Beiträge von ADR-User

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    Moin,

    Waldmann hat insoweit recht, es ist zum Zeitpunkt der Arbeiten ein ehemaliger, dann leerer, EX-Bereich. Das mit dem Tagelang Lüften klappt aber nicht, am Freitag/Samstag wird leergeräumt/abgebaut, Montag wird gefräst. Nach den Arbeiten am Samstag ist niemand mehr da der lüften könnte.
    Haben das aber jetzt so gelöst, dass wir ein großes Gebläse der Feuerwehr bekommen und vor den Arbeiten direkt stark lüften.
    Somit wird da keine EX-Atmosphäre mehr sein.

    Das die Feuerwehr vor Ort ist, ist na Forderung der Versicherung, ist ja auch nicht so verkehrt.

    Das Problem, das ich sehe sind die versteckten Altlasten, die beim Fräsen auftauchen können, wenn ich mir so anhöre was da in der Halle früher so getrieben wurde.
    Und da bin ich, durch Vorfälle in einer anderen Firma, gebranntes Kind.

    Gruß
    ADR-User

    Hallo,

    hat jemand Hinweise / Tipps für eine Belehrung von Fremdfirmen bei Sanierungsarbeiten?
    Und Tipps zum Ablauf usw.
    Insbesondere beim Sanieren von Hallenböden (abfrässen) im Ex-Bereich.

    Die betreffende Halle wird vorher leergeräumt und gut gelüftet, ist normalerweise Ex-Bereich, Zone II / III.
    Da die EX-Gefahr normalerweise nur bei laufendem Betrieb (Produktion) besteht, die ja wärend der Sanierung nicht gegeben ist und ausreichend gelüftet wird, kann eine Explosions-Gefahr denke ich nur durch das fräsen (Staub/Lösemittelverunreinigungen im Betonboden) entstehen, oder?
    Das müsste man ja mit geeigneten Mitteln (anfeuchten usw.) in den Griff bekommen.

    Feuerwehr ist aus Sicherheitsgründen die ganze Zeit vor Ort, das hat die Geschäftsführung schon festgelegt.

    Hat eventuell jemand eine Vorlage für einen Erlaubnisschein für derartige Arbeiten?
    Analog zu eiem "Schweißerlaubnisschein" oder einem Erlaubnisschein für "Arbeiten in engen Räumen"?

    Gruß
    ADR-User

    Hallo,

    auf die Schnelle, der Grenzwert für Calciumhydroxid für Italien ist 5 mg/m³ (8h).

    Eine Quelle für die Grenzwerte sind die jährlich erscheinenden entsprechenden Bücher, oder entsprechende Loseblattsammlungen / Programme mit Update-Funktion.

    Gruß
    ADR-User

    Hallo,

    ich habe mel eine Frage:
    ken jemand einen Anbieter/eine Bezugsquelle für IBC mit großer Deckelöffnung.
    Also nicht "DN 150" sondern "DN 230" oder größer?

    Als ex-geschützten geeigneten IBC haben wir zur Zeit IBC MX-Ex / SX-Ex eines namhaften IBC-Herstellers in Benutzung. Die haben DN 150 Öffnungen.
    Benötigen aber aus betrieblichen Gründen benötigen wir aber einen IBC mit einer größeren Öffnung.

    Die soll es laut Herstellerangaben auch geben, nur versuche ich nun seit 2 Wochen da eine Bezugsquelle zu finden.
    Hat jemand in der Richtung Erfahrungen, einen Tipp?

    Gruß
    ADR-User

    Hallo,

    Danke für die Hinweise.
    Die Ladestationen werden täglich benutzt, aber nur über Nacht, wenn nicht gearbeitet wird.

    Waldmann: Das mit dem Fahrgestell ist ne klasse Idee.
    Es geht auch hier um die Abstände.
    Jahrelang waren die in Ordnung und nun werden sie auf einmal bemängelt.

