Beiträge von elschwoabos

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    Der Beauftragte weiß damit leider nichts anzufangen und bringt keine konstruktiven Vorschläge.. Das Thema bleibt wohl bei uns Sifas liegen..

    Genau das dachte ich mir:
    " Sie, so geht dat aber nich"
    " Und wie geht das denn lieber Spezialist?"
    " Woher soll ich das wissen?"

    Damit sollte man sich aber nicht abspeisen lassen, in aller Regel bekommen die doch gutes Geld und dann ist deren Kreativität gefragt, die man konkret einfordern muss.

    Hardy

    Hi Frank,

    voll viruzid, also auch auch tötlich für Noroviren sind nur reine Alkohole, die haben keine Rückfetter und unterscheiden sich nur im Äthanol- und Propanol-Anteil.

    Bei Noroviren würde mir eine Inaktivierung nicht ausreichen. Noro-Viren haben eine sehr niedrige Keimlast, die notwendig ist, dass es zur Infektion kommt. Da reichen drei oder vier Viren, im Gegensatz z. B. zur Tbc, da kannst Du gerne acht Stunden im Zimmer gesessen haben, wenn Du nicht näher als 1m zum Erkrankten bist.

    Wie unterweist mein Hygienemanagement immer: Drei Noroviren auf dem Finger und dann an der Nase gerieben: Bingo, die nächsten drei Tage wirst du büßen...

    Hardy

    So, habe jetzt mit meinem Hygienemanagement gesproechen:

    Auf voll viruzides Händedesinfektionsmittel umstellen, da es sich bei den Erregern aller Wahrscheinlichkeit um Viren handeln würde, damit ist man auf der sicheren Seite.

    Dass die Küchenkraft die Desinfektionsarbeiten übernimmt wird eher kritisch gesehen. Es stelle sich die Frage, in wie weit die Mitarbeiterin hier entsprechend der Schulung, die sie anfangs ihrer Tätigkeit bekommen hat, arbeitet. Auf jeden Fall sei da eine Nachschulung durchzuführen.

    Schutzkleidung sei dringend zu empfehlen. (Schürze und Handschuhe).

    Ich hoffe damit ist Dir ein wenig weitergeholfen.

    Zum Umkleidethema haben ja andere schon geschrieben.

    lg[1]

    Hardy

    [1] Das wird teuer: http://www.der-postillon.com/2016/02/lg-ele…endung-von.html

    Moin,

    ganz prinzipiell kostet die Ausbildung beim TÜV einen ca. fünfstelligen Betrag, Dieser wird bei den BGen aus den Beiträgen beglichen, grob gesagt.
    Wenn Du also bei der für Deinen Betrieb zuständigen BG die Ausbildung machst, entstehen deinem Arbeitgeber nur die Lohnausfallskosten.
    Das bedeutet aber, dass Du einerseits bei einem Mitgliedsbetrieb beschäftigt bist und andererseits Dein Arbeitgeber bereit ist, Dich für die Ausbildung freizustellen.
    Aus Deiner Vorstellung nebenan geht das nicht eindeutig hervor.

    Städtisch hört sich aber für mich eher nach Unfallkasse BW oder Bund an. Aber auch die bilden meines Wissens aus.
    Einfach klären und dann an den richtigen Träger wenden, ggf. auch mit der zuständigen technischen Aufsichtsperson sprechen, wenn da bereits ein Kontakt vorhanden ist.

    Ich selbst bin BGWler und habe bei der BGW in Dresden (nur dort findet bei der BGW die Ausbidlung statt) meine Ausbildung gemacht und war damit recht zufrieden. Aber das ist immer subjektiv gefärbt.

    Jetzt sage ich noch hier: Herzlich willkommen!

    lg

    Hardy

    Aber die Strahlenschutzanweisung ist nach §34 StrSchV zu erstellen.


    Im §34 steht "Es ist eine Strahlenschutzanweisung zu erlassen, in der die in dem Betrieb zu beachtenden Strahlenschutzmaßnahmen aufzuführen sind." und dazu gehört nach meiner Ansicht und Ansicht unserer Genehmgungsbehörde auch das Thema Unterweisung... ...

    Und was sagt Deine und die Ansicht Eurer Genehmigungsbehörde zur Mindestqualifikation des Unterweisers? Und wo finde ich dann den entsprechenden Rechtstext?

    Nein, offensichtlich wurde das eben nicht vom Gesetzgeber festgelegt. Bei der Rechtssprechung hat Google auch nichts gefunden.

    Scheint sich also in der Form noch niemand aus den Bereichen "Legeslative", und "Judikative" dazu Gedanken gemacht zu haben oder es wurde möglicherweise bewusst der unternehmerischen Freiheit überlassen was die Mindestqualifikation ist.

    Wobei ich einen MRTA da durchaus für völlig ausreichend qaulifiziert halte.

    Hardy

    Moin Leudz,

    bei mir im Krankenhaus stellt sich die Frage, wer die Unterweisungen nach §36 RöV und §38 StrlSchV durchführen darf.

