Beiträge von elschwoabos

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    Ganz ehrlich, und da kann ich mich jetzt nicht zurückhalten, - Wie dämlich ist denn eine solche Fragestellung?!?!?

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Hi,

    nee dämlich ist die Fragestellung nicht, eher realistisch:
    Der Arzt fühlt sich da sofort auf den Schlips getreten, wenn ihm irnkwelche Fähigkeiten in Abrede gestellt werden. Das ist ein Fass, dass ich auch nur sehr ungern aufmache.

    Hardy

    Hi Christian,

    ich habe die Datenschutzgrundverordnung genutzt, um bei der ASA dahin zu kommen, dass die Meldung nicht mehr in Verbandbuch in Papierform kommt, sondern online, via Intraneteintrag: Und es ist genau das passiert, was ich erwartet habe:

    Rechner für jeden zugänglich, kein Suchen nach dem Buch, ich habe deutlich mehr Meldungen.

    Aber ein Datenschutzproblem habe ich schon länger gesehen und daran hat die Grundordnung nichts geändert. Wer einträgt im Buch, sieht die Einträge der anderen. Ob denen das wirklich recht ist.

    Kurzum: Mit der Onlineversion habe ich mehrere Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Das grenzt schon an die eierlegende Wollmichsau.

    lg

    Hardy

    erwin: Sicher? Ich habe in solch einem Fall schon eng mit dem BA, dem betroffenen MA und der Geschäftsführung zusammengearbeitet und u. a. Kontakt mit der Krankenkasse wegen des Hamburger Modells gehabt. Und das eindeutig auch auf Wunsch und mit Billigung vom MA und der GF. Manchmal ignoriert man ja unwissend und in bester Absicht Vorgaben aus den zahlreichen Regelwerken. Erlaube mir daher die direkte Frage: Wo steht das? Dass die eigentliche Aufgabe einer SiFa eine andere ist ist klar, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, dass eine SiFa persönliche Daten erfährt wird allerdings so oft der Fall sein, dass es mich wundern würde wenn das eigentlich verboten wäre.


    Gruß Michael

    Wenn das BEM-Verfahren sicher gestaltet ist, enthebt der Betroffene das BEM-Kern-Team mittels schriftlicher Einverständniserklärung von der Schweigepflicht gegenüber dem neuen Mitglied. Das kann auch so im Protokoll festgehalten werden, dass der Betroffene einverstanden ist Person X hinzuzuziehen.

    Manchmal habe ich das Gefühl, dass ein BEM-Verfahren als kriegerische Auseinandersetzung gesehen wird. Und es ist genau das Gegenteil: Der Versuch des AG etwas für den AN zu tun, damit wenig weitere Krankheitszeiten anfallen. Das ist kein Krieg, das ist eine Win-Win-Situation.
    Und ich bin gerne Kriegsgewinnler.

    Hardy

    In BEM hat eine Fasi nix zu suchen (Datenschutz), wern zum BEM mitkommt bestimmt der AN. Das ist dann bestimmt nicht die Fasi.

    Das ist prinzipiell richtig. Aber wenn zum Beispiel der BEM-Beauftragte der Personalvertretung die Sifa vorschlägt, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Betroffene ablehnt, es sei denn es gibt persönliche Gründe.

    Die BGW sagt ganz klar, dass das BEM-Kern-Team bei Bedarf erweitert werden kann und da wir explizit die Sifa genannt. Wowereit.

    In unserer [TM] Dienstvereinbarung haben wir das auch so festgelegt.

    Hardy

    die Frage ist hier falsch

    Wieso?

    Die BGW beispielsweise bietet Seminare zum BEM an und betrachtet eben dieses als probates Mittel zur Gesundheitsprävention.
    Und hier muss zunächst ein BEM stattfinden. Zu diesem können dann die entsprechenden Leistungserbringer hinzugezogen werden.
    Das darf und sollte auch im Kopf einer Sifa sein, IMHO.
    Und gerade wenn eine BEM-Maßnahme die Gestaltung des Arbeitsplatzes ist, ist die Sifa doch derjenige, der dazu viel Wissen mitbringt und damit im BEM-Verfahren auch beteiligt wird. Der technische Beratungsdienst der Integrationsämter kann nur bei Schwerbehinderten oder Gleichgestellten hinzugezogen werden. Umso wichtiger ist es dann die Sifa mit ins Boot zu nehmen.