    Ich werde das mit den Abständen noch mal kontrolliereren, die Idee mit dem Fahrgestell umsetzen und auch entsprechende Aufkleber anbringen.
    Dann werde ich ja sehen, ob das dann ausreicht.

    Dazu noch ne Frage, Ladestationen in einem Raum, in dem sich auch Schaltschränke und die Elektroverteilung befindet, ist das erlaubt?
    Der Abstand zwischen Ladestation und Elektrik ist unter 2,5 m.
    Aber die Elektrik ist ja nicht brennbar und auch erstmal nicht explosionsgefährlich (Abstand wäre da ja 5 m).
    Die Schaltschränke/Verteilung sind/ist zu der Zeit, an der geladen wird nicht in Betrieb.

    Gruß
    ADR-User

    Hallo,

    ich benötige neue Informationen zur Ausrüstung und Gestaltung von Batterieladestationen benötige, da die Versicherung da mit einigen Forderungen an uns herangetreten ist.
    Belüftung (Knallgas, Hitzestau)), Anfahrschutz usw. ist gegeben, es geht vorrangig um Brandschutzauflagen, Abständen zu Lagereinrichtungen usw.
    Gibt es da jetzt aktuell neue Vorschriften?

    Die Veröffentlichung der ehemaligen BG Grola habe ich dank Tante Goo...le gefunden.

    Gruß
    ADR-User

    Hallo Mike, super Tabelle.

    wie schon angemerkt, jetzt noch die CAS-Nummen und die Mengen als Spalten dazu, und alles ist prima.
    Ich werde Deine Spalten mit den Symbolen mal als Vorlage zum Einbauen in unsere Gefahrstoffdatenbank verwenden.
    Die ist deutlich umfangreicher, da dort noch diverse Infos für die Erstellung der SDB hinterlegt sind.

    In Abgespeckter Version verwenden wir unsere Liste auch zur halbautomatischen Kennzeichnungberechnung.

    Ich hab beide Versionen mal angehängt.

    Gruß

    ADR-User

    Hallo,

    ich hab hier von unserer türkischen Niederlassung noch nen Ansprechpartner für CIRC bekommen.
    Frau Altun spricht etwas englisch, kann sich aber schriftlich ganz gut in englisch verständigen wurde mir gesagt. Deutsch versteht sie nicht.

    Eventuell hilft das ja jemandem weiter.


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    Yeşim
    ALTUN -
    Kimya
    Müh.

    ONAY
    MÜHENDİSLİK & DANIŞMANLIK

    Eski
    Bağdat Cad. No:19/5 Altıntepe/Maltepe-İST.

    Tel
    : 0216 360 11 01


    : 0216 587 30 28

    Faks
    : 0216 518 14 22

    Cep
    : 0532 232 76 58

    : onaymuh@hotmail.com
    ------------------------------------------------------------------------

    Gruß

    ADR-User

    Hallo,

    für die Sicherheitsdatenblätter hat Dir Tanzderhexen schon den richtigen Link angegeben.
    Wir haben mit den normalen Sicherheitsdatenblättern keine Probleme in der Türkei.
    Hinweis:Es sollte nur auf die genaue Angaben des Flammpunktes geachtet werden, sollte die Bosporus-Brücke befahren werden sollen, falls die Produkte nicht entzündlich sind.
    Bei entzündlichen Flüssigkeiten (eventuell auch bei Gefahrgut allgemein) gibts da nur bestimmte Zeiten, in der die Brücke benutzt werden darf.

    Zum türkischen REACH (CIRC):
    In wie weit das jetzt schon umgesetzt ist, kann ich nicht genau sagen, ich werde mich mal erkundigen. Ich denke aber, dass es schon länger in Kraft ist.

    Da wir jetzt auch eine türkische Niederlassung haben, und sich diese mit dem türkischen REACH herumschlagen muss, habe ich nur mitbekommen, das diese den Behörden jetzt die grobe Zusammensetzung der Produkte mitteilen müssen, und diese Anfragen beziehen sich auf das CIRC.
    Und die türkischen Behörden bzw. der Zoll fragt da in letzter Zeit sehr häufig nach, bzw. wird das für die Importlizenz gebraucht.