    Nun habe ich mich erstmal Tante Google anvertraut, die mir auch genau zurhörte. Sie fand für mich den Blog eines leitendenden MRTAs.

    http://www.mta-r.de/blog/unterweis…zw-38-strlschv/

    Herr Seifert schreibt:

    [...]n der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung ist nicht festgelegt, welche Person die Unterweisungen durchzuführen hat. Der Gesetzgeber hat bewusst auch hier den Unternehmen einen breiten Spielraum eingeräumt. Insbesondere ist hier – im Unterschied zu manchem (konventionellem) Regelwerk - nicht festgelegt, dass Unterweisungen vom (jeweiligen) Vorgesetzten auszuführen sind. Normativ festgelegt ist im Strahlenschutz lediglich, dafür Sorge zu tragen, dass ordnungsgemäße Unterweisungen durchgeführt werden. Es gehört zu den rechtlich festgelegten Pflichten des Unternehmens, dies zu organisieren und die Mittel dafür bereitzustellen. Die Leitung oder Beaufsichtigung der Unterweisungen wird in der Regel den Strahlenschutzbeauftragten übertragen. Sofern die Strahlenschutzbeauftragten in ihren jeweiligen Entscheidungsbereichen die Unterweisungen nicht selbst durchführen, können sie geeignete Personen damit beauftragen. Das können durchaus auch MTA-R sein.[...]


    Nun möchte ich so rechtssicher wie möglich beraten, und da habe ich bei einem Blog leicht kalte Füße, obwohl hier im Rheinland die Temparatur noch über dem Gefrierpunkt liegt...


    Darum nun meine Fragen:


    • Gibt es tatsächlich keine rechtliche Festlegung zur Qualifikation des Unterweisers
    • Ist das im Blog genannte so korrekt
    • Wie wird das in Eurem Tätigkeitsbereich gehandhabt.

    Axo latürnich: Hintergrund der Frage ist, ob ein MRTA unterweisen darf.

    Meine Meinung: Das im Blog genannte kann ich so absolut nachvollziehen. Die genannten Inhalte kann ein MRTA problemlos unterweisen, es ist sein Tagesgeschäft.

    TIA

    Hardy


    Wenn vier Leute auf 28qm gleichzeitig telefonieren, - den Proleten (die …-tin) darunter mal unberücksichtigt gelassen, der sein Telefonklingeln und das vom Handy nicht leise stellen kann, nicht aufhört, allen anderen ständig von seinen Erlebnissen mit Kunden, Chefs, Mitarbeitern … berichten zu müssen usw…., - welche Arbeitsleistung wird da erwartet?

    Hi,

    wenn es möglich ist ließe sich das Handytelefonat auf das Festnetz weiterleiten. Und dazu ein gutes Headset. BTDTGT.

    Hardy

    Moin,

    beim Hautschutz reicht in meinen Augen das Vorführen, das Risiko ist für mich geringer.
    Unser Hygienemanagement veranstaltet einmal im Jahr einen Tag der Hände, bei dem ich den Bereich Hautschutz abdecke. Und hier führe ich vor, bzw. lasse mir vorführen wie der Hautschutz aufgetragen wird, korrigiere entsprechend und begründe das auch.
    Zwei Hauptfehler gibt es:

    • Zuviel Hautschutzmittel --> Hand bleibt länger "fettig" --> wird nicht benutzt.
    • Hautschitzmittel wird in die Handinnenfläche aufgebracht, für die Knöchelchen der Fingergrundgelenke, die besonders gefährdet sind, bleibt zu wenig übrig um einen ausreichenden Hautschutz zu gewährleisten.

    Die Hersteller der Hautschutzmittel bieten in der Regel bebilderte Anleitungen zum richtigen Auftragen des Hautschutzes an, die meist kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

    In den Arbeitsschutzunterweisungen thematisiere ich das auch immer.

    Die von Dir bechriebene Prüfung mittels sehr teurem Präparat halte ich bei der Vorgehensweise für hyperfluid. :)

    Hardy

    Hi,

    vielleicht ne Überlegung wert, da die Arbeitsplätze nur temporär genutzt werden:

    Jeder Beschäftigte hat einen abschließbaren Rollcontainer, den er unter einen freien Schreibtisch schieben kann.
    Wird heutzutage von großen Firmen gerne so gemacht. Ob es gut und sinnvoll ist aus Sicht des zu schützenden Beschäftigten hängt sicher davon ab, ob er immer einen freien Schreibtisch zur Verfügung hat.

    Hardy

    Selbst mal "gebastelt":

    Großer Pappkarton --> zwei Löcher vorne reingeschnitten für die Hände --> einen Schlitz oben reingeschnitten für das reinschauen --> mobilen "Schwarzlichtscheinwerfer" (vom DJ nebenan ausgeliehen) drunter gestellt --> Farbkonzentrat in das Deinsfekktionsmittel gegeben und fertig war die Teststation.

    Hi Sven,

    Das ist sicher eine Möglichkeit. Aber ich glaube nicht, dass Du mit dem Modell bei den Beschäftigten große Akzeptanz erzielst.
    Das ist wie im richtigen Leben: Je professioneller desto mehr muss es stimmen...

