mit der betrieblichen Interessensvertretung zu erstellen. Ob dieser Codex aber bei einer echten Radikalisierung wirkt, wage ich zu bezweifeln.

    Sinnvoll wäre es in meinen Augen indentifizierte Gefährder den Arbeitgeber zu melden. Ob das allerdings auf dem Boden der Gesetze möglich ist, kann ich nicht sagen. Hier sind grundsätzliche Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen.

    Eines noch zum Schluss: Wie groß das Risiko ist, dass sich ein Beschäftigter radikalisiert hängt sicher auch von der Art des Betriebs und damit der Zusammensetzung der Belegschaft ab und wie gut die Leute intern und extern integriert sind.
    Aber gegen ein gezieltes Einschleußen wird wohl eher kein Kraut gewachsen sein...

    So, jetzt habe ich viel geschrieben, aber helfen wird es Dir wohl kaum...

    Sonnigen Tag noch

    Hardy