    Sozusagen eine Inhaltsdeklaration. Diese erstellen wir. Es werden keine genauen Rezepturen mitgeteilt. Z.B. 30% Lösemittel, 50% Füllstoffe, 15% Pigment, 5% Additive.
    Das ist/war aber für Rußland, Polen und auch andere Länder schon üblich. Damit haben wir kein Problem.


    Gruß
    ADR-User

    Hallo,

    wir haben, nach dem es zu Verpuffungen kam, einen Schuhtester, der die Ableitfähigkeit testet, im Einsatz.
    Kann ich für sensible Ex-Bereiche nur empfehlen.
    Auch zum testen der Arbeitsschuhe von Fremdfirmen / Besuchern usw.
    Die meisten Arbeitsschuhe sind ja "ableitfähig", aber in der Praxis sieht das, wenn es keine ESD-Schuhe sind, nicht so gut aus.

    Für Schuhe, die den Test nicht bestehen haben wir "Fersenbänder" im Einsatz, die über/an den Schuhen (auch Arbeitsschuhen mit Stahlkappen) befestigt werden können.
    Wird u.a. von der GL benutzt wenn Besucher durch die Produktion geführt werden.

    Eventuell kann auch hier weitergeholfen werden: http://www.et-esd.de/.

    In diesem Zusammenhang noch eine Frage: Kennt jemand eine Bezugsquelle für lange ESD-Handschuhe (also Handschuhe mit Stulpen)?
    Ich bin da noch nicht fündig geworden.

    Gruß
    ADR-User

    Hallo Zelle,

    zu den 50 ml Previn-Lösungen hab ich damals leider keine vergleichbare, günstigere Alternative gefunden. Wir haben die dann gekauft.
    Bin aber für´s nächste Mal immer noch an Alternativen interessiert.

    Wie Flügelschraube schreibt, für 100 ml Lösungen gibt es einige Anbieter und Lösungsansätze.
    Nur die waren für uns so nicht einsetzbar.

    Gruß
    ADR-User

    Hallo,

    Ja, solche Berechnungsseiten/Programme im Netz sollte man auch immer selber mal überprüfen, da oft eben individuelle Grenzwerte oder andere Sonderfälle nicht mit bedacht werden.
    Aber den Link werden wir uns mal ansehen.

    Zu der hier beschriebenen Berechnung habe ich nun auch von einer vom COMNET / der BAUA vorgeschlagenen Stelle eine Bestätigung, dass die von uns berechnete Einstufung (ohne R 21) richtig ist.
    Der R 21 also nicht vorgeschrieben ist.

    Gruß

    ADR-User

    Hallo Tiefflieger,

    da sind wir ja einer Meinung, es ging mir ja darum, dass rein rechnerisch der R 21 nicht vergeben werden muss.
    Das mit der weiteren Kennzeichnung und dem Isocyanathinweis (für den gibt es ja keine Grenze, nur für die Kennzeichnung) ist mir klar. Das Produkt ist auch so gekennzeichnet.

    Vielen Dank
    ADR-User

    Hallo Tiefflieger,

    das mit dem Quotienten und der Kennzeichnung ist schon klar. Habe mich eventuell nicht klar genug ausgedrückt.

    Xn, Gesundheitsschädlich. Keine Frage.

    Aber R 20 oder R 20/21 ?

    R 20 ist klar, aus dem Xylol und aus dem Anteil am Isocyanat, keine Frage.

    Aber R 21 ?
    Käme ja "nur" aus dem Xylol.
    Und der R 23 aus dem Isocyanat?, zählt der jetzt zur Vergabe des R 21 mit?

    Also Quotient > 1, Kennzeichnung, und dann mit der Kennzeichnung die sich aus dem Xylol ergibt, dh. wenn die Grenze von 12,5% Xylol überschritten wäre?

    Gruß
    ADR-User