    Hardy

    Sowas lässt sich perfekt in einem BEM-Gespräch klären, wenn der bisherige AG zur Weiterbeschäftigung bereit ist.
    Ggf. Schwerbehinderung und Gleichstellung beantrage.

    Nach einer Kündigung ist dann die Agentur für Arbeit definitiv im Boot. Möglicherweise wird diese versuchen die Kosten im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben an die DRV zu schieben.

    Zunächst sollte aber auf jeden Fall ein BEM-Gespräch stattfinden!

    Hardy

    Hi,

    ich sag mal so: herzlich willkommen im real live.
    Man muss hier aber schon unterscheiden um was für eine Art Verletzung es sich handelt. Mit einem Beinbruch läuft das sicherlich in relativ geordneten Bahnen, mal abgesehen davon, wie zügig der Rettungsdienst, die Wartezeit in der Notfallambulanz ist. Ist diese zertifiziert, wird eine Triage gefordert, bei der echten Notfällen der Vorrang eingeräumt wird. Die Prozesse laufen strukturiert ab.

    Beim Auge benötige ich einen Facharzt. Augenkliniken haben häufig keine Ambulanzulassung... Und von einem Chirurgen oder Internisten möchte ich mir nur ungern im Auge herumdoktern lassen.

    Aber dieses Thema ist ein Politikum, dass wir sicher nicht lösen werden...

    Hardy

    Hallo Zusammen,
    wir haben gerade das Thema, das immer mehr Mitarbeiter E-Bikes besitzen und gelegentlich die privaten Akkus am Arbeitsplatz laden.
    Da es (in der Presse) auch schon Fälle gab, dass die Lithium-Ionen-Akkus beim Laden in Brand geraten sind, bin ich auf der Suche nach einer handhabbaren Lösung.

    Hi,

    eine prinzipielle Frage: Ist das mit der Geschäftsleitung geklärt, ob das Laden überhaupt erlaubt ist? Wenn nicht, wäre das zuerst zu klären, ehe Du mit der Recherchearbeit beginnst.

    Hardy

    Hallo,

    unbekannt, ob man es in der Praxis wirklich braucht?!

    Gruß
    Simon Schmeisser

    HI,

    danke für diese Überlegung vom Fachmann. Mir ging direkt das gleiche durch den Kopf.

    Da sehe ich den ROI (Return of Investment) eher nicht gegeben. Selbst im Krankenhaus mit dementen Patienten ist mir in meinem beruflichen Umfeld in 35 Jahren Tätigkeit noch kein Papierkorbbrand untergekommen. Ich weiß aber nicht um welchen Bereich es sich handelt, würde aber auf jeden Fall bei der Überlegung bei der Eintrittswahrscheinlichkeit ansetzen.

    Hardy

    Hallo Hardy,
    weißt du wo das genau geschrieben steht.

    Gruß tanzderhexen

    Hi,

    leider nein, ist wohl ein interner Erlass der RV. Unsere Betriebsärztin hat in der letzten ASA dahingehend informiert.
    Eine Bestätigung bekommst Du sicherlich, wenn die nächsten Anträge abgelehnt werden... :cursing:

    Umso wichtiger ist hier eine gute Zusammenarbeit mit der Schwerbehinderdenvertretung. Ich selbst habe da leichtes Spiel, bin ich sowohl Sifa, wie auch SbV.

    lg

    Hardy

    Hallo, Guten Morgen,

    unsere Mitarbeiter bekommen einen höhenverstellbaren Arbeitsplatz entweder aufgrund eines Attests oder auf anraten/Empfehlung des Betriebsarztes. Ein Antrag zur Förderung der Gesundheit wird dann bei der Rentenversicherung eingereicht. Diese bezuschusst dann je nach Ergebnis einen Teil des Anschaffungspreis.

    Hi,

    das ist Stand der Dinge bis 31.12.2017.
    Seit 01.01.2018 bezuschusst die Rentenversicherung nicht mehr, es gibt da einen Erlass. Begründung ist, dass das Aufgabe der Arbeitgeber ist.

