Hallo Menschenschützer,
ich habe da mal eine Frage zur Etikettierung nach GHS:
Wenn man einen reinen,100%igen, kennzeichnungsfreien Stoff hat (z.B. Methylbenzoylformate, CAS 15206-55-0) und dafür ein GHS-Etikett anlegen will, muss da außer den üblichen Verdächtigen (Artikelnummer, Handelsname, Firmenadresse usw.) nicht auch zwingend die CAS/EG-Nummer und der Stoffname aufs Etikett?
Im Sicherheitsdatenblatt muss ich das ja angeben!
Bei gekennzeichneten Stoffen da ist das klar, und da findet man Mengen an Infos im Internet: CAS/EG Nummer, Name und dier Hinwweis "EG-Kennzeichnung".
Die alte Gefahrstoffverordnung/Kennzeichnung galt ja auch "nur" für kennzeichnungspflichtige Stoffe und Gemische, Stoffe die harmlos im Sinne der Verordnung waren, fielen da ja raus.
Gruß
Ralf