Beiträge von ADR-User

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    Hallo,

    eine Frage vorweg, wie viele neue Arbeits/Gefahrstoffe kommen denn täglich/wöchentlich dazu ?

    Also bei uns läuft das so, dass ich die Daten der neuen Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblätter/technische Merkblätter) meistens erst zu sehen bekomme, wenn ich die Sicherheitsdatenbläter/Einstufung der damit hergestellten Produkte bearbeiten muss.
    Liegt aber auch daran dass bei uns im Labor sehr viel Entwicklung betrieben wird, und wir fast täglich einige neue Rohstoffe testen.
    Sollte etwas ganz neues/kritisches dabei sein, bekomme ich vorher von den Laborleitern die Rezeptur mit den Daten der Rohstoffe, um die Kennzeichnung durchzurechnen. Ehe die Rezeptur praktisch angesetzt wird.
    Aber die verwendeten Rohstoffe sind auch von der Gefährdung meist identisch, und CMR-Stoffe und oder giftige Stoffe sind generell tabu (wär ja auch schlecht für Möbellacke z.B. für Kinderzimmer).

    Gruß
    ADR-User

    Hallo,

    @arwen: Also offiziell als giftig steht es inder GSH jetzt doch nicht, sondern so wie Du geschreiben hast, aber als Mindestkennzeichnung.

    Nach einem Telefonat mit der BAUA gestern, und einer gleichlautenden Antwort der BG BAU, wurde mir gesagt, die Mindestkennzeichnung gilt nur, solange man keine toxikologischen Daten hat, die zu einer schärferen Einstufung führen.
    Und diese Toxdaten bibt es ja für Butylglykol.

    Also:
    Wenn man sicher gehen will, und die Arbeiter am besten auf die Gefahren hinweisen will: Umstufen auf giftig! nach GHS. Aber nur als reinen Stoff.
    Butylglykol kann aber, und das ist das verwirrende, im Umgang weiterhin als gesundheitsschädlich verwendet werden (und auch in Gemischen so gehandhabt werden, also ohne Chemikalienverbosverordnung, unter Verschluß aufbewahren usw.), siehe dem Link ein paar Antworten vorher.

    Also wir werden das jetzt so handhaben, dass wir Etiketten für das Produkt als Giftig keinnzeichnen, die Leute noch mal etra im Bezug auf Butylglykol schulen, es aber im Bezug auf Einstufungtsberechnungn in Gemischen noch als gesundheitsschädlich behandeln.

    Es soll wohl neue toxikologische Untersuchungen geben für Butylglykol, aber niemand hat bisher die neuen Daten.

    Und auch die BAUA sagt, eine Änderung der Legaleinstufung kann Jahre dauern.

    Die letzte Möglichkeit wäre herauszubekommen, mit welcher Kennzeichnung Butylglykol bei der ECHA in Helsinki registriert ist. Da müssen sich die Hersteller ja als Konsorzium (SIEF) mit allen Daten einig geworden sien und eine gesicherte Einstufung registriert haben.
    Nur an die Daten kommt man nicht dran zur Zeit, ich habe noch keine Möglichkeit gefunden.

    In diesem Sinne, schönes Wochenende

    ADR-User

    Hallo Puma,

    super Link, danke sehr. Ist eine gute Argumentationshilfe.

    Das erklärt wohl , warum einige Hersteller das als "nur" gesundheitsschädlich eingestuft lassen
    Unser Problem ist aber Butylglykol, mit einer dermalen Tox von 400 mg/kg (nicht 200-300), aber eben auch noch akut toxisch, Kategorie 3.

    Ist das vergleichbar?
    Muss mich mal an die BAUA wenden.

    Gruß
    ADR-User

    Hallo Leute,

    hat jemand eine gesicherte! Info zur Kennzeichnung von Butylglykol nach GHS / CLP ?
    Für reine Stoffe müssen ja die Etikettenbis morgen geändert sein.

    Wir haben hier viescheidene SDB verschiedener Anbieter vorliegen.

    Alte EG Kennzeichnung ist XN, Gesundheitsschädlich.
    Neu nach GHS müsste es richtigerweise nach den bisher bekannten Tox-Daten las Giftig eingestuft werden!!!
    Machen auch einige wenige Hersteller.

    Die meisten lassen es bei gesundheitsschädlich.
    Auf Nachfrage bekommt man dann die Antwort "Ach die Tox-Daten, da haben wir dann wohl nicht richtig nachgeschaut" oder, für mich bedenklicher, dass eine Firma die es als giftg eingestuft hatte, von einer großen BG!!! eins zwischen die Hörner bekommt und es wieder als gesundheitsschädlich einstuft!!!
    Weil es ja neue Toxdaten gibt.
    Aber die Infos über die neuen Toxdaten hat die BG der Firma bis heute noch nicht zur Verfügung gestellt.