    Bei einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist eine Bezuschussung über die Fachstelle für Schwerbehinderte Menschen möglich. Diese sitzen in der Regel in den Kreisverwaltungen.

    Hardy

    Hi,

    nur ein Tipp, ich würde mich mit der Fragestellung "Evakuierung mobilitätseingeschränkter Menschen" an das zuständige Integrationsamt und dort an den technischen Beratungsdienst wenden. Die haben immer gute Tipps.

    Und als ersten Ansatz: Stationiert doch in jeder zweiten(?) Etage einen Evakuierungsstuhl. Dann kann auch der Mobilitätseingeschränkte Mensch direkt rausgebracht werden und damit sollten sich Bedenken schon ein stückweit ausräumen lassen.

    Bei Hochhäusern bietet sich der Rettungsschlauch an:
    https://treppauf.de/thoms-rettungsschlauch.htm

    Aber ist alles eine Preisfrage.

    Hardy

    Hi Folks,

    ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt: Ich hatte mal von einen Anbieter gehört, der ausstoßgetestete FFP2-Masken für den OP im Portfolio hat. Leider finde ich da nichts.
    Hat von Euch jemand ne Idee?

    Der Hintergrund: Mund-Nasen-Schutz (landläufig Mundschutz genannt) sind lediglich ausstoßgetestet. Die dienen zum Beispiel als Schutz des operierten Patienten vor dem quasselnden Operateur (Schwester gib mir ma den Rippenspreizer). FFP-Masken kommen aus der Industrie, sind nicht ausstoßgetestet und dürfen somit nicht im OP eingesetzt werden, aus Sicht des Hygienikers.

    Mich würde auch interessieren, wie das in anderen Häusern gehandhabt wird.

    Wie immer: TIA

    lg

    Hardy

    Hi,


    Wo ist jetzt das Problem?
    Hier in NRW, Regierungsbezirk Köln, wird vom Dezernat 56 eine vorgefertigte Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft zur Verfügung gestellt. Diese muss nach dem Ausfüllen an das Dezernat 56 zurückgeschickt werden. Hier kommt die Einverständniserklärung der Schwangeren dazu, Thema vom Tisch.

    Wie es die zuständige Aufsichtsbehörde andererorten handhabt entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

    Hardy

    Moin, moin,

    meine Frage richtet sich vor allem an die Kollegen, die in Krankenhäusern tätig sind.

    Der Leiter unserer Intensivstation hat sich an mich gewendet mit folgender Fragestellung:

    Bei der Behandlung des Lungenversagens im Erwachsenenalter gehört zu den therapeutischen Maßnahmen die intermittierende Bauchlagerung. Das bedeutet, dass diese Patienten zwei- bis viermal täglich umgelagert werden müssen. Dies ist mit einem relativ hohen Personalaufwand verbunden, die Pflegekräfte werden physisch dabei stark belastet. Die Zahl der so behandelten Patienten nimmt zu.
    Erschwert wird die Maßnahme dadurch, dass diese Patienten in aller Regel mit zahlreichen Zu- und Ableitungen versehen sind, die Sicherung des Beatmungszugangs ist essentiell.

    Daraus ergibt sich die Frage, ob es für diese Lagerungsmaßnahme sinnvolle Hilfsmittel gibt.

    Ich selbst sehe die Möglichkeit den Patienten mittels Gleittuch an die Bettkante zu bewegen. Für den eigentlichen Drehvorgang ist mir aber kein Hilfsmittel bekannt.
    Aus den achtziger Jahren ist mir das Sandwichbett bekannt, dass aber bei diesen Patienten keinen Einsatz finden kann. Die notwendige Superweichlagerung ist nicht gewährleistet.

    Verschiedene Hersteller bieten zwar (auch auf Leihbasis) Drehbetten an, diese sind aber wegen der Drehbegrenzung lange nicht so effektiv wie eine tatsächliche Bauchlagerung, stellen damit keine Alternative dar.

    Eine suche im "sicheren Krankenhaus" und insgesamt mit Google hat keine neuen Erkenntnisse ergeben.


    Sind Euch entweder effektive Hilfsmittel bekannt oder gibt es spezielle Kniffe, wie diese Lagerung möglichst rückenfreundlich durchzuführen ist?

    Vorab vielen Dank für Eure Antworten.

    Hardy