Beiträge von gunman81

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    Moin,
    es gibt einen Haufen Vorschriften was auf so einer Dose stehen muss. Und die GHS-Piktogramme inkl. H- und P-Sätze stehen ja drauf.
    Mir ist keine Vorschrift bekannt die die alte Kennzeichnung zusätzlich verbietet. Ich würde es dementsprechend einfach so lassen.
    Um die Mitarbeiter nicht zu verwirren kann man natürlich die alte Kennzeichnung abkratzen.

    MfG

    Ist doch super. Dann hast du ja schon fast alles erfasst. Schön dokumentieren und melden. Und dann kannst du ganz gemütlich anfangen Schritt für Schritt die Missstände zu beseitigen.
    Einen Burn Out solltest du dir dabei nicht holen. Möglichst viel deligieren und vorallem nicht alles auf einmal versuchen.

    Gruß
    gunman

    Hallo.
    Andersrum ist es doch viel praktikabler. Die Sifa erstellt die GBU und lässt sich von der verantwortlichen Person unterstützen. Dafür haben wir ja schließlich einiges an Aus- und Weiterbildungen gemacht um eine GBU erstellen zu können.

    Wenn ich übrigens als externe Sifa unterwegs bin und eine GBU für eine Firma erstelle, muss ich mir die auch nicht unterschreiben lassen. Es steht überall geschrieben: Der Arbeitgeber hat...

    Und als interne Sifa will ich grade von dem Unterschriftenwahn weg. Die GBU soll ein lebendiges Dokument sein in dem gearbeitet wird, wenn es denn nötig ist. Da stört mich das ewige Ausdrucken und Unterschreiben eher.

    Übrigens hier noch der Kommentar von Komnet:
    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5686

    MfG
    gunman

    Hallo,

    Die rote durchgängige Linie zeigt die Stoßkräfte auf den Körper in Abhängigkeit zur Fallhöhe. Ein Mensch kann max. eine Stoßkraft von 6kN überleben. Aber auch hier entstehen bereits schwere innerere Verletzungen. An dem Bild können Sie erkennen, dass bereits bei einem Sturz aus einer Höhe von nur 0,5m ohne ein energieabsorbierendes Verbindungsmittel eine Stoßkraft von ca. 8kN auftritt. Anhand der Filme (müssten auch auf der Homepage hinterlegt sein) mit den Versuchen (Hubarbeitsbühne mit Dummy) des "Katapulteffekts" kann man deutlich erkennen, dass bei den meisten Anschlagmöglichkeiten in der Hubbühne (z. B. vorne am Bedienpult oder rückwärtig) in den meisten Fällen das Herausschleudern aus der Bühne nicht vermieden werden kann.

    wie soll ich das denn jetzt verstehen? Dieser Aussage nach ist ein Sturz aus 0,5m tötlich... Dann dürfte die Menschheit ja schon ausgestorben sein.

    Ein kurzes Seil das verhindert dass man aus der Bühne geschleudert werden kann ist meiner Meinung nach immer noch das beste Mittel.

    MfG
    gunman

    Hi.

    Ethylenglykol hat die WGK 1.

    Dazu: AwSV
    § 21 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei Rohrleitungen
    (1) Oberirdische Rohrleitungen zum Befördern flüssiger wassergefährdender Stoffe sind mit
    Rückhalteeinrichtungen auszurüsten. Das Rückhaltevolumen muss dem Volumen wassergefährdender Stoffe
    entsprechen, das bei Betriebsstörungen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen freigesetzt
    werden kann. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch
    Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art sichergestellt ist, dass ein gleichwertiges Sicherheitsniveau
    erreicht wird. Bei Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen A und B gilt die Gefährdungsabschätzung
    als geführt, wenn die Heizölverbraucheranlage den geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik im
    Sinne des § 15 entspricht. Für oberirdische Rohrleitungen zum Befördern von flüssigen wassergefährdenden
    Stoffen der Wassergefährdungsklasse 1 kann ohne eine Gefährdungsabschätzung von Rückhalteeinrichtungen
    abgesehen werden, wenn die Standorte der Rohrleitungen auf Grund ihrer hydrogeologischen Eigenschaften
    keines besonderen Schutzes bedürfen.

    Ob ihr noch eine Auffangwanne für den Container braucht ist zu prüfen.
    Steht dieser auf dichtem Untergrund?