    Hardy

    Hi Fisch,

    erfahrungsgemäß muss die Lampe auf jeden Fall eingehaust sein um ein vernünftiges Ergebnis zur erzielen.
    Wir haben uns sogar via Ecolab so ein Gerät angeschafft, das außer am "Tag der Hände" auch bei der monatlichen Willkommensveranstaltung für die neuen Mitarbeiter zum Einsatz kommt. Lag AFAIRC im mittleren dreistelligen Bereich.

    Ob das für Euch Sinn macht, oder Overkill bedeuten würde, musst Du entscheiden.

    Zur speziellen Lampenfrage kann ich nichts Sicheres sagen, aber es würde mich doch sehr wundern, wenn das produktabhängig ist

    Hardy

    Bringt man das Kind, während des Arbeitsweges zur Schule oder zur Haltestelle, wäre dies für mich eine Fahrgemeinschaft versicherter Personen nach §8 Abs. 2, Nr. 2b SGB 7.

    Hi,

    <hastenrathswillmode>

    Dat sehe ich janz jenauso!

    </>

    Und "meine" BG sagt dazu:

    https://www.bgw-online.de/DE/Leistungen-…&buchstabeLv2=U

    "Zwingend notwendige Umwege, etwa um ein Kind in den Kindergarten zu bringen, können mit unter den Schutz der Versicherung fallen, wenn der Weg in Zusammenhang mit dem Arbeitsweg steht."


    In der Ausbildung zur Sifa haben wir über dieses Thema gesprochen. Hier wurde dieser Tatbestand als eindeutig versichert unterrichtet.


    Hardy

    Moin Hardy,

    dDas Gesundheitsamt kann in der Regel nur empfehlen. Nur wenn Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz getroffen werden, ist das Gesundheitsamt Herrin des Verfahrens. Wir werden die nette Dame aber schon einfangen, da wir sie erst einmal um einen termin bitten, weil "wir einen effektiven Hygieneplan, der den bestmöglichen Schutz für alle Beteiligten bieten soll, entwickeln möchten und dazu NATÜRLICH die anerkannt hohe Fachkompetenz der Kollegin des Gesundheitsamtes nutzen wollen, um mit ihren Hinweisen und ihrer langjährigen Erfahrung den besten Hygieneplan, den die Welt jemals gesehen hat, entwickeln wollen". :whistling: Auf dieser Schleimspur sollte sie dann bis ins Ziel rutschen. :thumbup:

    Gruß Frank

    Und genau das zu schreiben habe ich mich nicht getraut, ist aber ganz sicher der zielführende Weg. Wenn diese Herrschaften sich ernst genommen fühlen, sind sie in aller Regel plötzlich durchaus für Argumente empfänglich.
    Hinweis: Meinen ersten Beitrag habe ich noch ergänzt.

    Hardy

    Sorry, bin erst heute auf das Thema gestoßen.

    • Richtig, Ihr seid eine Kinderbetreuungseinrichtung mit einer hohen Prävelanz an Kinderkrankheiten. Auch das solltest Du in Deine Überlegungen mit einschließen. Außerdem im KH wird vor allem desinfiziert, erst dann gewaschen und das gilt vor allem beim Füllvorgang. Ist denn eine berührungslose Befüllung möglich?
    • Und wieder richtitsch: Wenn keine Reinigung des Entnahmebereichs vorgenommen wird, besteht dort die gleiche Verkeimungsgefahr, da nur das Gebinde gewechselt wird. Also dann einen Blick auf die Reinigungsvereinbarung werfen, das ggf. ergänzen und die Beschäftigten der Einrichtung schulen, den Putzdienst auf Einhaltung zu kontrollieren. (Hat sich mit der Drei-Monats-Regelung aber eher erledigt)
    • Das Jugendamt empfiehlt... Wir hatten gerade eine längere Diskussion, wieso bei der Hautsprechstunde der BGW in aller Regel die gleichen Mittel empfohlen werden. Meine allerliebste (ernstgemeint) Hygienefachkraft äußerte die Vermutung, dass der Außendienst der entsprechenden Präparate einfach nur eine gute Verkaufsargumentation hat. In wie weit Empfehlungen den Stand der Technik darstellen, wage ich nicht zu beurteilen.
    • Wenn das Gesundheitsamt auf stur schaltet, sehe ich da wenig Möglichkeiten aus der Nummer zu kommen. Als Halblaie würde ich aber auch in Richtug Gesundheitsamt denken.
    • Noch ein Vorteil: Eine Flasche, die griffbereit steht, ist schnell gewechselt...

    Hardy

    Mich erschüttert da etwa was ganz anderes:

    Dass die Oma auf den Enkeltrick hereinfällt ist für mich durchaus vorstellbar.
    Aber das GFs und artverwandte auf sowas reinfallen, das haut mich dezent um.

    Oder muss ich davon ausgehen, dass die Bundesregierung regelmäßig Bettelaktionen bei den GFs startet?! Dann käme ich nicht mal mehr hoch...

    Hardy