    Ein Schelm wer böses dabei denkt. Innerhalb von sehr kurzer Zeit gibt es plötzlich neue Toxdaten, soso.

    Ob es wohl daran liegt das Butylglykol im wässigen Farben- und Lackbereich und im Baubereich sehr viel eingesetzt wird?
    Da hätte man ja jetzt mit "Giftig" so seine Probleme.

    Und wir hätten mit "Giftig" auch so unsere Probleme, erstmal vor Ort mit Lagerung und Umgang, und dann bei den Kunden, denen wir das verkaufen, bzw, Produkte in denen das enthalten ist.

    Also wenn da jemand offizielle Infos hat, die könnte ich gut gebrauchen.
    Aber bis heute Abend ist ja noch viel Zeit die Kennzeichnung gesetzeskonform zu erstellen. Über die Lagerung machen wir uns dann später Gedanken ?(

    Ach ja, Anhang 6 GHS jagt zu Butylglykol: Mindestkennzeichnung Gesundheitsschädlich, aber die Kennzeichnung ist Giftig, also ist es auch da schwammig angegeben.

    Gruß
    ADR-User

    Hi,

    Danke für die schnelle Antwort Arwen, ja die Liste kenn ich, hab ich hier vor mir liegen.

    Der Link ist schon mal sehr hilfreich. Endlich mal eine handelbare P-Satz-Auswahl.
    Ich habe auch schon mal das Umstufungsprogramm dort getestet, kam dort aber auch auf zu viele P-Sätze.

    Das Problem, ist ja, dass dort, und in GHS Datenblättern, die man bekommt, sehr viele P-Sätze ausgewählt sind. Und man selber, wenn man sich die entsprechenden Passagen der GHS Verordnung raussucht und dann die P-Sätze raussucht, auch auf einige P-Sätze kommt. Das mag ja fürs SDB gut sein.
    Nur so viele passen auf kein normales Etikett.

    Die Frage ist dann die Auswahl der P-Sätze für das Etikett.
    Ich möchte die Etiketten ja nicht mehrmals ändern.
    Wenn ich nach bestem Wissen jetzt P-Sätze für das Produkt vergebe (z.B. Etzhylacetat als Verdünner), und ich dann im Dezember das Produkt geliefert bekomme, eventuell noch von verschiedenen Lieferanten, und die haben dann andere P-Sätze vergeben?
    Solange die dann alle die gleichen vergeben, ist ja gut, dann kann man davon ausgehen, dass es da eine "offizielle"? Linie gibt. Dann müsste die doch aber zu finden sein. Ist Gischem da maßgeblich?
    Das größere Problem ist dann, wenn die Lieferanten auch noch unterschiedliche P-Nummern vergeben.

    Es sollte aber mit REACh und der einheitlichen Kennzeichnung die dann gegeben sein sollte, möglich sein dort eine einheitliche P-Satz Vergabe hinzubekommen.

    Gruß
    ADR-User

    Hallo,

    kennt jemand eine Quelle, wo ich die offiziellen GHS Kennzeichnungen für reine Stoffe, Lösemittel wie etwa Ethanol, n-Butylacetat, Ethylacetat usw. inclusive der P-Sätze finden kann?

    Die eigentliche Einstufung und die H-Sätze sind kein Problem, nur scheint es noch keine gesicherte Quelle für die komplette Kennzeichnung (mit P-Sätzen) auf dem Etikett zu geben.

    Ich könnte die P-Sätze sicher selber auswählen und vergeben, aber hätte dann sicher das Problem, wenn die P-Sätze dann von den P-Sätzen der großen Hersteller /den sicher existierenden P-Sätzen abweichen.

    Es geht darum, dass ich für einige unserer Produkte zum 01.12.2010 die Etiketten nach GHS erstellen muss, da es sich um Rohstoffe / reine Stoffe handelt, z.B. Ethylacetat als Verdünner.

    Gruß
    ADR-User

    Bei uns in der Lackproduktion ist Essen und Trinken generell verboten. Auch an heißen Tagen. Die Arbeiter dürfen aber zwischendurch zum trinken kurz den Arbeitsplatz verlassen, der Weg zum pasenraum ist nicht weit. Getränke (Wasser) wird von der Firma gestellt.

    Im Laborbereich ist das Essen und Trinken ebenfalls verboten, nur an den Schreibarbeitsplätzen ist es erlaubt.