Beiträge von ADR-User

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Menschenschützer,

    ich habe da mal eine Frage zur Etikettierung nach GHS:
    Wenn man einen reinen,100%igen, kennzeichnungsfreien Stoff hat (z.B. Methylbenzoylformate, CAS 15206-55-0) und dafür ein GHS-Etikett anlegen will, muss da außer den üblichen Verdächtigen (Artikelnummer, Handelsname, Firmenadresse usw.) nicht auch zwingend die CAS/EG-Nummer und der Stoffname aufs Etikett?
    Im Sicherheitsdatenblatt muss ich das ja angeben!

    Bei gekennzeichneten Stoffen da ist das klar, und da findet man Mengen an Infos im Internet: CAS/EG Nummer, Name und dier Hinwweis "EG-Kennzeichnung".

    Die alte Gefahrstoffverordnung/Kennzeichnung galt ja auch "nur" für kennzeichnungspflichtige Stoffe und Gemische, Stoffe die harmlos im Sinne der Verordnung waren, fielen da ja raus.

    Gruß
    Ralf

    Hallo,

    das ist ja eine Forderung vom VDS, nach deren Schreiben "Gefährdungsbeurteilung für CO2-Feurlöschanlagen".

    Vom VDS wurde mir sinngemäß mitgeteilt "Sie sind jetzt die verantwortliche Person für die CO2-Löschanlagen, wir möchten von ihnen schnellstens die GBU und die Betriebsanweisungen gemäß unseres Schreibens. Insbesondere sind Sie verantwortlich für die Festlegung der Gefährdungsbereiche".

    Das war dann alles an Info.

    Da scheint es in letzter Zeit ein paar Vofälle gegeben zu haben.

    Ich werde mir die Links mal ansehen, was ich da finden kann und auch noch mal mit dem VDS telefonieren.

    Gruß
    Ralf

    Hallo Menschenschützer,

    ich soll für unsere CO2-Anlage jetzt eine spezielle Gefährdungsbeurteilung erstellen und dann Bedienungsanleitungen bzw. Anweisung was bei Auslösung zu tun ist.
    Ich habe versucht über den Hersteller Infos zu bekommen, die müssen für Ihre Anlage ja eine Risikobeurteilung erstellt haben.
    Bisher Fehlanzeige.

    Insbesondere geht es mir um die Festlegung der Gefährdungsbereiche (außerhalb der Löschbereiche) durch das eventuell durch die Hallenöffnungen (Türritzen) entweichende CO2-Gas.
    Die Mitarbeiter werden regelmäßig von mir bzw. dem Brandschutzbeauftragten unterwiesen, auch andere Hinweise zum Verhalten im Bereich der CO2-Anlage habe ich, das ist nicht das Problem.

    Hat da jemand Ahnung bzw. schon eine GBU/BA die ich als "Gerüst" nehmen und an unsere Gegebenheiten anpassen kann?

    Gruß
    Ralf

    Hallo Menschenschützer,

    hier bei uns kam die Frage auf, wie und wie oft man mechanische Löschwasserschotts (die sich in den Hallen hinter den Toren befinden) prüfen muss.
    Eine gesetzliche Verpflichtung zum Prüfen gibt es nicht, es geht im versicherungstechnische Belange.

    Da sich die Prüfung, solange das Schott selber nicht durch große Krafteinwirkung (Gabelstapler oder so) beschädigt/verformt wird (und das ist unwahrscheinlich), kann es sich ja nur um die Prüfungen der Dichtungen bzw. der "Gummilippe", die das Schott zum Boden hin abdichten soll, handeln.
    Dieses "Gummi" verwittert/altert mit der Zeit, und wird in unserem Fall auch in einer Halle Lösemitteldämpfen ausgesetzt.

    Hat da jemand eventuell schon etwas in der Richtung? Eine Prüfliste oder Hinweise zur Prüfung?

    Ich würde, da eine mechanische Belastung der "Lippe" relativ gering ist, eine Prüfung 1mal im Quartal anregen. Und die "Lippe" dann auf Alterungserscheinungen (Sprödigkeit, Farbveränderungen), Risse und Verformbarkeit von einem zuverlässigen Mitarbeiter prüfen lassen.

    Wir haben hier ein paar dieser Schotts ausgetauscht, bei der die "Lippe" sich entweder fast vom Ansehen auflöste, oder im anderen Extrem Bretthart war.