    AwSV
    §18 (3)
    Auf ein Rückhaltevolumen kann bei oberirdischen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der
    Wassergefährdungsklasse 1 mit einem Volumen bis 1 000 Liter verzichtet werden, sofern sich diese auf einer
    Fläche befinden, die
    1. den betriebstechnischen Anforderungen genügt, und eine Leckerkennung durch infrastrukturelle
    Maßnahmen gewährleistet ist, oder
    2. flüssigkeitsundurchlässig ausgebildet ist.


    Ich hoffe das hilft erstmal weiter.

    VG

    Moin.

    Ob ein Stoff Katasterpflichtig ist oder nicht siehst du anhand der Gefährdungsbeurteilung.
    Ergibt die GBU nur eine geringe Gefahr ist der Stoff nicht Katasterpflichtig.

    Grundsätzlich finde ich es aber besser alle Stoffe im Kataster zu haben und bei den Stoffen mit geringer Gefährdung dieses zu vermerken.

    Bei den Mengen kannst du die durchschnittlichen Mengen angeben. Sonst müsstest du ja jede Woche die Mengen aktualisieren nur weil etwas verbraucht wurde oder eine neue Lieferung angekommen ist.

    VG

    Hi,
    bei uns stehen verschiedene Modelle zur Auswahl aus denen der MA wählen kann. Der entsprechende Vorgesetzte Bestellt diese dann bei Bedarf für den MA über unseren Einkauf.
    Und wenn ein Schuh nicht richtig passt geht der zurück und es wird ein neuer Bestellt. Das kommt allerdings nicht so oft vor, da die meisten MA ja wissen was sie für Füße haben.

    Moin,
    habe noch einen anderen Aspekt für die Anschaffung höhenverstellbarer Schreibtische. Ich sehe es häufig, und mache es selbst auch so, das wenn Mitarbeiter zu kleinen Besprechungen an den Arbeitsplatz kommen der Schreibtisch hochgestellt wird, so dass man gemeinsam die nötigen Unterlagen durchsehen kann. Das spart Zeit wenn man nicht erst Stühle schleppen muss und macht es auch für kleine Gruppen einfacher sich mal eben über ein Projekt auszutauschen bevor man ein großes Meeting ansetzt und den Besprechungsraum frei haben muss.

    Wie ist das denn mit den Ausbildenden? Die jährliche Unterweisung ist ja keine Ausbildung.
    Aber Frage ich lieber mal konkret... Bin grade in einem Unternehmen wo PSAgA nur in Form von Rückhaltung in Hubarbeitsbühnen benutzt wird. Dafür ein Mehrtägiges Seminar zu besuchen, die ja zur Genüge angeboten werden, erscheint mir zu viel.
    Die Unterweisung ist schließlich Vorgesetztensache und meiner Einschätzung nach sollte eine interne Unterweisung des Vorgesetzten hier reichen.
    Hat dazu jemand Erfahrungen?

    Als Laie garnicht. Ob eine Säure oder Lauge "reaktionsfreudig" ist liegt am Reaktionspartner.
    Bei den meisten Säure-Basenreaktionen entsteht Einfach ein Salz, Wasser und etwas Wärme.
    Bei Phosphorsäure und Natriumhydroxid bekommst du Natriumphosphat, Wasser und Wärme. Bei den von dir Angegebenen Konzentrationen dürfte die Wärmeentwicklung kein Problem sein. Ansonsten ist in den meisten Fällen auch nicht zu befürchten das dass Wasser gleich zu kochen anfängt.

    Bei deinem Beispiel mit den beiden Damen gehe ich eher davon aus das es sich um einen Ammoniakreiniger handelte und Ammoniak ausgegast ist.

    Hallo Zusammen,

    wir wollen einen Teil unserer Gefahrstoffe bei einem externen Lagern.
    Inwieweit muss ich überprüfen ob der Unternehmer der unsere Stoffe zwischenlagert alle rechtlichen Anforderungen erfüllt?
    Muss ich eine komplette Dokumentenprüfung durchführen ob er alle Bedingungen zum Brandschutz, AwSV, Arbeitssicherheit und Genehmigungen erfüllt oder darf ich mich auf die Aussage verlassen: Wir können das für Sie lagern?