    Gruß
    Ralf

    Hallo Menschenschützer,

    ich stell das mal in diesen Bereich, wenn es wo anders besser aufgehoben ist, bitte verschieben.

    hat jemand eine Unterweisungsvorlage zum Thema Arbeitssicherheit allgemein und eventuell auch für Laborarbeiten in Englisch?
    Oder kennt jemand eine Quelle für eine solche, leicht auf eigene Bedürfnisse zu ändernde, Quelle?
    Möglichste Powerpoint oder anders über einem Beamer zu zeigen.

    Mein Problem ist, dass ich zwar 2 gute deutsche Unterweisungen ausgearbeitet habe, die aber extrem kurzfristig in englisch brauche bzw. eine Englische Unterweisung vorbereiten muss.
    Sie ist gedacht für 2 Mitarbeiter aus Indien, die hier Praktikum machen und dabei zeitweise auch im Technikum/Labor arbeiten.

    Gruß
    Ralf

    Hallo Menschenschützer,

    das hab ich grad per Mailvom Jedermann-Verlag bekommen:

    Kompendium Arbeitsschutz mobil
    ************************************************************************

    Das Kompendium Arbeitsschutz hat einen wichtigen Meilenstein genommen:
    Mit der neuen Version Kompendium Arbeitsschutz mobil ist die weit verbreitete Vorschriften- und Regelwerkssammlung in Krze auch als Web-App auf mobilen Endgerten wie iPhone, iPad, Android-Handys oder Tablets, Blackberrys etc. einsetzbar.

    Nhere Informationen:
    http://www.kompendium-as.de/index.php?content=kontakt

    Gruß
    Ralf

    Moin,

    bei uns sind die Erste-Hilfe-Kästen versiegelt.
    Es gibt zusätzlich einen Vorrat an Pflastern für den alltäglichen Bedarf. Aber auch der Gebrauch dieser kommt ins Verbandbuch.
    Bei Benutzung eines Verbandkastens wird die für die Beschaffung des Erte-Hilfe-Materials zuständige Stelle benachrichtigt und sorgt für die Auffüllung. Dann wird wieder versiegelt.
    Das hilft auch, wenn der Kasten nicht benutzt wurde, der mit der jährlichen Kontrolle/dem Auffüllen beauftragen Firma, zu kontrollieren, ob der betreffende Kasten "angefasst" werden muss.

    Das haben wir erst letztes Jahr so eingeführt, klappt bisher super. Vorher war das nicht so einfach, die Kästen zu "warten".

    Gruß
    Ralf

    Hallo,

    das PeakTech 5035 habe ich auch im Einsatz.
    Bei der Lärmmesung zeigt es aber 2 Dezibel zu wenig an (getestet mit einem Eichgerät der BG). Aber das ist auch die angegebene Genauigkeit des Gerätes.
    Aber grundsätzlich ist das Gerät für eigene Messungen gut zu gebrauchen.

    Gruß
    Ralf

    Hallo,

    ich kann mich bei Jens nur für seine große Unterstützung bedanken.
    Auch für mich war das erschreckend wie das vom Hersteller im Vorfeld gahandhabt wurde.
    Das der Hersteller ja im Vorfeld erklärt hatte, die Unterweisung/Abseilübung könne ohne Probleme (und Vorkenntnisse) auch praktisch von mir durchgeführt werden.

    Und wenn ich dann die Probleme gesehen hab, der (vom Hersteller unterwiesene !!!) Mitarbeiter hatte Probleme beim Anlegen des Sicherheitsgeschirrs, und nach dem 2. Abseilen (Höhe ca. 5 m) war das Seil (auf Grund der notwendigen Führung über scharfe Kanten, schon defekt.

    Wiir werden ja sehen, wie das jetzt wird, da wir ja ein neues Sicherungssystem benötigen.

    Gruß
    Ralf

    Hallo,

    noch was zu dem Thema.
    Normalerweise ist das speditionsrechtlich wohl so, dass der Verlader bzw. die Firma, die die Ware dem Fahrer übergibt auch die Beladung des LKW vornimmt, auch auf der Ladefläche.
    Nur dass das praktisch so gut wie nie so durchgeführt wird. So viel Personal ist meist gar nicht vorhanden, dass die Leute des Verladers auch noch auf den LKW "rumturnen".
    Auf dem LKW verstaut der Fahrer und führt auch die Ladungssicherung durch, der Verlader kontrolliert. (bei uns z.B. werden ladungssicherungshilfsmittel bereitgestellt udn nach der Beladung Fotos gemacht, LKW ohne Ladungsicherungsmateriel werden erst gar nicht beladen).

    Das Thema ist hier bei uns grad heiss, da sich ein LKW-Fahrer beim beladen die Fingerkuppe abgequetscht hat. Und die Spedition uns jetzt vorwirft, dass er die Fracht auf der Ladefläche selber bewegen musste.

    Gruß
    Ralf